Parlamentskorrespondenz Nr. 341 vom 06.06.2000

NATIONALRAT DEBATTIERT REFORMPAKET DER REGIERUNG

Von der Wohnrechtsnovelle über die Krida zu Medienthemen

Wien (PK) - Von der Wohnrechtsnovelle 2000 über die Entkriminalisierung der fahrlässigen Krida, den Schutz der öffentlichen Interessen bei Fernsehübertragungen, die Buchpreisbindung bis zur Verschärfung der Strafen bei Schlepperei und zum Verbot von Kosmetika, die im Tierversuch überprüft worden sind reicht der weit gespannte Bogen der Themen, die heute im Nationalrat zur Debatte stehen. Von der sozialdemokratischen Fraktion wurde eine Dringliche Anfrage an die Vizekanzlerin eingebracht. Die Anfrage betrifft "massive Belastungen der kleinen und mittleren Einkommensbezieher ab 1. Juni 2000 und der Ankündigung eines Belastungsstopps am 2. Juni 2000". Die Sitzung des Nationalrats begann mit einer Aktuellen Stunde (siehe PK Nr. 340).

V-F-ANTRAG 129/A: WOHNRECHTSNOVELLE 200 * NOVELLIERUNG DES ARBEITSZEITGESETZES UND DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE NACHTARBEIT DER FRAUEN * S-ANTRÄGE 65/A , 66/A UND 90/A BEZÜGLICH ÄNDERUNG DES MIETRECHTSGESETZES * S-ANTRÄGE 70/A UND 91/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES KONSUMENTENSCHUTZGESETZES

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Abgeordnete BURES (S) strich heraus, Riess-Passer habe zwar einen Belastungsstopp angekündigt, mit der Wohnrechtsnovelle würden aber, nach dem ersten Belastungspaket, weitere Verschlechterungsschritte präsentiert.

Die Vorhaben der Regierung wirkten sich ausschließlich zum Nachteil der Mieter aus, betonte die Rednerin; sie würden zu mehr Rechtsunsicherheit führen und den Mieterschutz verschlechtern. Die Maßnahmen dienten nicht der Budgetkonsolidierung, sondern stellten "pure Klientelpolitik" dar.

Mit den befristeten Mietverträgen werde von Seiten der Regierung dafür gesorgt, dass Wohnungsuchende keine unbefristeten Mietverträge mehr bekommen und vor dem Ablaufdatum zum Vermieter betteln gehen müssten, damit der Mietvertrag verlängert wird, denn die Suche nach einer neuen Wohnung sei mit der europaweit höchsten Maklerprovision verbunden. Hinzu komme, dass auch das Umfeld umorganisiert werden muss.

Die Regierung war nicht bereit, das Hausbesorgergesetz zu reformieren, obwohl im Hearing von Experten darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine "Pseudoaktion" handle. Mit ihren neuen Vorschlägen zerschlage sie eine ganze Berufsgruppe, sagte sie.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) erklärte, die Wohnrechtsnovelle bringe eine Kostendämpfung bzw. Kostensenkung, verbessere die Qualität und verstärke den Eigentumserwerb. Durch die Möglichkeit der Befristung, aber auch durch den durchgehenden Abschlag von 25 Prozent des Mietpreises werde es zu marktgerechtem Handeln kommen. Dass Hauseigentümer mehr Einnahmen durch den Abschlag lukrieren könnten, bestritt der Redner gegenüber Bures.

Zur Hausbesorgerproblematik meinte Tancsits, diese Berufsgruppe stütze sich auf ein Sonderarbeitsrecht aus dem Jahr 1922, das nun in ein modernes Arbeitsrecht übergeführt wird. "Unsinnig" nannte er es, den betroffenen Personen einzureden, ihr Beruf würde abgeschafft werden, können doch in Hinkunft Kollektivverträge über die Hausbetreuung abgeschlossen werden. Die Gewerkschaft soll sich seiner Meinung nach zu Verhandlungen bereit erklären und nicht 64.000 Unterschriften sammeln und den Leuten einreden, dass ihr Beruf abgeschafft wird.

Die Eigentumsoption trägt die gesellschaftspolitische Handschrift der ÖVP, fuhr der Abgeordnete fort. Wer Eigenmittel von mehr als 50 Euro pro Quadratmeter bezahlt, wird die Möglichkeit erhalten, nach zehn Jahren die Wohnung zu erwerben. Damit kommt man dem Wunsch vieler genossenschaftlicher Mieter, die Selbständigkeit und Eigentum erwerben wollen, nach; zugleich werden Klarheit und Transparenz bei den Mieten geschaffen.

Für Abgeordnete Dr. MOSER (G) wurde aus dem Slogan des billiger Wohnens eine massive Verteuerungsaktion. Statt den Zuschlags- und Abschlagsdschungel zu durchforsten, würden wieder Einzelmaßnahmen gesetzt, so dass das Wohnrecht weiter ein "Fleckerlteppich" bleibe. Der Markt habe seine Berechtigung im Wohnbereich, pflichtete sie ihrem Vorredner bei, aber es handelt sich beim Wohnen um eine Grundinfrastruktur. Hinzu komme, dass wir auf dem Wohnsektor im Vergleich zu anderen EU-Ländern eine stabile Situation haben. Befristete Mietverträge werden ihrer Ansicht nach zur Verteuerung führen, denn - das sagte ein ÖVP-Experte im Hearing - der Richtwert sei "ein Wert, den man sich richten kann".

Im Zusammenhang mit der Miet-Kaufoption verwies die Sprecherin darauf, dass die Anzahlung einer Eigentumswohnung normalerweise einem Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent unterliegt, jedoch die neue Schiene einen Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent kennt, was dazu führen wird, dass sich die meisten Mieter für die Miet-Kaufvariante entscheiden werden, können sie doch damit "Eigentum zu Diskontpreisen" erwerben.

Gerade beim Wohnrecht treten die ideologischen Grenzen zutage, betonte Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F). Während die "linke Reichshälfte" die Planwirtschaft einzementieren möchte, wolle die bürgerliche Seite eine Marktwirtschaft, die sozial abgefedert ist. Sozialdemokraten und Grünen treten für ein Körberlgeld ein, wir hingegen, sagte er, fordern klare Verhältnisse, damit der Mieter einen gerechten Preis für die Miete und für die Nebenleistungen bezahlt. Während wir die Eigentumsbildung erleichtern, wollen die Sozialdemokraten diese verhindern, bestenfalls "ein bisschen Eigentum" zulassen.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER wertete die Novelle unter dem Aspekt von mehr Transparenz und Lesbarkeit. Durch das Befristungsrecht werde der Dschungel des Gesetzes radikal vereinfacht, meinte er. Nun gelte ein einziger Befristungstyp für alle Mietverträge und Mietobjekte. Der Weg von der Hausbesorgung zur Hausbetreuung wiederum sei eine Ergänzung des bisherigen Systems und erlaube mehr Flexibilität im Interesse der Mieter. Insgesamt erwartete sich Böhmdorfer von den neuen Regelungen auch niedrigere und übersichtlichere Betriebskosten.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) befürchtete hingegen massive Verschlechterungen der Mieterrechte und vermutete ideologische Gründe hinter der Novelle. Die Zahl der befristeten Verträge werde zunehmen, die Mieter werden erpressbar werden, warnte er. Das Auslaufen des Hausbesorgergesetzes werde eine Erhöhung der Betriebskosten erwirken, war sich Jarolim sicher.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) wertete das Gesetz als Erneuerung des Wohnrechtes und meinte an die Adresse der SPÖ, auch Tony Blair setze auf Eigentum. Österreich lebe im Wohnrecht noch immer in einer Philosophie des vorigen Jahrhunderts, sagte Fekter und machte dafür ideologische Gegensätze zwischen ÖVP und SPÖ verantwortlich. Mit diesem Gesetz werde nun endlich eine zeitgemäße Deregulierung angegangen, die Marktpreise werden dämpfend wirken. Zu den Hausbesorgern bemerkte sie, aus heutiger Sicht sei es gerechtfertigt, das privilegierte Arbeitsrecht in diesem Bereich abzuschaffen.

Abgeordneter BROSZ (G) warf den Regierungsparteien eine Absage an den sozialen Wohnbau vor. Durch diese Novelle werde das Wohnen nicht verbilligt, das Gesetz sei lediglich Ausdruck einer zutiefst bürgerlichen Wohnpolitik. Brosz fürchtete im einzelnen, dass die marktwirtschaftliche Bezahlung der Hausbetreuung zu einem Ansteigen der Betriebskosten führen werde.

Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN verteidigte das Auslaufen des seiner Meinung nach anachronistischen Hausbesorgergesetzes und versicherte, es werde auch in Zukunft Hausbesorger geben. Der Minister rechnete viel mehr mit der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen bei der Hausbetreuung.

