Parlamentskorrespondenz Nr. 411 vom 30.06.2000

VERFASSUNGSAUSSCHUSS BESCHLIESST DIENSTRECHTSNOVELLE 2000

Neue Urlaubsaliquotierung gilt künftig auch für Vertragsbedienstete

Wien (PK) - Weitere dienstrechtliche Bestimmungen für Beamte und Vertragsbedienstete werden durch die Dienstrechts-Novelle 2000 geändert, die heute vom Verfassungsausschuss unter Berücksichtigung eines VP-FP-Abänderungsantrags ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen wurde. Dabei geht es insbesondere um eine Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) an den Universitätskliniken und um eine Adaptierung des Vertragsbedienstetengesetzes. Analog zu den neuen Bestimmungen für Privatangestellte entfällt künftig auch für Vertragsbedienstete der Postensuchtag bei Selbstkündigung, ebenso werden die Regelungen hinsichtlich der Urlaubsaliquotierung aus dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz übernommen. Weiters enthält die Dienstrechts-Novelle 2000 eine Reihe von Detailänderungen besoldungs- und dienstrechtlicher Art.

Was die Universitätskliniken betrifft, wird in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage darauf verwiesen, dass aufgrund der besonderen Bedingungen in solchen Kliniken verlängerte Dienste über die grundsätzlich auf 48 Stunden beschränkte Wochenarbeitszeit hinaus erforderlich sind. Mit den Vertretern der Ärzteschaft wurde in diesem Zusammenhang ein Maßnahmenpaket vereinbart, das u.a. Verbesserungen bei der Abgeltung der ärztlichen Journaldienste an Universitätskliniken vorsieht. Zudem wird eine besondere Vergütung für die als Ärzte verwendeten Universitätsassistenten und -dozenten geschaffen. Die Bestimmungen über die Leistung von Journaldiensten durch Bedienstete, deren regelmäßige Wochendienstzeit herabgesetzt ist, werden flexibler gestaltet.

Weitere dienst- und besoldungsrechtliche Detailmaßnahmen enthält der heute vorgelegte VP-FP-Abänderungsantrag. Unter anderem sollen die Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes künftig auch auf Bundesheer-Soldaten angewendet werden, wenn diese im Assistenzeinsatz an der österreichischen Grenze sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahrnehmen und dabei einen Unfall erleiden. Ebenso ist eine Aufwertung der IT-Sektion im Finanzministerium und der Wegfall der Präsidialsektion Umwelt im Landwirtschaftsministerium mit 30. Oktober 2000 vorgesehen.

In der Debattte kritisierte Abgeordneter PENDL (S), dass für Ministersekretäre der Rang eines Sektionschefs vorgesehen sei, während man bei den Kleinen spare. Als Beispiel nannte er die Urlaubsaliquotierung für Vertragsbedienstete und die Streichung von Postensuchtagen. Dem schloss sich Abgeordnete Mag. STOISITS (G) an. Das einzige Positive an der Vorlage sei das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, meinte sie, dies wiege aber die Verschlechterungen nicht auf.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER erwiderte, dass es keine besoldungsrechtlichen Verbesserungen gebe, vielmehr entstünden durch die Befristung der Funktionen Kosteneinsparungen. Die Urlaubsaliquotierung entspreche dem ASVG.

Schließlich stimmte der Verfassungsausschuss mit FP-VP-Mehrheit einer Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes zu. Um dem Erfordernis der Umsetzung einer EU-Richtlinie Rechnung zu tragen, wird in dieses Gesetz eine Bestimmung eingebaut, wonach Maßnahmen zum Schutz der Landeslehrer gegen eine Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit zu treffen sind. Ein in der heutigen Sitzung eingebrachter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter VP-FP-Abänderungsantrag enthält lediglich formale Korrekturen. (Schluss)