Parlamentskorrespondenz Nr. 607 vom 02.11.2000

HAUPT INFORMIERT FAMILIENAUSSCHUSS ÜBER KINDERBETREUUNGSGELD

Erster Gesetzentwurf soll im Jänner 2001 in Begutachtung gehen

Wien (PK) - Der Gesetzentwurf des Sozialministeriums zum geplanten Kinderbetreuungsgeld soll im Jänner 2001 in Begutachtung gehen. Dies kündigte der zuständige Familienminister Herbert Haupt heute anlässlich einer aktuellen Aussprache im Familienausschuss des Nationalrates an, bei dem die neuen Karenzgeld-Bestimmungen im Mittelpunkt der Diskussion standen. In Kraft treten soll das Gesetz Haupt zufolge termingerecht am 1. Jänner 2002.

Haupt stellte klar, dass das neue Kinderbetreuungsgeld eine familienpolitische Leistung und keine Versicherungsleistung mehr sein werde und daher an alle Eltern ausgezahlt wird. Die in Aussicht genommenen Lockerungen bei der Zuverdienstgrenze begründete er damit, dass damit der Wiedereinstieg von Frauen nach der Karenzzeit erleichtert würde. Den Betroffenen würde es dadurch möglich, während der Karenzzeit temporäre Beschäftigungen im angestammten Betrieb, beispielsweise Urlaubsvertretungen, zu übernehmen.

Bedenken von Grün-Abgeordnetem Karl Öllinger, wonach bei hohen Zuverdienstgrenzen die Betreuung des Kindes nicht sichergestellt wäre, konnte der Sozialminister nicht teilen, er verwies auf die geltenden Fürsorgepflichten, die von den entsprechenden Behörden zu kontrollieren wären.

Nach derzeitigem Stand sind dem Sozialminister zufolge eine zweijährige Karenzzeit für einen Partner und ein weiteres Jahr für den anderen Partner vorgesehen. AlleinerzieherInnen würden nicht in den Genuss eines dritten Karenzjahres kommen. Beibehalten werden soll allerdings das bestehende Modell von Karenzzeitkonten, das es ermöglicht, die Karenzzeit flexibel zu gestalten und zwischen den Partnern aufzuteilen. In der Frage der Weiterbildungskarenz sieht Haupt die Notwendigkeit von Übergangsregelungen, er will aber die geltenden Gesetzesbestimmungen in Anbetracht der bisher mit der Weiterbildungskarenz gemachten Erfahrungen restriktiver auslegen. Die von der SPÖ geforderte Ausweitung der Behaltefrist nach der Karenz auf 26 Wochen wertete der Minister als seitens der Wirtschaft nicht umsetzbar.

Von den Abgeordneten war zuvor neben dem Kinderbetreuungsgeld eine Reihe weiterer Themen angesprochen worden, beispielsweise die Frage der Kinderbetreuung, der aktuelle Verhandlungsstand bezüglich eines Bundes-Heimvertragsgesetzes, die Ambulanzgebühren, die geplante Absenkung der Suchtgiftgrenzmengen, das Thema Sekten, die Jugendschutzgesetze und die Einbeziehung von Jugendlichen in politische Entscheidungen.

Abgeordnete Doris Bures (S) begrüßte dabei die angekündigte Offensive des Sozialministers hinsichtlich der Förderung von Betriebskindergärten und gab zu bedenken, dass es nach wie vor zu wenig Kinderbetreuungsplätze gebe. Ihre Fraktionskollegin Gabriele Binder urgierte bundeseinheitliche Qualitätskriterien für die Kinderbetreuung, Ludmilla Parfuss (ebenfalls S) kritisierte das Projekt "Kinderbetreuungsgeld" in der steirischen Gemeinde Öblarn. Die beiden SPÖ-Abgeordneten Gerhard Reheis und Franz Riepl merkten kritisch an, dass die geplanten Ambulanzgebühren vor allem Familien stark belasten würden.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) hält eine massive Anhebung der Zuverdienstgrenze während der Karenz sowohl aus sozialer als auch aus verteilungsgerechter Perspektive für problematisch und zog aus der Diskussion den Schluss, dass das geplante Kinderbetreuungsgeld offenbar in Hinkunft weder an Arbeit noch an Kinderbetreuung gebunden sei. Er warnte davor, dass eine hohe Zuverdienstgrenze gerade bei Bauern oder Selbständigen dazu führen könnte, dass die Betroffenen zwar Kinderbetreuungsgeld erhalten, ohne jedoch ihre Kinder auch tatsächlich zu betreuen.

Abgeordnete Edith Haller (F) wies darauf hin, dass die verstärkte Förderung von Betriebskindergärten eine alte freiheitliche Forderung sei. Im Bereich der Betreuung von Menschen in Heimen forderte sie die Erarbeitung eines Mustervertrages ein. Ihr Fraktionskollege Rüdiger Schender wandte sich gegen den oft geäußerten Befund, die Jugend wäre politikverdrossen, und meinte, die Jugendlichen hätten im Gegenteil ein ganz großes Interesse daran, ihre Zukunft mitzugestalten.

