Parlamentskorrespondenz Nr. 568 vom 13.10.2000

UMWELTAUSSCHUSS EINIG: INBETRIEBNAHME VON TEMELIN IST ZU VERHINDERN

Klimaschutzpolitik - Schwerpunkt der Umweltschutzes in nächster Zeit

Wien (PK) - Die Themen des Umweltausschuss es reichten von den Umweltförderungen über die Verhinderung grenznaher Atomkraftwerke bis zur Erreichung des Kyoto-Zieles.

Vorerst stimmten die Ausschussmitglieder unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages einstimmig der Verlängerung des Umweltsenatsgesetz es zu. Würde nämlich das Gesetz zur geltenden Frist am 31.12.2000 ersatzlos auslaufen, wäre nach Entscheidungen der Landesregierungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen kein zweiter Instanzenzug möglich, was die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts weiter belasten und die Verfahrensdauer beim Anlagenrecht weiter verlängern würde.

FÖRDERUNG VON UMWELTPROJEKTEN IM IN- UND AUSLAND

Detaillierte Antworten auf die Frage, welche Wirkungen die Bundesförderungen in den Bereichen Siedlungswasserwirtschaft und Umweltschutz haben, enthält ein Bericht unter dem Titel "Evaluierung der Umweltförderung des Bundes " für die Jahre 1996 bis 1998, der sodann zur Diskussion stand.

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass zwischen 1.1.1996 und 31.12.1998 2.258 Projekte der Umweltförderung im Inland bearbeitet wurden; 1.763 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 1.465,7 Mio. S wurden bewilligt.

Zwischen Anfang 1996 und Ende 1998 wurden 93 Ansuchen auf Förderung von Umweltprojekten im Ausland gestellt, 31 Projekte wurden positiv erledigt. Auch die Fördersumme hat abgenommen, und zwar von 180,2 Mio. S auf 109,3 Mio. S. Im Vergleich zum Zeitraum 1993 bis 1995 blieb die Dominanz der Projekte aus Tschechien unverändert, am stärksten zugenommen haben Ansuchen und positive Erledigungen in Ungarn.

Abgeordneter Gerhard Fallent (F) hob neben den ökologisch positiven Effekten auch die arbeitsplatzsichernde Wirkung im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft hervor.

Bedauert wurde von Abgeordnetem Georg Oberhaidinger (S), dass die neue Regierung die Mehreinnahmen aus Forderungsverkäufen nicht zur Gänze für eine Anhebung der Umweltförderungen verwendet.

Wie viel Geld für alternative zentrale Projekte aufgewendet werden, fragte G-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber.

Ausschussobmann Karl Schweitzer wies in seiner Wortmeldung auf Probleme mit Großkläranlagen hin und meinte, man solle dabei berücksichtigen, dass alles, was nicht belastet ist, durch die Einleitung in eine Großkläranlage mitbelastet wird.

Abgeordneter Jakob Auer (V) sprach das Problem der Klärschlammausbringung an und wollte die Haftungsfrage für den Fall geklärt wissen, dass bisher als unproblematisch, jedoch aufgrund neuester Erkenntnisse als problematisch eingestufter Klärschlamm ausgebracht wird.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) unterstrich die gezielte Setzung von Schwerpunktmaßnahmen und Abgeordneter Erwin Kaipel (S) interessierte sich für die künftige Förderung von Projekten im Ausland.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Wilhelm Molterer wies darauf hin, dass heuer eine Sondertranche von 500 Mill. S für den Siedlungswasserbau ausgeschüttet wird, und strich heraus, dass dabei sowohl ökologisch als auch ökonomisch effizient vorgegangen wird.

Hinsichtlich des Klärschlammes gibt es keine zivilrechtliche Haftung. Man versucht aber, in der Kompostverordnung klarzustellen, unter welchen Bedingungen Klärschlamm kompostfähig ist.

Nachbarschaftsprojekte werden laut Ressortleiter Molterer nach wie vor unterstützt, wobei der Begriff "Nachbarschaft" neu zu definieren sei.

Die Kenntnisnahme des Berichtes erfolgte einstimmig.

ZUM AKW TEMELIN

Zu diesem Thema lagen dem Ausschuss drei Anträge vor:

ÖVP- und FPÖ-Abgeordnete wollen mit ihrem Antrag die Bundesregierung in ihrer Initiative zur Temelin-Umweltverträglichkeitsprüfung von Seiten des Nationalrates unterstützen.