Abgeordneter NEUDECK (F) bezeichnete die Novelle als ersten Schritt, gab aber zu bedenken, die Vereinheitlichung des Miet- und Wohnrechtes sei damit noch nicht abgeschlossen. Dieses Gesetz bringe nun weniger Sozialismus, dafür aber mehr Markt zum Wohle der Mieter. Der SPÖ warf er vor, ihre Wohnpolitik nicht auf die Bedürfnisse der Wohnungssuchenden, sondern bloß auf den Schutz der Privilegierten ausgerichtet zu haben.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) bekräftigte die Einwände seiner Fraktion und meinte, dieses Gesetz werde das Ziel der Dämpfung der Wohnkosten verfehlen. Er kritisierte insbesondere, dass der private Sektor und damit die Vermietung von Eigentumswohnungen ausgeklammert blieb.

Abgeordneter FREUND (V) erwartet sich von der Novelle billigeres Wohnen für die Mieter durch Steigerung des Angebotes und Reduzierung der Abschläge. Die Möglichkeit der Eigentumsbildung bezeichnete er als weiteres Ziel des Gesetzes.

Abgeordneter FAUL (S) bemerkte demgegenüber, die Regierungsparteien wollten bloß ihrer Klientel, den Hauseigentümern, dienen. Dies passe genau in die Politik der Umverteilung von unten nach oben.

Abgeordneter SODIAN (F) sah in diesem Gesetz einen Schritt zu einer Verbilligung des Wohnens und begrüßte in diesem Zusammenhang die Einsparung der Hausbesorger, den 25%igen Abschlag und die einheitliche und übersichtliche Betriebskostenabrechnung.

Abgeordneter EDLER (S) entgegnete seinem Vorredner, dass die Unsicherheit für die Mieter zunähme und die Mieten steigen würden. Über die Hausbesorger würde "drübergefahren", man lagere die Arbeiten auf Reinigungsfirmen aus, leiste atypischen Arbeitsverhältnissen Vorschub und wisse nicht, wer die Kollektivvertragspartner seien. Erstmals seien die Sozialpartner nicht in die Verhandlungen eingebunden gewesen, obwohl die Gewerkschaft über Änderungen des Hausbesorgergesetzes gesprächsbereit gewesen wäre. Die tiefen Einschnitte in das Arbeitsrecht durch die Änderungen zum Arbeitszeitgesetz sowie zum Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen ohne Konsultierung der Sozialpartner sind nach Ansicht des Redners kategorisch abzulehnen.  Edler rief auch die Befürchtungen der Wirtschaft in Erinnerung, die ein weiteres Absterben der Geschäftsstraßen voraussagt.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellten sowohl Mag. FIRLINGER (F) als auch Mag. TANCSITS (V) fest, dass es vor dem Hearing im Ausschuss am 18. Mai Verhandlungen mit der Gewerkschaft und den Hausbesorgern gegeben habe.

Er sei mit der Wohnrechtsnovelle glücklich, meinte Abgeordneter ELLMAUER (V), da es damit zu einer Deregulierung, zu mehr Transparenz, zu einer Senkung der Betriebskosten und zu einer Entlastung für die Mieter komme. Der Abgeordnete betonte, dass durch die Novelle kein einziger Hausbesorger um seine Existenz gebracht werde, die bisherigen Bestimmungen würden nur durch ein modernes Arbeitsrecht ersetzt.  

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) bestritt die Darstellung der Regierungsfraktionen, dass etwas billiger würde. Vielmehr seien die Sozialdemokraten in ihrer Sorge durch die Experten bestätigt worden, dass sich die Mieten verteuern und die Rechte der Mieter eingeschränkt würden. Das Ergebnis der Novelle seien mehr befristete Verträge und ein kaum durchschaubarer Dschungel von Zuschlägen. Der Redner vertrat die Auffassung, dass der Mieterschutz de facto beseitigt wird, denn kein Mieter habe ein Recht auf Verlängerung der befristeten Verträge. Kaipel kritisierte auch das Fehlen von Kosten-Obergrenzen sowie von Leistungskatalogen für die Hausreinigung und zog daraus den Schluss, dass es in Hinkunft höhere Kosten für weniger Qualität geben werde. Abschließend sprach er sich für eine Senkung der Maklergebühren aus.

Abgeordneter Mag. SCHENDER (F) ging zunächst auf die komplizierte und unübersichtliche Gesetzeslage im gesamten Wohn- und Mietrechtsbereich ein. Da davon so viele Menschen betroffen sind, würde gerade das gesamte Wohnrecht Einfachheit und Verständlichkeit erfordern, weshalb Schender noch einen großen Handlungsbedarf sieht. Der Redner listete nochmals die aus der Sicht der Regierungsfraktionen positiven Änderungen der Wohnrechtsnovelle auf und hob insbesondere die Verbesserungen bei der Eigentumsbildung für junge Menschen hervor.

Diese Feststellung veranlasste Abgeordnete Dr. MOSER (G), sich nochmals zu Wort zu melden, um einige Feststellungen zu treffen. Wohnraum wird für junge Menschen nicht billiger, das sagen nicht nur Experten und die Fachliteratur, es genüge auch, sich die Anzeigen in den Zeitungen genau anzusehen. Die Grün-Abgeordnete sprach sich dezidiert dagegen aus, noch mehr Steuergelder für die Wohnbeihilfen aufzuwenden. Das Beispiel Großbritannien sei deshalb ein schlechtes, weil dort 3,5 % des BIP in das Wohnungsgeld fließe, um für die Leute Wohnungen leistbar zu machen. In Österreich liege das Niveau bei 1,5 %. In Zeiten der Budgetsanierung könne es nicht angehen, dass mit Steuergeldern die Schaffung von Eigentum finanziert wird. Das heiße aber nicht, dass die Grünen gegen das Eigentum seien, stellte Moser klar. Die vorliegende Novelle bezeichnete sie in Anspielung auf Klubobmann Khol als eine "Rosinenernte" für Immobilienbesitzer und für jene, die etwas auf der hohen Kante haben.

Dem Vorwurf des Abgeordneten Schender, die Mietervereinigung habe ein Interesse an der Aufrechterhaltung eines komplizierten Mietrechts, widersprach Abgeordneter GRADWOHL (S) in einer tatsächlichen Berichtigung heftig und wies auf die Arbeit dieser Organisation zum Schutz der MieterInnen hin.

Bei der anschließenden Abstimmung wurde die Wohnrechtsnovelle 2000 sowie die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes und des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. Die Anträge des Abgeordneten Dr. Jarolim und der Abgeordneten Bures zum Mietrechtsgesetz und zum Konsumentenschutzgesetz fanden nur die Unterstützung von SPÖ und Grünen und blieben somit in der Minderheit.

G-ANTRAG 9/A BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ, MIT DEM DIE DISKRIMINIERUNG HOMOSEXUELLER PERSONEN UND LEBENSGEMEINSCHAFTEN BESEITIGT WERDEN SOLL

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Abgeordnete Mag. WURM (S) nannte die Diskriminierung von Homosexuellen in Österreich eine Schande. Der in Diskussion stehende Antrag zur Abschaffung der Diskriminierung homosexueller Personen und Lebensgemeinschaften habe eine humanere Gesellschaft zum Ziel. Es gehe nicht, so die Rednerin, um den Traualtar, sondern beispielsweise um das Zeugnisentschlagungsrecht in der ZPO, um Änderungen im Mietrecht, im Wohnungseigentumsgesetz und in den Sozialversicherungsgesetzen. Es gehe einfach darum, Menschen rechtlich abzusichern.

Sie verstehe daher die Regierung nicht, warum sie sich diesem Anliegen verschließt, zumal die Vizekanzlerin Kuratoriumsmitglied bei Lambda sei. Auch wenn die Sozialdemokraten den Änderungen in den verschiedenen Gesetzen die Einführung eines Gleichstellungsparagraphen im ABGB vorzögen, unterstütze die SPÖ den Antrag der Grünen, schloss Wurm.

Das wichtigste Argument für die endgültige Beseitigung der gesetzlichen Diskriminierung von (gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften ist für Abgeordnete Mag. STOISITS (G) die bereits erfolgte Änderung des § 72 StGB, wo das Zeugnisentschlagungsrecht auch Lebensgefährten zugestanden wird. Die Mandatarin mutmaßte, dass in Österreich Homosexuelle und Lebensgemeinschaften bewusst und absichtlich diskriminiert würden, was sie als eine nachhaltige Verletzung der Menschenrechte und einen Bruch der Präambel bezeichnete. Damit werde ihrer Meinung nach ein patriarchalisches, konservatives Bewusstsein verstärkt.

Bei der Abstimmung blieb dieser Antrag mit den Stimmen der Grünen und der SPÖ in der Minderheit.

