Parlamentskorrespondenz Nr. 64 vom 31.01.2001

NATIONALRAT DEBATTIERT EINE FERNE VERGANGENHEIT

Volksanwaltschaftsbericht 99, Bundesrechnungsabschluss 99

Wien (PK) - Wie Berichte aus einer fernen Vergangenheit mögen sie für manche wirken, und doch beziehen sie sich auf das Jahr 1999: Der Nationalrat debattierte den Bericht der Volksanwaltschaft 1999 und den Bundesrechnungsabschluss 1999. Debattiert und beschlossen wurden weiter ein Amtssitzabkommen mit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und weitere internationale Abkommen.

23. BERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT ÜBER DAS JAHR 1999

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Abgeordnete Dr. MERTEL (S) hielt fest, die Anregungen und Reformempfehlungen der Volksanwaltschaft seien als Appell an den Gesetzgeber zu verstehen. Sie brachte in ihrer Wortmeldung einige dieser Empfehlungen aus dem Bereich der Frauen- und Familienpolitik zur Sprache, weil hier, wie sie sagte, die Bundesregierung besonders wenig Verständnis aufbringe. So machte Mertel auf das Problem von langwierigen Verfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz aufmerksam und klagte, dass die ursprüngliche Zielsetzung des Gesetzes in der Praxis nicht erfüllt werde. Als weiteres Problem sieht sie die Art der Ermittlung des Pflegebedarfs bei schwerstbehinderten Kindern.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) erinnerte ihre Vorrednerin daran, dass die von ihr aufgezeigten Mängel in die Zeiten der alten Regierung zurückreichten. Großes Lob äußerte sie für die "hervorragende Arbeit" der drei VolksanwältInnen und meinte, der vorliegende Bericht gebe einen guten Einblick in die Vielschichtigkeit, die Bedeutung und den Erfolg der Tätigkeit der Volksanwälte, aber auch in bestehende Probleme. Es gehe nicht an, betonte Frieser, dass seit 10 Jahren zum Teil immer wieder die gleichen Probleme aufgezeigt würden, der Nationalrat sich damit aber nicht befasse.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) wies darauf hin, dass im Jahr 1999 9.186 Personen die Volksanwaltschaft in Anspruch genommen haben und 3.971 Prüfungsverfahren eingeleitet sowie 4.675 Prüfungsverfahren abgeschlossen wurden. "Diese Zahlen sprechen für sich", konstatierte sie. Die Volksanwaltschaft arbeitet Paphazy zufolge schnell und unbürokratisch und leistet durch ihre Kontrolle der Verwaltung wichtige Dienste für Rechtstaat und Demokratie. Da die Volksanwaltschaft guten Einblick habe, welche Missstände es wo in der Verwaltung gebe, will sie die Volksanwälte stärker in Fragen der Rechtspolitik einbeziehen.

Abgeordneter BROSZ (G) meinte, mehrere Beispiele aus dem Bereich der Bildung zeigten, wie wenig ernst Empfehlungen der Volksanwaltschaft in der Vergangenheit genommen worden seien. So sieht er nicht ein, warum nach wie vor nach Geschlechtsumwandlungen adaptierte Originalzeugnisse verweigert würden. Brosz plädierte außerdem dafür, Kindern mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf ein 13. Schuljahr zu ermöglichen und Behinderte zum Studium an Pädagogischen Akademien zuzulassen.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) erklärte, man solle angesichts der jüngsten Ereignisse Überlegungen anstellen, welche Rolle die Volksanwaltschaft in den Bereichen Tierschutz und Verbraucherschutz in Zukunft spielen könnte. In diesem Zusammenhang kritisierte er, dass in Österreich Gesetze und EU-Vorgaben nicht eingehalten und Kontrollen vernachlässigt worden seien.

Abgeordneter DONABAUER (V) zeigte sich über den Vorschlag seines Vorredners verwundert und meinte, Abgeordneter Kräuter wisse offenbar nicht, was die Volksanwaltschaft wirklich tue. Er selbst sieht es als großartige Leistung, dass die Volksanwaltschaft 1999 9.186 Bürgern Gehör geschenkt und 4.675 Prüfungsverfahren abgeschlossen habe. Donabauer versicherte, dass man sich mit den von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Schwachstellen beschäftigen werde.

