Parlamentskorrespondenz Nr. 757 vom 14.12.2000

RINDERWAHN, FINANZAUSGLEICH, KAPITALMARKT-OFFENSIVE

Weit gespannte Tagesordnung der letzten Sitzung des Nationalrats

Wien (PK) - Vom Rinderwahn über den Finanzausgleich und die Kapitalmarkt-Offensive bis zum Vorruhestand für Beamte und zu einigen Auslieferungsbegehren - sehr weit spannt sich der Themenbogen der letzten - von einer anschließenden Zuweisungs-Sitzung abgesehen - Sitzung des Nationalrats im laufenden Jahr. Mit einer von den Oppositionsfraktionen (Dr. Gusenbauer, S, und Dr. Pilz, G) gemeinsam eingebrachten Dringlichen Anfrage an Justizminister Dr. Böhmdorfer wollen die Antragsteller einmal mehr Antworten rund um die so genannte Spitzelaffäre. 

Zu Beginn der Sitzung wurde Abgeordnete Dr. Elisabeth HLAVAC (S) angelobt. Sie folgt Abgeordneter Dr. Elisabeth Pittermann nach, die als Gesundheitsstadträtin nach Wien wechselt. Hlavac saß bereits von 1989 bis 1994 und von 1996 bis 1999 im Nationalrat.

V-F-ANTRAG 346/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES KATASTROPHENFONDSGESETZES UND ERLASSUNG EINES BUNDESGESETZES ZUR UMSETZUNG DER ENTSCHEIDUNG DES RATES ÜBER DIE SCHUTZMASSNAHMEN IN BEZUG AUF DIE TRANSMISSIBLEN SPONIGFORMEN ENZEPHALOPATHIEN UND DIE VERFÜTTERUNG VON TIERISCHEM PROTEIN VOM 4. DEZEMBER 2000

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Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) kündigte zum vorliegenden Antrag ein differenziertes Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion an. Einige würden dem Antrag "zähneknirschend" zustimmen, erklärte sie, weil die Grünen nicht wollten, dass kleine und mittlere Bauern, die heute schon um ihre Existenz ringen, die enormen Schäden aufgrund der BSE-Krise tragen müssen. Wenn aber nicht gleichzeitig sofort entschlossene Maßnahmen gesetzt würden, werde der nächste Schadensfall nicht lange auf sich warten lassen, warnte Petrovic. Sie selbst will, wie sie sagte, dem Antrag zustimmen.

Petrovic gibt einer "falschen und verantwortungslosen Agrarpolitik" die Schuld an der BSE-Krise und an anderen "Katastrophenfällen" im Bereich der Landwirtschaft. Als Ursache für die Ausbreitung von BSE nannte sie Profitgier, Verharmlosungen und Beschwichtigungen seitens der Politik sowie die Degradierung von Tieren zu Produktionsmaschinen. Petrovic urgierte daher über das Verfütterungsverbot von Tiermehl hinaus weitere Maßnahmen, um Schäden in der Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Beispielsweise verlangte sie eine umfangreiche Deklarationspflicht für Fleischprodukte, eine flächendeckende Umstellung der Landwirtschaftsförderung auf ökologische Landwirtschaft und die Umstellung der österreichischen Futtermittelproduktion. Zudem machte die Abgeordnete geltend, dass die organisierte Kriminalität im Bereich der Agrarsubventionen EU-weit viel größer sei als im Suchtmittelbereich.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) signalisierte Zustimmung zum vorliegenden Antrag seitens seiner Fraktion, betonte aber, dass die SPÖ die Agrarpolitik nicht weiter mittragen könne. Was in Österreich und in Europa geschehe, sei eine Politik der Marktinteressen und der Marktentlastung, klagte er, es gehe nicht um die Gesundheit der Konsumenten. "Wir Sozialdemokraten können dieser Politik nicht länger zusehen."

Maier gab zu bedenken, dass üblicherweise Unternehmen, die gefährliche Produkte auf den Markt bringen, für die Beseitigung und Rückholung dieser Produkte sorgen müssten. Im Falle von BSE hätten aber Steuerzahler und Konsumenten für die Versäumnisse der europäischen und nationalen Agrarpolitik aufzukommen. "Wo bleibt hier das Verursacherprinzip?" fragte der Abgeordnete und sprach sich für vertrauensbildende Maßnahmen aus. Wenn die Regierung nicht Vorsorgemaßnahmen setze, würden BSE-Fälle auch auf Österreich zukommen. Er forderte u.a. die Erstellung einer Informationsbroschüre für Konsumenten über Risken und Gefahren im Zusammenhang mit BSE ein.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) sieht in der BSE-Krise eine Chance, sowohl der Bevölkerung als auch den Bauern und Bäuerinnen klarzumachen, dass es nur eine einzige Zukunft für die österreichische Landwirtschaft geben könne, nämlich die flächendeckende Ökologisierung. Nur wenn Österreich hier Vorbildwirkung zeige, könne es in Europa glaubwürdig sein, unterstrich er. Für Pirklhuber ist die BSE-Krise Ausdruck des Scheiterns der europäischen Agrarpolitik, wie sie auch in der Agenda 2000 deutlich werde. Ein Ja zur Weltmarktliberalisierung für Lebensmittel sieht er gleichzeitig auch als ein Ja zur Billigproduktion. In Österreich vermisst der Abgeordnete ausreichende Futtermittelkontrollen.

Die Vorstellungen der Grünen hinsichtlich eines BSE-Vorsorgeplans brachte Pirklhuber in Form eines Entschließungsantrages ein. Die Grünen fordern u.a. ein unbefristetes Tiermehlverbot bis zur Klärung der Entstehung und Verbreitung von BSE, die ausschließliche Förderung artgerechter Tierhaltesysteme, eine Umschichtung von Marktordnungsprämien auf umweltgerechte Förderungen, die Einführung einer obligatorischen Kennzeichnung von Futtermitteln, klare Produktkennzeichnungen, aus denen auch Art der Bodenbewirtschaftung, Zucht und des Futtermitteleinsatzes hervorgeht, die Forcierung des Anbaus von Eiweißfuttermitteln und einen Forschungsschwerpunkt BSE.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) erläuterte, der vorliegende Antrag enthalte zum einen die Umsetzung der Maßnahmen des EU-Agrarministerrates im Hinblick auf die BSE-Krise und sehe zum anderen vor, dass im Jahr 2001 Mittel aus dem Katastrophenfonds für die Bekämpfung von BSE verwendet werden können. Die "BSE-Katastrophe" trifft seiner Auffassung nach in erster Linie Rinderbauern, die durch den Preisverfall zum Teil ihre Rinderhaltung aufgeben müssten.

Schwarzenberger betonte, die österreichischen Bauern würden seit 1990 im Interesse der Konsumenten kein Tiermehl mehr an Wiederkäuer verfüttern und darüber hinaus gebe es in Österreich seit 1998 ein Markierungssystem mit umfassenden Meldepflichten. Daher sei es auch nicht möglich, dass ausländische Rinder nach Österreich importiert und hier mit österreichischen Marken versehen würden. Die EU habe das auch anerkannt und Österreich als einziges Land gemeinsam mit Schweden und Finnland zu einer mindergefährlichen Region erklärt. Jetzt sieht der Abgeordnete die Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen zu setzen, um die Eiweißlücke, die durch das Verfütterungsverbot von Tiermehl entsteht, beispielsweise nicht mit genmanipulierten Soja schließen zu müssen.

Schwarzenberger brachte darüber hinaus einen Entschließungsantrag der beiden Koalitionsparteien ein, in dem die Regierung im Sinne eines umfassenden Konsumentenschutzes aufgefordert wird, von den von der EU genehmigten Ausnahmen für Österreich bei BSE-Tests keinen Gebrauch zu machen.

Abgeordnete ACHATZ (F) meinte in Richtung der Grünen, in Österreich gebe es Gott sei Dank noch keinen BSE-Fall, darüber solle man sich freuen und einen solchen Fall nicht herbeireden. Mit dem vorliegenden Antrag wird ihr zufolge die Umsetzung der Entscheidungen des EU-Agrarministerrates sowohl gesetzlich als auch finanziell sichergestellt. Für Achatz ist es berechtigt, dass Mittel aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt werden. Dem Gesundheitsminister dankte sie dafür, dass nicht zuletzt durch seinen Einsatz EU-weit Maßnahmen gegen BSE durchgeführt werden.

Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER bekräftigte, für die Regierung stünden zwei Punkte seit vielen Jahren außer Streit: Einerseits habe die Sicherheit für Konsumenten Priorität, andererseits herrsche ein Grundkonsens darüber, dass sich die Landwirtschaft der Natur und der Qualität der Lebensmittel verpflichtet fühle. Deshalb gebe es bereits seit 1990 ein Fütterungsverbot von Tiermehl an Wiederkäuer und deshalb habe Österreich den höchsten Anteil von bäuerlichen Betrieben, die der Ökologie verpflichtet seien. Das sei auch der Grund, warum es bisher in Österreich noch keinen BSE-Fall gegeben habe, und die Regierung werde, erklärte Molterer, alles tun, um ein Überschwappen von BSE auf Österreich auch in Zukunft zu verhindern. So verzichte man etwa auf von der EU zugesagte Ausnahmen bei BSE-Tests.

