Parlamentskorrespondenz Nr. 734 vom 06.12.2000

EUROPÄISCHER RAT IN NIZZA: HAUPTAUSSCHUSS BESCHLIESST STELLUNGNAHME

Koalition und Opposition uneinig über Prioritätensetzung

Wien (PK) – Der Hauptausschuss , der heute Früh unter dem Vorsitz von Nationalratspräsident Heinz Fischer zusammentrat, stand ganz im Zeichen des bevorstehenden Europäischen Rates von Nizza. Die Bedeutung der intensiven Diskussion über die österreichischen Positionen für die anstehenden Zukunftsfragen der Union wurde auch durch die Anwesenheit des Bundeskanzlers, der Vizekanzlerin sowie der Außenministerin unterstrichen.

Der Ausschuss beschloss überwiegend mehrheitlich und in zwei Punkten einstimmig einen von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrag auf Stellungnahme. Auch über das Prozedere von Konsultationen des in der Vorwoche eingesetzten Komitees unter Vorsitz des Dritten Nationalratspräsidenten Werner Fasslabend, mit dem während der Ratssitzung rasch Kontakt zwischen den Regierungsvertretern und dem Parlament im Falle aktueller Entwicklungen hergestellt werden kann, wurde Einigung erzielt. Alle drei Oppositionsanträge auf Stellungnahme wurden abgelehnt.

Einigkeit herrschte im Ausschuss darüber, dass vom Ergebnis des Europäischen Rates die politische Handlungsfähigkeit einer erweiterten Union abhängt, der europäische Integrationsprozess vertieft, die institutionellen Strukturen gestärkt und das Gewicht der kleineren und mittleren Mitgliedstaaten prinzipiell gewahrt werden müssen. In der Diskussion traten dann die unterschiedlichen Standpunkte, wie diese Ziele erreicht werden könnten, zu Tage.

Die Opposition kritisierte vor allem, dass die Bundesregierung ein zu starkes Gewicht auf die Beibehaltung eines Kommissars lege und dafür die Frage der Stimmengewichtung im Rat in den Hintergrund treten lasse, welche jedoch für die Stellung kleinerer und mittlerer Staaten im Entscheidungsprozess Priorität hätten. Josef Cap (S) forderte dazu eine ehrliche Diskussion. Die Regierung vertrat demgegenüber den Standpunkt, dass man selbstverständlich auf die Wahrung des Gleichgewichts achten werde, man aber Verständnis für eine maßvolle Kompensation für den Verzicht größerer EU-Staaten auf

ein Kommissionsmitglied durch eine angemessene Neugewichtung der Stimmen im Rat habe, etwa durch ein System der doppelten Mehrheit. Weitere Meinungsunterschiede betrafen die Bereiche, die weiterhin der Einstimmigkeit unterliegen sollten, und das weitere Vorgehen bei der EU-Grundrechtscharta. Eine kontroversielle Diskussion entwickelte sich auch über den Vorschlag des Bundeskanzlers zu einer zweiten Kammer im Europäischen Parlament, wobei vor allem Abgeordneter Peter Schieder (S) eine formelle Kontaktnahme mit der Präsidiale, dem Hauptausschuss und der COSAC-Delegation vermisste.

Der Bundeskanzler wird durch den beschlossenen Antrag auf Stellungnahme ersucht, beim Europäischen Rat in Nizza auf die Erweiterungsfähigkeit der Union zu achten, am Gleichgewicht zwischen großen und kleinen Staaten in der EU bei einer angemessenen Neugewichtung der Stimmen im Rat festzuhalten, auf ein Mitglied in der Kommission weiterhin zu bestehen, bei für Österreich sensiblen Punkten für das Einstimmigkeitsprinzip einzutreten, für eine verstärkte Zusammenarbeit nur im Rahmen der EU-Verträge zu stimmen und eine Ergänzung des Art. 7 EUV zu verlangen, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in jeder Phase des Verfahrens wahrt. Weitere Punkte des Antrages betreffen eine nachfolgende Regierungskonferenz, die sich mit einer präzisen Kompetenzabgrenzung unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, mit der Vereinfachung der Verträge und einer Verstärkung der Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente sowie mit der weiteren Behandlung der in Nizza proklamierten Grundrechtscharta befasst. Schließlich soll in Nizza angesichts der BSE-Krise einem umfassenden vorsorglichen Gesundheitsschutz in Europa oberste Priorität eingeräumt werden.

