Parlamentskorrespondenz Nr. 393 vom 28.06.2000

INNENAUSSCHUSS BESCHLIESST NEUES SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ

Begleitende Kontrolle durch Rechtsschutzbeauftragten

Wien (PK) - Mit nur einem Tagesordnungspunkt, der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz , hatte sich der Innenausschuss zu befassen. Nach Wiederaufnahme der am 23. Mai unterbrochenen Beratungen präsentierten die beiden Regierungsparteien einen Abänderungsantrag, der vorsieht, dass das Schwergewicht der Tätigkeit des Rechtsschutzbeauftragten auf einer begleitenden Kontrolle liegt. Weiters ist der Rechtsschutzbeauftragte von einer verdeckten Ermittlung sowie vom verdeckten Einsatz eines Bild- oder Tonaufzeichnungsgerätes zu informieren.

Für die Sozialdemokraten hielt Abgeordneter Mag. SCHLÖGL fest, dass die erweiterte Gefahrenerforschung richtig und wichtig sei sowie zu mehr Rechtssicherheit beitrage. Enttäuscht zeigte sich Schlögl darüber, dass gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf gravierende Veränderungen vorgenommen wurden. Als Fehler wertete er u.a., dass die Rechtsschutzkommission entfällt, der Rechtsschutzbeauftragte eine "zahnlose Rolle" zugeteilt bekommt und die erweiterte Gefahrenerforschung ohne demokratiepolitische Kontrolle stattfindet.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) verstand nicht, weshalb man dem Rechtsschutzbeauftragten eine Weisungsfreistellung einräumt, obgleich anerkannte Verfassungsrechtler dies für verfassungswidrig halten.

Von fundierten Berichten, dass die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten nicht verfassungswidrig ist, sprach V-Abgeordneter MURAUER. Auch machte er darauf aufmerksam, dass der Rechtsschutzbeauftragte verpflichtet ist, dem Minister Bericht zu erstatten; dieser Bericht sei dem Stapo-Ausschuss zugänglich.

Abgeordnete Mag. WURM (S) äußerte sich skeptisch zu der Vorlage und glaubte, man wolle den Rechtsschutzbeauftragten "zahnlos" machen. Auch bedauerte sie, dass es keine Rechtsschutzkommission mehr gebe.

Die Rechtssicherheit für den Bürger steige und die parlamentarische Kontrolle über den Unterausschuss sei sichergestellt, betonte F-Abgeordneter JUNG.

Bundesminister Dr. STRASSER sprach im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbeauftragten von einem "wichtigen und sinnvollen Instrument für die polizeiliche Arbeit" und hob die zusätzliche begleitende Kontrolle im Interesse der Betroffenen hervor.

Für S-Abgeordneten GAAL stellt der Rechtsschutzbeauftragte keine begleitende Kontrolle dar, sondern ist ein "Hilfsorgan des Ressortchefs". Er erwähnte den Wunsch der SPÖ, beim Parlament eine Rechtsschutzkommission einzurichten, die auf Vorschlag der Bundesregierung mit Zweidrittelmehrheit zu wählen ist. Damit hätte man die parlamentarische Kontrolle verstärken und wirkungsvoller gestalten können.

Die Exekutive brauche taugliche Mittel, um gegen Kriminelle vorzugehen, konstatierte F-Abgeordneter Mag. MAINONI. Demokratie und Freiheit können nur durch Rechtsstaatlichkeit und Gesetze geschützt werden, betonte er weiter.

Parlamentarische Kontrolle sei dadurch gegeben, dass der Rechtsschutzbeauftragte einen Bericht an den Unterausschuss des Innenausschusses erstatten muss, warf F-Abgeordneter Dr. BÖSCH ein.

In einer weiteren Wortmeldung wollte Abgeordnete Mag. Wurm (S) wissen, weshalb der Rechtsschutzbeauftragte nicht aus dem richterlichen Bereich kommen darf. - Innenminister Dr. STRASSER antwortete, dies gehe auf einen Wunsch der Justiz zurück, da aufgrund der knappen Personalsituation keine zusätzlichen Arbeitsbelastungen übernommen werden können.

Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wurde unter Berücksichtigung des V-F-Abänderungsantrages mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien angenommen. (Schluss)