Der Landwirtschaftsminister sieht die BSE-Krise, die seiner Ansicht nach nicht verniedlicht werden darf, auch als Herausforderung für die zukünftige Agrar- und Verbraucherschutzpolitik. Man müsse sich die Frage stellen, was "lebensmittelwert" sei und ob permanenter Kostendruck und grenzenlose Liberalisierung höchste Qualität garantieren könnten. Es sei nicht möglich, gleichzeitig das Beste und das Billigste zu bekommen, warnte Molterer. Diese Diskussion müsse nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa geführt werden, wobei Österreich durchaus als Vorbild dienen könnte.

Bundesminister Mag. HAUPT setzte sich vorerst kritisch mit dem Debattenbeitrag von S-Abgeordnetem Maier auseinander, hielt zwar die Betrachtungsweise des Redners für sehr populär, aber aus der Gesamtsicht des Gesundheitswesens für sehr gefährlich, und erinnerte an die Position der Sozialdemokraten, die stets für das Solidaritätsprinzip und nicht für das Individualprinzip der Leistungstragung eingetreten sind. In seinen weiteren Ausführungen erinnerte Haupt daran, dass Österreich 1990 als erstes europäisches Land ein generelles Fütterungsverbot von Tiermehl an Pflanzenfresser eingeführt habe und dass in unserem Land frühzeitig schärfere BSE-Kontrollen als in anderen Staaten stattgefunden hätten.

Bis Jahresende werden sämtliche Veterinärbereiche untersucht, es wird Nachschulungen und Nachqualifizierungen geben, sodass es hinsichtlich der Standards der Labors keine Beanstandungen durch europäische Behörden geben wird, versprach der Minister.

Der Schnelltest kostet 1.500 S, teilte der Ressortchef weiter mit. Da der Kilopreis für das Rind zwischen 28 S und 32 S liegt, ergibt sich automatisch die Frage der Kostentragung. Der bäuerliche Berufsstand ist seiner Ansicht nach nicht allein in der Lage, diese Kosten zu übernehmen, außer es komme bei den Konsumentenpreisen zu einer Erhöhung von mehr als 30 %. Deshalb vertrat Haupt die Ansicht, die Länder, Gemeinden und der Bund werden langfristig gesehen zu einer Lösung kommen müssen, kurzfristig stünden die Mittel aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung.

Abgeordneter GRADWOHL (S) bekannte sich zum Grundkonsens über die familienbetriebliche bäuerliche Struktur, vermisste aber eine Diskussionsbereitschaft darüber, wie man auch kleinen Betrieben Agrarfördermittel zukommen lassen könnte. VP-Abgeordnetem Schwarzenberger warf er vor, hinsichtlich der schlechten Preislage nicht die Interessen der Bauern vertreten zu haben, sondern vielmehr auf Kosten der öffentlichen Hand nach einem Ausgleich zu rufen. Auch widersprach er ihm hinsichtlich der Tierimporte, gebe es doch nach wie vor illegale Tiertransporte, die verstärkten Kontrollen zum Schutze der österreichischen Produzenten unterworfen werden müssten.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) forderte Vorsorge- und Umsteuerungsmaßnahmen von der Regierung ein und sah in den jetzt von den EU-Agrarministern getroffenen Maßnahmen Marktordnungsaufgaben zur Stützung des Rindfleischpreises und nicht zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung. Ihre Kritik galt auch der Bereitstellung von Fondsmitteln, da diese Gelder für Naturkatastrophen verwendet werden sollen und nicht für von Menschen, von der Industrie gemachte Katastrophen.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) lobte die Minister Haupt und Molterer, die "mit kühlem Kopf und ruhiger Hand" in einer schwierigen Situation Maßnahmen getroffen haben, die dazu beitragen sollen, das Vertrauen des Konsumenten zu erhalten. Darüber hinaus dankte der Redner der Fleischwirtschaft, die sich freiwillig verpflichtet habe, auf Importe ausländischer Rinder zu verzichten.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) wies darauf hin, dass bei uns bereits seit 7, 8 Jahren Maßnahmen gegen BSE ergriffen werden, und gab bekannt, dass sich die Kosten für die Vorbeugungsmaßnahmen auf 1,4 Mrd. S belaufen werden. Auch drängte er darauf, alles zu unternehmen, um dieser Seuche Einhalt zu gebieten, zumal deutsche Viehhändler bereits die BSE-Verordnung dadurch umgehen, dass sie im Ausland deutsche Rinder, die keinen Tests unterzogen wurden, schlachten lassen und dieses Fleisch wieder nach Deutschland zurücktransportieren und dadurch Millionengewinne machen.

Finanzminister Mag. GRASSER stellte an den Anfang seiner Ausführungen den Satz: "Die Qualität der Nahrungsmittel hat oberste Priorität in unserem Land". Deshalb werden Maßnahmen gesetzt, die höchste Sicherheit den Konsumenten bringen und berechtigtes Vertrauen in die hohen Produktionsstandards erhalten sollen. Im jetzigen Fall müssten drei Maßnahmen ergriffen werden, nämlich das Tiermehl müsse beseitigt werden, die BSE-Schnelltests seien durchzuführen und die Aufkaufaktion von Rindern über 30 Monate habe zu beginnen. Die Einmalkosten für die Vernichtung der Tiermehrbestände bezifferte der Ressortleiter mit etwa 500 Mill. S, rund 500 Mill. S werden die Schnelltests kosten. Aus diesem Grunde hat man sich auf einen kurzfristigen Zugriff auf diese Fondsmittel geeinigt. Eine Arbeitsgruppe, der drei Landeshauptleute angehören werden, werde eine koordinierte Strategie hinsichtlich der Finanzierung der Aufgaben erarbeiten. Sollte es zu einer erhöhten Beitragszahlung an die EU im Ausmaß von 350 Mill. S kommen, wären Gespräche mit Minister Molterer über deren Finanzierung zu führen.

Abgeordnete Mag. SIMA (S) hielt es für unbegründbar und unverständlich, dass Österreich in der BSE-Krise auf eine Ausnahme gedrängt hat. Die jetzt getroffenen Maßnahmen erachtete sie als unzureichend, auch trat sie dafür ein, ein generelles Tiermehlverbot zu erlassen. Die große Überwachungslücke beim Fleischimport von Tieren in einem Alter unter 30 Monate - dieses Fleisch wird in den Supermärkten zum Verkauf angeboten - müsse gleichfalls geschlossen werden.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte V-Abgeordneter SCHWARZENBERGER klar, dass Österreich keinen Ausnahmeantrag gestellt habe, dieser stamme vielmehr von Finnland. Die EU habe diesen Antrag auf die drei gering gefährdeten Länder Finnland, Schweden und Österreich ausgedehnt. Von diesem Ausnahmeantrag will man aber in Österreich keinen Gebrauch machen.

Abgeordneter WENITSCH (F) zeigte sich zufrieden darüber, dass die EU Österreich ein gutes Zeugnis ausgestellt hat und diese Untersuchungen nicht als Pflichtuntersuchungen auferlegt wurden. Die Minister Haupt und Molterer haben sich jedoch darauf geeinigt, diese Untersuchungen durchführen zu lassen, um das Vertrauen der Bevölkerung in das Rindfleisch wieder herzustellen. Der Regierung dankte er für das rasche Handeln in dieser Krise und hofft, dass nun in der EU ein Umdenken in der Agrarpolitik stattfinden werde.

Nachdem Abgeordneter Mag. GASSNER (S) nochmals auf die von Sima (S) zitierte APA-Meldung bezüglich Ausnahmeregelung zurückgekommen war, entwickelte sich ein Disput mit Abgeordnetem Schwarzenberger (V), der in Zwischenrufen erneut darauf hinwies, dass diese Initiative nicht von Österreich ausgegangen sei. Außerdem werde durch den V-F-Entschließungsantrag sichergestellt, dass Österreich diese Ausnahmeregelung nicht in Anspruch nimmt.

Gaßner befürchtete, dass die nun erfolgenden Ausgleichszahlungen wieder schwerpunktmäßig an die großen Betriebe gingen und kritisierte das kleine Werbebudget für biologische Produkte sowie die Mitfinanzierung der BSE-Krise durch Länder und Gemeinden. Ungeklärt sei für ihn, ob das Fütterungsverbot von Tiermehl ausreichend kontrolliert werden könne und wie eine flächendeckende Testierung funktioniere. Außerdem halte er die Strafen  für zu gering.

Gaßner brachte am Ende seiner Wortmeldung einen umfangreichen Entschließungsantrag ein, der u.a. das sofortige Verbot der Verfütterung von Tiermehl, sofortige BSE-Schnelltests für alle Rinder über 30 Monate und für alle Schafe, die als Risiko eingestuft werden, sowie Import von Rindern, Rindfleisch und Fertigprodukten aus BSE-Ländern vorsieht. Die SozialdemokratInnen verlangen darin ferner eine Erweiterung der Befugnisse der EU-Lebensmittelbehörde, Aufstockung bzw. Umschichtung von EU-Förderungsmitteln zugunsten der biologischen Landwirtschaft und den Nachweis verwendeter Rohstoffe tierischer Herkunft durch Produzenten von Fleischwaren.

