Parlamentskorrespondenz Nr. 410 vom 30.06.2000

PENSIONSREFORM FÜR BEAMTE: VERFASSUNGSAUSSCHUSS GIBT GRÜNES LICHT

Neuregelungen sollen auch für Politiker gelten

Wien (PK) - Der Verfassungsausschuss des Nationalrates gab heute grünes Licht für die Pensionsreform für Beamte. Gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage wurden mittels eines VP-FP-Abänderungsantrags noch einige Änderungen vorgenommen, die wesentlichen Eckpunkte des Pakets blieben aber bestehen. Neu ist, dass die Regelung, wonach Beamte weiter mit 60 Jahren in Pension gehen können, wenn sie eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von vierzig Jahren erreicht haben, auf fünf Jahre befristet wird. Dafür bleibt für Beamte, die vor dem 1. Oktober 2000 einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen, das bestehende Pensions-antrittsalter gewahrt. Pensionierte Eisenbahner müssen künftig ebenfalls einen Pensionssicherungsbeitrag von 0,8 Prozent zahlen.

Während die Vertreter der Koalitionsparteien die vorgesehenen Maßnahmen mit dem Argument verteidigten, dass nur so eine langfristige Sicherung des Pensionssystems gewährleistet sei, stimmte die Opposition gegen die Vorlage. SPÖ-Abgeordnete Mertel sprach von "überfallsartigen Änderungen" und einem Bruch des Vertrauensschutzes. Die Beamten würden mit einem ganzen Katalog von Leistungskürzungen konfrontiert. Für die Grünen bekräftigte Abgeordnete Petrovic ihre ablehnende Haltung.

Zentrale Punkte der Pensionsreform sind eine etappenweise Hinaufsetzung des Zugangsalters zur vorzeitigen Alterspension auf 61,5 Jahre, die Erhöhung der Abschläge bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung, die Anhebung des Pensionsbeitrags der Beamten sowohl des Aktiv- als auch des Ruhestandes um 0,8 Prozentpunkte und die Änderung der Bemessungsvorschriften für künftige Hinterbliebenenpensionen. Zudem wird die Pensionsanpassung in Hinkunft strikt nach dem Modell der Nettoanpassung erfolgen, wobei eine Wertsicherung niedriger Pensionen gegebenenfalls durch Einmalzahlungen erreicht werden soll.

Im Detail enthält das Pensionspaket für Beamte, das für Männer wie Frauen gleichermaßen gilt, folgende Maßnahmen: Beamte können sich künftig nicht mehr wie bisher mit 60 Jahren in den Ruhestand versetzen lassen, sondern erst ab dem vollendeten 738. Lebensmonat, also mit 61,5 Jahren. Dabei wird die Altersgrenze ab 1. Oktober 2000 pro Quartal um jeweils zwei Monate angehoben, was bedeutet, dass die Übergangsfrist mit 1. Oktober 2002 endet.

Ausnahmen gibt es nur für Beamte, die über eine "beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit" von mindestens 40 Jahren verfügen. Sie können ihren Ruhestand weiterhin ab dem 60. Lebensjahr antreten. Allerdings sind diese Bestimmungen dem heute eingebrachten Abänderungsantrag zufolge auf fünf Jahre befristet. Dafür bleibt für Beamte, die vor dem 1. Oktober einen rechtmäßigen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen, das gegenwärtige Pensionsantrittsalter gewahrt.

Neu geschaffen wird die Möglichkeit, Beamte, die entweder 61,5 Jahre alt sind oder älter als sechzig sind und zumindest über 40 Pensions-Beitragsjahre verfügen, von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen. Eine solche zwangsweise Pensionierung darf laut Abänderungsantrag aber nur "aus wichtigen dienstlichen Interessen" erfolgen.

Der derzeit bestehende Abschlag von zwei Prozentpunkten für jedes Jahr einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung wird auf drei Prozentpunkte angehoben, wobei künftig nicht mehr die Vollendung des 60. Lebensjahres als Ausgangspunkt zur Berechnung der Abschläge herangezogen wird, sondern die Altersgrenze für die Ruhestandsversetzung durch Erklärung. Außerdem gelten die Abschläge in Hinkunft auch dann, wenn ein Beamter wegen Erwerbsunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Die Abschlagsobergrenze von 18 Prozentpunkten bleibt allerdings erhalten. Für Beamte des Exekutivdienstes und Wachebeamte gelten weiterhin Sonderregelungen, die jedoch im Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen adaptiert werden. Der von aktiven und pensionierten Beamten zu leistende Pensions- bzw. Pensionssicherungsbeitrag wird ab 1. Oktober 2000 um 0,8 Prozentpunkte erhöht.

