Parlamentskorrespondenz Nr. 333 vom 31.05.2000

ERFOLG UND MISSERFOLG

CA-Verkauf und Residenz Verlag im Rechnungshofausschuss

WIEN (PK) - 17,161 Mrd. S hat der Bund im Jahr 1997 für den Verkauf seiner Anteile an der Creditanstalt-Bankverein (CA-BV) von der Bank Austria erhalten. Dieser Verkaufserlös sei in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der CA-BV gestanden, stellt der Rechnungshof im Nachtrag zum Verwaltungsjahr 1997 fest, der die Grundlage der heutigen Debatte des Rechnungshofausschusses bildete. Zudem habe die Entscheidung zugunsten der Bank Austria dem gesetzlichen Auftrag entsprochen, nationale Interessen zu wahren und auf die Verbesserung der Struktur des österreichischen Bankwesens Bedacht zu nehmen, hielten die Rechnungshofprüfer in ihrem Bericht fest. Überdies habe das strategische Ziel der Bank Austria, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch das Erreichen einer "kritischen Masse" zu verbessern, einen zweiten Kernmarkt in Osteuropa auf- und gleichzeitig Partnerschaften in Europa auszubauen sowie die Nutzung der Synergien zwischen den beiden Banken für das Angebot der Bank Austria gesprochen.

"Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung der Bankengruppe, die zum Teil bereits abgeschlossene Umsetzung der strategischen Ziele und die teilweise bereits realisierten Synergieeffekte bestätigen, dass die Entscheidung der Bank Austria AG über den Kauf der Anteile an der CA-BV richtig war ... Darüber hinaus war anzuerkennen, dass die Abwicklung der Transaktion durch die Bank Austria professionell erfolgte." Kritik übte der Rechnungshof allerdings an der Höhe des 73,5-Mill.S-Honorars für das Beraterunternehmen, das mit der Abwicklung der Ausschreibung betraut war.

Abgeordneter BRIX (S) bekundete seine Freude über den positiven Bericht, der Professionalität sowohl bei der Entscheidung der politisch Verantwortlichen beim Verkauf der CA-Bundesanteile wie bei der Abwicklung des Fusionsgeschäftes von Seiten der Bank Austria dokumentiere. Die Fragen des Abgeordneten betrafen die Bedeutung dieser Fusion im europäischen Zusammenhang.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) sprach anerkennend von einem positiv zu bewertenden Vorgang und einer guten Leistung der Bank Austria. Kritisch beleuchtete der Redner aber das Verhalten der Vorgänger von Finanzminister Klima, die den Auftrag zur Veräußerung der CA-Anteile nicht sehr rege wahrgenommen hätten. Zudem erinnerte Trinkl an aufregende Stellungnahmen und fragte Generaldirektor Dkfm. Randa, wie er einen so großen Betrag aufbringen konnte und ob er dazu erst durch die Verbindung mit der WestLB in der Lage gewesen sei. Außerdem interessierte ihn, wann die Bank Austria sich entschlossen habe, die CA-Anteile zu kaufen. Vom ehemaligen Bundeskanzler Vranitzky wollte Trinkl wissen, ob er Einfluss auf das Bank Austria-Management genommen habe, die CA-Anteile zu erwerben. Seine Frage an den ehemaligen Finanzminister Klima lautete, wann er erfahren habe, dass die Bank Austria mitbietet und wie er die Auftragserfüllung der Beraterfirma J.P. Morgan beurteile.

Auch Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) wollte wissen, warum die Privatisierung der CA-Anteile des Bundes so lange gedauert habe, außerdem erkundigte er sich danach, ob die Versprechen hinsichtlich der weiteren Selbständigkeit der CA, einer auf den natürlichen Abgang beschränkten Personalreduzierung und das Angebot an die CA-Mitarbeiter, Aktien zu erwerben, eingehalten wurden. Außerdem wollte Trattner wissen, ob die Bank Austria bei der Privatisierung der PSK mitbieten werde.

Bundeskanzler a.D. Dr. VRANITZKY beurteilte die Entwicklung des Unternehmens im internationalen Kontext der Globalisierung positiv und machte darauf aufmerksam, dass die Bank Austria-CA-BV-Fusionierung im Vergleich zu den Bankgiganten, die während der letzten Jahre entstanden sind, ohnehin nur im Mittelfeld rangiere.

