Rs C-31/21; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Kofinanzierung aus Strukturfondsmitteln, Rechnungslegung; Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 hinsichtlich der Zuschussfähigkeit der Ausgaben für von den Strukturfonds kofinanzierte Operationen; Bewilligung einer Finanzierung zur Errichtung eines Gebäudes mittels eigener Materialien, Werkzeuge und Arbeitskräfte; Ausgabenbelege über tatsächlich getätigte Zahlungen; Frage, ob der Nachweis der vom Endbegünstigten getätigten Zahlungen diesfalls notwendigerweise durch quittierte Rechnungen erbracht werden muss oder ausnahmsweise „gleichwertige Buchungsbelege“ vorgelegt werden können; nationale Regelung, die für den betreffenden Fall ein System zur Kontrolle der durch die öffentliche Hand finanzierten Ausgaben vorsieht, das auf öffentlichen Preislisten und Registern für die Rechnungsführung beruht; Vorlage (51524/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-31/21 LIMITE
22.02.2021
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-31/21; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Kofinanzierung aus Strukturfondsmitteln, Rechnungslegung; Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 hinsichtlich der Zuschussfähigkeit der Ausgaben für von den Strukturfonds kofinanzierte Operationen; Bewilligung einer Finanzierung zur Errichtung eines Gebäudes mittels eigener Materialien, Werkzeuge und Arbeitskräfte; Ausgabenbelege über tatsächlich getätigte Zahlungen; Frage, ob der Nachweis der vom Endbegünstigten getätigten Zahlungen diesfalls notwendigerweise durch quittierte Rechnungen erbracht werden muss oder ausnahmsweise „gleichwertige Buchungsbelege“ vorgelegt werden können; nationale Regelung, die für den betreffenden Fall ein System zur Kontrolle der durch die öffentliche Hand finanzierten Ausgaben vorsieht, das auf öffentlichen Preislisten und Registern für die Rechnungsführung beruht; Vorlage

Erstellt am 22.02.2021

Eingelangt am 23.02.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.136.694)