INTERNATIONALES ÜBEREINKOMMEN ZUR BEKÄMPFUNG TERRORISTISCHER BOMBENANSCHLÄGE * VERTRAG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN UND DER KANADISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE AUSLIEFERUNG * NOVELLIERUNG DES STRAFGESETZBUCHES UND DER STRAFPROZESSORDNUNG

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Abgeordnete Mag. STOISITS (G) begrüßte die Novelle zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung, da sie einen ersten Schritt darstellt, wirtschaftliches Risiko nicht so schnell zu kriminalisieren.

Stoisits wollte die Gelegenheit nützen, um bestimmte Punkte im StGB zu diskutieren, da diese, ihrer Meinung nach, im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr hätten. Sie nannte beispielsweise den Blasphemie-Paragraphen 188, konzentrierte sich aber dann auf § 248 - Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole. In Erinnerung an den Vorschlag des einfachen FPÖ-Parteimitgliedes und Kärntner Landeshauptmannes, die Opposition mit Hilfe dieser Bestimmung zu kriminalisieren, sowie an das dafür geäußerte Verständnis durch den Justizminister, verlangte die Rednerin eine authentische Interpretation durch Bundesminister Böhmdorfer, wie dieser Anschlag auf den Rechtsstaat nun zu verstehen sei. Sie brachte in diesem Zusammenhang auch einen Abänderungsantrag ein, der den Entfall des § 248 StGB vorsieht.

Stoisits ging in der weiteren Folge auf das jüngste Zitat nationalsozialistischer Prägung durch den neuen FPÖ-Landesparteiobmann von Niederösterreich und Abgeordneten zum Nationalrat Windholz ein sowie auf die Aussage von Bundesrat Gudenus, die Zahlungen an die Zwangsarbeiter seien ein Schutzgeld. Stoisits ortete hinter der langen Reihe ähnlicher Aussprüche seitens der FPÖ-Funktionäre, denen meist eine Entschuldigung folgt, um sie im dritten Satz wieder zu bekräftigen, ein System. "Die Saat geht auf", "die Botschaft wird verstanden", sagte Stoisits. Die Sensibilität, die gefragt wäre, wird unterminiert. Die Rednerin meinte, dass man in diesen Fällen, auch aufgrund des Verbotsgesetzes, zu handeln, zu klären und zu prüfen hätte. Wenn dies nicht geschehe, dann hätte der Minister anzuordnen. Stoisits sieht gerade in diesem Zusammenhang eine große Verantwortung für das Bild, das diese Bundesregierung von Österreich nach innen und nach außen zeichnet. 

Bei der vorliegenden Novelle handle es sich um eine der wenigen Gesetzesmaterien, die auf breiten Konsens gestoßen sind, sagte Abgeordneter Dr. JAROLIM (S), denn man sei einhellig der Meinung gewesen, dass es durch die bisherige Gesetzeslage zu massiven Behinderungen in Teilen der Wirtschaft gekommen ist. Er würde sich wünschen, dass mit der gleichen Großzügigkeit, Menschlichkeit und dem gleichen Verständnis auch die Frage der Diversion behandelt werde.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) befasste sich vor allem mit der Änderung des Strafgesetzbuches in Bezug auf die Krida und zeigte auf, dass im ersten Quartal 2000 bereits 27 Ausgleiche und 1.338 Konkursverfahren anhängig sind. Bedenklich sei zudem die hohe Anzahl an Privatinsolvenzen (836) und die Tatsache, das 923 Verfahren mangels Masse abgewiesen wurden. Ihrer Ansicht nach sei eine Reform dringend notwendig gewesen, damit "wirtschaftlicher Misserfolg nicht mehr im Knast ende". Sodann brachte sie einen Vier-Parteien-Abänderungsantrag ein, der ein In-Kraft-Treten per 1. August 2000 vorsah.

Er habe sich seit vielen Jahren für eine Kridareform eingesetzt, erinnerte Abgeordneter Dr. OFNER (F). Bis dato habe sich immer dasselbe Ritual vor dem Strafrichter abgespielt, meinte er, die Unternehmer wurden zu drei oder vier Monaten bedingt verurteilt und der Staat musste die hohen Kosten für die Sachverständigen tragen. Was den von Abgeordneter Stoisits angesprochenen Vorschlag von Jörg Haider betrifft, so könne keine Rede davon sein, dass die Opposition kriminalisiert werden solle. Es gehe lediglich darum, dass man sich den Kopf zerbrechen müsse, wie man gegen jene vorgehen soll, die im Ausland Stimmung gegen Österreich machen und für den Sturz der Regierung eintreten.

Abgeordneter PENDL (S) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und legte die wichtigsten Ziele dieses Staatsvertrages dar. Eine effiziente internationale Koordination bei der Bekämpfung des Terrorismus werde seiner Auffassung nach immer wichtiger und er hoffe daher, dass dieses wichtige Rechtsinstrument auch von den übrigen Staaten bald ratifiziert werde.

Falls jemand wirklich zu strafbaren Handlungen aufrufe, dann werde dies laut österreichischem Recht auch geahndet, gab Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) in Richtung des Abgeordneten Ofner zu bedenken. Sie könne sich daher des Eindruckes nicht erwehren, dass es der Regierung vielmehr um ein Gesinnungsstrafrecht gehe. Ein Beweis dafür sei auch, dass eine ganze Szene, nur weil sie einen bestimmten ideologischen Hintergrund hat, für ein Delikt verantwortlich gemacht werde. Kein Zufall sei es für sie jedenfalls, dass gerade ein Politiker der FPÖ Niederösterreich einen Leitspruch der SS verwendet und dann eine entlarvende Entschuldigung abgibt. Sie halte es für nicht akzeptabel, dass sich in Österreich jemand um eine politische Spitzenfunktion bewirbt, der derartige historische Wissenslücken hat.

Abgeordneter MIEDL (V) kam auf das Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge zu sprechen, das von Österreich als erstem EU-Staat ratifiziert werde, und erinnerte in diesem Zusammenhang an das Attentat von Lockerbie, bei dem 270 Menschen starben. Erst 12 Jahre später werde den Verdächtigen der Prozess gemacht und möglicherweise stehe sogar der Iran hinter dem Anschlag. Weiters wies er darauf hin, dass 1995 zwei Menschen ums Leben kamen, als sie in Ebergassing einen Strommasten sprengen wollten. Dem vermutlichen dritten Täter, der heute in Mexiko lebt, ist damals die Flucht gelungen, weil Innenminister Einem "rechtzeitig" die Medien informiert habe. Entweder sei dies Absicht gewesen oder kriminalistische Dummheit, kritisierte Miedl.

Die ersten 100 Tage haben bewiesen, dass das Regierungsprogramm ein Arbeitsprogramm sei, das schnell und effizient umgesetzt werde, erklärte Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F). Gerade im Justizressort sei es gelungen, wesentliche Vorhaben zu realisieren, etwa die Reform der Exekutionsordnung, die Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und die Schaffung des Fonds für die Prozessbegleitung von minderjährigen Opfern von Gewaltdelikten. Auch die heute zu beschließende Kridareform sei ein wichtiger Schritt zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Österreich, da jene wirtschaftlich verfehlten Handlungen im unteren Bereich der Strafbarkeit, die auch sorgfältig agierenden Unternehmern unterlaufen können, entkriminalisiert werden. Gleichzeitig werde jedoch echte Misswirtschaft, v.a. gläubigerschädigendes Verhalten, weiterhin pönalisiert, betonte sie.

Abgeordneter HEINZL (S) machte eingangs darauf aufmerksam, dass ein Bild des Austrofaschisten Dollfuß im VP-Klub hängt und fragte Klubobmann Dr. Khol, was damit zum Ausdruck gebracht werden soll. Sodann äußerte er sich zum bilateralen Vertrag mit Kanada, der eine Vereinfachung des Auslieferungsverkehrs zum Inhalt hat. Das Abkommen diene nicht nur der besseren und rascheren Rechtsdurchsetzung, gab sich Heinzl überzeugt, sondern sei auch im Interesse des Auszuliefernden, da dessen allfällige Schuld in einem entsprechenden Verfahren in Österreich geprüft werden könne.