Abgeordnete HALLER (F) hob hervor, die Volksanwaltschaft sei ein wichtiges Instrument für die Bürgerrechte und stelle für viele Bürger eine Art letzter Hoffnung dar. Die Berichte der Volksanwaltschaft seien aber auch wichtige Arbeitsbehelfe für verantwortungsvolle Politiker, da sie in vielen Bereichen Lösungsansätze aufzeigten. Haller zufolge stehen zwei Anregungen der Volksanwaltschaft im Sozialbereich vor der Umsetzung und zwar die bereits von Abgeordneter Mertel aufgezeigten Probleme in Bezug auf den Pflegebedarf von schwerstbehinderten Kindern sowie bundesweit einheitlich ausgestaltete Heimverträge für Pflegeheime.

Volksanwalt SCHENDER erklärte, die legistischen Anregungen seien das "Sorgenkind" der Volksanwaltschaft. Er appellierte an die Abgeordneten, den entsprechenden Anhang zum Bericht der Volksanwaltschaft "etwas genauer unter die Lupe zu nehmen", da dort vieles stehe, was wert wäre, aufgegriffen zu werden. Ein Initiativrecht für die Volksanwaltschaft würde ihm zufolge den Volksanwälten die Möglichkeit bieten, aktuelle Probleme direkt an den Nationalrat oder die Landtage heranzutragen. Als allgemeines Ziel der Volksanwaltschaft nannte Schender eine bürgerfreundlichere Verwaltung. Bedauern äußerte er darüber, dass ausgegliederte Rechtsträger nicht mehr der Kontrolle der Volksanwaltschaft unterliegen.

Volksanwältin Dr. KRAMMER sieht dringenden Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz. "Vergegenwärtigen Sie sich die Situation der Frauen und Kinder, die darauf warten, dass die Verfahren enden und sie zu ihrem Geld kommen", mahnte sie.

Der 23. Bericht der Volksanwaltschaft wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

AMTSSITZABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN STELLE ZUR BEOBACHTUNG VON RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT

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Abgeordneter Dr. EINEM (S) erläuterte, die in Wien angesiedelte EU-Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit habe die Aufgabe, sowohl der EU als auch den Mitgliedstaaten objektive, zuverlässige Daten über Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus zur Verfügung zu stellen, damit die einzelnen Staaten etwas dagegen tun könnten, damit aber auch ein Dialog über zu ergreifende Maßnahmen zustande komme. Kritik übte Einem an der Verzögerung der Ratifizierung des Amtssitzabkommens seitens der Koalition, die er darauf zurückführt, dass die Mitglieder der Bundesregierung nicht zur Eröffnung der Beobachtungsstelle eingeladen worden seien. "Das ist genau die Form von Außenpolitik, die uns schadet", erklärte er.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) räumte ein, dass auf dem Weg zur Ratifizierung des Amtssitzabkommens gröbere Hindernisse zu beseitigen gewesen seien, er wies aber die Darstellung seines Vorredners zurück. Laut Spindelegger gab es Schwierigkeiten zwischen der Leiterin der Beobachtungsstelle und der Regierung bzw. Österreich, die Meinungsverschiedenheiten seien mittlerweile aber ausgeräumt. Er hält es für richtig, dass diese Klärung vor der Ratifizierung erfolgt sei.

Abgeordneter JUNG (F) bezeichnete das erfolgte Gespräch als Voraussetzung für den Abschluss dieser Angelegenheit und verwies darauf, dass Österreich in dieser Frage zahlreiche Vorleistungen geleistet habe. Der Redner erinnerte an die Vorgeschichte und sagte, man hoffe nun nach der Klärung offener Fragen auf gute Kooperation.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) bezeichnete die Vorfälle in dieser Sache als "Trauerspiel" und fragte, was die von ihren Vorrednern vorgebrachten Kritikpunkte mit dem Amtsitzabkommen zu tun hätten. Das Vorgehen der Regierungsparteien in dieser Angelegenheit sei einzigartig in diesem Hause und zeichne ein bezeichnendes Bild dieser Regierung. Dieses Agieren sei "nicht in Ordnung" gewesen.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) befasste sich mit der Arbeit des EUMC und verwies in diesem Zusammenhang auf den Jahresbericht des Zentrums, dabei auf die verschiedenen Formen von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung eingehend. Die Arbeit des Zentrums sei wichtig und bedürfe europaweiter Unterstützung.

