EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-262/20; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 12 Buchst. a und Erwägungsgrund 8 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG sowie Art. 20 und 31 der Grundrechtecharta; Vergütung von Nachtdiensten von Polizisten und Feuerwehrleuten; Sicherheits- und Gesundheitsschutz; nationale Regelung, wonach für Beschäftigte im Privatsektor die normale Dauer der Dienstzeit am Tag acht Stunden und in der Nacht sieben Stunden beträgt; Fehlen einer vergleichbaren Regelung für die Dienstzeit von Polizisten und Feuerwehrleuten; Fragen zur Erforderlichkeit einer die Dauer der Nachtarbeit beschränkenden Regelung im nationalen Recht; Vorlage
Erstellt am 17.07.2020
Eingelangt am 21.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.462.310)
- EGH: RS C-262/20