Abgeordneter PISTOTNIG (F) erinnerte daran, dass in Österreich seit 1990 kein Tiermehl mehr verfüttert werden darf und bedauerte, dass wir jetzt die Rechnung doppelt zu bezahlen hätten. Dennoch säßen wir jetzt alle in einem Boot und müssten das Problem an der Wurzel anpacken. In diesem Zusammenhang hoffe er, dass in Zukunft die Genehmigung großer Agrarbetriebe zurückgehen werde.

Wie bereits sein Vorredner sprach sich Abgeordneter HORNEGGER (F) gegen die Verunsicherung der KonsumentInnen durch die Opposition aus, denn das fiele den Rinderbauern auf den Kopf. Ein Grund der negativen Entwicklung sei seiner Ansicht nach die Tatsache, dass in Supermärkten Lebensmittel als Lockartikel zum Tiefstpreis angeboten werden. Er verlieh auch seiner Erwartung Ausdruck, dass in Hinkunft österreichisches Rindfleisch genau deklariert werde und dass die Wirtschaftskammer auf die "Mogelpackung A" verzichten werde.

In einer zweiten Wortmeldung erläuterte Abgeordneter GRADWOHL (S) nochmals die Gründe, weshalb die S-Fraktion dem Entschließungsantrag der Koalition zustimmen werde. Dieser drücke für ihn auch ein Misstrauen der Parlamentarier gegenüber ihrer eigenen Bundesregierung aus.

Auch Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) meldete sich nochmals zu Wort und bezeichnete den Koalitionsantrag als ein wichtiges Signal in zentralen Punkten. Für ihn sei aber wesentlich, dass in nächster Zeit die Vorsorgemaßnahmen durchgeführt würden und die Regierung ein Konzept vorlege.

Bei der Abstimmung wurde der von den SozialdemokratInnen eingebrachte Abänderungsantrag von den Koalitionsfraktionen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit. Der Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes wurde von S, F, V und Teilen der Grünen mit großer Mehrheit angenommen. Der Entschließungsantrag der Grünen wurde von F und V ebenso abgelehnt wie jener der SozialdemokratInnen. Der Entschließungsantrag der Koalition hingegen wurde einstimmig angenommen.

FINANZAUSGLEICHSGESETZ 2001 UND ÄNDERUNG DES FINANZAUSGLEICHSGESETZES 1997 UND DES WOHNBAUFÖRDERUNGS-ZWECKZUSCHUSSGESETZES 1989 SOWIE VERFASSUNGSRANG FÜR BESTIMMTE FINANZAUSGLEICHSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

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Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf die bildungspolitischen Konsequenzen des Finanzausgleichs und bezeichnete diesen als einen "gravierenden Anschlag auf das Bildungssystem". Allein in Wien müssten 1445 Planstellen für PflichtschullehrerInnen, das ist ein Siebentel aller Planstellen, in kürzester Zeit gestrichen werden. Allein ab dem nächsten Schuljahr werde es 1012 PflichtschullehrerInnen weniger geben. Von den Kürzungen seien Frauen und die jüngeren LehrerInnen überproportional betroffen. Die negativen Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt würden sich bald einstellen, logische Konsequenz davon seien höhere Klassenschülerzahlen und Einschränkungen bei Übungen und Freigegenständen. Dies alles habe, so der Chef der Grünen, mit Sparen nichts zu tun, denn durch diese Maßnahmen würden die Kinder in ihrer empfindlichsten Lern- und Lebensphase getroffen.

Van der Bellen sieht die Schuld nicht allein bei der Regierung, sondern auch bei den Ländern, die dieser Regelung zugestimmt haben. Er fragte explizit, was denn den Damen und Herren der SPÖ Wien da eingefallen sei, denn speziell die Wiener Situation sei aufgrund des hohen Anteils an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache besonders betroffen. Die Integrationsbemühungen könne man gleich streichen, wenn zwei Drittel der Maßnahmen für fremdsprachige Kinder und zwei Drittel der Posten der Beratungs-, Stütz-, Förder- und Sprachheillehrerinnen gestrichen werden müssten.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) ging in seinem Redebeitrag auf die zahlreichen Aufgaben der Gemeinden im Bereich Infrastruktur, Bildung und soziale Sicherheit ein und wies darauf hin, dass diese zusätzlichen Zahlungen, zum Beispiel jetzt bei BSE, zu leisten hätten, während die Gemeindefinanzen in den letzten Jahren erheblich gekürzt worden seien. Er vermisste bei der Neuregelung des Finanzausgleichs eine wirkliche Sicherung der Gemeindefinanzen auf längere Sicht und meinte, dass man zu diesem Zweck einmal genau die Aufgaben der Gemeinden analysieren müsse und erst dann festlegen könne, wie sie finanziert werden. Derzeit gebe es aber je nach Bundesland eine unterschiedliche Aufteilung der Gelder, die Gemeinden müssten betteln kommen und Groß und Klein ließe sich auseinanderdividieren. Auch er hält die Maßnahmen im Pflichtschulbereich für unglücklich, weil sie gegen die Schüler und gegen die Qualität der Schule gingen.   

Abgeordneter BROSZ (G) befasste sich ebenfalls mit den Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die LandeslehrerInnen, was jedoch nicht nur Wien, sondern vor allem auch das Burgenland und Kärnten treffe. Dort gehe es um das Minderheitenschulwesen, wofür man bis jetzt Sonderkontingente erhalten habe. Diese Gelder für Integrationsmaßnahmen würden nun gestrichen, was nach dem G-Mandatar vor allem ideologisch zu hinterfragen sei. Brosz ortete darin eine massive Beeinträchtigung der Bildungsqualität und urgierte eine klare Auflistung dessen, welche Länder in welchen Bereichen des Bildungssektors wie viel ausgeben. Nur dann könne man zielgerecht Mittel verteilen. So aber ziehe sich der Bund aus der Verantwortung zurück und das Pflichtschulwesen komme massiv unter Druck.

In diesem Zusammenhang brachte er einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, in den Verhandlungen zur Umsetzung des Finanzausgleichs sicherzustellen, dass keine Einschränkungen in den Bereichen muttersprachlicher Unterricht, Beratungs-, Stütz-, Förder- und SprachheillehrerInnen vorgenommen werden, es zu keiner Erhöhung der durchschnittlichen Klassenschülerzahl und zu keiner Einschränkung bei unverbindlichen Übungen und Freigegenständen kommt und keine Einsparungen durch die Nichtweiterbeschäftigung von VertragslehrerInnen erfolgen.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) replizierte darauf mit der Bemerkung, dass Bildungspolitik nicht Lehrerbeschäftigungspolitik heißen könne, und sogar der Wiener Stadtschulratspräsident die Lösung für vernünftig gehalten habe.

Er wandte sich dann dem gesamten heute zu beschließenden budget- und finanzpolitischen Gesetzespaket zu und bezeichnete dieses als ein "wahres Feuerwerk", das für das neue Regieren stünde. Neues Regieren heiße: Schluss mit dem Schuldenmachen, mehr Effizienz und Kostenbewusstsein in Vollziehung und Verwaltung, mehr Fairness und Gerechtigkeit bei den Finanzströmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, mehr Leistung und weniger Defizit in der Spitalsfinanzierung. Stummvoll zufolge seien mit dem neuen Finanzausgleich zwei zentrale Probleme gelöst worden. Zum einen hätten die Länder einen Beitrag zum Konsolidierungskurs des Bundes geleistet und man habe dabei intensiv diskutiert, wie man aufgrund einer effizienteren Gestaltung der Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden die Steuerquote mittelfristig senken könne. Zum anderen habe man den finanziellen Anspannungen finanzschwacher Gemeinden Rechnung getragen und durch die Einführung des Sockelbetrages verflache nun die Kurve des abgestuften Bevölkerungsschlüssels. Der Redner warf jedoch einen kritischen Blick auf den Gemeindebund, dem es offensichtlich nicht glücke, innerhalb seiner Mitglieder einen Interessenausgleich durchzuführen.

Abschließend brachte Stummvoll einen Entschließungsantrag zur Siedlungswasserwirtschaft ein. Darin wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ersucht, zur Sicherung der Gewässergüte und der flächendeckenden Wasserver- und Abwasserentsorgung Maßnahmen zur Optimierung vorzuschlagen. Dem ländlichen Raum sollen unter Beachtung der Probleme finanzschwacher Gemeinden die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) erinnerte an den seinerzeitigen Ausspruch des Finanzministers, der das Parlament als Theater bezeichnet hatte und meinte, die alljährlichen Finanzausgleichsverhandlungen seien im Gegensatz dazu tatsächlich ein Theater. Auch unter der neuen Regierung habe es keinen grossen Wurf gegeben, sondern wieder nur das übliche "Herumdoktern".

Die grundsätzliche Misere bei den Finanzausgleichsverhandlungen seien die unklaren Zuständigkeiten, es gebe falsche Schwerpunktsetzungen, sinnlose Prestigeprojekte, ein "Feudalsystem" bei der Geldvergabe, und auch der Bevölkerungsschlüssel sei diskussionswürdig. Alles in allem müsse der Minister das Pferd also von der richtigen Seite aufzäumen, solle es hier Perspektiven geben.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) meinte, man müsse die Ausgangslage zu Beginn der Verhandlungen betrachten, und vor diesem Hintergrund habe man ein gutes Ergebnis erzielt. Trattner ging auf einige Details des Pakets ein, die seines Erachtens diesen Schluss bekräftigten. Es sei ein Vertragskonvolut zwischen drei Partnern, bei dem keiner dem Anderen etwas diktieren dürfe, und dieses Konvolut könne sich sehen lassen.

