Parlamentskorrespondenz Nr. 548 vom 10.12.1999

VERFASSUNGSAUSSCHUSS FIXIERT BEAMTEN-GEHALTSERHÖHUNG UM 1,5 PROZENT

Anhebung der Politikergehälter künftig an Inflationsrate gekoppelt

Wien (PK) - Der Verfassungsausschuss des Nationalrates stimmte heute mit SP-VP-Mehrheit der zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarten Erhöhung der Beamtenbezüge zu. Demnach werden die Gehälter der Beamten im Jahr 2000 um 1,5 %, mindestens aber um 300 S angehoben. Das Karenzurlaubsgeld steigt um 33 S monatlich. Für das Budget bedeutet das Mehrausgaben in der Höhe von rund zwei Milliarden Schilling. Während Vertreter der beiden Regierungsparteien den Gehaltsabschluss als tragbaren Kompromiss werteten, lehnten ihn Freiheitliche und Grüne als sozial wenig ausgewogen ab. Die Grünen urgierten darüber hinaus langfristig ein einheitliches Arbeits- und Sozialrecht für Arbeiter, Angestellte und den öffentlichen Dienst.

Gleichzeitig mit der Beamten-Gehaltserhöhung fixierte der Verfassungsausschuss auch die Erhöhung der Beamten-Pensionen. Analog zum ASVG-Bereich ist vorgesehen, dass Pensionen bis zu einem Betrag von 22.500 S um mehr als 0,6 % wachsen. Konkret werden Pensionen bis zu 7.000 S um 1,5 % erhöht, Pensionen zwischen 7.000 S und 8.000 S - linear gestaffelt - zwischen 1,5 % und 2,5 %, Pensionen über 8.000 S bis einschließlich 9.750 S um 200 S und Pensionen über 9.750 S bis einschließlich 10.400 S - ebenfalls linear abgestuft - um 200 S bis 135 S. Alle Pensionen über 10.400 S werden um 0,6 %, mindestens jedoch um einen Sockelbetrag von 135 S angehoben. Auch diese Regelung wurde von den Freiheitlichen als sozial unausgewogen qualifiziert, sie sprachen sich für einen Sockelbetrag für alle Pensionisten von 300 S aus.

Die Kritik der Freiheitlichen an der vereinbarten Gehalts- und Pensionserhöhung für Beamte wurde von den Abgeordneten Dr. KURZMANN und Dr. GRAF zusammengefasst. Kurzmann klagte, dass bei der Pensionsregelung "alles über einen Kamm geschoren wurde" und forderte einen Sockelbetrag von mindestens 300 S. Er und Abgeordneter Graf bemängelten außerdem, dass im Gegensatz zu zahlreichen Ankündigungen noch immer kein einheitliches Bundesarbeitnehmergesetz vorliege.

Abgeordnete Dr. PETROVIC erachtet eine grundlegende Diskussion über die Bezüge im öffentlichen Sektor für überfällig. Ihrer Meinung nach soll langfristig ein einheitliches Arbeits- und Sozialrecht für Arbeiter, Angestellte und den öffentlichen Dienst angestrebt werden. Die derzeit geführte Debatte ginge zu Lasten des Images des öffentlichen Dienstes.

Abgeordneter PENDL (SP) verteidigte den Gehaltsabschluss für die Beamten. Der Gewerkschaft sei es von Haus aus um die Verankerung einer sozialen Komponente gegangen, unterstrich er, mit dem nunmehr vereinbarten Sockelbetrag von 300 S habe dieses Ziel erreicht werden könne. Sowohl Pendl als auch VP-Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER werteten den Gehaltsabschluss als akzeptabel und tragbar.

Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER wies den Vorwurf der Opposition, sowohl Gehaltsabschluss- als auch Pensionsabschluss seien nicht sozial ausgewogen, zurück. Er machte darauf aufmerksam, dass der Sockelbetrag von 300 S bei den Aktivgehältern allen öffentlich Bediensteten mit einem Einkommen unter 20.000 S zugute komme. Bei den Pensionen habe man sich, so der Staatssekretär, exakt an die Pensionserhöhung im ASVG-Bereich gehalten, auch bei der sozialen Abfederung niedriger Pensionen. Ein Sockelbetrag für alle Pensionisten von 300 S ist ihm zufolge aus budgetären Überlegungen nicht möglich gewesen.

Was ein einheitliches Bundesarbeitnehmergesetz betrifft, wies Ruttenstorfer darauf hin, dass im Zuge der Besoldungsreform für Beamte und der Reform des Vertragsbedienstetengesetzes vieles umgesetzt worden sei, das in diese Richtung gehe. So gebe es nunmehr flachere Einkommenskurven und für Vertragsbedienstete ASVG-Pensionen ergänzt um eine Pensionskasse. Ruttenstorfer zufolge gilt es nun den Geltungsbereich des Vertragsbedienstetengesetzes, der derzeit auf die Verwaltung beschränkt sei, auszuweiten, beispielsweise auf den Lehrer- und den Hochschullehrerbereich.

