Parlamentskorrespondenz Nr. 623 vom 07.11.2000

DAS BUDGETBEGLEITGESETZ AUF DEM PRÜFSTAND DER ABGEORDNETEN

Expertenhearing im Budgetausschuss, SPÖ zog unter Protest aus

Wien (PK) - Der Budgetausschuss nahm heute unter der Vorsitzführung seines Obmannes Josef Mühlbachler die Beratungen über das Budgetbegleitgesetz 2001 auf. Der 628 Seiten starke Gesetzentwurf, der 84 Gesetzesänderungen und vier neue Gesetzestexte umfasst, zielt im Jahr 2001 auf Mehreinnahmen von insgesamt 30,032 Mrd. S und auf Ausgabeneinsparungen von 3,052 Mrd. S. 2002 sollen die Mehreinnahmen 31,613 Mrd. S, die Einsparungen 4,239 Mrd. S ausmachen. Für das Jahr 2003 beziffert die Bundesregierung die budgetären Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuerungen mit einem Einnahmenplus von 31,807 Mrd. S und einem Minus bei den Ausgaben von 5,47 Mrd. S.

Für Aufregung bei den Oppositionsparteien sorgte eingangs der Sitzung die Ankündigung der Koalitionsparteien, einen umfangreichen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage einzubringen. Die Abgeordneten Öllinger (G) und Rudolf Edlinger (S) verlangten umgehend eine Sitzungsunterbrechung, wobei Edlinger den Auszug seiner Fraktion ankündigte, wenn Abgeordneten und Experten nicht die Möglichkeit gegeben werde, die Abänderungen zu studieren. Es habe keinen Sinn, über eine Regierungsvorlage zu verhandeln, die bereits zur Makulatur geworden sei.

Nach einer Fraktionsführerbesprechung teilte Ausschussobmann Josef Mühlbachler mit, dass die Beratungen und das Expertenhearing auf Basis der Regierungsvorlage geführt werden. Der angekündigte Abänderungsantrag werde nicht heute, sondern bis zum 15. November eingebracht und am 17. November beraten und abgestimmt werden. - Die sozialdemokratischen Abgeordneten verließen den Ausschuss dennoch unter Protest.

Staatssekretär Alfred Finz leitete die Beratungen mit der Feststellung ein, dass die unbedingt erforderliche Konsolidierung des Staatshaushaltes auch steuerliche Änderungen notwendig mache. Diese werden 2001 einen Beitrag in der Höhe von 28,6 Mrd. S zur Budgetsanierung leisten. Die steuerlichen Mehreinnahmen werden nicht durch Erhöhung von Steuersätzen erreicht, sondern durch strukturelle Anpassungen an die anderen EU-Staaten. Ertragsmäßig liege Österreich etwa bei der Körperschaftssteuer weit unter dem EU-Durchschnitt, dafür seien hauptsächlich Begünstigungen verantwortlich. Daher werde der Investitionsfreibetrag abgeschafft und die Anrechenbarkeit von Rückstellungen sowie der Verlustabzug gekürzt. Dazu kommt eine stärkere Besteuerung der Stiftungsvermögen und eine Verdreifachung der Einheitswerte bei Schenkungen und Erbschaftsfällen. Der sozialen Symmetrie diene die Besteuerung der Unfallrenten, was auch deshalb notwendig sei, weil private Unfallrenten schon bisher besteuert waren.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) interessierte sich in einer ersten Fragerunde an die Experten für die zu erwartenden Mehrerträge bei der Besteuerung der Stiftungen. Dann kritisierte Öllinger die im internationalen und europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Vermögensbesteuerung in Österreich. Weitere Fragen galten den Verteilungswirkungen des Budgetbegleitgesetzes und den konjunkturellen Auswirkungen. Hinsichtlich der sozialen Treffsicherheit fragte Öllinger nach der Meinung der Experten über die Kürzung der Familienzuschläge, die Ausdehnung der Sperrfrist in der Arbeitslosenversicherung, die Abschaffung der Mitversicherung für bestimmte Gruppen und die Einführung von Studiengebühren. Grundsätzlich übte Öllinger Kritik daran, dass auch gut verdienende Familien vom überdurchschnittlich dotierten österreichischen Familienförderungssystem profitieren, während die Aufwendungen für die Arbeitslosen im untersten Drittel der OECD-Staaten liege. Öllinger befürchtete eine Umverteilung nach oben.