Abgeordnete GATTERER (V) zeigte sich froh darüber, das EUMC in Wien zu haben, merkte aber an, dass es in Österreich viele internationale Organisationen gebe, worüber man sich sehr freue. Bei der Eröffnung des EUMC habe es Irritationen gegeben, das habe man klären müssen. Der Ratifizierung des Amtsitzabkommens stehe gleichwohl nichts entgegen.

Abgeordneter HAIGERMOSER (F) erklärte, seine Fraktion bekenne sich zum Amtsitzabkommen, das sei nie in Frage gestanden sei. Gerade jüngste Ereignisse, u.a. in Norwegen, veranlassten, sich nochmals ausdrücklich zu dieser Stelle zu bekennen. Gerade deshalb müsse man aber auch darüber diskutieren dürfen, wie es um die Finanzen dieser Stelle bestellt ist. Diskussionsverweigerung sei generell unangebracht, betonte der Redner.

Die Genehmigung dieses Staatsvertrages erfolgte einstimmig.

BUNDESRECHNUNGSABSCHLUSS FÜR DAS JAHR 1999

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Abgeordneter Mag. KOGLER (G) erinnerte daran, dass die "rotschwarze" Regierung seinerzeit einige Massnahmen gesetzt hatte, die durchaus "Vorläufercharakter" zu jetzigen Schritten gehabt hätten. Der RH-Bericht lege nun klar, dass sich gerade die "schwarzen" Ministerien nicht an die Konsolidierungsziele gehalten hätten. Auch damals schon seien einkommensschwache Bevölkerungsgruppen betroffen gewesen, grundlegende Reformen hätten gefehlt. In die Nachhaltigkeit werde auch heute noch viel zu wenig investiert, weshalb er weitere Sparpakete fürchte.

Abgeordneter GARTLEHNER (S) gratulierte dem seinerzeitigen Finanzminister Edlinger dazu, dass durch dieses erfreuliche Ergebnis die Konsolidierungsdisziplin so gut eingehalten werden konnte. Gelungen sei dies ob guter Wirtschaftsdaten und einer neuerlichen Zunahme der Beschäftigung, die der damaligen Regierung ein besonderes Anliegen gewesen sei. Daran könnte sich die jetzige Regierung ein Beispiel nehmen, betonte der Redner.

Abgeordnete Mag. PECHER (V) beklagte das seinerzeitige Fehlen grundlegender Reformen, wie sie diese Regierung nun in Angriff genommen habe. Letztlich habe Edlinger Glück gehabt, doch substantielle Strukturmaßnahmen seien damals ausgeblieben. Dafür habe dessen Partei ja auch vom Wähler die Rechnung präsentiert bekommen.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) meinte, der Rechnungsabschluss sei nicht so grandios, wie die Sozialdemokraten nun meinten, gehe doch aus dem Bericht eindeutig hervor, dass es auch negative Effekte gegeben habe. Auch Trattner bemängelte das Fehlen entsprechender Reformen in jener Epoche, weshalb es höchste Zeit gewesen sei, dass ein anderer Finanzminister, eine andere Regierung die Verantwortung übernommen habe.

Abgeordneter KURZBAUER (V) verwies auf die negativen Effekte des Berichtsjahrs, in concreto die Zinsenbelastung und das Fehlen entsprechender Strukturmaßnahmen, etwa hinsichtlich des Controlling. Deshalb sei es hoch notwendig gewesen, Österreich neu zu regieren, wie dies durch die neue Regierung geschehe.

Abgeordneter MÜLLER (F) beklagte die negativen Folgen der "alten" Politik, die weder sozial noch demokratisch gewesen sei. Hier sei ein Schuldenberg aufgehäuft worden, und erst im Februar 2000 habe es eine Wende zum Besseren gegeben, wie auch in Brüssel anerkannt werde.

Abgeordnete LENTSCH (V) unterstrich die Wortmeldungen ihrer Vorredner und versicherte, der Kurs der neuen Bundesregierung werde im Interesse der Jugend und der Zukunft des Landes beibehalten.