Die Länder waren gefordert, ihren Beitrag zu leisten, und sie trugen auch das Ihrige dazu bei, diese Verhandlungen zu einem Erfolg zu führen. Man habe es hier mit einem soliden Paket zu tun, resümierte Trattner, weshalb es von seiner Fraktion unterstützt werde.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) vertrat im Gegensatz zu ihrem Vorredner die Ansicht, dieses Paket sei nicht unterstützenswert, weil es nur einen Gewinner kenne: die Landeshauptleute. Es sei dringend nötig, endlich gegenzusteuern, damit sich der "Rosshandel" im Zuge des Finanzausgleichs aufhöre. Aber offensichtlich habe sich der Finanzminister nicht durchsetzen können. Schließlich brachte Moser einen Antrag betreffend die Rückerstattung der Kosten für den Schülertransport ein.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) kritisierte die geplante Vorgangsweise beim so genannten "Lehrerpaket" und wies auf die besorgniserregenden Folgen hin, die dieses zeitigen müsse. Der Finanzminister dürfe nicht auf Kosten der sozial Schwächsten sparen, erklärte Niederwieser, der auf die geplanten Kürzungen bei der Integration und der Sonderpädagogik hinwies. In diesem Sinn brachte der Redner auch einen Abänderungsantrag ein.

Bundesminister Mag. GRASSER zeigte sich mit der Gesetzesvorlage zufrieden, da im Finanzausgleich ein Grundkonsens mit allen Beteiligten erzielt werden konnte, dieser Finanzausgleich mithin den größtmöglichen Interessenausgleich für die Bevölkerung bedeute. In diesem Sinn sei dieses Paket sehr wohl ein "grosser Wurf".

Die Regierung werde das Land verändern, und so wolle man in Hinkunft auch den Finanzausgleich transparenter und nachvollziehbarer machen. Diesmal sei es aber wichtig gewesen, die Zustimmung aller zu diesem Regelwerk zu erhalten, das eine wichtige Weichenstellung in der Strukturpolitik bedeute. Der Finanzminister wies auf die Aufgaben der Länder hin, die diese nun in Angriff zu nehmen hätten, damit auch in diesem Bereich eine Politik für die nächste Generation gemacht werde. In diesem Zusammenhang werde es im nächsten Jahr einen Stabilitätspakt mit den Ländern und Gemeinden geben, kündigte der Finanzminister an.

Zum "Lehrerpaket" sagte der Redner, die Schülerzahlen würden in den nächsten Jahren massiv rückläufig sein, daher werde man mutmaßlich auch weniger Lehrer benötigen. Man habe hier den Versuch unternommen, ausgabenseitig zu konsolidieren, was auch von den sozialdemokratischen Landeshauptleuten anerkannt worden sei. Im internationalen Vergleich stehe Österreichs Bildungssystem gut da, und diesen Weg werde die Regierung auch nicht verlassen. Deshalb könne auch nicht von einem Anschlag auf das Bildungswesen gesprochen werden, wies der Finanzminister die diesbezügliche Kritik zurück.

Abgeordnete STADLER (V) meinte, die Menschen im ländlichen Raum seien genauso viel wert, wie jene in den Großstädten. Dieser Erkenntnis hätten frühere Finanzausgleiche nicht immer Rechnung getragen. Mit dem vorliegenden Regelwerk werde nun ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt, leisteten doch die kleinen Gemeinden Beachtliches. Man dürfe nun freilich nicht stehen bleiben, sondern müsse an dieser Reform weiter arbeiten.

Abgeordneter BÖHACKER (F) kam ebenfalls auf die Ausgangssituation zu sprechen, vor deren Hintergrund dieser Finanzausgleich verhandelt werden musste. Unter diesen Gesichtspunkt habe man ein achtbares Ergebnis erzielt, das einem "gewaltigen Kraftakt" des Finanzministers und des Staatssekretärs sowie der Kompromissbereitschaft von Ländern und Gemeinden geschuldet sei, wofür man allen Beteiligten Dank abstatten sollte.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) regte eine Diskussion auf wissenschaftlicher Ebene an, um ein mögliches Reformpotential für den Finanzausgleich zu eruieren. Seiner Ansicht nach wäre es zum Beispiel erforderlich, die Finanzströme zwischen den Gebietskörperschaften zu simulieren, um genauen Aufschluss über deren Auswirkungen zu erhalten. Ebenso hält er eine Aufgabenanalyse der Gemeinden für notwendig. Einen Reformbedarf ortet Gartlehner beim seiner Ansicht nach sehr teuren Schulsystem im Alterssegment der 10- bis 14-Jährigen.

Abgeordneter LEXER (V) umriss, der Finanzausgleich lasse sich nicht nur in Zahlen, Fakten oder Kopfquoten ausdrücken, er berühre vielmehr auch in besonderer Weise die Gefühlswelt der Betroffenen. So gebe es ein Gefühl der Benachteiligung kleiner Gemeinden gegenüber großen oder der Bundesländer gegenüber Wien. Lexer zufolge lässt sich daher kein für alle zufriedenstellender Ausgleich finden. Er ist aber überzeugt, dass alle Beteiligten mit hohem Verantwortungsgefühl verhandelt haben. Besonders erfreut zeigte sich der Abgeordnete über die Neuordnung der Wohnbauförderung.

Abgeordneter KNERZL (F) hielt grundsätzlich fest, die Refundierung der Ertragsanteile des Bundes an die Gemeinden sei ein wesentlicher Teil des Budgets der Kommunen. Besonders kleine Gemeinden haben seiner Meinung nach das Problem, dass hohe Infrastrukturkosten sehr geringen Einnahmen gegenüberstünden. Man glaube gar nicht, mit wie vielen Aufgaben eine Gemeinde betraut sei, sagte er. Durch das neue Gesetz wird laut Knerzl ein besserer Ausgleich zwischen großen und kleinen Gemeinden geschaffen, wobei er insbesondere auf die Anhebung des Sockelbetrags von 102 S auf 602 S verwies.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) erklärte, der Finanzausgleich sei kein großer Wurf, als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde falle es ihm schwer zuzustimmen. Die Anhebung des Sockelbetrags hält er für nicht wirklich geeignet, bestehende Ungerechtigkeiten bei der Mittelverteilung zwischen großen und kleinen, finanzschwachen Gemeinden zu beseitigen. Außerdem fürchtet er negative Auswirkungen durch die Deckelung bei den Landeslehrern auf die Schulstandorte. Positiv sieht Kaipel demgegenüber die Aufrechterhaltung der Wohnbauförderung und den Umbau der Werbeabgabe in Richtung Kopfquote.

Abgeordneter AUER (V) übte massive Kritik am Gemeindebund, da seiner Ansicht nach für kleine, finanzschwache Gemeinden ein schlechtes Ergebnis erzielt worden ist. Während der Bund, die Länder und größere Städte mit dem Finanzausgleich zufrieden sein könnten, sei für die kleinen Gemeinden nichts anderes geblieben als "heiße Luft". Auer bezweifelt, dass der vereinbarte Finanzausgleich dem Finanzverfassungsgesetz entspricht, der eine gerechte Mittelaufteilung verlange. Insbesondere den abgestuften Bevölkerungsschlüssel sieht er als Relikt aus der Nachkriegszeit. Heute hätten die kleinen, ländlichen Gemeinden die gleichen Aufgaben wie die großen und müssten etwa bei der Abwasserentsorgung oder beim Winterdienst sogar höhere Kosten tragen.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) wertete den Finanzausgleich 2001 bis 2004 als wesentlichen Beitrag zur Budgetsanierung. Außerdem sei die Ausgaben- und Aufgabenverantwortung in wesentlichen Bereichen neu bestimmt worden, etwa was die Landeslehrer oder die Wohnbauförderung betreffe. Durch die Erhöhung des Sockelbetrags würden finanzschwache Gemeinden besonders unterstützt. Positiv beurteilte Bösch darüber hinaus, dass die Wohnbauförderung in voller Höhe erhalten geblieben und gleichzeitig der Gestaltungsspielraum der Länder erhöht worden sei.

Abgeordneter EDLINGER (S) befasste sich hauptsächlich mit der Wortmeldung von Abgeordnetem Auer und beurteilte dessen Strategie als falsch. Er halte es für "wirklich nicht klug", wenn man die Auseinandersetzung zwischen großen und kleinen Gemeinden schüre und damit die Gemeinden gegenüber den Ländern und dem Bund schwäche, sagte er. Die kleinen Gemeinden sollten nicht versuchen, auf Kosten der großen Gemeinden zu mehr Geld zu kommen. Edlinger sprach sich in diesem Sinn auch gegen einen von der Koalition avisierten Abänderungsantrag aus und meinte, wenn man den kleinen Gemeinden um 25 Mill. S mehr Geld geben wolle, dann nur zu Lasten des Bundes. Er verwies darauf, dass rund die Hälfte der österreichischen Bevölkerung in Gemeinden über 20.000 Einwohnern lebe.

