Rs C-198/20; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Erwägungsgründe 11, 16 und 20 sowie von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Verbraucherschutz im Rahmen von Fremdwährungsdarlehen; Wechselkursrisiko; Begriff des Verbrauchers, der vom Verbraucherschutz i. S. d. Richtlinie 93/13/EWG umfasst ist; Frage, ob der Schutz jedem Verbraucher oder nur dem „normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher“ zukommt; Begriff des „normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers“; Vorlage (24758/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-198/20 LIMITE
19.06.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-198/20; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Erwägungsgründe 11, 16 und 20 sowie von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Verbraucherschutz im Rahmen von Fremdwährungsdarlehen; Wechselkursrisiko; Begriff des Verbrauchers, der vom Verbraucherschutz i. S. d. Richtlinie 93/13/EWG umfasst ist; Frage, ob der Schutz jedem Verbraucher oder nur dem „normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher“ zukommt; Begriff des „normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers“; Vorlage

Erstellt am 19.06.2020

Eingelangt am 24.06.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.385.133)