EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-411/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 24 der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) und Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Anspruchsvoraussetzungen für Familienleistungen (Kindergeld); Gleichbehandlungsgebot; Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit; Möglichkeit, den Zugang zu nationalen Systemen der Sozialhilfe für nicht erwerbstätige Angehörige eines anderen Mitgliedstaats zu beschränken; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats (im Gegensatz zu eigenen Staatsangehörigen) für den Anspruch auf Familienleistungen, den Nachweis inländischer Einkünfte – innerhalb der ersten drei Monate ab Begründung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts – erbringen muss; vgl. Rs C-308/14 (Kommission/Vereinigtes Königreich); Vorlage
Erstellt am 13.10.2020
Eingelangt am 14.10.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.663.819)
- EGH: RS C-411/20
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-308/14 |