Abgeordneter Hermann Böhacker (F) wollte wissen, wie sich das Budgetbegleitgesetz strukturell auf die Entwicklung künftiger Defizite auswirke. Ausserdem fragte er nach dem Verhältnis zwischen einnahmen- und ausgabenseitigen Massnahmen sowie danach, ob die Jahre 2001 und 2002 konjunkturell der richtige Zeitpunkt für eine Budgetsanierung seien. Weitere Fragen Böhackers galten der Entwicklung der Staatsquote und der Verteilungswirkung einer hohen Staatsverschuldung.

Auch Abgeordneter Walter Tancsits (V) erkundigte sich nach den Verteilungswirkungen des Budgetbegleitgesetzes sowie danach, wie stark es die Konjunktur bremsen werde. Ausserdem fragte Tancsits, in welchem Ausmass der Faktor Arbeit durch die Entschuldungspolitik und die sinkende Zinsenbelastung entlastet werde.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) kritisierte die Absicht, Studiengebühren einzuführen und das Geld dann teilweise wieder an die Studierenden zurückzugeben. In Widerspruch zu langjährigen Forderungen nach einem schlanken Staat stehe auch die Form der geplanten Refundierung der Studiengebühren an Studenten aus der Dritten Welt.

Abgeordneter Gilbert Trattner (F) erbat Auskunft über den Finanzausgleich und den Beitrag der Länder zur Budgetsanierung.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) unterstrich die Notwendigkeit der Budgetsanierung mit dem Hinweis, dass jeder fünfte Steuerschilling für die Verzinsung der Finanzschuld aufgewendet werden müsse. Diese Politik des Verbrauchs von Zukunft sei zu beenden, Budgetpolitik habe Zukunftsgestaltung zu sein. An die Experten richtete Stummvoll die Frage, wie sie die Kritik der Sozialdemokraten sehen, die fragen, ob die Budgetkonsolidierung so rasch erreicht werden soll. "Gibt es Alternativen zum Kurs der Budgetsanierung", fragte Stummvoll.

Die Bundesregierung sah der Wirtschaftsvertreter vor der Herausforderung stehen, einerseits die Budgetkonsolidierung durchzuführen, andererseits aber Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes zu setzen. Schließlich wollte Stummvoll wissen, wie Studiengebühren unter dem Aspekt der sozialen Treffsicherheit zu sehen sind.

Sodann nahmen die Experten zu den aufgeworfenen Fragen der Abgeordneten Stellung, wobei insbesondere zwei Themenkreise näher behandelt wurden: Budgetsanierung/Finanzwirtschaft und soziale Treffsicherheit/Umverteilung.

Als erster befasste sich Gerhard Lehner (WIFO) mit der Frage, ob die Budgetsanierung zum richtigen Zeitpunkt erfolge. Er bejahte dies und verwies vor allem auf die günstige konjunkturelle Entwicklung und die positive Situation am Arbeitsmarkt. Was das Tempo anbelange, das oft kritisiert wurde, so sei er der Auffassung, dass die Budgetkonsolidierungsmaßnahmen rasch und effektiv durchgeführt werden sollten, weil davon die Glaubwürdigkeit eines Staates auf den internationalen Finanzmärkten und somit die Bonität abhänge. Er erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass Österreich innerhalb der EU an letzter Stelle liege, was das Budgetdefizit betreffe. Nunmehr gebe es die Chance, wieder ins Mittelfeld zurückzukehren.