Abgeordnete Dr. MERTEL (S) wies darauf hin, dass sich die SPÖ bereits in der letzten Legislaturperiode für die Reform der Krida in der heute vorliegenden Form stark gemacht habe. Das Eingehen von wirtschaftlichen Risken sei ein notwendiger Bestandteil der Marktwirtschaft, aber unter Einhaltung von gewissen Standards an Verantwortung und Sorgfalt, unterstrich sie. Deshalb erachte sie es für wichtig, dass der neue Tatbestand der grob fährlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen weiterhin pönalisiert und in einer taxativen Aufzählung im Gesetz verankert werde.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER hob positiv hervor, dass durch die Strafgesetzbuchnovelle die Krida-Bestimmungen an die modernen Erfordernisse angepasst werden und informierte darüber, dass die Generalklausel, die Deliktsvariante der übermäßigen Kreditaufnahme sowie der Begriff der Konkursverschleppung als strafbarer Tatbestand entfallen. Er sei davon überzeugt, dass die Gläubigerinteressen weiterhin gewahrt bleiben und er hoffe daher, dass alle Fraktionen dem Gesetz zustimmen werden.

An die Adresse der ÖVP richtete Abgeordneter Dr. PILZ (G) die Frage, wie sie eine Aufhebung der Sanktionen verlangen könne, "wenn Sie nicht einmal in der Lage sind, zu verhindern, dass Ihr Koalitionspartner Parteitage mit Hitler-Zitaten gestaltet". Er habe den Verdacht, dass gar kein Ende der Sanktionen gewünscht und jeder Parteitag daher für Provokationen genützt werde, weil die Regierung "von den Sanktionen lebe". Die Opposition werde jedenfalls weiterhin versuchen, einen anständigen Ausweg aus der Isolation zu finden und den Dialog mit den Partnern in Europa führen.

Bei der Abstimmung wurde der Staatsvertrag einstimmig angenommen. Auch das Auslieferungsabkommen mit Kanada erhielt einhellige Zustimmung. Die Änderung des Strafgesetzbuches wurde in dritter Lesung ebenfalls einstimmig angenommen.

<<2^EXEKUTIONSORDNUNGS-NOVELLE 2000^XXI^I^143^^1>> EXEKUTIONSORDNUNGS-NOVELLE 2000 * ZUGANGSKONTROLLGESETZ * ÄNDERUNG  DES HANDELSGESETZBUCHES

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Abgeordnete HUBER (S) zeigte sich erfreut, dass in die Regierungsvorlage noch Anregungen hinsichtlich des Schuldnerschutzes eingebaut wurden. Sie kritisierte aber, dass bei der Bestimmung des geringsten Gebotes die Unterschiede zwischen Grundstücken und Gebäuden aufgehoben wurden, und befürchtete Veräußerungen weit unter dem Marktwert. In einem Abänderungsantrag forderte sie deshalb als Basis für das geringste Gebot zumindest Zwei Drittel des Schätzwertes.

Abgeordnete Dr. OFNER (F) begrüßte die Vereinfachungen und Modernisierungen dieser Novelle und meinte, für die Schuldner werde dadurch vieles finanziell weniger belastend.

Abgeordnete Dr. MERTEL (S) äußerte sich zustimmend zum Zugangskontrollgesetz, von dem sie sich einen Schutz des geistigen Eigentums vor erwerbsmäßigen Piraten erwartete.

Bei der Abstimmung wurden die Novelle zur Exekutionsordnung, das Zugangskontrollgesetz und die Änderung des Handelsgesetzbuches jeweils einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag der SPÖ zur Exekutionsordnung fand keine Mehrheit.

V-F-ANTRAG 137/A BEZÜGLICH ÄNDERUNG DES KABEL- UND SATELLITEN-RUNDFUNKGESETZES UND DES RUNDFUNKGESETZES * V-F-ANTRAG 136/A BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ ÜBER DIE ANWENDUNG VON NORMEN UND FERNSEHSIGNALEN * V-F-ANTRAG 162/A AUF NOVELLIERUNG DES REGIONALRADIOGESETZES * S-ANTRAG 146/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES REGIONALRADIOGESETZES

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Abgeordneter Dr. CAP (S) warf den Regierungsparteien vor, gegenüber von Journalisten Einschüchterung zu betreiben. Der Koalition gehe es vor allem darum, Regierungsloyalität bei der Berichterstattung herbeizuführen. Cap vermutete, die Regierungsparteien würden nun versuchen, mehr blau-schwarzen Einfluss in das Mediengeschehen hineinzubringen. Irritiert zeigte er sich über Pläne, die Gebührenhoheit des ORF einer Medienbehörde zu übertragen. Er deutete dies als Einengung der Autonomie des ORF.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) stellte fest, der Stillstand in der Medienpolitik habe nun ein Ende, die heute beschlossenen Anpassungen an die EU-Richtlinien seien längst überfällig.

Auf die Vorwürfe Caps in Bezug auf Einflussnahme der Regierung auf den ORF replizierte die Rednerin, früher seien im ORF-Kuratorium hauptsächlich SPÖ-Sekretäre vertreten gewesen, heute sei dieses Gremium mit Experten besetzt.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) forderte in einem Abänderungsantrag eine gesetzliche Absicherung der nichtkommerziellen Radioprogramme und Veranstalter freier Radios. Im übrigem warf sie den Regierungsparteien vor, in dreister Weise Einfluss auf den ORF auszuüben.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) wies Vorwürfe zurück, die schwarz-blaue Koalition würde Druck auf den ORF ausüben. Seiner Ansicht nach ist es vielmehr die SPÖ, die immer wieder beim ORF interveniert. Den "Reparaturversuch" des Regionalradiogesetzes bezeichnete der Abgeordnete als notwendig. Er gab zu bedenken, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nur auf Aufhebung der Lizenzen für die Privatradios lauten könne. Da aber bereits 50 bis 55 Radiostationen "on air" gegangen sind, müsse der Gesetzgeber, so Krüger, in verantwortungsvoller Weise eine Regelung treffen. Die von der Koalition vorgeschlagene Lösung wertete er als "rechtsstaatlich unbedenklich".

Staatssekretär MORAK bedankte sich bei den Abgeordneten für die vorgesehene Umsetzung europäischer Richtlinien. Er betonte, dass es zu keiner Zeitverzögerung mehr kommen hätte dürfen, da sonst eine Klage der EU unabwendbar gewesen wäre. Positiv beurteilte er außerdem die geplante Einführung des so genannten "common interface" im Zusammenhang mit Digital-TV. Damit gehe Österreich über die EU-Richtlinie hinaus und befinde sich dabei "in guter Gesellschaft" mit Deutschland, Griechenland und Spanien. Zur Änderung des Regionalradiogesetzes merkte Morak an, diese gewährleiste, dass alle Privatradios weiter senden können, auch wenn sie ihre Lizenzen unverschuldet verlieren.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) warf Abgeordnetem Krüger vor, sich im Zusammenhang mit Interventionen der Freiheitlichen bei Print- und elektronischen Medien "blauäugig und ahnungslos" zu geben. Er erinnerte an "hunderte" Interventionen von FP-Klubobmann Westenthaler. Kritik übte der Abgeordnete an jener Liste, in der Österreich gesellschaftliche Ereignisse von besonderer Bedeutung aufzuzählen hat, die unverschlüsselt über das Fernsehen ausgestrahlt werden sollen. Er bemängelte beispielsweise, dass sich zwar die Skirennen in Kitzbühl aber nicht jene in Schladming darauf befinden. Auch vermisst er den Formel-1-Grand-Prix in Spielberg.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V)  begrüßte die Ausdehnung der Werbezeit von Privatradios und unterstrich, dies sei ein weiterer Akt, um den Privatradios mehr Chancengleichheit gegenüber dem ORF zu bieten. Sie machte geltend, dass Privatradios bereits zu neuen Unternehmensgründungen im Dienstleistungsbereich führten und nannte in diesem Zusammenhang u.a. eine Gesellschaft in der Steiermark, die Privatradios bei Sendebetrieb, Marketing und Verkauf unterstützt. Damit würden zukunftsorientierte Arbeitsplätze geschaffen. 

Die Änderung des Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetzes und des Rundfunkgesetzes, das Bundesgesetz über die Anwendung von Normen von Fernsehsignalen (FS-G) sowie die von der Koalition vorgeschlagene Änderung des Regionalradiogesetzes wurden vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Der Abänderungsantrag der Grünen zum Regionalradiogesetz blieb in der Minderheit. Ebenfalls mehrheitliche Zustimmung fanden die dem Ausschussbericht zum FS-G beigedruckte Entschließung und der negative Ausschussbericht über den SP-Antrag 146/A zum Regionalradiogesetz.

V-F-ANTRAG 126/A BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ ÜBER DIE PREISBINDUNG BEI BÜCHERN

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Für Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) ist die Entstehung des vorliegenden Gesetzes ein "dramatisches Beispiel für die Konzeptlosigkeit der Kulturpolitik in der Regierung". Sie unterstrich, dass sich alle Fraktionen ursprünglich darüber einig gewesen seien, die Buchpreisbindung in Österreich beizubehalten, um das Überleben kleiner Anbieter zu sichern. Ein von der Koalition eingebrachter Abänderungsantrag im Kulturausschuss würde nunmehr aber vorsehen, den Internethandel von der Buchpreisbindung auszunehmen. Ein solcher Beschluss wäre für Glawischnig eine Aushöhlung der Buchpreisbindung und verfassungsrechtlich im höchsten Maß bedenklich. Die Abgeordnete begrüßte daher die Ankündigung eines neuerlichen Abänderungsantrages der Regierungsparteien, dem zufolge von dieser Ausnahme wieder abgegangen werden soll.

