Rs C-267/20; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 10, Art. 17 und Art. 22 der Richtlinie 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadenersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union sowie des Art. 101 AEUV (Kartellverbot); maßgeblicher Zeitpunkt für Verjährungsfrist in Schadenersatzverfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Wettbewerbsrecht; Frage der Rückwirkung; Ermittlung des Schadensumfangs; Effektivitätsgrundsatz; Vorlage (28085/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-267/20 LIMITE
22.07.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-267/20; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 10, Art. 17 und Art. 22 der Richtlinie 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadenersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union sowie des Art. 101 AEUV (Kartellverbot); maßgeblicher Zeitpunkt für Verjährungsfrist in Schadenersatzverfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Wettbewerbsrecht; Frage der Rückwirkung; Ermittlung des Schadensumfangs; Effektivitätsgrundsatz; Vorlage

Erstellt am 22.07.2020

Eingelangt am 24.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.472.381)