Parlamentskorrespondenz Nr. 306 vom 24.05.2000

TÄTIGKEIT DER GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT IM AUSSCHUSS

Schwerpunkt der Beratungstätigkeit: sexuelle Belästigung

Wien (PK) - Im Gleichbehandlungsausschuss ging es heute vornehmlich um den Gleichbehandlungsbericht 1998, den Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen für den Zeitraum 1997 bis 1999 und um 3 G-Entschließungsanträge, deren Verhandlung mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen vertagt wurde.

Im Rahmen der Debatte über den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes 1998 sprach V-Abgeordnete GATTERER die Benachteiligung von Frauen bei Pensionskassen an. Zudem trat sie für die Erarbeitung von "Unisex-Modellen" ein, wie sie in skandinavischen Ländern bereits üblich sind.

Abgeordneter Dr. EINEM (S) hielt es für zweckmäßig, Frauenanliegen betreffende Berichte in einem einzigen umfassenden Bericht zusammenzufassen, um entsprechendes Arbeitsmaterial für Vorschläge zur Beseitigung der "größten Ungerechtigkeiten der heutigen Zeit" zu haben. Sein Interesse galt der neuen Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, der Weiterentwicklung der regionalen Gleichbehandlungsanwaltschaften und deren finanzielle Absicherung.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) hinterfragte Reformmaßnahmen und die Erfahrungen mit der Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft, forderte die sprachliche Gleichbehandlung ein, trat dafür ein, dass die Normen und Standards des Gleichbehandlungsgesetzes auch für Einrichtungen der Sozialpartnerschaft Geltung haben sollen, und regte - über alle Parteigrenzen hinweg - einen Entschließungsantrag an, der sich mit den diskriminierenden Bestimmungen in Versicherungsverträgen auseinander setzt.

Alt und überholt nannte F-Abgeordnete ZIERLER den Bericht. Ihr Interesse galt vor allem dem aktuellen Stand der Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Die neugewählte Ausschussobfrau Mag. PRAMMER erinnerte an frühere Initiativen, den Bericht besser vergleichbar zu machen, und meinte, man sollte ihn von externen Experten erstellen lassen und dabei bestimmte Bereiche einer besonderen Durchleuchtung unterziehen.

Über die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes und die Zusammenarbeit der Ministerin mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmerseite wünschte S-Abgeordneter RIEPL Auskunft.

Abgeordnete HALLER (F) wies darauf hin, dass sich die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft vermehrt habe. Aktivitäten forderte sie im Zusammenhang mit der Schadensersatzobergrenze und im Rahmen der Belästigung durch Dritte.

Abgeordnete Rosemarie BAUER (V) sprach die Themen sexuelle Belästigung, Mobbing und Frauenförderpläne für die Wirtschaft an.

Bundesministerin Dr. SICKL teilte mit, dass in Klagenfurt und Graz demnächst Gleichbehandlungsanwaltschaften eröffnet werden. Die Personalressourcen kommen aus den Bundessozialämtern. Auch in Salzburg und Linz wird es mit Ende des Jahres die Einrichtung einer Gleichbehandlungsanwaltschaft geben.

Die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern bezeichnete die Ressortleiterin als sehr wichtig; sie zeigte sich offen für jede Form der Kooperation.

Die Gleichbehandlungsanwältin Dr. NIKOLAY-LEITNER machte auf die steigenden Erstkontakte aufmerksam: Waren es 1997 noch 542 und 1998 571, stieg diese Zahl 1999 auf 772. Der Schwerpunkt, mit dem sich die Gleichbehandlungsanwaltschaften zu befassen hatten, war die sexuelle Belästigung und die Mehrfachdiskriminierung. Man versuche den Frauen dadurch zu helfen, dass mit den Arbeitgebern freiwillige Vereinbarungen zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes abgeschlossen werden.

Zur Beweislastproblematik, die zuvor von G-Abgeordneter Dr. Petrovic angerissen wurde, kam Abgeordnete Dr. FEKTER (V) zurück. Die Obfrau des Justizausschusses hielt es für problematisch, permanent nach der Beweislastumkehr oder nach Beweislasterleichterungen zu rufen, weil man damit mit den anderen Systemen der Rechtsordnung in Konflikt gerate.

Der Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen und damit enderledigt.

BERICHT ÜBER ABBAU VON BENACHTEILIGUNGEN VON FRAUEN 1997 UND 1998

Jedes zweite Kalenderjahr hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Bericht über die Maßnahmen zum Abbau von bestehenden gesellschaftlichen, familiären und wirtschaftlichen Benachteiligungen von Frauen vorzulegen. Für diesen Bericht wurden nur die externen Maßnahmen erhoben.

Eine "praktischere" Aufmachung des Berichtes wünschte sich Abgeordnete STEIBL (V); so sollten Modelle für Frauenförderprogramme leichter nachzuvollziehen sein und ein Anhang könnte eine Auflistung aller Stellen und Namen beinhalten.

Die Karenzgeldproblematik sprach S-Abgeordnete Mag. KUNTZL und die Pensionsreform S-Abgeordnete SILHAVY an.

Ich stehe zu dem, was im Regierungsprogramm steht, sagte Ministerin Dr. SICKL. Die Regelung soll mit 1.1.2002 in Kraft treten; da der Zeitraum auf zwei Jahre verlängert wird, kommen die Mütter, die nach dem 1.7.2000 ihr Kind zur Welt bringen, auch in den Genuss dieser Regelung. Alle Frauen sollen Karenzgeld erhalten, auch Hausfrauen, Studentinnen, Selbständige, Bäuerinnen und Gewerbetreibende, die derzeit nur ein Ersatzgeld erhalten, strich die Ressortverantwortliche heraus. Zudem wird eine Zuverdienstgrenze fixiert, damit während der Karenzzeit eine Berufstätigkeit möglich ist; derzeit besteht ein Berufsverbot bzw. die Beschäftigungsmöglichkeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze.

Eine eigenständige Alterssicherung der Frauen hielt Sickl für wichtig. Eine Expertenkommission arbeitet Vorschläge aus und hat den Auftrag, dies im Hinblick auf eine langfristige Absicherung der Pensionen zu tun. Bei der Hinterbliebenenpension soll die Überversorgung zurückgenommen haben. "Für die Frau mit der kleinen Pension wird sich nichts ändern."

Die Kenntnisnahme des Berichtes erfolgte gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich; auch dieser Bericht wurde enderledigt.

Vertagt wurde die Verhandlung von drei G-Entschließungsanträgen. Sie betreffen die Umsetzung des Frauenvolksbegehrens, Frauenberatungsstellen und -projekte und die Einrichtung eines Regierungsmitgliedes, das vorrangig bzw. ausschließlich Fraueninteressen wahrnimmt. (Schluss)