Parlamentskorrespondenz Nr. 546 vom 10.12.1999

FINANZAUSSCHUSS: S-V-F-MEHRHEIT FÜR ENTLASTUNG KLEINERER LKW

Grüne fordern Kostenwahrheit im Straßenverkehr

Wien (PK) - Der Finanzausschuss hat dem Nationalratsplenum in seiner heutigen Sitzung mit SP-VP-F-Mehrheit die Annahme einer Regierungsvorlage zur ÄNDERUNG DES STRASSENBENÜTZUNGSABGABEGESETZES empfohlen. Es handelt sich um eine EU-Anpassung, durch die Kraftfahrzeuge mit bis zu drei Achsen deutlich entlastet werden. Da die höhere Besteuerung von Fahrzeugen mit vier oder mehr Achsen den Einnahmenausfall nicht ausgleichen kann, rechnet die Regierung mit einem Steuerausfall von rund 100 Mill. S jährlich. Den zu erwartenden Plenumsbeschluss vorausgesetzt, wird die neue Abgabengliederung mit 1. Juli 2000 eingeführt, die Jahresabgabe wird im kommenden Jahr durch jeweils eine Halbjahresabgabe für die erste und die zweite Jahreshälfte ersetzt.

Abgeordneter BÖHACKER (F) sprach von einem "teilweise richtigen Schritt", kritisierte aber die Änderung eines Steuergesetzes während des Jahres, da Halbjahressteuererklärungen den Verwaltungsaufwand der Betriebe erhöhen.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) bekannte sich dazu, schwere LKW stärker zur Kasse zu bitten und kleinere Fahrzeuge, wie sie für Zustelldienste verwendet werden, zu entlasten. Die Regierung habe sich in Brüssel aber nicht durchgesetzt, klagte Firlinger, denn die vorgesehenen höheren Abgaben für vier- bis sechsachsige LKW stellten im grenzüberschreitenden Verkehr keinen wirksamen Kostenfaktor dar, eine nennenswerte Verkehrsverlagerung auf die Bahn sei daher nicht zu erwarten. Firlinger verlangte Verhandlungen zur Verbesserung der Wegekostenrichtlinie. Für die Plenardebatte kündigte der F-Verkehrssprecher einen Abänderungsantrag an. Die Schätzungen für den Einnahmenausfall hielt er für unrealistisch.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) unterzog die EU-Wegekostenrichtlinie einer prinzipiellen Kritik. Sie weise völlig in die falsche Richtung, weil sie auf Kostenwahrheit in der Verkehrspolitik verzichte. Daher lehnte Kogler auch das von Österreich erzielte Verhandlungsergebnis als ungenügend ab. Kogler forderte, dem LKW-Verkehr die durch ihn verursachten externen Kosten, insbesondere die Umweltschäden, anzulasten.

Abgeordneter EDER (SP) brach in seiner Wortmeldung eine Lanze für die Einführung des Road pricing und drängte auf vernünftige Verhandlungen mit den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Vorarlberg, um den Weg für eine Mautstreckenverordnung des Wirtschaftsministers frei zu machen. Nicht zielführend wäre es für ihn, bei der Einführung des Road pricing auf Beschlüsse Deutschlands zu warten.

Demgegenüber sagte Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP), es wäre ein Schildbürgerstreich, würde Österreich bei der Einführung des Road pricing eine Vorreiterrolle einnehmen, und sich vor anderen, größeren EU-Ländern für ein bestimmtes technisches System zu entscheiden. Aus der Sicht der Wirtschaft bedauerte Stummvoll, dass die neue LKW-Type Euro-3 in der Regierungsvorlage noch nicht berücksichtigt werde.

Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER räumte ein, dass die Frage der kostengerechten Belastung des Verkehrs noch nicht befriedigend gelöst sei, bezeichnete die Vorlage aber als Schritt in die richtige Richtung. Einer Neuverhandlung der Wegekostenrichtlinie stehe das Finanzressort ebenso aufgeschlossen gegenüber wie der Einführung des Road pricing. Für die Berücksichtigung der Euro-3-Type bestehe noch keine EU-Richtlinie, daher können diese neuen LKW abgabenrechtlich noch nicht berücksichtigt werden.

Eingangs der Sitzung hatte Abgeordneter BÖHACKER (F) die Ergänzung der Tagesordnung um F-Antrag 22/A zur Änderung des Einkommensteuergesetzes verlangt, war damit aber in der Minderheit (F-G) geblieben. Böhacker wies darauf hin, dass die Möglichkeit zur steuerbegünstigten Auflösung angesparter Mietzinsreserven mit Ende dieses Jahres auslaufe, dies bringe Gefahren für die Bauwirtschaft und ihre Arbeitsplätze mit sich. (Schluss)