Rs C-276/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; „Abgasskandal“; Höhe des Schadenersatzes; (Un-)Zulässigkeit der Anrechnung der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Käufer auf dessen Schaden; Begriff des Gerichts im Sinne von Art. 267 AEUV; Effektivität; Auslegung der Art. 1, 2 und 3 (Menschenwürde, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit) sowie der Art. 35, 37 und 38 (Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz) GRC; Vorlage (28671/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-276/20 LIMITE
04.08.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-276/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; „Abgasskandal“; Höhe des Schadenersatzes; (Un-)Zulässigkeit der Anrechnung der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Käufer auf dessen Schaden; Begriff des Gerichts im Sinne von Art. 267 AEUV; Effektivität; Auslegung der Art. 1, 2 und 3 (Menschenwürde, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit) sowie der Art. 35, 37 und 38 (Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz) GRC; Vorlage

Erstellt am 04.08.2020

Eingelangt am 05.08.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.498.226)