Ein Entschließungsantrag der Grünen lautet auf Umsetzung der Abschlusserklärung der Delegation aller neun Landtage zur Verhinderung grenznaher Atomkraftwerke vom 9. Mai 2000.

Zusätzlich haben die Grünen einen 9-Punkte-Entschließungsantrag unter dem Prätext einer politischen Schlussoffensive der Bundesregierung gegen das AKW Temelin eingebracht.

Die Ausschussmitglieder präsentierten gemeinsam einen gesamtabändernden Abänderungsantrag und stellten den Entschließungsantrag, die Bundesregierung solle auf nationaler und europäischer Ebene alles unternehmen, um eine endgültige Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Temelin zu verhindern. Mit der Republik Tschechien sind Verhandlungen aufzunehmen, in denen einerseits im Rahmen der Energiepartnerschaften von Seiten Österreichs verstärkt Hilfe beim Ausstieg angeboten werden sollte, andererseits eine internationale Umweltverträglichkeitsprüfung erneut einzufordern ist.

Der Minister für Arbeit und Wirtschaft wird ersucht, das Energieliberalisierungsgesetz derart vorzubereiten, damit Stromimporte aus Drittstaaten, deren Anlagen nicht dem Stand der Technik entsprechen, zu untersagen sind. Ferner möge er den Verdacht von Wettbewerbsverzerrungen durch Preis-Dumping bei tschechischen Stromexporten in EU-Staaten prüfen und gegebenenfalls auf Ebene der europäischen Kommission rechtlich relevieren, den deutschen Wirtschaftsminister von der österreichischen Position informieren und ihn ersuchen, bezüglich der Anwendung der EU-Anti-Dumping-Bestimmungen streng vorzugehen.

Im Rahmen der Diskussion hielt Abgeordnete Eva Glawischnig (G) einen Vergleich zwischen der Kooperation mit Tschechien und jene mit der Slowakei für nicht zielführend.

Nach Ansicht von Abgeordnetem Oberhaidinger (S) sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Verbündete für ein kernkraftfreies Mitteleuropa zu finden.

Als schwierig erachtete es Abgeordneter Maximilian Hofmann (F), einheitliche europäische Sicherheitsstandards einzufordern.

Der Bundesminister bedankte sich für die "perfekte Zusammenarbeit" zwischen Parlament und Regierung und wies darauf hin, dass er auf europäischer Ebene den Kampf für die Sicherheit fortsetzen werde.

Der gesamtabändernde Abänderungsantrag wurde einstimmig beschlossen; die drei ursprünglichen Anträge gelten als miterledigt.

KLIMASCHUTZPOLITIK: SCHWERPUNKT DES NATIONALEN UND INTERNATIONALEN UMWELTSCHUTZES

Nach den Vorstellungen der Grünen, die das Fehlen eines Maßnahmenplans kritisieren, der die Schritte zur Erreichung des Kyoto-Ziels (minus 13 % ausgehend vom Niveau 1990) festlegt, soll die Regierung ersucht werden, dem Parlament bis 1. September 2001 einen solchen Plan vorzulegen.

Die Ausschussmitglieder legten auch bei diesem Tagesordnungspunkt einen gesamtabändernden Abänderungsantrag vor, in dem es u.a. heißt: Österreich hat sich im Rahmen der EU dazu verpflichtet, zur Erreichung des Kyoto-Ziels eine Reaktion der klimawirksamen Gase von 13 % gegenüber dem Kyoto-Basisjahr 1990 im Kyoto-Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 durchzuführen. Dazu ist eine Reduktion der Gesamtemission um 16 Mio. Tonnen gegenüber dem Trendwert auf 67 Mio. Tonnen vorzunehmen.

Zur Erreichung des nationalen Kyoto-Zieles ist eine gewaltige Anstrengung im Rahmen eines nationalen Klimaschutzprogramms erforderlich, die über Jahre einen beträchtlichen Finanzierungszuschuss nötig macht. Gleichzeitig ist ein Monitoring über den Erfolg der einzelnen Maßnahmen durchzuführen. Aus diesem Grund ersuchen die Abgeordneten in einem Entschließungsantrag Minister Molterer, dem Nationalrat jährlich bis zum Ende des Folgejahres das auch der Europäischen Union vorzulegende nationale Monitoring der Treibhausgasemissionen in Österreich sowie eine Evaluierung der bisher getroffenen Massnahmen zur parlamentarischen Behandlung zu übermitteln.

Dieser Antrag wurde gleichfalls einstimmig verabschiedet.

(Schluss)