EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-357/20; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LVwG Wien); Folgeverfahren zu C-477/19; Zerstörung von Feldhamsterbauen im Zuge von Bauarbeiten; Auslegung des Begriffs der „Fortpflanzungsstätte“ gemäß Art. 12 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („Habitatrichtlinie“); Frage, ob auch das Umfeld eines konkreten Hamsterbaus erfasst ist; Kriterien zur Ermittlung einer „Beschädigung“ und einer „Vernichtung“ einer Ruhe- oder Fortpflanzungsstätte; Vorlage
Erstellt am 11.09.2020
Eingelangt am 17.09.2020, Bundeskanzleramt (GZ 2020-0.595.146)
- EGH: RS C-357/20
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
---|---|
EGH: RS C-477/19 | Rs C-477/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LVwG Wien); Zerstörung von Feldhamsterbauen im Zuge von Bauarbeiten; Auslegung des Begriffs der „Ruhestätte“ gemäß Art. 12 Abs. 1 Buchst. d der FFH-Richtlinie 92/43/EWG; Kriterien zur Ermittlung eines Eingriffs in eine Ruhestätte; Kriterien zur Ermittlung einer „Beschädigung“ und einer „Zerstörung“ einer Ruhestätte; Auslegung des Begriffs der „Fortpflanzungsstätte“ gemäß Art. 12 Abs. 1 Buchst. d der FFH-RL; räumliche Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte von anderen Orten; Kriterien zur Ermittlung eines Eingriffs in eine Fortpflanzungsstätte; Kriterien zur Ermittlung einer „Beschädigung“ und einer „Zerstörung“ einer Fortpflanzungsstätte; Vorlage (73010/EU XXVI.GP) |