Rs C-277/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 83 Abs. 2 der Verordnung (EU) 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses; Schenkungsvertrag auf den Todesfall zwischen zwei Staatsbürgern eines anderen Mitgliedstaates betreffend eine in Österreich gelegene Liegenschaft; Begriff „Erbvertrag“; (Un-)Wirksamkeit einer vor dem 17. August 2015 getroffenen Rechtswahl; Vorlage (28798/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-277/20 LIMITE
10.08.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-277/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 83 Abs. 2 der Verordnung (EU) 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses; Schenkungsvertrag auf den Todesfall zwischen zwei Staatsbürgern eines anderen Mitgliedstaates betreffend eine in Österreich gelegene Liegenschaft; Begriff „Erbvertrag“; (Un-)Wirksamkeit einer vor dem 17. August 2015 getroffenen Rechtswahl; Vorlage

Erstellt am 10.08.2020

Eingelangt am 12.08.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.513.404)