Die SozialdemokratInnen verlangen in ihrem Antrag unter anderem die Wahrung des Einflusses der kleineren und mittleren Mitgliedstaaten auf Entscheidungsprozesse in der EU und der Frage der künftigen Stimmengewichtung im Rat Priorität einzuräumen. Sie fordern weiter, dass für Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat auch künftig eine Mehrheit der Mitgliedstaaten erforderlich sein solle. Sie treten auch für eine Stärkung der Kommission bei gleichzeitigem Ausbau der demokratischen Kontrollmöglichkeiten ein und wollen das Prinzip "ein Kommissar pro Land" für die nähere Zukunft gewahrt wissen. Die Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Rat sollte gleichzeitig auch zu einer Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens führen.

Die Grünen treten ebenfalls für die demokratische Legitimation europäischer Gesetzgebung durch Ausweitung der Mitentscheidung des EU-Parlaments ein, sie wollen die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtscharta herbeiführen und sprechen sich für die Wahrung der institutionellen Einheit und die Mitwirkung aller Mitgliedstaaten im Rahmen des Ausbaus der verstärkten Zusammenarbeit aus. Die Bundesregierung wird darüber hinaus ersucht, eine angemessene Vertretung Österreichs in der EU in erster Linie im Rahmen der Neuverteilung der Stimmen im Rat sowie im Rahmen der Neuverteilung der Sitze im Parlament zu erreichen.

Abgeordneter Caspar Einem (S) stellte aus seiner Sicht fest, dass die Prioritätensetzung der Regierung zu einer wesentlichen Schwächung Österreichs führen könnte, da im Rat die Entscheidungen fielen. Notwendig sei es in diesem Zusammenhang auch, die demokratische Legitimation, und damit das Europäische Parlament zu stärken, indem es zu einer Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens kommt. Auch Abgeordnete Evelin Lichtenberger und ihr Fraktionskollege Peter Pilz (beide G) bezeichneten diese Prioritätensetzung als eine falsche Vorgangsweise. Das Rotationssystem in der Kommission würde Österreich erst 2025 treffen und bis dahin gebe es sicherlich weitere Änderungen. Übereinstimmend wurden aber Tendenzen zur Hierarchisierung innerhalb der Kommission abgelehnt.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen Andreas Khol (V), Michael Spindelegger (V) und Karl Schweitzer (F) verteidigten das Prinzip "ein Kommissar pro EU-Land" damit, dass die Kommission Motor der EU und Hüterin der Verträge sei, das Initiativrecht innehabe und in diesem Gremium wesentliche Vorentscheidungen fielen. Der Verzicht auf einen Kommissar wäre auch das falsche Signal an die Bevölkerung. Bundeskanzler Schüssel bekräftigte diesen Standpunkt auch damit, dass das Kabinett des Kommissars ein zentrales Steuerungsgremium sei und man auf diesen wichtigen Informationsfluss nicht verzichten könne. Außerdem hätte ein Abgehen von diesem Grundprinzip mögliche Konsequenzen auf die Zusammensetzung der Europäischen Zentralbank, den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Rechnungshof. Selbstverständlich sei der Kommissar kein österreichischer "Interventionsreferent", sondern Mitglied einer wichtigen europäischen Verwaltungseinheit.