Die im ASVG-Bereich vorgesehene strikte Anwendung des Modells der "Nettoanpassung" bei der jährlichen Pensionserhöhung wird auch für Beamte Geltung haben. Wie im Bereich des ASVG werden dabei zum Ausgleich eines allfälligen Unterschreitens der Inflationsrate für niedrigere Beamtenpensionen Einmalzahlungen vorgesehen.

Eine stärkere Bedarfsorientierung gibt es künftig bei der Hinterbliebenenpension. Der Gesetzesvorlage zufolge wird die Witwen- bzw. Witwerpension ab 1. Oktober - abhängig vom eigenen Einkommen - zwischen 0 % und 60 % der Pension des verstorbenen Ehegatten betragen, bisher bewegte sich die Bandbreite zwischen 40 % und 60 %. Zugleich wird eine Leistungsobergrenze eingeführt: Überschreitet die Summe von Eigenpension bzw. Erwerbseinkommen und Hinterbliebenenpension die doppelte ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (dzt. 86.400 S), vermindert sich die Hinterbliebenenpension um den Überschreitungsbetrag. Dafür wird der so genannte "Schutzbetrag" von 16.936 S auf 20.000 S erhöht; liegen Eigeneinkommen und Hinterbliebenenpension zusammen darunter, ist die Hinterbliebenenpension auf bis zu 60 % der Pension des Verstorbenen anzuheben.

Einschränkungen gibt es schließlich auch bei der Bezugsfortzahlung im Falle einer längeren Krankheit, um, wie es heißt, das finanzielle Risiko langer Krankenstände gleichmäßiger zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer zu verteilen. Konkret ist vorgesehen, den Beamtenbezug ab dem siebenten Krankenstandsmonat um ein Drittel zu kürzen, wobei die Kinderzulage von der Kürzung ausgenommen ist.

Die Grundsätze der neuen Pensionsregelungen gelten nicht nur für Verwaltungsbeamte, sondern analog auch für Lehrer, Richter, Verfassungsrichter und Bedienstete der Bundestheater. Allerdings bleiben dem Abänderungsantrag zufolge Verfassungsrichter von der Neuregelung der Hinterbliebenenpension ausgenommen.

Auch für Eisenbahner wird das Pensionsantrittsalter um 18 Monate erhöht und der Pensionsbeitrag um 0,8 Prozentpunkte angehoben. Von dieser Bestimmung sind laut Abänderungsantrag auch pensionierte Eisenbahner betroffen, die künftig ebenfalls einen Pensionssicherungsbeitrag von 0,8 % zahlen müssen. Außerdem wird die Bundesbahn-Pensionsordnung in Gesetzesrang gehoben. Bereits karenzierte Postbeamte können zwar weiterhin mit 60 Jahren ihre Frühpension antreten, die Post und Telekom hat dafür aber an den Bund einen höheren Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwandes zu leisten.

Damit sichergestellt ist, dass auch die Politiker in die Pensionsreform einbezogen werden, muss zudem das Bundesbezügegesetz geändert werden. Aus diesem Grund wird der Verfassungsausschuss am kommenden Dienstag eine weitere Sitzung abhalten, bei der ein entsprechender Antrag der beiden Koalitionsparteien zur Diskussion stehen wird. Der Antrag enthält eine schrittweise Erhöhung des Pensions-Antrittsalters um eineinhalb Jahre, eine Erhöhung des Pensionsbeitrags um 0,8 %, eine Reduktion in der Hinterbliebenenversorgung und Abschläge bei Frühpensionierungen, soll aber noch auf die endgültigen Bestimmungen im ASVG-Bereich und im Beamtenbereich abgestimmt werden. Der Antrag wurde daher einstimmig vertagt.

Eingeleitet wurde die Diskussion im Ausschuss von Abgeordneter Dr. MERTEL (S). Sie unterstrich, dass die SPÖ grundsätzlich gegen Reformen nichts einzuwenden habe, diese könnten ihrer Ansicht nach aber nur in Form von langfristigen Projekten erfolgen. Bei dem von der Regierung vorgelegten Pensionspaket gehe es aber um einen Katalog von Leistungskürzungen und massive Eingriffe in die Lebensplanung der Beamten. Mertel sprach von einem Bruch des Vertrauensschutzes und überfallsartigen Änderungen.

Die SPÖ legte zwei Abänderungsanträge vor, die bei der Abstimmung aber in der Minderheit blieben. Diese hätten u.a. einen Entfall der Erhöhung des Pensionsbeitrages um 0,8%, den Entfall der Bezugskürzung auf zwei Drittel im Krankheitsfall, den Entfall der Ruhestandsversetzung von Amts wegen und den Entfall der Umwandlung von Vertragspensionen von Eisenbahnern in gesetzliche Pensionen vorgesehen. Ruhegenussvordienstzeiten, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegt wurden, sollten als beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit angerechnet werden. Weiters wandte sich die SPÖ gegen eine Verschärfung des Abschlagssystems für Exekutivbeamte.

