Parlamentskorrespondenz Nr. 416 vom 04.07.2000

VERFASSUNGSAUSSCHUSS BESCHLIESST ÄNDERUNG DES BUNDESBEZÜGEGESETZES

Politiker werden in Pensionsreform mit einbezogen

Wien (PK) - Die einzelnen Punkte der Pensionsreform, die diese Woche vom Nationalrat abgesegnet werden soll, werden auch für Politiker gelten. Eine entsprechende Änderung des Bundesbezügegesetzes wurde heute mit den Stimmen von SPÖ, Freiheitlichen und ÖVP vom Verfassungsausschuss beschlossen. Konkret vorgesehen sind eine schrittweise Erhöhung des Pensions-Antrittsalters um eineinhalb Jahre, eine Erhöhung des Pensionsbeitrags um 0,8 % und Abschläge bei Frühpensionierungen. Außerdem werden die Bestimmungen über die Hinterbliebenenversorgung an die Änderungen im ASVG bzw. im Beamtendienstrecht angepasst.

SPÖ-Klubobmann Dr. KOSTELKA unterstrich, die Zustimmung seiner Fraktion zur Änderung des Bundesbezügegesetzes dürfe man nicht als Zustimmung zur Pensionsreform verstehen. Die SPÖ sei aber "von der Logik beeindruckt", dass, wenn es eine Pensionsreform gebe, diese auch für Politiker gelten müsse. Für eine Änderung des Bundesbezügegesetzes ist im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) begründete die Ablehnung der Gesetzesnovelle durch die Grünen damit, dass sie aufgrund der vielen Querverweise im Abänderungsantrag außer Stande sei festzustellen, ob es "durch das Hintertürl" nicht doch zu einer Besserstellung der Politiker gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen komme, was VP-Abgeordnete Dr. FEKTER jedoch in Abrede stellte. Petrovic will den Antrag bis zum Plenum noch einmal genau prüfen.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) bekräftigte, er wolle keine ungerechtfertigten Differenzierungen zwischen Politikern und anderen Personen.

Der Antrag der beiden Koalitionsparteien auf Änderung des Bundesbezügegesetzes wurde in der Fassung eines bereits in der letzten Sitzung des Verfassungsausschusses eingebrachten VP-FP-Abänderungsantrages beschlossen. Dieser Abänderungsantrag stellt sicher, dass die im Zuge der Verhandlungen über die Pensionsreform noch vorgenommenen Änderungen auch bei der Novellierung des Bundesbezügegesetzes berücksichtigt werden. (Schluss)