Abgeordneter Mag. MÜHLBACHLER (V) führte aus, die Wahrheit beim Finanzausgleich liege, wie überall dort, wo es so polare Meinungen gebe, in der Mitte. Er räumte ein, dass große Städte zahlreiche Aufgaben haben und sein Vorredner zu Recht die Solidarität zwischen den Kommunen einfordere, betonte aber, dass nicht nur die Städte, sondern auch die kleineren Gemeinden "ein Quäntchen an Solidarität" bräuchten. Schließlich seien sie am meisten von Bedarfszuweisungen und von Mitteln aus dem Ertragsschlüssel abhängig.  

Mühlbachler brachte einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zum Finanzausgleichgesetz 2001 ein, dem zufolge besonders finanzschwache Gemeinden unter 2.500 Einwohnern weitere 25 Mill. S erhalten sollen. Im Gegenzug entfällt der bisher vorgesehene Zweckzuschuss des Bundes an die Gemeinden in der Höhe von 25 Mill. S zur Förderung des Umweltschutzes, insbesondere der Errichtung und Verbesserung von Müllbeseitigungsanlagen.

Bei der Abstimmung wurde das Finanzausgleichsgesetz 2001 in Dritter Lesung unter Berücksichtigung des VP-FP-Abänderungsantrages mit SP-FP-VP-Mehrheit verabschiedet. In Zweiter Lesung hatte die SPÖ zuvor dem Abänderungsantrag der Koalition nicht zugestimmt. In der Minderheit blieb der gemeinsame Abänderungsantrag von SPÖ und Grünen. Das Bundesverfassungsgesetz über den Verfassungsrang bestimmter finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen erzielte ebenfalls die Zustimmung der Koalition und der SPÖ und erhielt damit die notwendige Zweidrittelmehrheit.

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschloss der Nationalrat den VP-FP-Entschließungsantrag betreffend Siedlungswasserwirtschaft, die beiden Entschließungsanträge der Grünen betreffend Absicherung der österreichischen Pflichtschulen bzw. betreffend Erhaltung der Finanzmittel für den Ersatz der Kosten für Schülertransporte fanden hingegen über die Opposition hinaus keine Zustimmung.

KAPITALMARKTOFFENSIVE-GESETZ

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Abgeordnete HAGENHOFER (S) ortete in dem Gesetz eine exzessive Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen bei Privatstiftungen und meinte, in einer Zeit massiver Belastungen würden dem Fiskus dadurch hohe Ertragssteuern entgehen, ohne dass als Ausgleich Beiträge zum Sozialsystem bezahlt werden. Hagenhofer sprach von einer bedenklichen Entwicklung, die darauf hinaus gehe, dass Privatstiftungen immer mehr den Charakter eines Abgabensparmodells annehmen, das nur den oberen Einkommensschichten zugute komme.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) hielt seiner Vorrednerin entgegen, ein funktionsfähiger Kapitalmarkt sei ein wichtiges Standortkriterium einer zukunftsorientierten Volkswirtschaft. Gerade angesichts der niedrigen Aktionärsquote Österreichs und der geringen internationalen Bedeutung der Wiener Börse habe Österreich auf diesem Sektor dramatischen Aufholbedarf. Bedenken äußerte Mitterlehner allerdings hinsichtlich der Fondsbesteuerung und der Herabsetzung der Steuergrenze bei Beteiligungsveräußerungen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) kritisierte, dass durch dieses Mitarbeiterbeteiligungsmodell vorwiegend höhere Einkommensschichten begünstigt würden, und sah darin einen Einnahmenentzug für die Sozialversicherungskassen.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) erachtete eine Verbesserung der Voraussetzungen für den heimischen Kapitalmarkt als notwendiger denn je und warf der SPÖ Säumnisse auf diesem Gebiet vor. Er stellte klar, dass durch dieses Gesetz sämtliche Mitarbeiterbeteiligungen, und nicht nur solche im Rahmen von Privatstiftungen, steuerfrei gestellt werden.

Abgeordnete Mag. PECHER (V) verwies auf die Situation des Arbeitsmarktes und auf die niedrigste Arbeitslosigkeit seit vielen Jahren; das führe auf der Unternehmerseite dazu, dass es einen immer stärker werdenden Mangel an qualifizierten ArbeitnehmerInnen gebe, vor allem im technischen und im EDV-Bereich. Für die Rednerin stellte sich die Frage, wie man die Mitarbeiter stärker am Unternehmenserfolg beteiligen könne. Aus diesem Grunde seien Maßnahmen notwendig, die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen vorsehen.

Abgeordneter BÖHACKER (F) wies darauf hin, dass sich Österreich in einer globalisierten Welt nicht von den internationalen Entwicklungen abschotten könne. Ein Stehenbleiben wolle man mit diesem Gesetz vermeiden. Es sei bekannt, dass der österreichische Kapitalmarkt unterentwickelt ist und die Börse ein bescheidenes Dasein fristet. Zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer brauche man aber mehr Eigenkapital. Dieses Eigenkapital könne mit Kapitalmarktmaßnahmen geschaffen werden.

Abgeordneter Ing. MADERTHANER (V) strich heraus, dass in Österreich die Mitarbeiterbeteiligung zu wenig verbreitet sei. Sie müsse aber ausgebaut werden, wolle man hervorragende Mitarbeiter an das Unternehmen binden. Die Unternehmensmitarbeiterbeteiligung ist für ihn ein Modell der Zukunft und nicht, wie die Arbeiterkammer meint, ein Irrweg.

Abgeordneter EGGHART (F) sprach von einer Trendwende in der Wirtschaft. Wolle man die Vollbeschäftigung erhalten, bedürfe es der Stärkung des Wettbewerbes sowie der Modernisierung und Kapitalisierung der österreichischen Wirtschaft. Das größte Problem stellt seiner Ansicht nach das nicht oder ungenügend vorhandene Risikokapital dar. Aus diesem Grunde werden jetzt entsprechende Maßnahmen ergriffen, denn ohne Strukturwandel könne die österreichische Wirtschaft ihren Standort in einer globalisierten Welt nicht halten.

Das Gesetz wurde unter Berücksichtigung eines F-V-Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

F-V-ANTRAG 321/A BEZÜGLICH DIENSTRECHTLICHE SONDEREREGELUNGEN FÜR BEAMTE IN AUSGEGLIEDERTEN EINRICHTUNGEN

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Abgeordneter ÖLLINGER (G) beanstandete, dass die Regierung in den vergangenen Monaten einzelne Berufsgruppen wegen angeblicher Privilegien "vorgeführt" hat. Wenn es um öffentliche Dienststellen gehe, dann solle die vorzeitige Alterspension sehr wohl Platz greifen. Zudem werde für diese Gruppe das Antrittsalter, das für alle anderen auf 56,5 Jahre erhöht wurde, gesenkt.

Abgeordneter EDLER (S) stellte fest, dass hinsichtlich der Ausgliederungen im öffentlichen Dienst dienstrechtliche Sonderregelungen vereinbart werden mussten, und kritisierte, dass Vertreter der Regierung im Rahmen der Diskussion über die Pensionsreform nicht nur die Eisenbahner angegriffen haben, sondern auch andere Personengruppen, die die Frühpension in Anspruch genommen haben.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) machte auf das Vorhaben der Regierung aufmerksam, die Verwaltung neu zu strukturieren. Dazu bedürfe es aber einer Aufgabenreform. Bei Arbeitsplätzen, die aufgrund der Veränderungen nicht mehr notwendig sind, werden Sozialpläne zur Anwendung kommen.

Abgeordneter REINDL (F) vertrat die Ansicht, die öffentliche Verwaltung müsse effizienter, innovativer und sparsamer werden. Sparsamkeit sei nämlich für sozialdemokratische Kanzler und Finanzminister in den letzten 30 Jahren kein Thema gewesen. Anders ließe sich seiner Ansicht nach ein Schuldenberg von rund 2.000 Mrd. S nicht erklären.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER wies darauf hin, dass Ausgliederungen ein wesentlicher Teil des Rückzuges des Staates aus jenen Bereichen darstellen, in denen staatliches Handeln nicht mehr erforderlich sei. Es müssten aber die Voraussetzungen für erfolgreiche Ausgliederungen geschaffen werden. Es handle sich hier um kein Pensionsmodell, sondern um ein Karenzurlaubsmodell, unterstrich das Regierungsmitglied.

Die Vorlage wurde mit Stimmenmehrheit verabschiedet.

KRANKENANSTALTENPAKET MIT F-V-ANTRAG 338/A BEZÜGLICH 2. SOZIALVERSICHERUNGS-ÄNDERUNGSGESETZ * VEREINBARUNG GEMÄSS ART. 15a B-VG ÜBER DIE NEUSTRUKTURIERUNG DES GESUNDHEITSWESENS UND DER KRANKENANSTALTENFINANZIERUNG SAMT ANLAGE

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Abgeordneter LACKNER (S): Wir Sozialdemokraten haben für dieses Land das beste Gesundheitssystem der Welt geschaffen und in wenigen Monaten ist es der Regierung gelungen, dieses ausgezeichnete System nachhaltig durch eine Politik der sozialen Kälte zu beschädigen. Mit der Einführung eines Selbstbehaltes bei Arztbesuch werde die Regierung einen nächsten Schritt in Richtung der Zwei-Klassen-Medizin setzen, mutmaßte er und zitierte in diesem Zusammenhang den Tiroler AK-Präsidenten Dinkhauser, der sagte: Die Diskussion über einen Selbstbehalt bei Arztbesuch ist so unnötig wie ein Kropf.