Unterschiedliche Auffassungen gab es auch hinsichtlich der Ausdehnung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen im Rat. Während Regierung und Koalitionsfraktionen auf Einstimmigkeit bei sensiblen Punkten, wie bei Rechtsakten mit konstitutionellem Charakter oder jenen, die der nationalen Ratifizierung bedürfen, bei Ausnahmen zum Binnenmarkt, bei Eigenmittelbeschluss sowie bei der mengenmäßigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen, bei der Raumordnung, der Bodennutzung, der Wahl des Energieträgers sowie bei den Grundsätzen der Verkehrsordnung, bei Asyl, Einwanderung und Flüchtlingen, beharrten, hielten es vor allem die Grünen für "dysfunktional", eine Stärkung der Rolle der Mitgliedstaaten und des Rates im Entscheidungsprozess zu Lasten der Kommission und des Europäischen Parlaments anzustreben. Sie würden ein Abgehen vom Einstimmigkeitsprinzip sowohl in Asylfragen, als auch in Umweltfragen befürworten, um den Einigungsprozess nicht zu behindern. Bundeskanzler Schüssel entgegnete, dass zu Asylfragen kein Kommissionsvorschlag vorliege und er bei Umweltfragen und im Bereich der Wassernutzung, wo Österreich einen Standortvorteil habe, keine Mehrheitsbeschlüsse akzeptieren könne. Man sei an europäischen Standards interessiert, solle aber nicht handeln, bevor Vorschläge auf dem Tisch lägen. Außerdem sei ein umweltverträgliches Verkehrsregime für die Alpenregion einer der wichtigsten Politikbereiche. Andreas Khol (V) ergänzte, dass die Einstimmigkeit auch mehr Sicherheit im Sinne des Subsidiaritätsprinzips bringe. Nach Ansicht Schweitzers (F) habe es eben aufgrund des Fehlens einer präzisen Kompetenzabgrenzung in der EU keine konsequente Weiterentwicklung in Europa gegeben.

Von den Grünen wurde auch die Weiterbehandlung der Grundrechtscharta releviert, indem sie der Regierung vorwarfen, hier viel zu früh eine Rückzugsposition einzunehmen. Pilz und Lichtenberger (G) vermuteten, dass es durch diesen Umgang mit der Charta zu einem Hinausschieben des Verfassungsprozesses kommen könnte. Auch Einem (S) bestand darauf, alles zu tun, um nach Nizza den Grundrechten zur Durchsetzbarkeit zu verhelfen. Während Bundeskanzler Schüssel darauf hinwies, dass in Nizza die Charta nur feierlich proklamiert werde und es keine weitere Diskussionen darüber gebe, ließ Khol (V) mit der Bemerkung aufhorchen, dass die Charta zwar ein erster Schritt sei, aber man prüfen müsse, ob es nicht doch besser wäre, wenn die EU der EMRK beiträte. Außerdem müsse noch genau das innerstaatliche und völkerrechtliche Verhältnis zwischen einer verbindlichen Grundrechtscharta und der EMRK ausgelotet werden. Er zog auch das Verfahren des Konvents etwas in Zweifel.

Was die verstärkte Zusammenarbeit betrifft, so herrschte Einigkeit darüber, dass es nicht, wie Spindelegger (V) es formulierte, zu einem Direktorium der Union komme. Schüssel informierte die Abgeordneten darüber, dass in dieser Frage ein Konsens erkennbar sei und man von einer Mindestzahl von acht Mitgliedstaaten ausgehe. Strittig sei nur die zweite Säule, wo einige Länder, nicht jedoch Österreich, eine verstärkte Zusammenarbeit bereits mit weniger als acht Ländern wollten. Grundprinzip sei, dass jedes Land jederzeit die Möglichkeit haben solle beizutreten, und transparente Aufholmechanismen vorgesehen seien.