Mertel argumentierte, dass beispielsweise die Zwangspensionierungen der Zielsetzung widersprechen würden, die Menschen länger im Berufsleben zu halten. Zudem werde durch die Erhöhung der Pensionsbeiträge um 0,8% die Ankündigung, die Pensionssysteme vereinheitlichen zu wollen, unterlaufen. Schließlich würden Mertel zufolge die vorgesehenen Änderungen Frauen besonders hart treffen, da sie kaum auf 40 Beitragsjahre kämen. Die Neuregelung der Witwen/r-Pension ist ihrer Meinung nach außerdem ein Anreiz für Frauen, zu Hause zu bleiben.

Bekräftigt wurde die Kritik Mertels von ihren Fraktionskollegen PENDL und Mag. POSCH. Pendl betonte, das Pensionsrecht sei nicht dafür geeignet, kurzfristige Budgeteinsparungen zu erzielen. Kein Verständnis zeigte er auch dafür, die Eisenbahner, die private Verträge hätten, in ein Pensionsgesetz hineinzuzwingen. Abgeordneter Posch sagte, bei der Pensionsreform gehe es nicht um eine langfristige Sicherung der Pensionen, sondern um Budgetsanierung und um Sozialabbau ohne Augenmaß.

SP-Klubobmann Dr. KOSTELKA vermutet, dass es Absicht der neuen Regierung sei, die ursprüngliche Vereinbarung, wonach Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Budget zu je einem Drittel zur Sozialversicherung beitragen sollen, zu einer "halbe-halbe-Lösung" umzugestalten. Sie wolle weder zum Pensionsversicherungssystem noch zur Krankenversicherung Budgetbeiträge leisten. Das sei aber, so Kostelka, ein Umbau des Sozialsystems, "mit dem wir sicher nicht einverstanden sind und der auch nicht fair ist".

Den Bedenken der SPÖ gegen die Pensionsreform schloss sich auch Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) an, wobei sie weitere Argumente hinzufügte. Insbesondere machte sie darauf aufmerksam, dass das Paket frauendiskriminierend sei, da diese längere Berufsunterbrechungen hätten. Ihrer Meinung nach wäre es außerdem viel sinnvoller, wenn man sich mit der Frage auseinander setzen würde, wie man die Frauenerwerbsquote maßgeblich erhöhen könnte, da die Sicherung des Pensionssystems vor allem auch von der Zahl jener abhänge, die Pensionsbeiträge leisteten.

Die Ergreifung verfassungsrechtlicher Rechtsinstrumente kündigte Petrovic für den Fall an, sollte die Regierung nicht bereit sein, privatrechtliche Verträge von Pensionskassen auf Diskriminierungsbestimmungen zu überprüfen. Sie hält es für inakzeptabel, dass für Frauen und Männer unterschiedliche Sterbetafeln verwendet würden, was zu einer Kürzung der Zahlungen an Frauen führe, während beispielsweise andere Parameter für die Lebenserwartung wie Lebensführung, Ernährungsweise oder Rauchverhalten nicht berücksichtigt würden.

Verteidigt wurde die Pensionsreform von Abgeordneten der beiden Koalitionsparteien. Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V), die auch den Abänderungsantrag der Koalitionsparteien vorlegte, unterstrich, das vorliegende Paket sei im Sinne einer langfristigen Sicherung der Pensionen notwendig. Alle Experten hätten klargestellt, dass eine Pensionsreform erforderlich sei, da immer weniger Aktiven immer mehr Pensionisten gegenüberstünden. Es gehe bei den vorgesehenen Maßnahmen nicht darum, jemanden zu bestrafen, sondern die Altersvorsorgung grundsätzlich zu sichern. Nach Auffassung von Baumgartner-Gabitzer erfolgt die Pensionsreform auch nicht überfallsartig. 

VP-Abgeordnete Dr. FEKTER räumte ein, dass einige Maßnahmen des Pensionspakets für Betroffene schmerzhaft seien. Sie glaubt aber, dass die momentane wirtschaftliche Situation die gesetzten Schritte erlaube. Zudem verwies sie auf analoge Bestimmungen im ASVG-Bereich.