Hinsichtlich des Verhältnisses ausgabenseitige versus einnahmenseitige Maßnahmen legte Lehner dar, dass dies eine schwierige Abschätzung sei, man könne aber in etwa von einer Relation von 60 % zu 40 % ausgehen. Weiters rechnete er mit einem mittelfristigen Sinken der Staatsquote, da sich die Länder und Gemeinden bereit erklärt haben, 28,5 Mrd. S zur Budgetsanierung beizutragen und weiterhin trachten müssen, Ausgaben einzuschränken. Es sei schwierig abzuschätzen, ob das Burgenland aufgrund des Falles "Bank Burgenland" Probleme haben wird, einen Überschuss bereitzustellen. Sollte das Land der Bank jedoch mittels Darlehen oder Aufstockung von Beteiligungen unter die Arme greifen, so wäre dies jedoch nicht Maastricht-relevant, erklärte Lehner. Auf eine Frage des Abgeordneten Öllinger stellte er fest, dass Österreich bei der Vermögensbesteuerung deutlich unter dem EU-Durchschnitt liege, was andererseits aber auch wieder einen Standortvorteil darstelle.

Auch Alois Guger (WIFO) sprach von einem richtigen Zeitpunkt für die Budgetkonsolidierung, da Österreich derzeit eine sehr günstige Konjunkturlage aufweise. Allerdings müsse man bei einem Vergleich mit anderen Ländern, etwa der BRD, feststellen, dass dort ein viel längerer Zeitraum für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen anberaumt wurde. Zudem sei ein Nulldefizit um jeden Preis keine ökonomisch sinnvolle Zielsetzung, betonte er. Im Vordergrund stünden seiner Meinung nach immer die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie etwa die private Spar- und Investitionstätigkeit. Während in den USA die private Spartätigkeit gleich Null sei, betrage sie  in Österreich zwischen 8 % und 9 % des BIP. Die private Investitionstätigkeit, die in den 70er Jahren aufgrund des Ölschocks eingebrochen sei, habe sich seitdem nicht mehr erholt und belaufe sich derzeit auf 6 % bis 7 %. Eine weitere wichtige Frage sei auch, wofür das öffentliche Defizit verwendet werde: für Transferausgaben und öffentlichen Konsum oder für Investitionen?

Staatsschulden könnten weder als grundsätzlich positiv noch als negativ bezeichnet werden, meinte Gerhard Wohlfahrt (Universität Graz). Denn es sei seiner Meinung nach durchaus sinnvoll, wenn der Staat Schulden aufnimmt und damit in die Bildung oder zukunftsweisende Projekte investiert. Das Erreichen eines Nulldefizits könne eine politische Entscheidung sein, aber ökonomisch sei dies keine sinnvolle Zielsetzung, führte Wohlfahrt weiter aus.

Aus sozialpolitischer Sicht nahm Georg Ziniel (Bundesarbeitskammer) zu der Problematik "strukturelle Änderung und nachhaltige Wirkung" der Konsolidierungsmaßnahmen Stellung. Wenn Sozialfonds für die Budgetgestaltung heranzogen und Überschüsse abgeschöpft werden, dann handle es sich seiner Auffassung nach bloss um Einmaleffekte. So fließen im Jahr 2001 z.B. 7,18 Mrd. S und zusätzliche 4,9 Mrd. S aus der Arbeitslosenversicherung in die Pensionsversicherung; daraus würden sich jedoch keine nachhaltigen strukturellen Konsequenzen ergeben.

Konkrete Zahlen nannte dann Staatssekretär Finz hinsichtlich der budgetären Maßnahmen für die Jahre 2001 und 2002: Der Konsolidierungsbedarf 2001 belaufe sich auf 89,6 Mrd. S. Dies bedeute, dass 55,8 Mrd. S (62,3 %) auf der Ausgabenseite und 33,8 Mrd. S (37,7 %) auf der Einnahmenseite schlagend werden.

2002 gebe einen Konsolidierungsbedarf in der Höhe von 106 Mrd. S, wobei 68,9 %  auf ausgabenseitige und 31,1 % auf einnahmenseitige Maßnahmen verteilt sind. Man habe sich in der Bundesregierung entschlossen, sehr tiefgreifende Reformen in der öffentlichen Verwaltung vorzunehmen, informierte Finz, weshalb 11.000 Stellen bis 2003 nicht nachbesetzt werden und weitere 4.000 Stellen auf ausgegliederte Bereiche entfallen.