Abgeordneter Dr. CAP (S) wandte sich im Gegensatz zu seiner Vorrednerin dagegen, den nationalen Internet- Buchhandel doch noch in die Buchpreisbindung mit einzubeziehen. Er erinnerte daran, dass ein Verfassungsexperte im Kulturausschuss diese Lösung als verfassungs- und gleichheitswidrig bewertet habe, da sie inländerdiskriminierend sei. Cap glaubt, dass die geplante Einbeziehung des nationalen Internethandels in die Buchpreisbindung finanzstarke Internet-Buchhändler begünstigen werde; diese könnten einfach ins Ausland ausweichen. Auch ist seiner Auffassung nach die vorgesehene Regelung "völlig fern der Realität". Insgesamt hält Cap eine Liberalisierung im Buchhandel für unabdingbar.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) bestätigte, dass der von ihren Vorrednern angesprochene Abänderungsantrag im Plenum eingebracht wird, und bekräftigte, sie glaube nicht, dass dieser verfassungswidrig ist. Ihrer Ansicht nach betreibt die Koalition in der Frage der Buchpreisbindung auch keinen Zick-Zack-Kurs, sie spricht lieber von "keiner leichten Geburt" und einem "langen und steinigen Weg". Wolfmayr räumte ein, dass die Regierungsparteien den elektronischen Handel ursprünglich von der Buchpreisbindung ausnehmen wollten, weil sie nicht in das in Entwicklung befindliche e-commerce eingreifen wollte, nunmehr habe man sich aber doch für eine Einbeziehung entschlossen, um eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Vertriebsschienen zu vermeiden. Allgemein hielt Wolfmayr fest, dass es sich bei Büchern nicht um normale Handels- und Konsumware, sondern um Kulturgut handelt. 

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) begründete die Beibehaltung der Preisbindung für Bücher in Zeiten der Liberalisierung ebenfalls damit, dass es sich bei Büchern nicht um eine Ware, sondern um Kulturgut handelt. Sie vertritt die Auffassung, dass der über hundertjährige Bestand der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung zwischen Österreich und Deutschland zu einer enormen Vielfalt im Verlagswesen und im Buchhandel in Österreich geführt hat. Diese Vielfalt des Buches müsse erhalten bleiben. Die Diskussion über die Einbeziehung des Internet-Buchhandels in die Preisbindung habe sich die Koalition, so Povysil, nicht leicht gemacht, letztendlich sei man aber zum Schluss gekommen, diesen Schritt zu setzen, weil alle Vertriebswege gleich behandelt werden müssen. Die Abgeordnete brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Staatssekretär MORAK führte aus, durch das heutige Gesetz werde ein Schlusspunkt unter eine Entwicklung gesetzt, die seit dem Beitritt Österreichs zur EU das Land und die Kulturschaffenden intensiv beschäftigt habe. Er verwies auf die lange Genesis und die von der EU gemachten Vorgaben und zeigte sich erfreut, dass mit der nunmehrigen Lösung die von der EU vorgegebene Frist eingehalten werden könne. Froh ist er auch, dass sein Vorschlag, das Gesetz mit fünf Jahren zu befristen, breite Zustimmung gefunden hat. Insgesamt wertete Morak das Gesetz als tauglichen Kompromiss. 

Abgeordnete Mag. KUBITSCHEK (S) bedankte sich bei Staatssekretär Morak für die Informationen an Opposition und Sozialpartner sowie für die Bereitschaft, Anregungen der Abgeordneten aufzugreifen. Die Rednerin bekannte sich zum Schutz des Kulturgutes Buch, zugleich aber auch zur Auffassung, dass die Buchpreisbindung dafür nicht das geeignete Instrument sei. Es erfülle die gesteckten Ziele einer Förderung hochwertiger Bücher nicht, weil die Buchhändler nicht gezwungen werden könnten, hochwertige Literatur im Sortiment zu führen. Das vorliegende EU-rechtlich bedenkliche Gesetz stellt für Kubitschek eine Übergangslösung dar und gibt dem Buchhandel die Gelegenheit, sich bis zur Aufhebung der Buchpreisbindung anzupassen. Die Zeit bis dahin sollte man für die Suche nach Alternativen zur Buchpreisbindung nützen, meinte die Abgeordnete.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) erläuterte die Vorgeschichte des heutigen Gesetzesbeschlusses und lotete das Spannungsfeld aus, das zwischen den Betrachtungen des Buches als Handelsware und als Träger kultureller Werte besteht. Nun werde die Absicht verwirklicht, die Buchpreisbindung in Österreich gesetzlich zu verankern, um das österreichische Buch und die österreichischen Verlage zu schützen, wobei den Forderungen der EU-Kommission weitestgehend Rechnung getragen werde. Der Entwurf sei ein gelungener Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen. Es sei zu hoffen, dass er ein Stück österreichischer Identität erhalten werde.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) unterstützte eine Buchpreisbindung auf nationaler gesetzlicher Basis, auch wenn er den vorliegenden Entwurf nur für eine zweitbeste Lösung halte, optimal wäre nämlich eine grenzüberschreitende Variante gemeinsam mit Deutschland. Nichtsdestoweniger sei er froh, dass das angeblich "sozialdemokratische Relikt" Buchpreisbindung aufrecht bleibt, sagte Wittmann und sprach von einem Zeichen an die Europäische Union.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzesentwurf in dritter Lesung einstimmig angenommen. Der F-V-Abänderungsantrag fand in zweiter Lesung mehrheitliche Berücksichtigung.

PROTOKOLL AUF GRUND VON ARTIKEL K.3 DES VERTRAGS ÜBER DIE EU BETREFFEND DEN ANWENDUNGSBEREICH DES WASCHENS VON ERTRÄGEN IN DEM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN EINSATZ DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE IM ZOLLBEREICH SOWIE DIE AUFNAHME DES AMTLICHEN KENNZEICHENS DES TRANSPORTMITTELS IN DAS ÜBEREINKOMMEN SAMT ERKLÄRUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH

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In durchwegs zustimmenden Wortmeldungen informierten die Abgeordneten SCHWEMLEIN (S), MIEDL (V) und WINDHOLZ (F) über die Erweiterung des internationalen Zollinformationssystems und über Erleichterungen bei der grenzüberschreitenden Verfolgung organisierter Kriminalität durch die Ausdehnung der bislang nur für den Drogenhandel geltenden Geldwäschebestimmungen auch auf andere Sparten der internationalen Kriminalität wie den Waffen- und Mädchenhandel und die Schutzgeldkriminalität.

Die Zustimmung des Nationalrates erfolgte einstimmig.

NOVELLIERUNG DES FREMDENGESETZES 1997 UND DES STRAFGESETZBUCHES * ÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZES * G-ANTRAG 7/A ZUM FREMDENGESETZ 1997 * G-ANTRAG 8/A ZUM ASYLGESETZ 1997 * G-ANTRAG 12/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES FREMDENGESETZES 1997