Abgeordneter BÖHACKER (F) sagte, der Bundesrechnungsabschluss sei kein Grund zur Euphorie, habe der Schuldenstand doch ein historisches Höchstmass erreicht. Dem steuere nun die neue Regierung entgegen, die bereits auf erste Erfolge verweisen könne.

Abgeordneter AUER (V) ging auf den Bericht des Rechnungshofes hin und meinte, positiv sei zu vermelden, dass dies das letzte Budget mit einem derart hohen Abgang gewesen sei.

Abgeordneter EDLINGER (S) sah seine seinerzeitige Politik durch den Rechnungsabschluss bestätigt und meinte, diese Zahlen sprächen für sich. Diese Konsolidierung sei im übrigen unter anderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelungen, so habe es die damalige Regierung geschafft, die Inflation ausgesprochen niedrig zu halten, was der aktuellen Regierung nicht gelinge. Im übrigen habe man diese Resultate im Dialog erarbeitet, und das möge die gegenwärtige Regierung bedenken.

Abgeordneter EGGHART (F) meinte, dieser Abschluss zeige, dass die berühmte Knackwurst beim Hunde Edlingers besser aufgehoben sei als das Budget beim Herrl.

Der Bundesrechnungsabschluss wurde mehrheitlich genehmigt.

VP-F-ANTRAG 351/A BETREFFEND POSTSTRUKTURGESETZ-NOVELLE 2000

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Abgeordneter EDER (S) erläuterte den Inhalt der gegenständlichen Vorlage und kritisierte, dass die Begutachtungsfrist für diese Vorlage viel zu kurz gewesen sei. Die Intention dieser Initiative könne von seiner Fraktion nicht goutiert werden, hätte deren Realisierung doch negative Effekte für die österreichische Bevölkerung. Der Nahverkehrspolitik diene diese Vorlage jedenfalls nicht, und auch für die Beschäftigten stünden Verschlechterungen zu befürchten. Damit verabschiede sich die Regierung vom öffentlichen Verkehr und von den Interessen der Menschen.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (V) sagte, die SPÖ male wieder einmal das "Privatisierungsgespenst" an die Wand. Die Regierung bekenne sich aber zu diesem Schritt, der eine Modernisierung des öffentlichen Infrastrukturnetzes diene. Auch aus diesem Unternehmen werde die Regierung ein florierendes machen, denn auch hier werde die Wende zum Besseren erfolgen. Es werde eine gute Zukunft für den Postbus geben, zeigte sich der Redner überzeugt.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) entgegnete seinem Vorredner, bei den bisherigen Taten der Regierung dürfe man sich schon ein wenig fürchten. Man könne durchaus offen über allfällige Privatisierungen reden, doch gehe es auch um verkehrspolitische Leitlinien für die Regionen, und die könne er nicht erkennen. Verkehrspolitik müsse entsprechende Vorgaben haben, erst dann könne man sich überlegen, welches Unternehmen dafür das zweckdienliche sei.

Abgeordneter KIERMAIER (S) schloss in seiner Kritik an seinen Fraktionskollegen Eder an. Dieses Unternehmen bestehe seit 1907 und habe zwei Weltkriege ausgehalten. Diese Regierung aber werde es nicht mehr aushalten. Diese Vorlage könne daher von seiner Fraktion nicht angenommen werden. Der Redner würdigte sodann die gewaltigen Leistungen der Postbusse und stellte die Frage, wie denn die Bürgermeister reagieren werden, wenn erst einmal der Postbus nicht mehr komme.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) bezeichnete die Ausgliederung der Postbusse als ein Hoffnungsszenario für diese Busse, nachdem die seinerzeitige Politik keine zählbaren Ergebnisse gezeitigt hatte. Nun aber würden die Voraussetzungen für ein modernes Busunternehmen geschaffen.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) erklärte, eine Privatisierung der Postbusse oder nicht sei für sie keine Glaubensfrage. Ihr gehe es in erster Linie um Bedienungsqualität und Bedienungssicherheit und eine gerechte Mobilität für Menschen, die auf die Postbusse angewiesen sind. Dem gegenüber wolle die Regierung, dass Postbusse nur noch dort fahren, wo sie sich rentieren, egal ob die Region absterbe oder nicht, kritisierte sie.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) glaubt, dass durch den vorliegenden Gesetzesbeschluss die ländliche Mobilität in Frage gestellt wird. Er fürchtet, dass die Postbusse "verscherbelt" werden. Auch die Freiheitlichen Arbeitnehmer bei den Postbussen hätten sich gegen eine Privatisierung im Eilzugstempo gestellt, unterstrich Gassner.