Den in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck, die Bank Austria sei erst durch das Hinzutreten der WestLB in die Lage gekommen, ihr Angebot zur Übernahme der CA-Anteile zu legen, teilte Dr. Vranitzky nicht. Er habe in diesem Zusammenhang auf niemanden eingewirkt, auch die WestLB habe die Verhandlungen nicht beeinflusst. Die lange Dauer des Privatisierungsvorgangs sei nicht auf eine Nachlässigkeit des Finanzministers Lacina zurückzuführen, sondern darauf, dass der Ressortleiter eine Privatisierungslösung im Einvernehmen mit dem CA-Vorstand angestrebt hat. Es habe Bewerber gegeben, diese seien aber auf Schwierigkeiten gestoßen. So habe das Credit Suisse-Angebot mit Blick auf eine "österreichische Lösung" Unmut in der Öffentlichkeit ausgelöst, da die Schweizer schrittweise die Aktienmehrheit erreichen wollten. Die negativen öffentlichen Reaktionen haben die Schweizer aber zum Rückzug veranlasst.

Die Allianz-Gruppe sei von der CA abgelehnt worden, weil sie in einer langfristigen Kooperation mit der Ersten Allgemeinen Generali stand. Der österreichischen Interessentengruppe habe es am nötigen Kapital gemangelt und gegen das Angebot der Raiffeisenorganisation habe das Argument gesprochen, dass ein Mitbewerber mit einem geringen Anteil an Grundkapital die Führung des Managements erlangt hätte. Finanzminister Lacina konnte keine Lösung akzeptieren, die seinem gesetzlichen Auftrag nicht entsprochen hätte.

Bundeskanzler a.D. Mag. KLIMA erinnerte an die gesetzlichen Vorgaben und an seine Absicht, den CA-Verkauf rasch abzuschließen. Da keines der Angebote dem gesetzlichen Auftrag entsprach, habe er sich zu einer neuen Ausschreibung entschlossen. Sechs Anbieter haben sich daran beteiligt, von ihnen sind nach einer Bewertung durch das Beratungsunternehmen drei übrig geblieben. Durch Gewährung einer Nachfrist zur Verbesserung der Angebote sei es ihm gelungen, eine halbe Milliarde Schilling mehr für den Steuerzahler zu erlangen. Er sei nicht willens gewesen, einen professionell begonnenen Vorgang nach Art einer "Bananenrepublik" zu beenden, sagte Mag. Klima und bekannte sich zu seiner Entscheidung vom Jänner 1997, der sich der Rechnungshof in seinem Bericht angeschlossen hat. J.P. Morgan habe seine Aufgabe gut erfüllt, sagte Klima und teilte Abgeordnetem TRATTNER auf dessen Anfrage mit, dass der angekündigte Einsatz eines Teils des Veräußerungserlöses für Forschung und Entwicklung sowie für die Exportförderung erfolgt sei.

Generaldirektor Dkfm. Gerhard RANDA (Bank Austria) erinnerte die Ausschussmitglieder daran, dass die letzten zehn Jahre in der österreichischen Kreditwirtschaft im Zeichen von Konzentrations- und Konsolidierungsprozessen gestanden seien. Der Zusammenschluss von Zentralsparkasse, Länderbank und Creditanstalt rangiere international immer noch unter "ferner liefen". Noch heute liege Österreich hinsichtlich der Banken- und Zweigstellendichte im internationalen Vergleich im Spitzenfeld. Nach der Fusion von Zentralsparkasse und Länderbank hatte das neue Unternehmen Bank Austria durchaus Schwierigkeiten. Mit viel Engagement sei es aber seit 1994 gelungen, sich in Österreich erfolgreich als Nr. 1 darzustellen.

Erste Überlegungen für einen Erwerb der CA-Anteile seien im engsten Kreis im Sommer 1996 erfolgt. Die Bank Austria sei damals gut mit Kapital ausgestattet gewesen. Als Finanzierungspartner war zunächst die Allianz-Gruppe vorgesehen. Nach deren überraschendem Ausstieg habe man das New Yorker Bankhaus Salomon Brothers für eine 1 Mrd. US-Dollar-Beteiligung gewonnen. 