Finz erinnerte zudem daran, dass Österreich noch immer eine Gesamtverschuldungsquote von 65 % aufweise und damit die Bedingungen für die Euro-Zone nicht erfülle. Beim Defizit belege Österreich überhaupt den absoluten Schlußplatz innerhalb der Europäischen Union. Sollte das Konsolidierungsprogramm nicht durchgeführt werden, müsste man mit einer steigenden Verzinsungsquote rechnen und einer Verschlechterung des Ratings, führte Finz ins Treffen.

Um den Wirtschaftsstandort Österreich attraktiver zu gestalten, habe man sich überdies entschlossen, die  Spitzensteuersätze zu reduzieren, die Lohnnebenkosten zu senken und zusätzliche 10 Mrd. S für eine Bildungsoffensive bereitzustellen.

Wolfgang Mazal (Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien) wies eingangs darauf hin, dass die Frage der Studiengebühren von den Experten nicht thematisiert wurde. Dennoch müsse man sich mit dem Problem auseinandersetzen, dass Jungfamilien, die fast überall in Österreich Kindergartenbeiträge zu entrichten haben, derzeit stärker belastet sind als ältere Familien. Außerdem habe der Bericht  ganz klar gezeigt, dass für die Streichung der Familienbeihilfe ab 19 Jahren eine Verfassungsänderung notwendig wäre. Was die beitragsfreie Mitversicherung anbelangt, so stelle dies seiner Auffassung nach eine Subventionierung der Männer dar, die nur dann gerechtfertigt sei, wenn eine gemeinschaftsrelevante Familienleistung erbracht werde. Auch eine Steuerfreiheit von Unfallrenten sei für ihn sachlich nicht begründbar.

Zum zweiten Themenkomplex meldete sich dann nochmals Alois Guger zum Wort, der darauf aufmerksam machte, das durch die Senkung der Absetzbeträge die mittleren Einkommensbezieher stärker belastet werden. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung, die in Österreich sehr gering sei (1,3 % des Steueraufkommens) gab Guger zu bedenken, dass sie in der EU bei etwa 4 - 5 % und in den USA sogar bei 12 % liege und daher das Argument der Standortsicherung in Frage zu stellen sei. Er frage sich auch, wie sich das Konzept der sozialen Treffsicherheit mit der Verlängerung der Wartezeiten beim Arbeitslosengeld, der Besteuerung der Unfallrenten und der Neuregelung des Familienzuschlags vereinbaren lasse. Bedenken sollte man auch, dass von dem Entfall der beitragsfreien Mitversicherung 50.000 Pensionisten betroffen sind. Grundsätzlich sei er nicht gegen Studiengebühren, erklärte Guger, aber als reines Finanzierungsinstrument mit wenigen strukturellen Auswirkungen halte er sie nicht für sinnvoll. Schließlich warnte er davor, dass die Armutsgefährdung von AlleinerzieherInnen durch die geplanten Maßnahmen noch verstärkt werde.

Gerhard Wohlfahrt (Institut für Volkswirtschaftslehre, Uni Graz) kritisierte die mangelnde Vermögenssbesteuerung in Österreich. Würde man das amerikanische Steuersystem einführen, könnte man mit Mehreinnahmen von 70 Mrd. S rechnen, zeigte er auf. Bezüglich der Studiengebühren wies er darauf hin, dass bei früheren Studien immer von einem Haushaltseinkommen und nicht von der Haushaltsgröße ausgegangen werde. Würde man nämlich die Haushaltsgröße (d.h. das Äquivalenzeinkommen) als Kriterium heranziehen, könnte man sehen, dass bei einer Einführung von Studiengebühren vor allem der Mittelstand darunter leiden würde.

Klaus Voget (Präsident des Dachverbandes der österreichischen Behindertenorganisationen) meinte, die Unfallrentenbesteuerung sei verfehlt, wären hier doch einschneidende Verschlechterungen zu befürchten, wie sie bislang nicht zu verzeichnen gewesen seien. Er wies auf die besondere Lage der Behinderten hin und begründete, weshalb die Unfallrentner nicht mit andern Fällen verglichen werden könnten. Günstiger wäre es, das Gesamtsystem zu diskutieren, weil es immer noch "weiße Flecken" in der sozialen Landschaft gebe. Die Unfallrentenbesteuerung sei jedenfalls nicht zielführend, unterstrich Voget.