Abgeordnete Rosemarie Bauer (V) wertete eine bundeseinheitliche Regelung im Bereich der Jugendschutzgesetze für sinnvoll.

Sozialminister Herbert Haupt meinte, gerade im Hinblick auf die Zunahme von Ein-Kind-Familien sei es notwendig, Kinder außerhalb der Familie zusammenzuführen, da dies für ihre Sozialisation wichtig sei. Was den Ausbau von Kindergärten betrifft, sind seiner Ansicht nach weniger räumliche Verbesserungen, also eine Ausweitung der Standorte, als vielmehr zeitliche Verbesserungen erforderlich. Er gab zu bedenken, dass die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen oftmals nicht mit den geltenden flexiblen Arbeitszeiten beispielsweise im Handel im Einklang stünden. Haupt strebt daher eine Einbeziehung der Betriebe in die Organisation der Kinderbetreuung an und zeigte sich dabei aufgrund positiver Erfahrungen in Kärnten optimistisch.

Das von seiner Vorgängerin initiierte Projekt "Kinderbetreuungsgeld" in der Gemeinde Öblarn will Haupt, wie er sagte, weiter unterstützen. Er sieht darin die Möglichkeit der Evaluierung dieses Modells und machte darauf aufmerksam, dass ähnliche Kärntner Projekte einen positiven Effekt des Kinderbetreuungsgeldes hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Nahversorgung gezeigt hätten. Durch verstärkte Einkäufe hätten Arbeitsplätze geschaffen werden können. In Bezug auf die von Abgeordneter Binder geforderten Qualitätsstandards für Kinderbetreuungseinrichtungen verwies Haupt auf die föderalistischen Strukturen, er will aber dennoch auf Verträge hinarbeiten.

Was die Verhinderung sozialer Härten durch die geplanten Maßnahmen der Regierung im Sozialbereich betrifft, wies der Minister ebenfalls auf eine notwendige Zusammenarbeit mit den Ländern hin.

Ein Musterheimvertrag zur Verbesserung der Standards in Heimen ist nach Auskunft des Sozialministers in Ausarbeitung, allerdings hätten die Länder Bedenken, dass damit in den Föderalismus eingegriffen werde. Haupt bekräftigte, es gebe sehr viele gute Einrichtungen, einige Heime würden aber nach wie vor ihre Insassen zum Teil entmündigen, indem sie etwa Bewegungsmöglichkeiten oder Sozialkontakte durch rigide Besuchszeiten einschränkten. Insgesamt erachtet er einen Umstieg von einer "Lebenserhaltungspflege" auf eine "Remobilisierungspflege" für erforderlich.

Zur geplanten Ambulanzgebühr merkte Haupt an, dass es ohnehin zahlreiche Ausnahmen gebe. Diese würden Spezialambulanzen ebenso betreffen wie Familien mit Kindern, die am Existenzminimum leben müssten. Hinsichtlich der Zahnambulatorien kann sich Haupt aber eine Änderung bei den Gebühren vorstellen, wenn gewisse Rahmenbedingungen, wie die Sicherstellung der freien Arztwahl oder ein Ausschluss von Quersubventionierungen, erfüllt seien.

Für eine vollständige Übernahme der Kosten für Kiefer- und Zahnregulierungen für Kinder fehle, so der Sozialminister, das Geld, er will aber Möglichkeiten zur Umschichtung der Mittel prüfen. In diesem Zusammenhang machte Haupt auf das skandinavische Modell aufmerksam, das zahlreiche Maßnahmen zur Zahnprophylaxe und die volle Kostenübernahme für Kinder und Jugendliche beinhalte, während spätere Aufwendungen für die Zähne von den Erwachsenen selbst getragen werden müssten.

Unterstützt wird von Haupt die geplante Änderung der Suchtgiftgrenzmengenverordnung. Er hält ebenso wie der Justizminister eine Senkung der Grenzmengen für erforderlich, um, wie er ausführte, die Dealer besser "dingfest" machen zu können.

Um mehr Frauen für technische Berufe zu interessieren, plant Haupt gemeinsam mit Unterrichtsministerin Gehrer eine entsprechende Initiative. Dabei sollen Frauen, die in solchen Berufen arbeiten, miteinbezogen werden.

Auf eine Frage von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek (F) kündigte Haupt an, die Sektenaufklärung fortzusetzen. In Richtung von Abgeordnetem Schender hielt er fest, er begrüße die Einbeziehung von Jugendlichen in die Gemeindearbeit und in Regionalprojekte. Er will solche Aktivitäten auch seitens des Bundes fördern.

In weiterer Folge beschloss der Familienausschuss ein Bundes-Jugendförderungsgesetz und ein Bundes-Jugendvertretungsgesetz.

(Fortsetzung)