Rs C-36/21; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsatz des (unionsrechtlichen) Vertrauensschutzes bei der Auslegung einer „klaren“ unionsrechtlichen Bestimmung wie Art. 50 Abs. 2 Buchst. b (Altersgrenze für Junglandwirte; Begriff „nicht älter als 40 Jahre“) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik; Frage, ob im Fall einer unrichtigen – von einer nationalen Verwaltungsbehörde bereitgestellten – Information über eine unionsrechtlich „klare“ Bestimmung Schadenersatzansprüche entstehen können; Verhältnis zwischen unionsrechtlichem und nationalem Vertrauensschutzgrundsatz; Vorlage (51843/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-36/21 LIMITE
24.02.2021
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-36/21; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsatz des (unionsrechtlichen) Vertrauensschutzes bei der Auslegung einer „klaren“ unionsrechtlichen Bestimmung wie Art. 50 Abs. 2 Buchst. b (Altersgrenze für Junglandwirte; Begriff „nicht älter als 40 Jahre“) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik; Frage, ob im Fall einer unrichtigen – von einer nationalen Verwaltungsbehörde bereitgestellten – Information über eine unionsrechtlich „klare“ Bestimmung Schadenersatzansprüche entstehen können; Verhältnis zwischen unionsrechtlichem und nationalem Vertrauensschutzgrundsatz; Vorlage

Erstellt am 24.02.2021

Eingelangt am 25.02.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.144.529)