EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-398/20; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Berichtigung der Umsatzsteuerschuld; Auslegung von Art. 90 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuersystem-RL); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach es einem Mehrwertsteuerpflichtigen, der durch die Bewirkung einer Leistung an einen anderen Steuerpflichtigen steuerpflichtig geworden ist, verwehrt ist, eine Berichtigung der Mehrwertsteuer um den Wert einer (teilweise) nicht gezahlten Forderung vorzunehmen, die in einem Zeitraum von sechs Monaten vor der gerichtlichen Entscheidung über die Zahlungsunfähigkeit dieses [anderen] Steuerpflichtigen entstanden ist; Vorlage
Erstellt am 22.09.2020
Eingelangt am 23.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.609.103)
- EGH: RS C-398/20