Schieder (S) thematisierte dann noch jene Punkte, von denen das Parlament selbst betroffen ist, und beurteilte die Vorgangsweise der Regierung dabei mit den Worten: „Das ist nicht fair, Herr Bundeskanzler“. Vor allem unterzog er die Tatsache einer herben Kritik, dass weder in der Frage der Ausweitung der Rechte des Europäischen Parlaments, noch in der Frage der zukünftigen Zusammensetzung dieser Institution, noch zum Vorschlag einer zweiten Kammer, noch zur Änderung des Art. 191 EGV betreffend Statuten der europäischen Parteien ein Gespräch mit den Fraktionen gesucht worden wäre. Schüssel erwiderte, dass es dabei um die Frage gehe, ob auch die Fraktionen des EP und nicht nur die europäischen Parteien Mittel für den Aufbau von Parteien in Mittel- und Osteuropa bekommen sollten. Dazu gebe es nicht einmal einen Vorschlag der Kommission – dem Schieder anhand einer Unterlage widersprach – und in Nizza sollten, so Schüssel, nur Klarstellungen vorgenommen werden. Die zweite Kammer des Europäischen Parlaments, die auch von Pilz angesprochen wurde, entspreche seiner, Schüssels, persönlicher Meinung, sie werde erst andiskutiert und dazu gebe es in Nizza keinerlei Vorentscheidungen.

Im weiteren Diskussionverlauf standen abermals vor allem die Stimmgewichtung im Rat, die gemeinsame Außenhandelspolitik der EU, eine mögliche zweite Kammer des Europäischen Parlaments und die Frage der Gründung europäischer Parteien im Mittelpunkt. Bundeskanzler Schüssel wollte sich trotz wiederholten Nachfragens vor allem seitens der Grünen, aber auch von Seiten des Abgeordneten Erwin Niederwieser (S), nicht festlegen, wie weit die Regierung konkret bereit sei, bei der Frage der Stimmgewichung im Rat nachzugeben. Er verwies auf den Ausdruck "angemessene Neugewichtung" und bekräftigte im Übrigen, dass Österreich das Modell der doppelten Mehrheiten präferiere.

Dritter Präsident Werner Fasslabend (V) unterstützte das Beharren der Regierung auf einen österreichischen Vertreter in der EU-Kommission und gab zu bedenken, dass sich das Gewicht noch mehr von der Kommission auf den Rat verlegen würde, wenn man dieses Organ schwäche. Für ihn ist es außerdem wichtig, dass auch neue EU-Mitglieder einen Kommissar stellen könnten. Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer zeigte sich in diesem Zusammenhang darüber verwundert, dass der SPÖ ein österreichischer Kommissar "nicht mehr so wichtig ist". Ihrer Meinung nach muss Österreich sowohl im Rat als auch in der Kommission mit entsprechend starker Stimme vertreten sein.

Abgeordneter Einem (S) hielt dem entgegen, dass in erster Linie der geplante schrittweise Übergang von einstimmigen Beschlüssen zu Mehrheitsentscheidungen große Länder zu Lasten der schwachen stärken werde. Für eine starke Stellung Österreichs in Europa ist ihm zufolge daher die Stimmgewichtung im Rat von vordringlicher Bedeutung. Eine Schwächung Österreichs in diesem Bereich könne nicht durch das Beibehalten eines Kommissars kompensiert werden.

Zur Frage der gemeinsamen Außenhandelspolitik der EU brachte Abgeordnete Lichtenberger (G) einen Antrag auf Stellungnahme ein. Nach Auffassung der Grünen soll die Regierung in Nizza gegen eine Änderung des Artikels 133 der Amsterdamer Verträge bezüglich der Bereiche Dienstleistungen und Rechte auf geistiges Eigentum eintreten. Sie fürchten, dass, folgt man entsprechenden Änderungsvorschlägen von EU-Handelskommissar Pascal Lamy, die Mitgliedstaaten in Fragen der Außenhandelspolitik wichtige Mitgestaltungsmöglichkeiten an die Kommission verlieren. Lichtenberger zufolge fällt beispielsweise die strittige Frage eines Patentes auf Leben unter diesen Bereich.