Namens der Freiheitlichen unterstrich Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) die Notwendigkeit der Pensionsreform. Er bedauerte, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht konfliktfrei umgesetzt werden können.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER führte aus, es stehe außer Streit, dass es ein Problem mit der langfristigen Finanzierbarkeit des Pensionssystems unter den bestehenden Voraussetzungen gebe. Ein weiteres Zuwarten mit der Pensionsreform würde ihr zufolge nur das Problem verschärfen und einschneidendere Eingriffe erforderlich machen. Österreich habe - auch im internationalen Vergleich - ein niedriges Pensionsantrittsalter, dessen schrittweise Anhebung mit dem Vertrauensschutz durchaus vereinbar sei.

Riess-Passer nahm auch zu den einzelnen Maßnahmen Stellung und verteidigte u.a. die neuen Abschläge bei einem Pensionsantritt wegen Erwerbsunfähigkeit. Sie wies darauf hin, dass der Begriff "Erwerbsunfähigkeit" sehr unterschiedlich interpretiert werde und beispielsweise 80 % der Tiroler Landeslehrer unter diesem Titel in Pension gingen. Die "Spreizung" der Hinterbliebenenpension auf bis zu 0% ist nach Auskunft der Vizekanzlerin von Experten vorgeschlagen worden. Was die behauptete Ungleichbehandlung von Frauen betrifft, wies sie auf die Anrechnung von fünf Jahren Kindererziehungszeit bei der Berechnung der Gesamtdienstzeit hin.

Die Neuerungen für die Eisenbahner will Riess-Passer, wie sie festhielt, unter dem Aspekt der Solidarität zwischen den einzelnen Berufsgruppen diskutiert wissen. Einen Pensionsantritt mit 53 Jahren könne man den Beschäftigten in der Privatwirtschaft einfach nicht erklären, meinte sie. Für sie ist eine Anhebung des Pensionsantrittsalters für Eisenbahner von 53 Jahren auf 54,5 Jahre "mehr als gerechtfertigt".

Sowohl Riess-Passer als auch Finanzstaatssekretär Dr. FINZ wiesen die Darstellung der Gewerkschaft zurück, wonach die Regierung noch in dieser Legislaturperiode eine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters um noch einmal 1 ½ Jahre anstrebe. Beide stellten klar, dass es sich hierbei um langfristige Überlegungen handle, die von der Gewerkschaft eingefordert worden seien. Finz teilte darüber hinaus mit, dass die Regierung der Gewerkschaft bei den heutigen Verhandlungen angeboten habe, die Erhöhung des Pensionsbeitrages bzw. des Pensionssicherungsbeitrages um 0,8% zunächst auszusetzen.

Grundsätzlich merkte Finz an, man könne die Pensionsdebatte nicht führen, ohne Fragen der Finanzierbarkeit zu berücksichtigen. "Die schönsten Ansprüche kann man in den Wind schreiben, wenn sie nicht finanzierbar sind." Das gelte auch für die Eisenbahner. Der Gehaltsabschlag bei längerem Krankenstand ist laut Finz immer noch eine Besserstellung gegenüber der Privatwirtschaft.

Breiten Raum in der Diskussion nahm ein Passus im Abänderungsantrag ein, wonach die Verfassungsrichter von der Neuregelung der Hinterbliebenenpension ausgenommen werden sollen. Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) qualifizierte es als "blamabel und beschämenswert", dass man versuche, die Verfassungsrichter, die für eine Prüfung des gesamten Gesetzeswerkes zuständig seien, zu begünstigen. Abgeordnete Mag. STOISITS (G) wertete die Maßnahme als Versuch,  die Rechtsprechung des unabhängigen Verfassungsgerichtshofes zu beeinflussen.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER hielt dem entgegen, dass für Verfassungsrichter eigene Bezugsobergrenzen gelten würden, die verfassungsrechtlich abgesichert seien. Um hier Änderungen durchzuführen, bedürfte es einer Zweidrittelmehrheit. Nachdem dieser Rechtsauslegung sowohl Grüne als auch SPÖ widersprachen, kündigten die Koalitionsparteien an, den Sachverhalt bis zum Plenum noch einmal zu prüfen. Riess-Passer bekräftigte, die Abänderung könne gerne rückgängig gemacht werden, wenn eine einfachgesetzliche Regelung möglich sei.

VP-Klubobmann Dr. KHOL nahm zur Verhandlung mit den Gewerkschaften Stellung und erinnerte daran, dass es eine Resolution der Gewerkschaft gebe, in der die Regierung aufgefordert wird, langfristige Pensionsperspektiven zu entwickeln und über eine etappenweise Anhebung des Pensionsanstrittsalters unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und unter Wahrung des Vertrauensschutzes nachzudenken. Unter diesem Gesichtspunkt muss seiner Ansicht nach das Papier gesehen werden, das heute von der Regierung vorgelegt wurde und das u.a. eine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters vorsieht. (Fortsetzung)