Ingrid Moritz von der AK Wien sprach sich gegen die Maßnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung aus, die Frauen in eine verstärkte Abhängigkeit vom Partner bringen würden. Konkret kritisierte sie den Wegfall der Notstandshilfe und die geplante Streichung der Mitversicherung. Die Kürzung der Familienzuschläge treffe vor allem die einkommenschwachen Schichten, weshalb diese Maßnahme kontraproduktiv wäre. Kritikwürdig sei auch die geplante Streichung von Weiterbildungsmaßnahmen am Ende der Karenz.

Theodor Tomandl (Universität Wien) meinte, Verteilungsgerechtigkeit und soziale Fairness bedürften einer globaleren Sicht auf die Dinge. Es gebe zwei Ansätze in der Sozialpolitik, jenen, der Mehraufwand abgelten und jenen, der Verdienstentgang ersetzen sollte. Daher sei die Besteuerung von Unfallrenten gerechtfertigt, werde doch auch das herkömmliche Erwerbseinkommen einer Besteuerung unterworfen. Sinke das Einkommen darob unter eine gewisse Grenze, so müssten andere soziale Maßnahmen schlagend werden. Die Streichung des Arbeitslosengeldes in den ersten vier Wochen beinhalte gewisse Probleme für die Praxis, sagte Tomandl, zumal sich viele Arbeitnehmer der Feinheiten der Gesetzeslage nicht bewußt seien. Auch bei den befristeten Dienstverhältnissen ergebe sich durch diese Maßnahme eventuell eine Schieflage, die mit sozialer Treffsicherheit nicht in Einklang zu bringen wäre.

Georg Ziniel (AK Wien) unterstrich die Aussagen von Moritz und Voget. Er sprach sich für ein Behindertenprogramm aus, meinte aber, dieses dürfe nicht auf Kosten der Behinderten selbst finanziert werden. Die vierwöchige Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld treffe definitiv die Falschen, Menschen mit niedrigem Einkommen würden außerordentlich belastet, warnte der Experte.

Bundesminister Haupt wies auf die Fortschritte hin, die auf dem Gebiet der Invaliditätsrenten sei 1956 erzielt werden konnten. Sein Ressort sei bereit, auf sozialem Gebiet umfassende Reformen einzuleiten, sei es doch zutreffend, dass einige Fragen noch einer entsprechenden Lösung harrten. Für die Äußerungen Vogets zeigte der Minister Verständnis, er wies jedoch gleichzeitig auf den Aspekt der Steuergerechtigkeit hin.

Bundesministerin Gehrer verteidigte die Studiengebühren als notwendig, um die Infrastruktur für das Lehrangebot finanzieren zu können. Im Gegenzug sei die Studienförderung erhöht worden, wodurch ein Beitrag zu mehr sozialer Treffsicherheit geleistet worden sei.

Bundesminister Bartenstein erklärte, es gehe um die Gerechtigkeit zwischen den Saisonarbeitern und allen anderen Arbeitnehmern. Er ging auf den aktuellen Stand der Verhandlungen ein und vertrat die Ansicht, dass die vierwöchige Sperrklauses disponibel sei, wenn man bei den Gesprächen zu entsprechenden Ergebnissen komme.

Abgeordneter Öllinger (G) warf den Regierungsvertretern vor, auf die teilweise sehr detaillierte Kritik seitens der Experten nicht reagiert zu haben. Die Regierung mache eine Umverteilungspolitik von unten nach oben und betreibe überdies eine Ideologiepolitik, indem sie etwa zwischen Frauen mit Kindern und Frauen ohne Kinder unterscheide und Unfallrenten im Heeresbereich steuerfrei stelle, während alle anderen mit durchschnittlich 33 % steuerlich belastet würden.

(Fortsetzung)