Abgeordneter Dr. LEINER (V) meinte, dass das Gesundheitssystem in den letzten Jahren ein Desaster geworden sei. Jetzt endlich habe man den Mut, entsprechende, aber vielleicht nicht immer angenehme Probleme anzugehen. Der medizinische Fortschritt habe zwar zu einer Kostenexplosion, aber auch zu einer Effizienzsteigerung geführt. Leiner ortete die Gründe für den steigenden finanziellen Bedarf in der Tatsache, dass weniger die Arzneimittel, als vielmehr die Dienstleistungen teuer geworden seien. Dazu komme, dass der Fortschritt in der Medizin die Menschen auch nicht immer gesünder gemacht habe, er, Leiner, behaupte sogar, dass sie manchmal kränker würden. Die Errungenschaften neuer Medizin könnten durch Rationalisierung zwar verzögert, aber nicht aufgehalten werden und zögen auch in die kleinsten Spitäler ein. Die Krankenhäuser als Speerspitze des Fortschritts seien daher vom Rationalisierungszwang betroffen. Rationalisierung müsse aber nicht weniger Menschlichkeit und Qualität bedeuten, sondern es gehe darum, Synergieeffekte zu nutzen und Doppelgleisigkeiten abzuschaffen, so Leiner abschließend. 

Für Abgeordneten Dr. GRÜNEWALD (G) besteht über die Notwendigkeit der Rationalisierung kein Zweifel. Er kritisierte jedoch die Hast, mit der diese durchgeführt werde. Der Regierung warf er unter diesem Aspekt vor, oberflächlich zu sein und wenig Respekt vor den Inhalten zu haben. Komplexeste Probleme würden verniedlicht und die Abgeordneten würden zu Erfüllungsgehilfen einer Abstimmungsmaschinerie degradiert. Derzeit lebe die Regierung von Absichtserklärungen, und man habe beim Buhlen um die Zustimmung der Länder vieles zurückgestellt, bemerkte der G-Mandatar. An den konkreten Bestimmungen bemängelte Grünewald unter anderem, dass geheuchelt werde, da Fortschritte der Medizin nicht berechenbar seien und daher von vornherein nicht alles inkludiert sein könne. Die Verlagerung von den Krankenhäusern hin zum ambulanten Sektor habe bisher nicht stattgefunden und er bezweifle auch die Umsetzungskraft der Regierung in der nächsten Zeit. Die Länder dächten nicht daran, so Grünewald, Betten umzuschichten, da die Punktevergabe sie daran hindere. Heiße Kartoffeln, wie die Universitätskliniken, seien überhaupt nicht angefasst worden. Sein Resümee umschrieb er daher mit dem Wort "schade".

Abgeordneter GAUGG (F) widersprach dem S-Gesundheitssprecher, der gesagt hatte, in die Gesundheitspolitik sei Kälte eingezogen. Es gebe in den diversen Sozialversicherungsbereichen unterschiedliche Selbstbehalte, so Gaugg, die ebenfalls empfindlich ins Geld gingen, daher bedürfe es einer Vereinheitlichung der Verrechnung. Der Abgeordnete setzte dabei große Hoffnungen in die Arbeit der Strukturreformkommission. Eine Zwei-Klassen-Medizin existiert Gaugg zufolge längst, nämlich auf der einen Seite für jene, die es sich leisten können oder aus der Verstaatlichten kommen, und auf der anderen Seite für jene, die übrig bleiben. Für Gaugg garantieren die vorliegenden Änderungen jedoch den Weiterbestand und Ausbau eines soliden Gesundheitswesens.

Bundesminister Mag. HAUPT betonte, dass die Revision des österreichischen Krankenanstaltenplanes in nur vier Monaten gelungen sei und er thematisierte in diesem Zusammenhang das Spannungsfeld zwischen Föderalismus und Regional- sowie Bundesinteressen. Sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Revision des ÖKAP sei die Implementierung von Anfang an zögerlich vor sich gegangen, mit den jetzigen Qualitätskriterien hoffe er jedoch, dass dieses Hinausschieben in der Form nicht mehr passieren werde. Mit der nunmehrigen Revision sei man auch in Bezug auf personalfreundlichere Regelungen und mehr Sicherheit für die Patienten einen Schritt weiter gekommen.

Die Klage der SPÖ über den Selbstbehalt hielt er für ungerechtfertigt, da er von dieser Seite noch nie eine Kritik darüber gehört habe, dass auch BezieherInnen kleiner Gehälter im Bundesdienst, bei Bahn oder Post ebenfalls einen 20-prozentigen Selbstbehalt zu tragen hätten. Er wolle jedenfalls in der nächsten Zeit beobachten, wie die Einsparungen und die Mittelzuführung wirken, ehe er eine völlige Neuordnung des Gebührensystems zur Diskussion stelle. Man müsse auch darüber nachdenken, ob das, was im Großgeräteplan enthalten sei, noch immer als Großgeräte gelten soll, denn große Kosten würden durch den Personalaufwand verursacht.

Abgeordneter LACKNER (S) brachte einen Entschließungsantrag betreffend Anpassung der Pensionen im Jahr 2001 mindestens im Ausmaß der Teuerungsrate ein.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) erwiderte der Opposition, dass man heute intelligent umbaue und aufbaue und nicht, wie in der Zeit der Ministerin Krammer, einfach zusperre. Hinsichtlich der Selbstbehalte kritisierte er die Sozialdemokratie, von der er bislang keinen Aufschrei gehört habe, weil es weder Kinderpsychiater noch Schmerztherapie auf Krankenkassenkosten gebe. 

Für Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) stehen die heute zu beschließenden Gesetze unter dem Motto "Reform statt Stillstand". Die im gesamten Gesundheitssystem aufgebrachten Mittel müssten nach optimaler Nutzung überprüft werden, so die Rednerin. Reform heiße klares Bekenntnis zu qualitativ hochwertiger Spitalsmedizin, die auch dem Patienten angepasst ist. Nicht alle Spitäler müssten alles machen. In erster Linie ginge es um die Umschichtung von Akutbetten zur Akutgeriatrie, zur Remobilisation, zu chronischen PatientInnen, hin zu Hospizbetten, zu palliativ-medizinischen Betten und zu psychosomatischen Betten. Positiv sieht die Abgeordnete auch die Errichtung kleinerer Einheiten. Qualität im Spitalsbereich hänge vor allem von der Anwesenheit und der Motivation des Personals ab, und daher müsse man ein besonderes Augenmerk auf das Personalwesen legen, meinte Povysil. Sie richtete schließlich einen Appell an die Verantwortlichen, aus einem übertriebenen Datenschutz nicht wieder unüberwindliche Hürden für die Datenübermittlung im Gesundheitsbereich zu schaffen.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) verstand nicht, warum die SPÖ zwar den Vertrag mit den Ländern, aber nicht der finanziellen Absicherung der Krankenanstalten zustimmt. Er widersprach auch, dass die Pensionserhöhung heute anders vorgenommen werde, denn die Nettoanpassung sei unter Minister Hesoun erfolgt. Auch bei der Invaliditätspension gebe es keinerlei Verschlechterungen. Die Erhöhung für die PensionistInnen sei zugebenermaßen nicht großartig, sie sichere aber den Lebensstandard für 2001.

In einer tatsächlichen Berichtigung versuchte Abgeordneter DIETACHMAYR (S), diese Behauptungen zu widerlegen.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) warf den SozialdemokratInnen vor, lediglich "Killerphrasen" zu dreschen. Als die wichtigsten Reformschritte bezeichnete die Rednerin ein Umdenken in Richtung Leistung, weg von der Kategorie der Bettenanzahl. Stationäre Akutversorgung soll durch leistungsfähige und bedarfsgerechte Krankenanstalten sichergestellt werden. Die Versorgung müsse medizinisch sinnvoll, gleichwertig und bestmöglich erreichbar sein, wozu es einer besseren Kooperation zwischen den Krankenhäusern und mehr Flexibilität derselben bedürfe. Die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich und in die Rehabilitation solle die Spitäler entlasten. Schließlich sei beabsichtigt, die Palliativstationen auszubauen, denn dies sei ein Thema der Zukunft. 

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) unterstrich, dass das Verhandlungsergebnis nach nur vier Monaten erreicht werden konnte. Die leistungsorientierte Spitalsfinanzierung allein habe den Kostenanstieg in den Spitälern nicht bremsen können, weil es keine Strukturreform gegeben habe. Nun würden diese in Angriff genommen. Demnächst würde auch das Gruppenpraxisgesetz beschlossen, kündigte der Mandatar an, und die Privatspitäler seien auch in die Reformen miteinbezogen worden.

Abgeordneter GAUGG (F) brachte einen Abänderungsantrag ein, der Verbesserungen für BezieherInnen von Ausgleichszulagen bringt. Damit erhalten diese eine Pensionserhöhung von 2 %.

