Parlamentskorrespondenz Nr. 529 vom 29.11.1999

ANTRÄGE IM NATIONALRAT

Von Politikerbezügen bis zum Karenzgeld

VIER-PARTEIENANTRAG ZUR BEZÜGEERHÖHUNG ÖFFENTLICHER FUNKTIONÄRE

In einem Antrag wird von Vertretern aller vier im Parlament vertretenen Parteien verlangt, dass für künftige Bezugserhöhungen von Politikern die Inflationsrate Messlatte sein soll; die Pensionsanpassung soll Obergrenze sein. (17/A)

EINSETZUNG VON UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSEN WIRD ERLEICHTERT

Gemäß einem SP-Antrag zur Geschäftsordnung soll der Nationalrat durch Beschluss oder auf Verlangen eines Drittels der Abgeordneten Untersuchungsausschüsse einsetzen können. Schließlich wird eine Frist in die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse aufgenommen, wonach ein Untersuchungsausschuss innerhalb von 18 Monaten nach seiner Einsetzung dem Plenum über seine Tätigkeit zu berichten hat. (18/A).

SPÖ: DIE UNTERSCHIEDLICHEN ARBEITSRECHTLICHEN BEDINGUNGEN FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE SOLLEN DER VERGANGENHEIT ANGEHÖREN

Grundlage für die gesetzliche Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ist das neu zu schaffende Arbeitsverhältnisgesetz (AVHG), das teilweise Regelungen des Angestelltengesetzes übernimmt. Nur jene Regelungen bleiben im Angestelltengesetz, die berufsspezifisch sind; das betrifft die Provisionen und Gewinnbeteiligungen. Unberührt bleiben auch die Sonderregelungen des Schauspieler-, Journalisten- oder Hausgehilfen- und Hausangestellten- sowie des Hausbesorgergesetzes. Aufgehoben wird jedoch das Arbeiter-Abfertigungsgesetz, da die Abfertigungsbestimmungen als Teil des Beendigungsrechtes in das AVHG übernommen werden. (19/A)

SPÖ UND ÖVP NEHMEN SICH EINER NEUREGELUNG DER ABFERTIGUNG AN

Eine sichere und gerechte Abfertigung für alle ArbeitnehmerInnen verlangen SP-Mandatare in einem Entschließungsantrag. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat u.a. folgenden Grundsätzen zu folgen: Die Mittel für neue Abfertigungsanwartschaften werden aus dem Betrieb ausgelagert; für jeden Arbeitnehmer ist ein eigenes Abfertigungskonto zu bilden; bei bestehenden Abfertigungsansprüchen hat der Arbeitgeber die Wahl, ob er die gebildeten Rücklagen in die neue Veranlagungsform übertragen will; der Beitrag ist ab Beginn der Beschäftigung zu entrichten und wird bis zum Ausstieg des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben einbezahlt. Anspruch auf Abfertigung und deren Auszahlung besteht bei Lösung des Arbeitsverhältnisses, ausgenommen sind die begründete Entlassung und der unbegründete vorzeitige Austritt. (20/A[E])

Eine "Abfertigung neu" fordern VP-Abgeordnete und listen ihre Forderungen auf: Ab einem bestimmten Zeitpunkt leistet der Arbeitgeber für 300 Monate einen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bestimmenden Prozentsatz des Bruttomonatsentgeltes des Arbeitnehmers an eine private Abfertigungs- und Pensionskasse. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, unberechtigter Austritt, verschuldete Entlassung) besteht zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Auszahlung des angesparten Betrages, bei Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Lösung, berechtigtem Austritt oder Fristablauf hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen Ausbezahlung des angesparten Betrages und einer Weiterveranlagung. (32/A[E])

MASSNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER GEGENSEITIGEN VERSTÄNDIGUNG

In einem Entschließungsantrag listen die Grünen Maßnahmen zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung und für das Miteinander aller Bevölkerungsgruppen aus. Dazu zählen eine Änderung des § 283 StGB, eine Novellierung des AK-Gesetzes sowie des Arbeitsverfassungsgesetzes und des ÖH-Gesetzes hinsichtlich der Einräumung des aktiven und passiven Wahlrechtes unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Außerdem sollen das Fremdengesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden. (21/A[E])

ANERKENNUNG DER GEBÄRDENSPRACHE

Geht es nach den Grünen, sollen grundlegende Rechte für die sprachliche Minderheit der Gehörlosen und Schwerhörenden ­– derzeit gibt es zirka 10.000 – offiziell abgesichert und die Gebärdensprache rechtlich anerkannt werden. (23/A[E])

ERHÖHUNG DES KUNSTBUDGETS

Das Kunstbudget soll im kommenden Jahr in Anlehnung an die Forderung von Staatssekretär Wittmann von derzeit 1,15 Mrd. S um mindestens 650 Mill. S auf 1,8 Mrd. S angehoben werden. (24/A[E])

KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNGSGESETZ

Die Verwirklichung eines Künstlersozialversicherungsgesetzes verlangen die Grünen angesichts der Tatsache, dass etwa die SchriftstellerInnen keine Möglichkeit haben, sich im Rahmen der staatlichen Pflichtversicherung zu leistbaren Bedingungen zu versichern. (25/A[E])

FÜR GENERELLES NACHTFAHRVERBOT FÜR LKW ÜBER 7,5 TONNEN

Da die Zahl der lärmarmen Kraftfahrzeuge durch die ständige Erneuerung der Fuhrparks steigt und diese Fahrzeuge nicht wirklich leise sind, steigt die Lärmbelastung in den Nachtstunden wieder stärker an. Aus diesem Grund treten die Grünen für ein generelles Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t ein. (26/A)

SOZIALE AUSGEWOGENHEIT BEI AGRARFÖRDERUNGEN

Um den in der Agenda 2000 vorgesehenen nationalen Gestaltungsspielraum zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Lage der österreichischen Landwirtschaft voll auszuschöpfen, sollten nach Ansicht der G-Abgeordneten Förderobergrenzen eingeführt und GAP-Prämien hin zu umweltorientierten Maßnahmen gelenkt werden. Zudem erachten sie es für wichtig, einen betrieblichen Förder-Sockelbetrag einzuführen, wodurch die ökologische Mehrarbeit von Biobetrieben mit einer kleinflächigen, ökologischen und damit besonders nachhaltigen Wirtschaftsweise abgegolten wird, und einen Arbeitskraft-Bezug bei den agrarischen Förderungen herzustellen, um den Arbeitsplatz Bauernhof aufzuwerten. (27/A[E])

EIN PROGRAMM FÜR DIE LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Nach Ansicht der Grünen sollte das "Programm für die ländliche Entwicklung" der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und das Parlament darüber ausreichend informiert werden. Des Weiteren möge eine unabhängige ExpertInnen-Gruppe das Programm evaluieren, um die Zielgenauigkeit hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte zu prüfen. Der Landwirtschaftsminister sollte den ÖPUL-Beirat zu einem Beirat für den ländlichen Raum machen, den Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik bei Futtermitteln und Saatgut festschreiben und eine ausreichende Dotierung des biologischen Landbaus sicherstellen. (28/A[E])

EIN AKTIONSPROGRAMM FÜR DEN BIOLOGISCHEN LANDBAU

Ein Aktionsprogramm für den biologischen Landbau sollte die Aufstockung des Gesamtbudgets für den biologischen Landbau auf mindestens 15 bis 20 % der Mittel des Agrarumweltprogramms (etwa 1,5 Mrd. S) beinhalten. Weiters fordert Dipl.-Ing. Pirklhuber die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema "Zukunft des Biolandbaus". (29/A[E])

RICHTLINIE FÜR ENTSCHÄDIGUNG FÜR EINKOMMENSMINDERUNGEN DURCH NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN ZUGUNSTEN DER GRUNDWASSERSANIERUNG

Der Landwirtschaftsminister wird von der G-Fraktion ersucht, die künftige Handhabung der Entschädigung von Einkommenseinbussen aufgrund von Nutzungsbeschränkungen zugunsten der Grundwassersanierung mittels einer Förderungsrichtlinie zu konkretisieren. (30/A[E])

FÜR EIN ALLGEMEINES BEHINDERTEN-GLEICHSTELLUNGSGESETZ

Mit diesem Gesetz sollen Benachteiligungen für Behinderte beseitigt werden. Dies betrifft etwa den Zugang zu Verfahren ebenso wie die Aufhebung von Bildungsbeschränkungen und die Möglichkeit, ungehindert öffentliche Verkehrseinrichtungen bzw. Gebäude benützen zu können. Sollte behinderten Menschen der Zugang zu Veranstaltungen, Hotels oder die Benützung von öffentlichen Bädern erschwert werden, soll dies als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 S und 30.000 S geahndet werden. Zudem ist jede behinderte Person berechtigt, im Falle der Beeinträchtigung ihrer Lebensgestaltung durch Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen Klage vor den ordentlichen Gerichten zu erheben. (31/A)

FP FÜR ÄNCERUNG IM EINKOMMENSTEUERGESETZ

F-Abgeordnete treten dafür ein, im Einkommensteuergesetz 1988 den Verlängerungspassus für den Verwendungszeitraum der bis 1995 steuerschonend angesparten Mietzinsreserve ersatzlos zu streichen; dies deshalb, weil ihrer Meinung nach nicht damit gerechnet werden kann, dass die Mietzinsrücklagen innerhalb der Frist zur Gänze widmungsgemäß verwendet werden können. (22/A)

ÖVP UND KARENZGELD FÜR ALLE

VP-Abgeordnete wollen den "sozial untragbaren Zustand", dass 11 % der Mütter (Väter) derzeit vom Karenzgeldbezug ausgeschlossen sind, beseitigen, indem dieser Anspruch ausnahmslos auf alle Mütter und Väter ausgedehnt wird. (33/A[E])

(Schluss)