Rs C-301/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 63, 65 Abs. 1, 69 Abs. 3 und 70 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EuErbVO); (Un-)Gültigkeit einer ohne Angabe eines Ablaufdatums auf unbefristete Dauer ausgestellten Abschrift des Nachlasszeugnisses; Wirkungen eines Zeugnisses zugunsten von Personen, die dessen Ausstellung nicht selbst beantragt haben; Legitimationswirkung der beglaubigten Abschrift eines Zeugnisses; Vorlage (28799/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-301/20 LIMITE
11.08.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-301/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 63, 65 Abs. 1, 69 Abs. 3 und 70 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EuErbVO); (Un-)Gültigkeit einer ohne Angabe eines Ablaufdatums auf unbefristete Dauer ausgestellten Abschrift des Nachlasszeugnisses; Wirkungen eines Zeugnisses zugunsten von Personen, die dessen Ausstellung nicht selbst beantragt haben; Legitimationswirkung der beglaubigten Abschrift eines Zeugnisses; Vorlage

Erstellt am 11.08.2020

Eingelangt am 12.08.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.513.525)