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Abgeordneter Mag. SCHLÖGL (S) unterstrich die Überzeugung der Sozialdemokraten, dass alles daran zu setzen sei, Menschenhandel und Schlepperei zu bekämpfen. Habgier und Gewinnsucht einzelner dürften nicht dazu führen, dass Gesundheit und Leben von Menschen gefährdet werden. Daher stimme die SPÖ allen Maßnahmen gegen die unmenschlichen Praktiken der Schlepper zu. Es sei an der Zeit, das gute Gesetz aus dem Jahr 1997 zu verschärfen. In diesem Zusammenhang appellierte Schlögl an die Justiz, den Strafrahmen beim Tatbestand der Schlepperei auszuschöpfen. Zudem wies er auf die Notwendigkeit hin, dem Grenzdienst ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf gegen illegale Migration sei aber der Kampf um eine Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse in den Herkunftsländern der illegalen Migranten. Nur mit Repression könne dem Schlepperunwesen nicht begegnet werden, hielt Schlögl namens der SPÖ fest. Den vorgesehenen Erleichterungen für Erntehelfer und Saisonarbeiter als reiner Klientelpolitik der Regierungsparteien zu Lasten der Arbeitnehmer erteilte Schlögl eine Absage und brachte einen diesbezüglichen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter MURAUER (V) begrüßte die Kampfansage von Innenminister Strasser an die organisierte Kriminalität, insbesondere an das Schlepperunwesen. Das starke Ansteigen der Schleppertätigkeit sei Grund genug, massiv zu reagieren. Konkretes Ziel sei die konsequente gerichtliche Verfolgung aller Formen der Schlepperei in Abstimmung mit den EU-Partnern wie auch mit den osteuropäischen Nachbarstaaten, sagte Murauer und wies auf die erschütternde Situation der Opfer hin, die oft ihr Hab und Gut verkaufen und sich den Schleppern völlig ausliefern müssten.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) hielt die Thesen ihres Vorredners zur Eindämmung des Schlepperunwesens mit Hilfe des Strafrechts für fragwürdig und zeigte sich verwundert darüber, wie die Abgeordneten der ÖVP ihre Politik in eine Reihe mit ihren christlich-sozialen Überzeugungen bringen. Die Auffassungen von Innenminister Strasser zur Harmonisierung der Fremdengesetzgebung und für eine verstärkte Integration der im Lande lebenden Fremden schätzte und teilte die Rednerin. Die vorliegende Novelle verfolge dieses Ziel aber nur sehr halbherzig. Die Kritik der Abgeordneten richtete sich auf die Einschränkung der Möglichkeit, das Aufenthaltsrecht von Kindern von beiden Eltern abzuleiten. Mit der Reduktion auf jenen Elternteil, dem das Sorgerecht zukomme, werde dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes in einer gerade beschämenden Weise nachgekommen. Wer glaube, dem Schlepperunwesen durch verschärfte Strafbestimmungen entgegentreten zu können, verkenne die Realität, sagte Stoisits. "Schutzsuchende dürfen weder sich selbst überlassen noch kriminalisiert werden", lautete das Credo der Abgeordneten Stoisits.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) führte das Schlepperwesen auf freigegebene Grenzen zurück, weshalb ihre Fraktion für eine entsprechende Sicherheit der Grenzen eintrete. Die Rednerin wies auf die besondere Abscheulichkeit der Schlepperkriminalität hin. Die Mandatarin trat für energisches Vorgehen gegen das Schlepperunwesen ein, wie dies nun auch seitens der Regierung intendiert sei.

Eine empfindliche Strafe werde auch die Schlepper davon abhalten, diese Tätigkeit weiter auszuüben, unterstrich Partik-Pable. Jeder Staat habe das Recht, danach zu trachten, dass seine Rechtsordnung eingehalten werde. Das gelte auch für den Bereich des Schlepperunwesens.

Abgeordneter DIETACHMAYR (S) kennzeichnete die bisherige Praxis zur Bekämpfung des Schlepperunwesens als nicht ausreichend, weshalb es entsprechende Nachjustierungen gebraucht habe. Sodann wies der Redner auf die Besonderheiten im Bereich der Erntehilfe hin und warnte davor, die Erntehilfe von der Pensionsversicherung auszunehmen, was seines Erachtens verfassungswidrig sei.

Abgeordneter DONABAUER (V) sagte, es zeige die Qualität der Regierungsarbeit, dass diese Probleme nicht vor sich herschiebe, sondern konkreten Lösungen zuführe. Was die Erntehelfer anbelange, so könne man diese Frage auch anders sehen. Er, Donabauer, sei überzeugt davon, dass die nun in Aussicht genommene Regelung stimmig und verfassungskonform und im übrigen auch im Interesse der Betroffenen sei.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) meinte, mit der Regelung zur Schlepperfrage werde rein das Gegenteil des Intendierten erreicht. Profitieren würden die grossen Schlepperbanden. Vielmehr müsse man mit den Opfern kooperieren und gegen die Hintergründe des Schlepperunwesens vorgehen. Sodann sprach auch Petrovic zum Thema der Erntearbeiter und teilte dabei die verfassungsrechtlichen Bedenken ihres sozialdemokratischen Vorredners.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) bezeichnete den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Schlepperunwesen als dringend erforderliche Reaktion auf die Entwicklung auf diesem Gebiet, sei doch gerade in diesem Bereich die Kriminalität in letzter Zeit massiv angestiegen. Hier müsse Verantwortung übernommen werden. Im übrigen gebe es international viel schwerere Strafen als in Österreich, ein Blick über die Grenzen sei daher in dieser Frage nicht unnütz. Der vorliegende Gesetzesentwurf sei daher richtig und wichtig.

Abgeordnete PFEFFER (S) wies auf den sozialen Hintergrund der Schlepperproblematik hin und ging dabei auch auf Sonderaspekte wie die sexuelle Ausbeutung und die besondere Problemlage bei Kindern ein. Beim Frauenhandel müsste es ebenfalls eine adäquate Strafhöhe geben, was derzeit nicht der Fall sei. Generell müsse man sich mit den Ursachen auseinandersetzen und wirksame Vorbeugungsmassnahmen setzen, so Pfeffer. Aus aktuellem Anlass brachte sie einen S-Entschliessungsantrag ein, wonach die Umstände des Todes eines Flüchtlingskindes in Gols untersucht und entsprechende Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Lage von Flüchtlingen und Asylsuchenden geschaffen werden sollen.

Abgeordneter Dr. PUTTINGER (V) befasste sich mit der Problematik der Erntehelfer und begründete die Vorgangsweise der Regierungsparteien in dieser Frage. Sodann sprach der Redner zum Thema Saisoniers. Er zeigte sich erfreut darüber, dass der Wirtschaft nun endlich die Möglichkeit eingeräumt werde, friktionsfrei die Hilfe von Saisoniers in Anspruch zu nehmen.

Abgeordneter REINDL (F) meinte, mit der schärferen Bestrafung des Schlepperunwesens werde eine langjährige Forderung der F erfüllt, was umso erfreulicher sei, als die Schlepperkriminalität zuletzt dramatisch zugenommen habe. Drakonische Strafen seien daher durchaus gerechtfertigt, zumal Österreich ob seiner geographischen Lage von dieser Kriminalität besonders betroffen sei.

Abgeordneter FREUND (V) begründete ebenfalls die Vorgangsweise der Regierung in der Frage der Erntehelfer und lieferte hiezu konkrete Erläuterungen. Hier werde nun ein langjähriger "Schwarzarbeiterbereich" endlich in eine legale Form gebracht, unterstrich der Redner.

Bundesminister Dr. STRASSER sagte, Ziel der Novelle sei allein der Kampf gegen den Menschenhandel. Strafdrohungen allein seien kein Allheilmittel, sie müssten aber an jene der Nachbarländer angepasst werden. Nicht Angehörige seien das Ziel dieser Novelle, sondern organisierte Schlepperbanden, denen mit dieser Novelle der Kampf angesagt werde.

Abgeordnete BURKET (F) wies die Kritik der Grünen an den Vorlagen zurück und verteidigte die Anhebung der Strafen in bezug auf das Schlepperunwesen.

In einer zweiten Wortmeldung wies Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) Aussagen zurück, in denen die Caritas angegriffen worden war. Die Caritas lebe durch ihre Hilfe die Bibel. Sie verlange für ihre Menschlichkeit eben kein Leumundszeugnis, und das sollten auch die Vertreter der Regierungsparteien zur Kenntnis nehmen.

In der Abstimmung wurden die Berichte des Innenausschusses toto modo mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der Abänderungsantrag respektive der Entschliessungsantrag der Opposition verblieben in der Minderheit.

S-ANTRAG 96/A(E) BETREFFEND ZUSÄTZLICHE 1.000 PLANPOSTEN FÜR DIE SICHERHEITSEXEKUTIVE

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Abgeordneter LEIKAM (S) begründete seinen Antrag damit, dass das Budget für die innere Sicherheit einer dramatischen Reduzierung unterworfen war. Dies könne nicht im Interesse des Landes sein, weshalb in der Fortsetzung der erfolgreichen Sicherheitspolitik zusätzliche tausend Planposten für die Sicherheitsexekutive geschaffen werden sollten. Bei dieser Gelegenheit wies Leikam auf die angespannte Lage im Bereich der Exekutive, die am Limit ihrer Möglichkeiten angelangt sei, hin. Vom Innenminister erwarte er sich eine klare Stellungnahme, wie die Exekutive mit den vorgesehenen Kürzungen ihren Dienstbetrieb aufrecht erhalten solle. Die ÖVP solle auf der Seite der Sicherheit stehen und die notwendigen Personalressourcen zur Verfügung stellen.

Abgeordneter KÖSSL (V) gab seinem Vorredner inhaltlich recht, wies aber auf die finanzielle Situation des Bundes hin, die eine derartige Vorgangsweise gegenwärtig nicht zulasse. Nicht zuletzt müsse darauf hingewiesen werden, dass auch die SPÖ stets nur Ankündigungen in diese Richtung gemacht habe, ohne sie in der Folge umzusetzen. Ihr eigener damaliger Finanzminister habe schon damals darauf hingewiesen, dass derlei nicht finanzierbar sei. Die Forderung nach zusätzlichen 1.000 Planposten sei vor diesem Hintergrund primär "Parteitaktik".