Abgeordneter EDLER (S) sprach von einer schlechten Vorbereitung des Gesetzes und klagte, die Koalitionsparteien würden die Probleme der Betroffenen in den ländlichen Regionen und die Verunsicherung der beim Postbusdienst Beschäftigten nicht sehen.

Abgeordneter WIMMER (S) konstatierte, mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werde der Ausverkauf österreichischer Schlüsselunternehmen fortgesetzt. "Das wird ihr nächster Flop", prophezeite er. Wimmer zufolge wird durch die Pläne der Koalition die österreichische Nahverkehrspolitik "zerstört".

Die Poststrukturgesetz-Novelle 2000 wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet.

ÄNDERUNG DES SPARKASSENGESETZES

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Abgeordneter Dr. BAUER (S) hielt fest, die vorliegende Gesetzesnovellierung beinhalte notwendige Anpassungen und werde daher von der SPÖ unterstützt. Er äußerte dennoch einzelne Kritikpunkte. 

Abgeordneter MÜLLER (F) verwies auf die Notwendigkeit, das Sparkassengesetz an das neue Wirtschaftstreuhänderberufsgesetz anzupassen und erläuterte die wichtigsten Punkte.

Die Änderung des Sparkassengesetzes wurde einstimmig angenommen.

INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN MIT ASERBAIDSCHAN UND MIT USBEKISTAN * DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT USBEKISTAN, MIT INDIEN UND KROATIEN

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Der Nationalrat erteilte den Investitionsschutzabkommen mit Aserbaidschan und Usbekistan sowie den Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan, Indien und Kroatien einstimmig die Genehmigung.

PETITIONEN NR. 1, 2, 3, 4 UND 5   UND BÜRGERINITIATIVEN 1 UND 2

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Abgeordnete Mag. WURM (S) erinnerte daran, dass der Petitionsausschuss eingerichtet wurde, um Bürgern und Bürgerinnen einen direkten Kontakt zum Parlament zu ermöglichen. Diese Möglichkeit werde auch genützt. In diesem Sinn zeigte sich Wurm erfreut, dass seit kurzem Informationen über die Einbringung von Bürgerinitiativen und Petitionen auch über die Homepage des Parlaments abgerufen werden können. Was die BürgerInnen ganz besonders interessiert, sind ihr zufolge Umwelt- und Verkehrsfragen, die Nato- und Friedenspolitik, Grund- und Menschenrechte sowie Gesundheits- und Bildungsfragen.

Abgeordnete GATTERER (V) beklagte, es komme in letzter Zeit vermehrt dazu, dass Organisationen, konkret der ÖGB, versuchten, den Petitionsausschuss "für sich zu beanspruchen", und wertete dies als Missstand. Das sei nicht Zweck dieser Einrichtung. Insgesamt sieht Gatterer die Notwendigkeit, die Arbeit des Ausschusses effizienter zu gestalten, und regte darüber hinaus an, das Alterslimit für das Einbringen von Bürgerinitiativen auf 16 Jahre herabzusetzen.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) setzte sich mit dem Inhalt einzelner Petitionen auseinander und wies auf die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit hin. Aufgrund der begrenzten Mittel ist es seiner Ansicht nach aber notwendig, das Budget in diesem Bereich auch in den nächsten Jahren konzentriert einzusetzen. Die immerwährende Neutralität ist für Kurzmann ein Relikt der Nachkriegsgeschichte und obsolet.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) führte aus, in den letzten Wochen seien zahlreiche Petitionen und Bürgerinitiativen zu Bildungsfragen eingebracht worden. Eine solche "Flut" von Bürgerinitiativen und Petitionen zu einem einzigen Thema habe es bisher noch nie gegeben. Das zeigt Haidlmayr zufolge, dass sich die Bürger und Bürgerinnen um ihre Zukunft sorgten. Im Zusammenhang mit einer Petition zur Verkehrssicherheit forderte Haidlmayr eine stärkere Bestrafung alkoholisierter Lenker und eine Preissenkung für antialkoholische Getränke.