Abgeordneter Dr. BRUCKMANN (V) begrüßte es, dass nunmehr die kleineren Pensionen mehr als nur um die Inflationsrate erhöht werden. Durch Umschichtungen im Sozialbudget sei es zudem gelungen, zusätzlich 350 S für alleinstehende und 500 S für verheiratete Ausgleichszulagenbezieher auszuzahlen.

Das Gesetz wurde in der Fassung des Abänderungsantrages der Regierungsparteien mit VP-FP-Mehrheit angenommen. Der SP-Entschließungsantrag fand keine Mehrheit. Die Vereinbarung über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung wurde ebenfalls mehrheitlich beschlossen.

F-V-ANTRAG 324/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES NACHTSCHWERARBEITSGESETZES UND DES URLAUBSGESETZES

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Abgeordneter RIEPL (S) stellte fest, hinter der Änderung des Nachtschwerarbeitgesetzes verstecke sich nichts anderes als ein  Geschenkpaket für die Wirtschaft im Ausmaß von fast 300 Mill. S. Angesichts der Belastung von Arbeitnehmern sei dies unakzeptabel, kritisierte Riepl und sprach von Umverteilung von unten nach oben.

Abgeordneter Ing. MADERTHANER (V) erwiderte, die Maßnahmen des Gesetzes seien keine Geschenke an die Unternehmer, sondern notwendige Schritte zur Stärkung der Wettbewerbskraft der österreichischen Wirtschaft. Die Abstandnahme von einer Beitragserhöhung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Leistungen des Nachtarbeitsgesetzes sei Ausdruck einer vernünftigen Arbeitnehmerpolitik, betonte Maderthaner.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) konnte sich dieser Ansicht nicht anschließen und interpretierte die Nichterhöhung des Beitrages als Indiz dafür, dass die Regierung Schranken gegen Nachtarbeit nicht mehr für notwendig hält.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN teilte mit, er habe sich bei der Erhöhung der Saisonnierkontingente peinlich genau an die Vorschläge des AMS in den Ländern gehalten, denen Beschlüsse der Sozialpartner zugrunde lagen.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) qualifizierte die Änderungen des Urlaubsgesetzes als ersten Schritt in Richtung einer Saisonverlängerung für Arbeitnehmer im Tourismus. Auch werde dadurch die Schieflage bei der Arbeitslosenversicherung von saisonal Beschäftigten beseitigt, hob er hervor.

Abgeordneter SEVIGNANI (F) erwartete sich von der Saisonverlängerung einen kräftigen Impuls für die Tourismuswirtschaft, aber auch eine Stärkung der Mitarbeiterbindung an die Betriebe.

Das Nachtschwerarbeitsgesetz und die Änderung des Urlaubsgesetzes wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen.

BERICHT DES RH-AUSSCHUSSES BETR. ÜBERPRÜFUNG DER REPRÄSENTATIONS-AUFWENDUNGEN DES VORMALIGEN BUNDESKANZLERS DR. VRANITZKY

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Abgeordneter LEIKAM (S) warf den Regierungsparteien vor, es sei ihnen im Rechnungshofausschuss bloß darum gegangen, den ehemaligen Bundeskanzler Vranitzky "anzupatzen". Zur Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit der Repräsentationsausgaben hätten ÖVP und FPÖ eigentlich nichts zu sagen gehabt. Fest stand für Leikam, dass die tatsächlichen Überschreitungen bei anderen Budgetansätzen eingespart wurden, auch sei es in verschiedenen Bereichen zu Unterschreitungen gekommen. Leikam kritisierte ferner, die Abgeordneten der Regierungsparteien hätten im Ausschuss offenbar über Informationen verfügt, die der Opposition nicht zur Verfügung standen. Er äußerte in diesem Zusammenhang den Verdacht von illegaler Datenbeschaffung.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) betonte, seine Fraktion sei an einer Aufklärung interessiert gewesen, die SPÖ aber habe vertuscht und gemauert und den Ausschuss in stundenlange Geschäftsordnungsdebatten verstrickt, weil sie etwas zu verbergen hatte. Der Ausschuss habe den Beweis erbraucht, dass Vranitzky eine beachtliche Anzahl von Flügen absolviert hatte. Dies erwecke den Verdacht der Geschenkannahme, unterstrich Trinkl und sah Zusammenhänge zwischen den Gratisflügen und dem Erwerb von Anteilen an der Bank Austria durch die Westdeutsche Landesbank.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) konnte sich inhaltlich in weiten Bereichen seinem Vorredner anschließen, gab aber zu bedenken, es sei aufgrund des Prüfungsauftrages des Ausschusses nicht möglich gewesen, die wirklich schwerwiegenden Fragen " das Verhältnis Vranitzkys zur Westdeutschen Landesbank " zu untersuchen.

Abgeordneter GAUGG (F) erinnerte daran, dass Vranitzky im Ausschuss 11 Gratisflüge zugegeben hatte. Dies erfülle den Tatbestand der verbotenen Geschenkannahme, meinte er. Gaugg kritisierte ferner, dass Vranitzky sein Repräsentationsbudget um das Dreifache überschritten hatte, und zeigte sich auch irritiert über einzelne Aufwandsposten. So habe ein Mittagessen des Kanzlers mit dem König von Malaysia 171.000 S gekostet, eine rumänische Delegation hingegen sei in der Parlamentskantine um 3.000 S "abgefüttert" worden.

Abgeordneter BRIX (S) unterstrich, Vranitzky habe die Gratisflüge im Interesse Österreichs getätigt, und erinnerte daran, auch die gegenwärtige Außenministerin habe Einladungen zu Reisen angenommen.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) bemerkte, Vranitzky habe diese Flüge nicht im Interesse Österreichs, sondern vielmehr für das "rote Spinnennetz" und für sich selbst getätigt. Er erinnerte daran, dass in Deutschland Ministerpräsident Lothar Späth wegen zwei Flügen, die ihm die West LB geschenkt hatte, zurücktreten musste.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) warf den Regierungsparteien "Anpatzerei" eines verdienten Bundeskanzlers vor. Inhaltlich sei es der Koalition nie darum gegangen, die Repräsentationspesen Vranitzkys zu überprüfen.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) sah eine Verbindung zwischen den Gratisflügen Vranitzkys und den Syndikatsverträgen der West LB im Bereich der Bank Austria. Er bedauerte, dass es aufgrund der Geschäftsordnung nicht möglich war, diese Frage näher zu erörtern.

Abgeordneter DOBNIGG (S) konstatierte, den Regierungsparteien sei es bei dieser Prüfung nur darum gegangen, ein Minderheitsrecht der Opposition zu blockieren und über Gerüchte Skandalisierung aufzubauen.

Abgeordneter PRINZ (V) sah zahlreiche ungeklärte Punkte in der Causa Vranitzky/WestLB, wobei im Mittelpunkt die Frage stehe, warum Bundeskanzler Vranitzky Flüge im Interesse der Republik nicht auch dieser verrechnet habe. Prinz wies in diesem Zusammenhang auf das Interesse der WestLB an Anteilen der Bank Austria hin, die derzeit noch im Besitz der AVZ sind.

Auch für Abgeordneten Mag. MAINONI (F) lag der Haken an der Sache in den handfesten Interessen der WestLB an der Bank Austria, wobei sich Vranitzky als Bundeskanzler der Republik Österreich sehr heftig für das Vorkaufsrecht der WestLB an Bank Austria-Anteilen engagiert haben soll. Mainoni listete eine Reihe von Flügen des Ex-Kanzlers im Privat-Jet der WestLB auf und erinnerte daran, dass eben diese WestLB zweitgrößter Aktionär der Bank Austria geworden ist. "Hoffentlich geht den Sozialdemokraten jetzt ein Licht auf, was ihr Altkanzler da gemacht hat", sagte Mainoni.

Abgeordneter HAIGERMOSER (F) schloss die Debatte mit einem thematischen Bogen vom "Vielflieger Vranitzky", der als Konsulent bei der WestLB gelandet sei, zum "Weitflieger Klima", der nun in Argentinien für VW tätig sei.

Bei der Abstimmung wurden der Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses sowie der Ausschussbericht jeweils mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

V-F-ANTRAG 230/A AUF BEAUFTRAGUNG DES RECHNUNGSHOFES MIT DER DURCHFÜHRUNG BESONDERER AKTE DER GEBARUNGSÜBERPRÜFUNG

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Abgeordneter EDLER (S) sprach von einem Versuch der Koalitionsparteien, das Wiener AKH zu skandalisieren. ÖVP und FPÖ betrieben totale Verunsicherung von Ärzten und Patienten dieses Spitals, das höchsten medizinischen und wissenschaftlichen Kriterien gerecht werde. 9.000 Patienten werden täglich im AKH behandelt, ein Drittel davon aus den Bundesländern und 25 % aus Niederösterreich, würdigte Edler und warf der Koalition eine Politik in Richtung Zwei-Klassen-Medizin vor. Edler begrüßte die kürzlich erfolgte Einigung der Bundesregierung mit der Stadt Wien über einen 5,1 Mrd. S-Beitrag des Bundes, mit der ein 18-jähriger Rechtsstreit zu Ende ging. Sieger dieser Einrichtung sind die Steuerzahler, die Patienten und die Studenten. - Setzen wir alles daran, dass der Weltruf des AKH erhalten bleibt, schloss Edler.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) stellte klar, dass es bei diesem Antrag nicht darum gehe, die medizinischen Leistungen des AKH in Frage zu stellen, sondern darum, das "sozialistische Spinnennetz", das bei der Errichtung dieses Spital gebildet wurde, aufzuklären. Nicht um medizinische Qualität oder die Versorgung der Patienten, sondern um die Überprüfung von Abrechnungen gehe es. Gott sei Dank hätten sich der Bund und die Stadt Wien über die offenen Finanzierungsfragen geeinigt, sagte der Redner und brachte einen Abänderungsantrag ein, da sich der zweite Punkt des gegenständlichen Antrages erübrigt habe.

