Parlamentskorrespondenz Nr. 330 vom 31.05.2000

RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS DEBATTIERT ÜBER FINANZIERUNG DER PARTEIEN

RH-Bericht bescheinigt Parteien korrekte Gebarung

Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses wurde zunächst der Sonderbericht des Rechnungshofes über die Finanzierung der politischen Parteien und parlamentarischen Klubs behandelt. Die Abgeordneten Dr. TRINKL (V) und BRIX (S) wiesen darauf hin, dass der Rechnungshof den Parteien eine korrekte Gebarung bescheinigte und keinerlei Vorwürfe von illegaler Parteienfinanzierung erhob.

Abgeordneter KOGLER (G) meinte hingegen, unbeschadet der Aussagen dieses Berichtes sei das Parteiengesetz an mehreren Stellen korrekturbedürftig, dies insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit der Anonymisierung von Parteispenden.

Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER stellte ausdrücklich klar, dass Geldleistungen von den parlamentarischen Klubs an Teil- bzw. Vorfeldorganisationen der Partei zulässig sind. Zur Vermeidung des Verdachtes der Parteienfinanzierung hielt er es aber für angebracht, die Leistungen eindeutig zu dokumentieren. Auch müssten die Geldflüsse einem Fremdvergleich standhalten.

Was allfällige Verbesserungen der gesetzlichen Grundlage betrifft regte Fiedler eine eindeutige gesetzliche Definition des Begriffes der Öffentlichkeitsarbeit an. Er selbst sprach sich jedenfalls dafür aus, die Öffentlichkeitsarbeit restriktiv zu interpretieren. Überdies plädierte Fiedler für den Einbau einer Kontrollmöglichkeit für die Förderungsgeber bzw. die Parlamentsdirektion in bezug auf die zweckgemäße Verwendung der Gelder. Im Falle der Feststellung einer zweckwidrigen Verwendung sollte die Förderung zurückverlangt werden können, schlug Fiedler vor. Eine weitere Anregung des Präsidenten betraf die Verbesserung der Transparenz bei Parteispenden.

Der Sonderbericht wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien und der SPÖ zur Kenntnis genommen.

Eine V-F-S-Mehrheit ergab sich auch für die Kenntnisnahme des Berichtes des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1997 und 1998. (Fortsetzung)