Abgeordneter SCHLÖGL (S) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung die Behauptung von Abgeordnetem Kößl in Abrede, wonach er im Dezember des Vorjahres im Ministerrat einer Reduktion der Planstellen bei der Exekutive zugestimmt habe.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) meinte, es sei nicht so wichtig, ob es tausend Beamte mehr oder weniger gebe, vielmehr komme es auf die Qualität der Beamten an. Seiner Ansicht nach stimmt das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen nicht mit der Realität überein. Das hängt ihm zufolge nicht zuletzt mit der zum Teil schlechten, von den Freiheitlichen Gewerkschaftern unterstützten Personalauswahl bei der Exekutive zusammen. Prinzipiell sprach sich Pilz für mehr Exekutive in Wien und in den ländlichen Gemeinden, aber gegen eine Aufstockung der Grenzgendarmerie aus.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) führte aus, Abgeordneter Leikam habe in den letzten Jahren nicht ein einziges Mal eine Personalaufstockung bei der Exekutive gefordert oder auf den "alarmierenden Personalstand" hingewiesen. Jetzt, wo die SPÖ in Opposition sei, werde von ihr plötzlich eine derartige Forderung gestellt. "Seriös ist das nicht". Partik-Pable betonte, sowohl die Kriminalität als auch die Budgetsituation habe sich seit dem vorigen Jahr nicht geändert.

Abgeordneter PENDL (S) hielt fest, Österreich habe einen erstklassigen Sicherheitsstandard. Die Österreicher seien mit der Arbeit der Exekutive zufrieden. Es sei aber notwendig, ausreichend Personal und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Pendl beklagte insbesondere, dass aus kleinen Wachzimmern am Land Beamte abgezogen würden. Seiner Auffassung nach müsste es machbar sein, tausend zusätzliche Planposten zur Verfügung zu stellen.

Abgeordnetem REINDL (F) zufolge sagt die FPÖ ein deutliches Ja zur Exekutive und befürwortet grundsätzlich eine Aufstockung des Personals. Er gab aber zu bedenken, dass sich die Kosten für tausend zusätzliche Planstellen bei der Exekutive inklusive Ausrüstung auf 700 bis 800 Mill. S belaufen würden. Die SPÖ habe aber "einen gigantischen Schuldenberg" hinterlassen, den es abzubauen gelte. Vehement sprach sich Reindl für eine Einstellung der Kundgebungen gegen die Regierung aus.

Abgeordnete PARFUSS (S) meinte in Richtung Koalition, "nehmen Sie die 20 Mrd. S Steuergeschenke zurück, dann haben Sie weniger Budgetprobleme". Nicht das Budget sei das Problem, sondern die Schwerpunktsetzung. Es sei Tatsache, dass sich der zuständige ÖVP-Minister nicht gegen den FPÖ-Finanzminister habe durchsetzen können. Parfuss zufolge spart die Regierung am falschen Fleck, bei der Sicherheit.

Innenminister Dr. STRASSER machte geltend, dass das Budget des Innenressorts im Jahr 2000 um 30 Mill. S über jenem von 1999 liege. Aufgrund der Budgetsituation könne sich aber auch das Innenministerium dem allgemeinen Spargedanken nicht verschließen, unterstrich er, eine Aufstockung der Planstellen in den nächsten Jahren werde daher nicht möglich sein. Der Minister hielt jedoch fest, dass er prioritär im Zentralbereich einsparen wolle. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass auch im gescheiterten Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP keine Planstellenaufstockung bei der Exekutive vorgesehen gewesen sei.

In einer zweiten Wortmeldung bekräftigte Abgeordneter LEIKAM (S), es sei nicht zu leugnen, dass 1999 bei der Exekutive zusätzlich 350 Planstellen geschaffen worden seien, während man im Jahr 2000 440 Planstellen eingespart habe.

Der negative Bericht des Innenausschusses über den Antrag der SPÖ wurde mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.

V-F-ANTRAG 152/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES BERUFSREIFEPRÜFUNGSGESETZES * V-F-ANTRAG 151/A BEZÜGLICH ÄNDERUNG DES SCHULUNTERRICHTSGESETZES

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Abgeordneter Dr. ANTONI (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zu beiden vorliegenden Gesetzesänderungen an. Er unterstrich, dass die Berufsreifeprüfung ein attraktives Instrument der Höher- und Weiterqualifizierung geworden sei. Mit der heutigen Novelle werde eine kleine, positive Korrektur des Gesetzes vorgenommen und beispielsweise der Zugang zur Berufsreifeprüfung erweitert. Erworbene Bildungsabschlüsse würden verstärkt anerkannt. Als Wermutstropfen wertete Antoni, dass die Forderung der SPÖ, eine Berufsreifeprüfungsprämie von 8.000 S pro Absolventen einzuführen, im Ausschuss keine Mehrheit gefunden habe. Er brachte daher erneut einen entsprechenden Entschließungsantrag ein.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) erklärte, die ÖVP unterstütze grundsätzlich das Anliegen der SPÖ, sie gab aber zu bedenken, dass damit die bestehende ungleiche Förderung der Betroffenen in den einzelnen Ländern nicht aufgehoben würde. Erfreut zeigte sich Brinek über den regen Zuspruch zur Berufsreifeprüfung. Mit der heutigen Novelle wird ihr zufolge der eingeschlagene richtige Kurs weiter gegangen.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) listete die einzelnen Änderungen im Berufsreifeprüfungs-Gesetz auf und sprach von einer weiteren Verbesserung eines jetzt schon guten Gesetzes. Zum Entschließungsantrag der SPÖ merkte er an, aufgrund der angespannten finanziellen Situation sei diese Förderung derzeit nicht möglich, "aber es ist noch nicht aller Tage Abend".

Abgeordneter BROSZ (G) signalisierte seitens der Grünen ebenfalls die Zustimmung zu beiden vorliegenden Gesetzen. Er trat aber dafür ein, die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, unbefristet einzuführen und nicht nur für kurze Zeit zu verlängern. Weiters forderte Brosz eine stärkere Demokratisierung bei der Mitbestimmung an den Schulen.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) warnte davor, nach dem Motto "was Hänschen nicht lernt, braucht Hans gar nicht zu versuchen" vorzugehen. Sie wies darauf hin, dass die Regierungsparteien im Koalitionsabkommen zwar Erwachsenenbildung als zentralen Punkt angeführt hätten, konkrete Schritte werden von ihr aber vermisst. Im Zusammenhang mit den beiden vorliegenden Gesetzen urgierte Muttonen eine Prämie für die Berufsreifeprüfung und die unbefristete Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss nachzuholen.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) wertete es als positiv, dass es aufgrund der vorliegenden Gesetzesänderung bis zum Jahr 2002 möglich sein wird, einen Hauptschulabschluss nachzuholen. Dann soll man seiner Meinung nach diese Maßnahme evaluieren und eventuell eine andere Lösung finden. Allgemein bemerkte Großruck, in Österreich gebe es ein hervorragendes Ausbildungssystem, das auch Schwächeren eine Chance gebe.

Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) konstatierte, die "Berufsmatura" habe ihren Platz im Bildungssystem bekommen. Dass nunmehr der Kreis der Zutrittsberechtigten erweitert wird, wurde von ihm begrüßt. Zur von der SPÖ geforderten Prämie sagte er, die Berufsförderungsinstitute sollten zunächst einmal ihre Kostensituation überprüfen und wären dann eventuell in der Lage, den Betroffenen mit einer Kostensenkung entgegenzukommen.

Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) hielt Abgeordnetem Schöggl entgegen, dass das Wirtschaftsförderungsinstitut die höchsten Preise für Berufsreifeprüfungen habe und nicht das zum Teil von der Arbeiterkammer finanzierte bfi. Zum Schulunterrichtsgesetz brachte er einen Abänderungsantrag ein, dem zufolge die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, auf Dauer sichergestellt wird.

Bildungsministerin GEHRER bekräftigte, dass ihr das Nachholen des Hauptschulabschlusses ein wichtiges Anliegen sei, das, wenn es sich als notwendig erweise, auch weiter verlängert werden soll. In Bezug auf die Berufsreifeprüfung hielt sie fest, der Bund fördere Ausbildungsorganisationen und nicht die Lehrlinge direkt. Wenn diese das Geld nicht den Lehrlingen zugute kommen lassen, müsse man sich eine Umleitung der Mittel überlegen.

Abgeordnete SCHASCHING (S) nahm zur umstrittenen Aussage des neuen niederösterreichischen FPÖ-Vorsitzenden Windholz Stellung und richtete in diesem Zusammenhang an Unterrichtsministerin Gehrer die Frage, wie sie die Kinder und Jugendlichen in den Schulen zu einem sensibleren Umgang mit SS-Sprüchen zu erziehen gedenke.