Abgeordneter Dr. RADA (S) bedauerte, dass es die Koalition in mehreren Fällen abgelehnt habe, eine Petition bzw. Bürgerinitiative einem Ausschuss zuzuweisen. Er hält das für demokratiepolitisch bedenklich. Darüber hinaus verwies Rada auf die zahlreichen Unterschriften gegen die Bildungspolitik der Regierung und mahnte selbst eine Senkung der Klassenschülerzahlen ein.

Abgeordneter GAHR (V) erklärte, trotz der Senkung der Zahl der Verkehrstoten sei es erforderlich, das Thema Alkohol im Straßenverkehr "laufend und nachhaltig zu bearbeiten". Er urgierte stärkere Kontrollen, aber auch vermehrte Aufklärung. Auch Drogen im Straßenverkehr dürften nicht verharmlost werden.

Auch Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) befasste sich mit jener Petition, die sich gegen Alkohol am Steuer wendet. Sie fürchtet allerdings, dass sich nichts ändern wird, da ihrer Auffassung nach Verkehrssicherheit in der Politik der Regierung keine große Rolle spielt.

Abgeordneter HEINZL (S) skizzierte, der jüngste schwere Unfall auf der Südosttangente habe die Dringlichkeit des Kampfes gegen Alkohol und Drogen am Steuer erneut aufgezeigt. Zum Thema Road-Pricing merkte er an, durch die wiederkehrende Verzögerung der Lkw-Maut seitens der ÖVP entstehe dem Staat ein milliardenschwerer Schaden. Während private Lenker zur Kasse gebeten würden, lasse man die Frächter-Lobby ungeschoren.

Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) brachte einen Entschließungsantrag seiner Fraktion zum Thema Verkehr ein. Demnach soll Verkehrsministerin Monika Forstinger binnen sechs Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, der es ermögliche, Verstöße gegen die Ökopunktepflicht zu ahnden. Die Strafen sollen dabei nach Vorstellung der SPÖ nicht die Fahrer treffen, sondern die Betriebe.

Der Sammelbericht des Petitionsausschusses wurde vom Nationalrat einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Erlassung von eindeutigen Rechtsgrundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen die Ökopunktepflicht blieb in der Minderheit.

ERSTE LESUNG DES S-ANTRAGES 325/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES STRAFGESETZBUCHES

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Abgeordneter Dr.  JAROLIM (S) erläuterte, der vorliegende Antrag der SPÖ ziele darauf ab, auch das Kriterium der sexuellen Orientierung in den Verhetzungsparagraphen des Strafgesetzbuches miteinzubeziehen. Darüber hinaus hält es die SPÖ für nicht erforderlich, das Kriterium der Öffentlichkeit im Verhetzungsparagraphen doppelt zu verankern und regt daher an, zu einer "einfachen Öffentlichkeit" überzugehen.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) sprach sich gegen den SPÖ-Antrag aus und argumentierte, dessen Umsetzung würde dazu führen, dass jede "biertischselige" Äußerung sanktioniert werden müsste. Zum zweiten Punkt des Antrages meinte Fekter es wäre besser, alle Teile der Bevölkerung vor Verhetzung zu schützen, anstatt eine bestimmte Gruppe zusätzlich unter Schutz zu stellen, dann könnte auch nicht mehr gegen die schwarz-blaue Regierung gehetzt werden.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) trat ebenfalls gegen eine Änderung des Verhetzungsparagraphen im Strafgesetzbuch ein. Er sieht keine Notwendigkeit für einen solchen Schritt.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) meinte, die Hetze gegen homosexuelle Menschen oder religiöse Minderheiten mit Kritik an der schwarz-blauen Regierung zu vergleichen, spreche für sich. "Ich habe dem nichts hinzuzufügen."

Der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident DI PRINZHORN wies den Antrag 325/A dem Justizausschuss zu. (Schluss)