Rs C-398/20; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Berichtigung der Umsatzsteuerschuld; Auslegung von Art. 90 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuersystem-RL); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach es einem Mehrwertsteuerpflichtigen, der durch die Bewirkung einer Leistung an einen anderen Steuerpflichtigen steuerpflichtig geworden ist, verwehrt ist, eine Berichtigung der Mehrwertsteuer um den Wert einer (teilweise) nicht gezahlten Forderung vorzunehmen, die in einem Zeitraum von sechs Monaten vor der gerichtlichen Entscheidung über die Zahlungsunfähigkeit dieses [anderen] Steuerpflichtigen entstanden ist; Vorlage (32120/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-398/20 LIMITE
22.09.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-398/20; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Berichtigung der Umsatzsteuerschuld; Auslegung von Art. 90 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuersystem-RL); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach es einem Mehrwertsteuerpflichtigen, der durch die Bewirkung einer Leistung an einen anderen Steuerpflichtigen steuerpflichtig geworden ist, verwehrt ist, eine Berichtigung der Mehrwertsteuer um den Wert einer (teilweise) nicht gezahlten Forderung vorzunehmen, die in einem Zeitraum von sechs Monaten vor der gerichtlichen Entscheidung über die Zahlungsunfähigkeit dieses [anderen] Steuerpflichtigen entstanden ist; Vorlage

Erstellt am 22.09.2020

Eingelangt am 23.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.609.103)