Die Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und damit in Zusammenhang stehender Gesetze passierte unter Berücksichtigung eines SP-VP-Abänderungsantrages, mit dem lediglich ein Rundungsfehler korrigiert wird, mit den Stimmen der Koalitionsparteien den Verfassungsausschuss. Neben der Gehalts- und Pensionserhöhung für Beamte werden mehrere formale Anpassungen - beispielsweise die Korrektur von Zitationsfehlern - vorgenommen.

NEUREGELUNG DER BEZUGSERHÖHUNG FÜR POLITIKER EINSTIMMIG ANGENOMMEN

Einstimmigkeit herrschte im Verfassungsausschuss hinsichtlich eines Vier-Parteien-Antrags, mit dem die jährliche Bezugserhöhung für Politiker neu geregelt werden soll. Demnach steigen die Politikergehälter künftig um die Inflationsrate des Vorjahres, höchstens aber um jenen Prozentsatz, um den die Pensionen angehoben wurden. Bisher waren die Gehaltserhöhungen für Politiker an die Steigerung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens gekoppelt. Die Gehaltserhöhung gilt jeweils ab Juli, erstmals wird sie im Juli 2000 wirksam. G-Abgeordnete Petrovic nahm an der Abstimmung nicht teil, sie hält die Neuregelung für "sachlich nicht gerechtfertigt".

Namens der Freiheitlichen zeigte sich Abgeordneter SCHEIBNER über den gemeinsamen Antrag erfreut. Damit sei es gelungen, einen unhaltbaren Zustand zu korrigieren, sagte er, eine Erhöhung der Politikerbezüge um 3,3 % im kommenden Jahr, wie dies der Rechnungshof berechnet habe, wäre weder erklärbar noch gerechtfertigt gewesen. Nunmehr würden die Politikereinkommen eingefroren und unterlägen lediglich einer Wertsicherung. Scheibner wertete das als Schritt zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit. Als weiteren Schritt wünscht er sich, dass man allen Politikern die Möglichkeit einräumt, auf die alten Privilegien zu verzichten und in das seit 1997 geltende neue Bezüge- und Pensionssystem umzusteigen. Sein Fraktionskollege Abgeordneter Mag. HAUPT machte geltend, man hätte 1997 voraussehen müssen, dass sich die ursprüngliche Regelung spätestens heuer als nicht brauchbar erweisen würde.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) räumte ein, dass es durch den Vier-Parteien-Antrag im Ergebnis zu einer Verbesserung gegenüber der geltenden Rechtslage komme, sie sieht aber keine sachliche Rechtfertigung dafür, die Erhöhung der Politikerbezüge künftig an die Inflationsrate bzw. an die Pensionserhöhung zu koppeln. Sollte es zu einer extrem schlechten Wirtschaftslage mit hoher Inflation kommen, wären die Politiker die einzige Berufsgruppe, die davon profitieren würden, argumentierte sie, deshalb könne sie sich "bestenfalls der Stimme enthalten". Petrovic zufolge sollte das Parlament den Mut aufbringen, jeweils selbst über die Gehaltserhöhung zu entscheiden und diese in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen.

Im Gegensatz zu Petrovic verteidigte G-Abgeordnete Mag. STOISITS die geplante Neuregelung als gangbaren Weg. Sie bekräftigte, dass das 1997 beschlossene Bezügebegrenzungsgesetz trotz vielleicht mancher Mängel "um Meilen" besser sei als die alte Regelung, damit habe man Privilegien von Politikern bei Gehältern und Pensionen im Großen und Ganzen beseitigt.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (SP) meinte, es sei sicher nicht optimal die Steigerung der Politikergehälter an die Pensionserhöhung anzupassen, "uns allen ist offenbar aber nichts Besseres eingefallen".

Auch VP-Abgeordneter SCHWARZENBERGER plädierte dafür, zum Kompromiss zu stehen. In der Vergangenheit habe man den Politikern immer vorgeworfen, sie seien die einzige Berufsgruppe, die ihre Gehaltserhöhung selbst festsetze, umriss er, nunmehr knüpfe man die Bezugssteigerung an fixe Parameter. Seine Fraktionskollegein Abgeordnete Dr. FEKTER gab zu bedenken, dass man durch das Ankoppeln an bestimmte Parameter Willkür verhindere.

Der Vier-Parteien-Antrag auf Änderung des Bezügebegrenzungsgesetzes wurde bei der Abstimmung von allen Fraktionen unterstützt. Beim Beschluss mit berücksichtigt wurde ein gemeinsamer Abänderungsantrag aller vier Parteien, mit dem ein redaktionelles Versehen hinsichtlich der Versorgungsbezüge von überlebenden Ehegatten und Waisen korrigiert wird. Ein Antrag der Freiheitlichen zum Thema Politikerbezüge gilt als miterledigt. Die FPÖ hatte ursprünglich gefordert, die geltende Regelung aufzuheben und für künftige Bezugserhöhungen jeweils den Beschluss eines Gesetzes zur Voraussetzung zu machen.

Schließlich stimmten die Abgeordneten einhellig einem im Rahmen der Beratungen über das Bezügebegrenzungsgesetz eingebrachten Vier-Parteien-Antrag auf Novellierung des Pensionskassenvorsorgegesetzes zu. Auch hier geht es um eine rein technische Änderung. (Schluss)