Parlamentskorrespondenz Nr. 744 vom 11.12.2000

BUDGETAUSSCHUSS BESCHLIESST BEFRISTETES TIERMEHLVERBOT

Katastrophenfonds soll Teil der Schäden abdecken

Wien (PK) - Der Budgetausschuss beschloss heute teils mit den Stimmen der Koalitionsparteien, teils auch mit Zustimmung der SPÖ ein befristetes Fütterungsverbot von Tiermehl. Um die Schäden für die Landwirtschaft und die verarbeitende Industrie abzufedern, sollen Mittel aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt werden. Finanzminister Karl-Heinz Grasser betonte jedoch, dass der Katastrophenfonds nur kurzfristig einspringen soll, zur Abdeckung der Schäden müssten auch die Länder und das Landwirtschaftsressort Beiträge leisten. Für 30 bis 40 Prozent des Schadens sollen die Geschädigten selbst aufkommen. Grasser sieht einen kurzfristigen Finanzbedarf von rund 500 Mill. S. SPÖ und Grüne forderten im Ausschuss ein unbefristetes Fütterungsverbot von Tiermehl, ein von der SPÖ eingebrachter Abänderungsantrag, der auch eine Strafverschärfung vorgesehen hätte, fand bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit.

Die Grundlage für den heutigen Beschluss bildete ein Antrag der Abgeordneten Georg Schwarzenberger (V) und Anna Elisabeth Aumayr (F), der - begrenzt für das erste Halbjahr 2001 - ein Verbot der Verwendung von tierischem Protein in Futtermitteln und ein Verbot der Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen an Nutztiere, die zur Nahrungsmittelproduktion gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, vorsieht. Ausnahmen gelten für Fischmehl, Milch und Milchprodukte.

Hinsichtlich der außergewöhnlichen Aufwendungen der Anti-BSE-Maßnahmen werden der Landwirtschaftsminister und der Gesundheitsminister festlegen, wer für welche Art von Aufwendungen Zuschüsse erhalten wird. Durch eine - im obigen Antrag enthaltene - Änderung des Katastrophenfondsgesetzes wird der Finanzminister zudem ermächtigt, Mittel aus dem Katastrophenfonds bereit zu stellen. Dazu wurde heute von Abgeordnetem Hermann Schultes ein Abänderungsantrag eingebracht, der jedoch nur legistische Klarstellungen und technische Anpassungen zur Sicherstellung des Vollzugs enthält.

Sowohl Abgeordneter Kurt Gartlehner (S) als auch Abgeordneter Werner Kogler (G) werteten es als unlogisch, das Fütterungsverbot von Tiermehl auf 6 Monate zu beschränken. Kogler erinnerte daran, dass die Regierung auf EU-Ebene für ein unbefristetes Verbot eingetreten sei, und stellte sich daher die Frage, warum man dies nicht wenigstens auf österreichischer Ebene, wo man autonom sei, umsetze. Gartlehner forderte darüber hinaus seitens seiner Fraktion einen höheren Strafrahmen, da es sich um eine Gefahr gegen Leib und Leben handle. Weiters wies er auf die Verantwortung der Länder und die Verursacherproblematik hin.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) hielt dem entgegen, dass sich Österreich hinsichtlich der Befristung an Beschlüsse auf EU-Ebene halte. Er ist aber überzeugt davon, dass das Fütterungsverbot EU-weit verlängert wird, wenn nunmehr durchgeführte Untersuchungen ergeben, dass Gefahren nicht ausgeschlossen werden können. Die Strafhöhe orientiert sich Schultes zufolge an für die Lebensmittelproduktion relevante Gesetze und ist seiner Meinung nach daher angemessen.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser betonte, aus dem Katastrophenfonds solle vor allem der kurzfristige Finanzbedarf abgedeckt werden. Er will darüber hinaus aber sowohl die Länder als auch das Landwirtschaftsressort zur Bedeckung der entstandenen Schäden heranziehen. Entsprechende Gespräche würden bereits laufen. Für einen Teil des Schadens müssen darüber hinaus laut Grasser die Geschädigten - Handel, Industrie, Landwirtschaft - selbst aufkommen, wobei er eine Größenordnung von 30 bis 40 % des Schadens nannte. Insgesamt rechnet Grasser mit einem kurzfristigen Finanzbedarf von 500 Mill. S.

Der Katastrophenfonds sei ein sensibles Instrument, betonte Grasser, es müsse gewährleistet bleiben, dass er in Katastrophenfällen handlungsfähig sei und Geld für seine eigentliche Zweckbindung zur Verfügung habe. Derzeit ist der Fonds ihm zufolge mit 400 Mill. S gefüllt. Zur Befristung des Fütterungsverbotes sagte der Minister, er gehe davon aus, dass es zu einem dauerhaften Verbot in der EU komme.

Der Antrag der Koalitionsparteien passierte unter Berücksichtigung des VP-FP-Abänderungsantrages zum Teil mit FP-VP-Mehrheit, zum Teil auch mit Unterstützung der SPÖ den Budgetausschuss. Der Abänderungsantrag der SPÖ erhielt lediglich die Unterstützung der Opposition und blieb damit in der Minderheit. (Schluss)