Parlamentskorrespondenz Nr. 571 vom 22.12.1999

GRÜNE INITIATIVEN IM PARLAMENT

Anträge, Entwurf eines Bundes-Tierschutzgesetzes

MEHR RECHTE FÜR HOMOSEXUELLE, MINDERHEITEN UND AUSLÄNDERiNNEN

Die Grünen starten erneut einen Anlauf, um Diskriminierungen homosexueller Personen und Lebensgemeinschaften zu beseitigen. Konkret urgieren sie eine Änderung der Zivilprozessordnung, des Mietrechtsgesetzes, des Wohnungseigentumsgesetzes, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes und des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes. Inhaltlich geht es dabei u.a. um das Eintrittsrecht in Mietverträge, die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher LebensgefährtInnen bei der Mitversicherung sowie ein Zeugnisverweigerungsrecht von - anders- oder gleichgeschlechtlichen - LebensgefährtInnen bei Zivilprozessen (9/A).

Weiters treten die Grünen für eine Streichung des § 209 StGB ein. Diese Bestimmung stellt homosexuelle Beziehungen unter Strafe, wenn ein Partner älter als 19 Jahre ist und der andere unter 18. Demgegenüber urgieren Ulrike Lunacek und ihre FraktionskollegInnen ein einheitliches Schutzalter für homo- und heterosexuelle Handlungen. Heterosexuelle Handlungen sind in Österreich mit Jugendlichen ab 14 Jahren straffrei (10/A).

Ein Entschließungsantrag der Grünen zielt auf die rechtliche Umsetzung des Memorandums der österreichischen Volksgruppen 1997 ab. Gefordert wird die Ratifikation der "Europäischen Charta über den Schutz der Regional- und Minderheitensprachen", die Transformation dieser Charta und des "Rahmenübereinkommens über den Schutz nationaler Minderheiten" ins Bundesrecht sowie die Neukodifizierung des Volksgruppenrechtes einschließlich der von den Volksgruppen geforderten Staatszielbestimmung zum Minderheitenschutz (11/A[E]).

Im März 1999 reiste ein in Österreich niedergelassenes indisches Ehepaar auf Urlaub nach Indien, wo ihr Kind unerwartet im 7. Schwangerschaftsmonat auf die Welt kam. Die Eltern mussten den Säugling in Indien zurücklassen, da er als im Ausland geborenes Kind ohne Sichtvermerk nicht nach Österreich einreisen durfte. Um ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden, beantragen die Grünen eine entsprechende Novellierung des Fremdengesetzes (12/A).

Grün-Abgeordnete Terezija Stoisits und ihre KollegInnen vom Grünen Klub wollen eine Staatszielbestimmung zur Achtung, Bewahrung, Förderung und zum Schutz der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Republik Österreich in der Verfassung verankert haben. Ihren Antrag begründen sie damit, dass es bis jetzt kein eigenständiges Bekenntnis der Republik zu ihren Minderheiten in der Bundesverfassung gibt, obwohl die Volksgruppen in Österrreich einen bedeutenden Beitrag für die Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt in Österreich leisten (13/A).

Ein weiteres Anliegen der Grünen ist die Zuerkennung des passiven Wahlrechtes für AusländerInnen bei Betriebsrats- und Arbeiterkammerwahlen sowie bei den ÖH-Wahlen. Abgeordneter Karl Öllinger argumentiert, dass Ausländer zwar selbstverständlich österreichischen Gesetzen - z.B. Steuergesetzen oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen - unterliegen, man ihnen derzeit aber eine volle Beteiligung an der Vertretung ihrer Interessen verwehrt  (14/A und 16/A).

PETROVIC LEGT ENTWURF EINES BUNDES-TIERSCHUTZGESETZES VOR

Abgeordnete Madeleine Petrovic legt gemeinsam mit anderen Grün-MandatarInnen ein umfassendes Bundes-Tierschutzgesetz vor. Es enthält u.a. Bestimmungen über den Anwendungsbereich des Gesetzes, die Mitfinanzierung des Tierschutzes aus öffentlichen Mitteln, die Pflichten von Tierhaltern, die Haltung von Tieren im Allgemeinen, Tierquälerei und die Einrichtung einer Tieranwaltschaft. Darüber hinaus umfasst das Gesetz Überwachungsmassnahmen und Strafbestimmungen. In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass es derzeit beim Tierschutzrecht eine Rechtszersplitterung gibt und die österreichischen StaatsbürgerInnen mehrfach der Forderung nach einem bundeseinheitlichen, zeitgemäßen Tierschutzgesetz Ausdruck verliehen haben (15/A). (Schluss)