Die Strategie für das erweiterte Unternehmen steht laut Generaldirektor Randa auf zwei Pfeilern, einer Konsolidierung im Inland und einer Expansion in Zentraleuropa. Dies sei gelungen - heute sei die Bank Austria eines der führenden Institute in Mittelosteuropa. Dazu kommt die Konzentration auf das Bankgeschäft bei gleichzeitigem Ausstieg aus anderen Geschäftsfeldern sowie der Ausbau der Vermögensverwaltung und des Fondsgeschäfts. Betrug der Gewinn von Zentralsparkasse, Länderbank und Creditanstalt im Jahr 1990 insgesamt 1 Mrd. S, erzielt die Bank Austria heute 8 Mrd. S an Gewinn.

Die Selbständigkeit der CA werde aufrecht bleiben, solange diese Marke auf dem Markt erfolgreich ist. Bei der Personalreduzierung habe man sich auf die natürliche Fluktuation beschränkt. Die Mitarbeiter der CA stellen heute mehr als 2% der Mitglieder der Hauptversammlung. An der Privatisierung der PSK werde die Bank Austria nicht teilnehmen, sagte Generaldirektor Randa.

Abgeordneter EDLER (S) merkte an, er würde sich für die geplante Veräußerung der ÖIAG-Beteiligungen ebenso viel Erfolg für die Republik und die Steuerzahler wünschen wie beim Verkauf der CA-Anteile des Bundes.

Abgeordneter LEXER (V) erkundigte sich danach, ob das Honorar der Beratungsfirma den von ihr erbrachten Leistungen entsprochen habe.

Ausschussvorsitzender Mag. KOGLER bekannte sich grundsätzlich dazu, mit dem alten Usus zu brechen, ehemalige Regierungsmitglieder nicht in den Rechnungshofausschuss zu laden und appellierte an die Regierungsparteien, künftig auch ehemalige VP-Minister als Auskunftspersonen einzuladen.

Abgeordneter MÜLLER (F) erbat weitere Auskünfte über das Angebot der Credit Suisse.

Staatssekretär Dr. FINZ hielt Vergleiche zwischen der Privatisierung der CA-Anteile und jener der ÖIAG-Beteiligungen für nicht angebracht. Bei der ÖIAG gehe es darum, zu verhindern, dass Außenstände in der Höhe von 80 Mrd. S für die Republik schlagend werden.

Die Leistungen der Beraterfirma qualifizierte der Staatssekretär als erheblich. 73 Mill. S seien bei einem Verkaufspreis von 17 Mrd. S im internationalen Vergleich eher an der unteren Grenze.

Bundeskanzler a.D. Mag. KLIMA schloss sich dieser Bewertung des Staatssekretärs an und untermauerte seine Entscheidung vom Jänner 1997 auch mit dem Hinweis darauf, dass der Verkaufserlös für die Republik deutlich über dem damaligen Aktienkurs lag.

Bundeskanzler a.D. Dr. VRANITZKY machte darauf aufmerksam, dass das Angebot der Credit Suisse zwar durchaus attraktiv gewesen sei. Diese Holding zog ihr Angebot aber im September 1994 zurück, da sowohl die Mitarbeiter der CA als auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ihren Unmut darüber äußerten, dass ein ausländischer Interessent die Kontrolle über die CA-BV erhalten könnte.

Generaldirektor Dkfm. RANDA wiederholte auf weitere diesbezügliche Fragen seine Aussage, dass es keinen politischen Auftrag zur Übernahme der CA-Bundesanteile gegeben habe. Die Motive der Bank Austria für dieses Geschäft waren ausschließlich betriebs- und bankwirtschaftliche. Es sei nur darum gegangen, konkurrenzfähiger und schlagkräftiger zu werden. Für die Zukunft schließe er es nicht aus, dass sich die Bank Austria in weitere Verflechtungen begeben werde, dies aber aktiv und keineswegs als Objekt einer feindlichen Übernahme.

Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER blieb bei seiner Feststellung, das Honorar für J.P. Morgan sei großzügig ausgefallen, da die Beratungsfirma relativ wenig an Leistung erbracht habe, vor allem habe sie keine weiteren Interessenten gefunden und angesichts der kleinen Zahl an Interessenten nur eine sehr begrenzte Bewertung vorzunehmen gehabt.