BK Schüssel betonte dem gegenüber die prinzipielle Notwendigkeit, der EU-Kommission ein Mandat für internationale Verhandlungen zu geben. Qualifizierte Mehrheiten in diesem Bereich sind Schüssel zufolge die Voraussetzung dafür, dass die EU hier handlungsfähig bleibe.

Was die mögliche Schaffung einer zweiten Kammer des Europäischen Parlaments betrifft, erklärte Dritter Nationalratspräsident Fasslabend, wahrscheinlich werde das Europäische Parlament erst dann ähnliche Bedeutung wie der Rat erlangen, wenn es eine gewisse Stimmgewichtung, etwa eine Art Senatsprinzip gebe. Er hält daher Überlegungen, längerfristig ein Zwei-Kammer-System einzuführen, für durchaus angebracht. Abgeordnete Lichtenberger (G) hielt dazu fest, eine Diskussion über eine zweite Kammer sei sehr wichtig, ihr wäre es aber lieber, wenn die Regierung insgesamt eine Stärkung des europäischen Parlaments vehementer vertreten würde.

Bundeskanzler Schüssel machte geltend, dass die Idee einer zweiten Kammer kein Thema von Nizza sein werde. Er gab aber zu bedenken, dass Österreich in Zukunft lediglich 14 bis 17 von 700 EP-Abgeordneten stellen wird und eine zweite Kammer, die von Repräsentanten der nationalen Parlamente zu beschicken wäre, den parlamentarischen Gedanken und auch die Position der kleinen Parteien stärken würde. Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer ergänzte, überall dort, wo man in Hinkunft zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen übergehe, sei die Einbindung des europäischen Parlaments vorgesehen.

In Bezug auf ein Statut für europäische Parteien erklärte NR-Präsident Heinz Fischer (S), es gebe eine Übereinstimmung aller Fraktionen auf EU-Ebene dahin gehend, dass "politische Familien" unterstützt werden sollten. Sein Amtskollege Fasslabend gab allerdings zu bedenken, dass es in den ost- und mitteleuropäischen Ländern keine gefestigte Parteienlandschaft gebe. Bundeskanzler Schüssel bekräftigte seinen Standpunkt, dass im Vorfeld noch etliche Fragen geklärt werden müssten, bevor für die Regierung eine Änderung des Artikels 191 in Frage komme.

Die Abstimmung über die einzelnen Punkte des Antrages der Koalitionparteien auf bindende Stellungnahme erfolgte getrennt. Einhelligkeit herrschte dabei lediglich in zwei Fragen. So unterstützten sowohl SPÖ als auch Grüne die Forderung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit einzelner EU-Staaten nur im Rahmen der EU-Verträge erfolgen dürfe und unter Mitwirkung von mindestens acht Mitgliedstaaten erfolgen müsse. Gleiches gilt für das Verlangen der Koalition, angesichts des vermehrten Auftretens von BSE dem umfassenden vorsorglichen Gesundheitsschutz in Europa oberste Priorität einzuräumen. Die Grünen stimmten darüber hinaus noch der Forderung, in Nizza jedenfalls die Erweiterungsfähigkeit der Union herzustellen, und der verlangten Ergänzung von Artikel 7 EUV zu. Alle anderen Teile des Antrages wurden mit FP-VP-Mehrheit beschlossen, wobei Abgeordnete Lichtenberger (G) betonte, dass ihre Fraktion in der Frage der Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips zwar zum Teil die Auffassung der Koalition teile, hier aber keinen Blankoscheck ausstellen wolle. Sämtliche Anträge der Opposition auf bindende Stellungnahme wurden von FPÖ und ÖVP abgelehnt. (Schluss)