Abgeordneter FAUL (S) warf Abgeordnetem Großruck vor, sich selbst entlarvt zu haben. Er wolle eine Skandalisierung und die Überprüfung von Baukosten, die längst und oft überprüft worden sind. Den Koalitionsparteien sei jedes Mittel recht, um im Vorfeld der Wiener Wahlen mit diffamierenden Äußerungen gegen die alte Bundesregierung und die SPÖ zu agieren. Überdies warf Faul den Koalitionsparteien vor, ihr unsoziales Sparpaket auch im Gesundheitswesen fortzusetzen und das ersparte Geld in Abfangjäger und andere Kriegsmaterialien zu investieren.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) wollte nicht rote, blaue oder schwarze Gesundheitspolitik, sondern Politik für die Patienten. Für das AKH müssen Bund und Stadt Wien 12.000 S pro Minute zusätzlich aufwenden, rechnete die Rednerin vor und erinnerte an die Kritik des Rechnungshofes an schwer zu durchschauenden Kostenabrechnungen und an der nach sechs Jahren immer noch fehlenden Endabrechung über die Errichtung dieses Spitals. Die FPÖ will ein AKH, das effizient und zukunftsorientiert arbeitet, in dem sich die Patienten wohl fühlen und in dem nicht die Parteipolitik im Mittelpunkt stehe.

Abgeordneter REHEIS (S) warf den Regierungsparteien unseriöse Skandalisierungspolitik vor und begrüßte den Kompromiss zwischen dem Bund und der Stadt Wien, der die Finanzierung des AKH sichert. Die Beilegung des 13 Jahre alten Konflikts sei positiv zu beurteilen, da die finanzielle Zukunft des AKH nunmehr gesichert sei, auch in Zukunft könne nun geheilt, geforscht und ausgebildet werden. Dieser Schritt war notwendig, um das AKH als weltweit angesehenes Spitzenspital finanziell abzusichern. 

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) sagte ja zur Prüfung von Abrechnungen, erteilte aber allen Anti-Wien-Motiven eine klare Absage. Wenn von Wettbewerb und Leistung die Rede sein soll, plädierte der Redner dafür, Eckdaten in Wien, Graz und Innsbruck zu vergleichen und auf Basis eines solchen Vergleichs Mängel abzustellen. Stellen Sie die Standorte Wien, Graz und Innsbruck der Konkurrenz einer Evaluierung, forderte Grünewald die Koalitionsparteien auf.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) sah den Hintergrund dieser AKH-Debatte in der Parteipolitik und in der Gesundheitspolitik von ÖVP und FPÖ. Diese wollten die Qualität der Gesundheitspolitik nach unten nivellieren wie bei der Privatisierung der Flugrettung und bei der Änderung des Apothekengesetzes, mit dem ärztliche Hausapotheken dort zementiert werden sollen, wo sie nichts verloren haben. Kräuter trat für den Vorrang der öffentlichen Apotheke ein und bezeichnete die Hausapotheken als Notlösung, wo öffentliche Apotheken nicht zur Verfügung stehen. Der Koalition aber gehe es ausschließlich um Zusatzeinkommen für Privatärzte.

Abgeordnete LENTSCH (V) unterstützte die Überprüfung der Endabrechnung des AKH. Das habe nichts mit Skandalisierung zu tun. Nach der Einigung zwischen Bund und Stadt Wien könne man nun emotionslos an dieses Thema herangehen. "Es gibt keinen Grund, das österreichische Gesundheitssystem in Frage zu stellen. Wir brauchen aber mehr und bessere Medizin um weniger Geld", meinte Lentsch und erwartete sich vom Rechnungshof, klar zu machen, was dabei möglich ist und was nicht. Ziel der Überprüfung sei es, bestmögliche Rahmenbedingungen für die Spitzenmedizin in Österreich zu schaffen. 

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) warf den Sozialdemokraten vor, am Thema vorbei zu reden. In diesem Antrag gehe es weder um Abfangjäger, noch um eine unmenschliche Gesundheitspolitik, sondern lediglich um den Auftrag an den Rechnungshof, die Abrechnung über die Errichtung des AKH zu prüfen.

Abgeordneter KURZBAUER (V) verstand die Aufregung der SPÖ über die Rechnungshofprüfung nicht, sondern forderte zu einer nüchternen Betrachtung auf. Kurzbauer wies auf die hohen Errichtungskosten des AKH hin, die der Rechnungshof auf die lange Bauzeit und ein untaugliches Unternehmenskonzept zurückgeführt habe.

Abgeordnete Mag. PECHER (V) sah die Zeit für eine Endabrechung beim AKH gekommen, ohne dass deshalb die medizinischen oder wissenschaftlichen Leistungen des AKH in Zweifel gezogen würden. In diesem Zusammenhang erinnerte Pecher an die Kritik des Rechnungshofes an den hohen Kosten für den Neubau, an den Organisationsmängeln und am fehlendem Controlling.

Abgeordneter LEXER (V) hielt es für unverständlich, dass die SPÖ bereits bei Einbringung eines Prüfantrages von Skandalisierung spricht. Prüfung und Kontrolle seien in einer Demokratie notwendig, die medizinische Qualität des AKH stehe auch für ihn außer Zweifel.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zu diesem Antrag an, weil Prüfanträge nicht als Skandalisierungsversuch qualifiziert werden sollen. Nur wäre es sehr nützlich, wenn sich die Mehrheitsfraktionen umgekehrt auch Prüfungsanträgen der Oppositionsparteien anschließen würden. Schließlich erinnerte Kogler an die vor einem Jahr bestehende Übereinstimmung zwischen vier Parteien, dass Untersuchungsausschüsse zu einem Recht der parlamentarischen Minderheit werden sollen. Dies sei notwendig um zu verhindern, dass die Mehrheit bestimmt, was untersucht und geprüft werden soll.

Bei der Abstimmung wird der Antrag unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

AUSLIEFERUNGSANTRÄGE BETR. ABGEORDNETEN WESTENTHALER UND MAG. KUNTZL

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Abgeordneter Dr. KEPPELMÜLLER (S) leitete grundsätzliche Ausführungen zur Problematik der Immunität und der vorliegenden Auslieferungsbegehren mit dem Hinweis darauf ein, dass es Abgeordneten möglich sein müsse, Missstände aufzuzeigen, ohne von mächtigen Firmen verfolgt werden zu können. Keppelmüller verteidigte das Recht der Abgeordneten auf harte Kritik und Auseinandersetzung, wandte sich aber entschieden gegen untergriffige Äußerungen von Abgeordneten, gegen die sich die Betroffenen oft nur schwer zur Wehr setzen können. An die Adresse der FPÖ richtete der Abgeordnete die Aufforderung, darauf zu verzichten, Menschen zu diffamieren.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) plädierte dafür, über eine modernere Regelung der Immunität nachzudenken, statt alte Immunitätsfälle für tagespolitische Argumentationen heranzuziehen. Den Anspruch der SPÖ, zu entscheiden was gerecht und was ungerecht sei, wies Graf zurück und warf Keppelmüller eine fundamentalistische Haltung vor. Dieses Hohe Haus sei kein Gericht. Hier sei nur zu entscheiden, ob ausgeliefert werde oder nicht, für Schuldsprüche seien ausschließlich die Gerichte zuständig. Recht spreche das Gericht, nicht aber die SPÖ oder die gerade vorhandene Mehrheit. Graf trat daher für eine gesetzliche Regelung der Immunität ein, anstelle einer Spruchpraxis, die sich mit der jeweiligen Mehrheit ändern könne.

Bei der Abstimmung wurden die drei Anträge auf Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Ing. Westenthaler jeweils mit Mehrheit angenommen, in allen drei Fällen wurde festgehalten, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht.

Auch dem Auslieferungsbegehren gegen Abgeordnete Mag. Kuntzl stimmte der Nationalrat mehrheitlich zu und stellte auch in diesem Fall den Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten fest. 

WAHL EINES MITGLIEDES UND EINES ERSATZMITGLIEDES IN DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG DES EUROPARATES

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Abgeordneter Wolfgang JUNG (F) wurde an Stelle des Abgeordneten Ing. Westenthaler einstimmig zum Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gewählt, zum Ersatzmitglied wurde - ebenfalls einstimmig - Abgeordnete SCHOETTEL-DELLACHER (F) gewählt.

53. SITZUNG DES NATIONALRATS

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Präsident Dr. FISCHER schloss die letzte Sitzung dieses Jahres mit einem Dank an die Mitarbeiter des Hauses und wünschte namens des Parlaments der österreichischen Bevölkerung erholsame Festtage und Gesundheit im neuen Jahr.

(Schluss)