Parlamentskorrespondenz Nr. 127 vom 27.02.2001

INNENAUSSCHUSS: OPPOSITION KRITISIERT ÄNDERUNG DES MELDEGESETZES

Strasser: Vorlage in Zusammenarbeit mit Datenschutzrat erarbeitet

Wien (PK) - Eine kontroversielle Debatte gab es im Innenausschuss über die Änderung des Meldegesetz es und des Volkszählungsgesetzes.

Die Regierung schlägt in diesem Gesetzentwurf vor, die meldebehördliche Kompetenz auch in Städten, in denen Bundespolizeidirektionen bestehen, auf den Bürgermeister zu übertragen. Weiters soll den Meldebehörden die Möglichkeit eingeräumt werden, obdachlosen Menschen eine Hauptwohnsitzbestätigung auszustellen.

Das Zentrale Melderegister, eingerichtet beim Innenressort, ist als Datenbank konzipiert, in der alle Menschen, die sich ständig in Österreich aufhalten, erfasst werden, auch Obdachlose und Gefängnisinsassen. Eine aus zehn Ziffern bestehende ZMR-Zahl soll dabei die Unverwechselbarkeit der registrierten Personen gewährleisten. Für Behörden ist ein umfassender und leicht zu handhabender Online-Zugriff auf das Melderegister vorgesehen, zudem sollen die ZMR-Daten und jene des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zu statistischen Auswertungen verbunden werden.

Die SPÖ hingegen fordert die Übertragung des Zentralen Melderegisters auf die Statistik Österreich, eine klare Trennung von Volkszählung und Meldewesen sowie eine Verschiebung der für Mai vorgesehenen Volkszählung. In einer eingehenden Information sollte die Öffentlichkeit über die beabsichtigte Verwendung der Daten - Volkszählungsdaten sollen nach Ansicht der sozialdemokratischen Abgeordneten auch für das Meldewesen verwendet werden - aufgeklärt werden. Aus diesem Grund verlangte S-Sicherheitssprecher Abgeordneter Rudolf Parnigoni die Einsetzung eines Unterausschusses.

Abgeordneter Günter Kiermaier (S) fügte hinzu, dass mit der geplanten Verwendung der Volkszählungsdaten für das Meldewesen zwingendes EU-Recht verletzt werde, da es verboten ist, statistische Daten für andere Dateien zu verwenden. Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) befürchtete hingegen Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger.

Abgeordneter Johann Loos (V) wies darauf hin, dass in verschiedenen Städten und Gemeinden sehr wohl Informationen angeboten werden und die Bürgermeister verpflichtet seien, ihre Bürger ausreichend in Kenntnis zu setzen. Von einer Straffung der Verwaltung im Bereich des Meldewesens und der Volkszählung sprach F-Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch und Abgeordneter Werner Miedl (V) nannte die Vorlage ein modernes, Kosten sparendes Gesetz.

Abgeordneter Peter Pilz (G) stellte eine Reihe konkreter Fragen, besonders interessierte er sich aber für die rechtliche Konsequenz, wenn das Religionsbekenntnis nicht angegeben werde.

Bundesminister Ernst Strasser machte darauf aufmerksam, dass die Vorlage in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Datenschutzrates erarbeitet wurde, verwies darauf, dass die Behörde die Wahl des Lebensmittelpunktes nach wie vor nicht beeinflussen könne, und sah Transparenz und Rechtssicherheit als gegeben an.

Seitens des Ressort wurde mitgeteilt, dass das Religionsbekenntnis nicht in das Zentrale Melderegister aufgenommen werde und das Nichtausfüllen der Rubrik "Religionsbekenntnis" im Rahmen des Melderechtes nicht strafbar sei.

Die von der SPÖ beantragte Einsetzung eines Unterausschusses wurde von den beiden Regierungsparteien abgelehnt. Die Vorlage erhielt unter Berücksichtigung eines V-F-Abänderungsantrages, der vor allem redaktionelle Klarstellungen enthält, die Zustimmung von FPÖ und ÖVP.

Die Verhandlung über den S- Entschließungsantrag betreffend zusätzliche 1.000 Planposten für die Sicherheitsexekutive wurde auf Antrag des V-Abgeordneten Günter Kößl nach einer kurzen Debatte, in der u.a. Minister Strasser stolz vermerkte, dass noch nie so viele Mitarbeiter des Sicherheitswache- und Gendarmeriedienstes wie Ende 2000 im Außendienst gewesen seien, mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP vertagt.

Zu Beginn der Ausschusssitzung wurde Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S) von den Ausschussmitgliedern einhellig zum Obmann-Stellvertreter gewählt. (Schluss)