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen. Die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes verabschiedeten die Abgeordneten unter Berücksichtigung einer Druckfehlerberichtigung mit Stimmenmehrheit. Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Förderung der Berufsreifeprüfung blieb ebenso in der Minderheit wie ein Abänderungsantrag der SPÖ zum Schulunterrichtsgesetz.

FORSCHUNGSBERICHT 2000 * NOVELLIERUNG DES FORSCHUNGSORGANISATIONSGESETZES * FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESETZ-NOVELLE 2000 * FORSCHUNGSBERICHT 1999 * ÄNDERUNG DES UNIVERSITÄTS-AKKREDITIERUNGSGESETZES * G-ANTRAG 110/A BETREFFEND MASSNAHMEN, DIE DER SEIT JAHREN FORTSCHREITENDEN ZERSPLITTERUNG DER KOMPETENZVERTEILUNG IM BEREICH "WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG" ENTGEGENWIRKEN

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Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) brachte einen Entschließungsantrag ein, der ihm zufolge die wichtigsten Differenzen zwischen den Vorstellungen der SPÖ und der Forschungspolitik der Regierung sichtbar macht. Demnach sollen aus den über die budgetierten Einnahmen hinaus gehenden Erlösen aus der für heuer geplanten Versteigerung der UMTS-Frequenz 50 %, mindestens aber 1,5 Mrd. S, für zusätzliche Forschungsinvestitionen bereit gestellt werden und zwar u.a. durch eine Aufstockung der Mittel der Forschungsfonds, der Mittel für die Forschungsinfrastruktur der Universitäten und Fachhochschulen, der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und für die Beteiligung an internationalen Forschungsprojekten. Darüber hinaus wird die Regierung aufgefordert, die Umsetzung der im Grünbuch zur österreichischen Forschungspolitik genannten Maßnahmen voranzutreiben.

Nach Auffassung von Niederwieser ist die Forschung ein Stiefkind der Bundesregierung. Er kritisierte u. a., dass die Forschung nach wie vor zersplittert und zudem von Kürzungen betroffen sei. Was den Rat für Forschung und Technologie betrifft, bemängelte der Abgeordnete, dass die Sozialpartner in diesem Gremium fehlten.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) erläuterte die Intention der Novelle zum Forschungsorganisationsgesetz und signalisierte Unterstützung hinsichtlich des Antrages Niederwieser, wenngleich die darin gewählte Strategie unter Umständen ein wenig riskant sei, weshalb darüber noch einmal nachgedacht werden sollte.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) setzte sich mit den Aussagen der Bundesregierung zum Thema Forschung auseinander und stellte sich die Frage, worin nun eigentlich die bisherige Bilanz dieser Regierung in Forschungsfragen bestehe. Neuerlich beklagte der Redner, dass in diesem Themenbereich nicht gebündelt, sondern zersplittert wurde. Hinsichtlich der Privatuniversitäten warnte Grünewald davor, dass hier eine soziale Differenzierung stattfinden könnte, was nicht goutiert werden könne.

Abgeordneter DI SCHÖGGL (F) äußerte sich zum Antrag Niederwieser ähnlich positiv wie Brinek, teilte aber auch deren Bedenken. Die Regierung werde an dem Ziel, 2 Prozent des BIP für die Forschung auszugeben, festhalten. Die Situation sei ernst, aber die Bundesregierung habe die Schwächen erkannt und werde entsprechende Massnahmen setzen. Wichtig sei, den Forschungsraum Europa mitzubauen, wozu eine gute Zusammenarbeit zwischen den Ressorts anzustreben sei.

Bundesministerin GEHRER meinte, aus dem Forschungsbericht seien wichtige Tendenzen abzuleiten, aus denen man die nötigen Schlüsse ziehen müsse. Aufgabe der Regierung sei es, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, und dem widme sie sich auch. Insbesondere wies die Ressortverantwortliche dabei auf die Aufgaben des Rates für Forschung und Entwicklung und auf die Finanzierung wichtiger Initiativen durch die Regierung hin. Absicht der Regierung sei es, ab nächstem Jahr eine "Computermilliarde" zur Verfügung zu stellen, da sie beabsichtige, in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Abgeordneter GARTLEHNER (S) zeigte sich skeptisch, ob die neue Regierung auf dem Gebiet der Forschung wirklich Verbesserungen ins Werk setzen werde, zumal die Kompetenzen weiter zersplittert wurden, was eine sehr komplizierte Situation für die Forschung und Entwicklung in Österreich evoziert habe, die effizientes Handeln erschwere.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) sprach zu einem Detailprojekt im Interesse der heimischen Forschung und ging auf die Schwerpunkte der Regierung in diesen Bereichen ein.

Abgeordneter Dr. RADA (S) setzte sich mit dem Forschungsbericht auseinander und vertrat die Auffassung, es sei auch langfristig die Aufgabe des Staates, die Forschung finanziell sicherzustellen. Deshalb müssten Massnahmen gesetzt werden, die einheimischen Kapazitäten trotz angespannter Budgetsituation entsprechend zu fördern. Österreich müsse seinen Ruf als Forschungsland behalten, so Rada.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) zeigte sich zufrieden darüber, dass auch im Bereich der Forschung der Proporz abgeschafft wurde, was den Forschenden ihre Arbeit nicht unmaßgeblich erleichtern werde. Es werde, so erforderlich, auch künftig zusätzliche Mittel geben, um allfällige Defizite zu beheben, generell aber sollte auch hier sparsam umgegangen werden. Auch die Universitäten müssten lernen, zu artikulieren, wozu sie Gelder brauchen. Das sei die neue Politik, das sei der neue Ansatz, so Graf.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) sprach zur Akkreditierung von akademischen Graden von Privatunis und sah dabei einige offene Fragen, sodass in Summe gesagt werden müsse, dass das Universitäts-Akkreditierungsgesetz nicht unbedingt einen Schritt in die richtige Richtung bedeute.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) warnte davor, dass Europa im Bereich der Hochtechnologie hinter den USA und auch hinter Asien zurückliege, was sich negativ auf die Wirtschaft auswirke. Darauf müsse massiv reagiert werden. Für Österreich bedeute dies, verstärkt Mittel zu investieren, wobei auch Länder, Gemeinden und Private ihren Beitrag leisten müssten. Dazu dienten im übrigen auch die von der Regierung initiierten Kompetenzzentren.

Abgeordneter Dr. ANTONI (S) trat für nachvollziehbare Kriterien bei Studienabschlüssen sowie für entsprechende Kompatibilität ein und thematisierte die geplanten Hochschulen für pädagogische Berufe.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) votierte für ein ausgewogenes Vorgehen im Bereich der Forschung und plädierte für regelmäßige Evaluationen und langfristige Strategien hinsichtlich der Aktivitäten der Universitäten.

Die Berichte des Wissenschaftsausschusses wurden teils einstimmig, teils mehrheitlich zur Kenntnis genommen, der S-Entschließungsantrag wurde abgelehnt. (27 einst., 28 mehrh., 29 mehrh., 30 einst., 31 einst., 32 mehrh.)

BUNDESGESETZ ÜBER DAS VERBOT DES INVERKEHRBRINGENS VON KOSMETISCHEN MITTELN, DIE IM TIERVERSUCH ÜBERPRÜFT WORDEN SIND

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Abgeordnete Dr. PITTERMANN (S) erinnerte daran, dass sich ihre Fraktion immer für den Tierschutz eingesetzt habe und auch schon seinerzeit für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz eingetreten sei, weshalb man auch dieser Vorlage die Zustimmung nicht verweigern werde, sei das Gesetz doch "ausgesprochen gut".

Abgeordneter Dr. LEINER (V) begrüsste den Entwurf seitens seiner Fraktion, dabei auf die historischen Hintergründe dieser Thematik erinnernd. Es sei erfreulich, dass man nun endlich klüger geworden sei. Dies umso mehr, als es genügend andere Möglichkeiten gebe, zu entsprechenden Ergebnissen zu kommen.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu dieser Vorlage an, wobei er gleichzeitig bedauerte, dass ein entsprechender Beschluss nicht schon früher gefasst worden sei. Nächster Schritt müsse nun die Weiterentwicklung des Tierversuchsgesetzes sein, so der Redner.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) erinnerte an ihre oftmals dokumentierten Standpunkte zu diesem Thema; letztlich müsse es das Ziel sein, alle Tierversuche abzuschaffen. Dieses Gesetz gehe sohin in die richtige Richtung, weshalb ihre Fraktion zustimme.

Der Gesetzesentwurf wurde einstimmig angenommen.

(Schluss)