EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-475/20 bis C-482/20; italienische Vorabentscheidungsersuchen; Glücksspielrecht; Auslegung von Art. 49 und 56 AEUV (Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr) sowie des Grundsatzes des Vertrauensschutzes; Konzessionsvertrag zwischen einem Staat und bestimmten Wirtschaftsteilnehmern; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der Provisionen und Vergütungen nur gegenüber einer begrenzten und bestimmten Kategorie von Betreibern (Glücksspielanbietern, die Spielautomaten betreiben) während der Laufzeit der Konzession zur Steigerung der Staatseinnahmen herabgesetzt werden; Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit; zwingende Gründe des Allgemeininteresses; Kriminalitätsbekämpfung; Eingriff in bereits bestehende Konzessionsbeziehungen; Vorlage
Erstellt am 25.02.2021
Eingelangt am 01.03.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.149.694)
- EGH: RS C-475/20
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
---|---|
EGH: RS C-476/20 | |
EGH: RS C-477/20 | |
EGH: RS C-478/20 | |
EGH: RS C-479/20 | |
EGH: RS C-480/20 | |
EGH: RS C-481/20 | |
EGH: RS C-482/20 |