EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-273/20 und C-355/18; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung vor dem Hintergrund der Rs. C-550/16 (maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Minderjährigkeit eines unbegleiteten Flüchtlings; Antragstellung); Voraussetzungen für die Ablehnungen eines Antrags auf Einreise und Aufenthalt zum Zwecke des Familiennachzugs zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (Art. 10 Abs. 3 Buchst. a und Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2003/86/EG); Frage, ob das Fortbestehen der Minderjährigkeit „Bedingung“ im Sinne des Art. 16 Abs. 1 Buchst. a ist; Eintritt der Volljährigkeit vor der abschließenden Entscheidung über einen innerhalb von drei Monaten nach Flüchtlingsanerkennung gestellten Antrag; Antragstellung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Minderjährigkeit auch im Falle von Entscheidungen nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86/EG; „Minderjährigkeitsfiktion“; Anforderungen an die tatsächlichen familiären Bindungen im Sinne des Art. 16 Abs. 1 Buchst. b und deren Überprüfung; Verwandtschaft in gerader aufsteigender Linie ersten Grades (Art. 10 Abs. 3 Buchst. a); Herstellung eines tatsächlichen Familienlebens; Vorlage
Erstellt am 14.09.2020
Eingelangt am 17.09.2020, Bundeskanzleramt (GZ 2020-0.588.956)
- EGH: RS C-273/20
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
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EGH: RS C-355/18 |
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-550/16 | Rs C-550/16; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Begriffes "unbegleiteter Minderjähriger" in Art. 2 lit. f der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG; Zeitpunkt für die Beurteilung der Minderjährigkeit; Vorlage (125542/EU XXV.GP) |