Parlamentskorrespondenz Nr. 439 vom 12.07.2000

RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS BERÄT ÜBER RESIDENZ VERLAG

Abberufung der Geschäftsführung weiterhin umstritten

Wien (PK) – Auch bei den heute wieder aufgenommenen Beratungen des Rechnungshofausschusses über den Residenz Verlag konnten die Kontroversen um die Abberufung der Geschäftsführung nicht bereinigt werden. Für die Abgeordneten Mag. HAUPT und GAUGG (beide F) waren die Gründe für die Kündigung von Geschäftsführer Dr. Jung nach wie vor nicht nachvollziehbar. Der Geschäftsführer sei von den geplanten Schritten nicht informiert worden, Konzepte der neuen Geschäftsführung würden bis heute nicht vorliegen, meinten sie.

Seitens der Muttergesellschaft, des Österreichischen Bundesverlages, betonte Geschäftsführer Dr. SEDLACEK, die Ablöse sei korrekt verlaufen, man habe sämtliche gesetzliche Vorgaben eingehalten. Von der neuen Geschäftsführung erwartete sich Sedlacek eine Minimierung der Verluste, stellte aber klar, dass die kulturelle Orientierung des Residenz Verlages in Richtung österreichischer Literatur gleichbleiben werde. Ein Großteil der Autoren, z.B. Peter Henisch und H.C. Artmann, hätten versichert, dem Verlag treu zu bleiben. Eine Veräusserung von Teilen des Verlages würde der Bundesverlag für den Fall befürworten, dass ein strategischer Partner gefunden werden kann, der einen besseren Zugang zum deutschen Markt gewährleistet.

Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER teilte mit, aufgrund des Prüfungsergebnisses des Rechnungshofes wäre eine Abberufung des früheren Geschäftsführers nicht erforderlich gewesen. Die Umstände der Kündigung seien zwar rechtlich einwandfrei, würden aber eine gewisse „Auffälligkeit“ aufweisen. Konzepte der neuen Geschäftsführerin hinsichtlich einer Verbesserung der Ertragssituation seien nach wie vor ausständig, gab Fiedler zu bedenken.

Der Nachtrag zum Rechnungshofbericht wurde schliesslich mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.

(Schluss)