Parlamentskorrespondenz Nr. 314 vom 25.05.2000

SOZIALAUSSCHUSS BESCHLIESST EINSTIMMIG ÖFFENTLICHES HEARING

Zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz werden Experten gehört

Wien (PK) - Im Sozialausschuss wurden die Verhandlungen über die im April vertagten Verhandlungen über das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 - dazu liegen ein F-V- bzw. ein S-Antrag vor - wieder aufgenommen.

Ein von den beiden Regierungsparteien gestellter Abänderungsantrag enthält neben Änderungen bei der Entsendung von Versicherungsvertretern bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und Betriebskrankenkassen die Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (wegen Erwerbsunfähigkeit) mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2000. Als flankierende Maßnahme zur Abfederung von Härten infolge der Aufhebung soll gemäß diesem Abänderungsantrag unter einem der Berufsschutz für Personen, die das 57. Lebensjahr bereits vollendet und durch 12 Jahre während der letzten 15 Jahre vor dem Pensionsstichtag eine bestimmte Tätigkeit ausgeübt haben, verbessert werden. Können diese Personen auf Grund einer Krankheit oder eines Gebrechens die Tätigkeit nicht mehr ausüben, gelten sie als invalid (berufs- bzw. erwerbsunfähig), es sei denn, dass ihnen eine Änderung der Tätigkeit oder eine Umorganisation des Betriebes in sachlicher wie personeller Hinsicht zugemutet werden kann.

S- und G-Abgeordnete kritisierten, dass sie den Abänderungsantrag viel zu spät erhalten hätten, um ihn inhaltlich durcharbeiten zu können, was zu einer Sitzungsunterbrechung führte. Nach Wiederaufnahme der Beratungen präsentierte S-Abgeordnete SILHAVY einen S-G-Antrag gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR betreffend Einladung zur schriftlichen Äußerung zum F-V-Abänderungsantrag, der mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen abgelehnt wurde.

Von den Sozialdemokraten wurden zwei Abänderungsanträge eingebracht. Danach sind bei der Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen und bei den Betriebskrankenkassen die Versicherungsvertreter aus der Gruppe der Dienstnehmer nach dem Ergebnis der Betriebsratswahlen von der Bundesarbeitskammer zu entsenden. Für die Entsendung der Versicherungsvertreter aus der Gruppe der Dienstgeber hat die Wirtschaftskammer Österreich das Ergebnis der Kammerwahlen der zuständigen Fachverbände zu berücksichtigen.

Schlussendlich einigten sich alle vier Parlamentsparteien auf ein öffentliches Hearing, zu dem als Experten Vertreter des ÖGB, der Bundesarbeitskammer, der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, des AMS, des Bundesseniorenbeirates und je ein fraktioneller Vertreter eingeladen werden. Als Termin wurde Mittwoch, der 31. Mai, 11 Uhr, fixiert.

Eine zu Beginn der Sitzung von der SPÖ beantragte Ergänzung der Tagesordnung um die Anträge 62/A (Elternkarenzurlaubsgesetz), 63/A (Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz) und 145/A (Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz) fand keine Mehrheit. (Schluss)