Rs C-135/20; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Kettenarbeitsverträge; Auslegung von Paragraph 5 (Maßnahmen zur Vermeidung von Mißbrauch) der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG; Unzulässigkeit nationaler Rechtsvorschriften; die eine Umwandlung von von öffentlichen Stellen geschlossenen befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete Arbeitsverträge uneingeschränkt verbieten, ohne andere Maßnahmen zur Vermeidung und allfälligen Sanktionierung von Missbrauch durch aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge vorsehen; Vorlage, Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (33673/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-135/20 LIMITE
01.10.2020
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-135/20; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Kettenarbeitsverträge; Auslegung von Paragraph 5 (Maßnahmen zur Vermeidung von Mißbrauch) der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG; Unzulässigkeit nationaler Rechtsvorschriften; die eine Umwandlung von von öffentlichen Stellen geschlossenen befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete Arbeitsverträge uneingeschränkt verbieten, ohne andere Maßnahmen zur Vermeidung und allfälligen Sanktionierung von Missbrauch durch aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge vorsehen; Vorlage, Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung

Erstellt am 01.10.2020

Eingelangt am 05.10.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.631.829)

 Aufklappen