Schließlich beantwortete Bundeskanzler a.D. Dr. VRANITZKY eine Frage des Ausschussvorsitzenden Mag. KOGLER zur Bewertung des Angebots der Raiffeisen-Gruppe mit dem Hinweis darauf, dass dieses Angebot dem gesetzlichen Auftrag nicht entsprochen habe. Letztlich zeige das Ergebnis der Veräußerung der CA-Bundesanteile, wie wichtig es gewesen sei, dass die drei mit diesem Auftrag befassten Finanzminister jeweils sehr penibel vorgegangen seien.

DIE VERLUSTE DES RESIDENZ-VERLAGES

Das nächste Thema war die wirtschaftliche Lage des Residenz Verlages, der im Besitz des Österreichischen Bundesverlages steht. Der Salzburger Kleinverlag ist auf anspruchsvolle Literatur sowie auf die Herausgabe von Kunst- und Architekturbänden spezialisiert und stößt mit diesem Angebot auf immer schwierigere Bedingungen auf dem Buchmarkt. Trotz Verlagsförderung und anderer Unterstützungen hat der Verlag seit 1996 bedeutende Verluste erlitten und ist buchmäßig überschuldet. Die vorgenommenen Personaleinsparungen reichen nicht aus, um die Verluste durch den Umsatzrückgang auszugleichen, analysiert der Rechnungshof. Für eine Rückkehr in die Gewinnzone wäre ein wesentlich höherer Anteil gut verkäuflicher Bücher im Verlagsprogramm erforderlich, heißt es resümierend im RH-Bericht.

Abgeordneter KURZBAUER (V) leitete die Debatte mit einer Reihe von Fragen an die geladenen Auskunftspersonen, den ehemaligen Geschäftsführer Dr. Jochen Jung und die beiden Geschäftsführer des Bundesverlages, Dr. Robert Sedlazek sowie Mag. Walter Amon ein. Er wollte wissen, ob die Anregungen des Rechnungshofes für ein Unternehmenskonzept mit einer stärkeren marktwirtschaftlichen Orientierung und die Ersetzung des Aufsichtsrates durch einen Beirat verwirklicht worden seien.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) erkundigte sich bei Dr. Jung nach den Gründen für seine Abberufung als Geschäftsführer des Residenz-Verlages.

Dr. JUNG gab an, am 1.2. dieses Jahres freigestellt worden zu sein. Er vermute keine politischen Gründe für diese Entscheidung, hielt die Wahl des Zeitpunktes zwischen den beiden Regierungskonstellationen aber für geschickt gewählt.

Dr. SEDLAZEK berichtete von der Auflösung des Aufsichtsrates im Dezember 1998 und der Bildung eines Beirates mit kompetenten Persönlichkeiten. Um die Überschuldung des Verlags EU-konform zu beseitigen, habe der Österreichische Bundesverlag eine Patronanzerklärung abgegeben, die Finanzierung erfolge im Rahmen des Konzerns. Um einen höheren Umsatz zu erzielen, bemühe sich der Verlag um einen ausgewogeneren Produkt-Mix und eine verstärkte Marketingtätigkeit. Im Rahmen des Bundesverlages komme dem Residenz-Verlag die Aufgabe zu, gehobene Literatur zu publizieren und die Themen Theater und Musik abzudecken. Der ÖBV habe die Aufgabe, Gewinne für die Kultur zu reinvestieren, dazu gehöre auch die Verlustabdeckung, hielt Dr. Sedlazek fest.

Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER mahnte in Bezug auf die Patronanzerklärung zur Vorsicht, da die Judikatur der EU hinsichtlich dessen, was als unzulässige Beihilfe qualifiziert werden könne, noch schwankend sei.

Die weitere Debatte konzentrierte sich auf die Frage, aus welchen Gründen der langjährige Geschäftsführer Dr. Jung abgelöst worden sei und welchen rechtlichen Charakter die Beendigung seiner Tätigkeit beim Residenz-Verlag habe. Laut Auskunft von Mag. AMON wurde Jung unter Wahrung der vereinbarten Fristen gekündigt. Die Abfertigungsvorsorgen für das Ausscheiden von Mitarbeitern seien in den für das laufende Geschäftsjahr hochgerechneten Abgang von 4 Mill. S inkludiert.

Auf Antrag von Ausschussvorsitzendem Mag. Kogler beschloss der Rechnungshofausschuss mit F-V-G-Mehrheit die Beratungen zu vertagen und ersuchte die Auskunftspersonen, sich für weitere Befragungen zur Verfügung zu halten. (Schluss)