Parlamentskorrespondenz Nr. 132 vom 27.02.2001

UMWELTAUSSCHUSS FÜR TIERMEHLVERBRENNUNG IN KOHLEKRAFTWERKEN

Abgeordnete erledigen umfangreiche Tagesordnung

Wien (PK) - Einige einstimmige Beschlüsse verzeichnete der heutige Umweltausschuss, der unter dem Vorsitz seines Obmannes Karl Schweitzer verhandelte. Zunächst vertagten die Abgeordneten die Beratungen über das Umweltmanagementgesetzes (352 d.B. und Zu 352. d.B.), um, wie Antragsteller Karlheinz Kopf (V) ausführte, Zeit für notwendige Abstimmungen mit den Ländern zu gewinnen.

Mit Zustimmung aller Ausschussmitglieder wurde dann eine Regierungsvorlage verabschiedet, mit der Kfz-Händler verpflichtet werden, die Verbraucher gezielt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen von PKW sowie über die zehn sparsamsten Fahrzeug-Modelle zu informieren. Ziel der damit umzusetzenden EU-Richtlinie ist es, die Marktchancen verbrauchsarmer Fahrzeuge zu verbessern und den Anteil des Verkehrs am CO2-Ausstoß zu reduzieren. Konkret vorgesehen sind Aushänge oder Schautafeln mit den verlangten Informationen am Verkaufsort (423 d.B.). Nach positiven Wortmeldungen der Abgeordneten Eveline Lichtenberger (G) und Ulrike Sima (S) wies Abgeordneter Wilhelm Weinmeier (F) auf Probleme von Betrieben mit farbigen Aushängen hin und brachte einen diesbezüglichen - bei der Abstimmung berücksichtigten - Abänderungsantrag ein. 

IMMISSIONSSCHUTZBERICHT 1999 - FORTSCHRITTE UND NEUE PROBLEME

Gelegenheit zu einer Debatte über die Qualität der Luft bot hierauf der einstimmig zur Kenntnis genommene und vom Ausschuss enderledigte Immissionsschutzbericht Luft 1999 (III-79 d.B.). Damals wurden an 18 Luftgütemessstellen Überschreitungen registriert und bei acht Statuserhebungen erkannt, dass Maßnahmenkataloge in erster Linie die Verursacher Verkehr (NO2 und Staub) sowie Industrie (Staub) betreffen werden. Stärkste Einzelquelle im Verkehrsbereich waren schwere Nutzfahrzeuge. Die Schwefeldioxidemissionen konnten seit 1980 von 400.000 t/Jahr auf 46.000 t/Jahr reduziert werden, mit deutlichen Rückgängen wird auch in der Zukunft gerechnet. Weniger Überschreitungen als in den Vorjahren wurden 1999 beim Grenzwert für Schwebestaub gemessen. Modellrechnungen lassen eine signifikante Abnahme der Hintergrundbelastung, mancherorts um die Hälfte, erwarten. Bei Statuserhebungen in Linz wurden als Hauptemittenten die VOEST-Alpine und der Straßenverkehr ermittelt. Das Sanierungsgebiet dürfte die Gemeinden Linz und Steyregg umfassen.

Die Stickoxidemissionen sanken im langjährigen Vergleich von 230.000 t auf 171.000 t. Grenzwerte wurden jeweils einmal in Klagenfurt und Villach, elfmal in Graz, viermal in Hall/Tirol, dreimal in Innsbruck und jeweils zweimal in Vomp/Tirol sowie in Wien überschritten, vor allem durch Verkehrsemissionen, die 50 % aller NOX-Emissionen ausmachen. Während die Emissionen bei Benzin-Pkw seit 1980 deutlich abnahmen, zeigten andere Kfz erst steigende, dann gleich bleibende Emissionen, wobei schwere Nutzfahrzeuge am meisten zu den NOX-Emissionen beitrugen. Voraussichtliches Sanierungsgebiet ist Graz.

Schwierig einzuschätzen sei der langfristige Trend bei der Ozonbelastung, nachdem der Zielwert für Ozon 1999 an allen 110 Messstellen überschritten wurde. Die Experten rechnen künftig mit einer geringeren Häufigkeit hoher Ozonspitzenbelastungen, führen die großflächig steigende Hintergrundbelastung auf vermehrte Emissionen in anderen Kontinenten zurück und warnen vor Auswirkungen einer möglichen Klimaänderung auf die Ozonbildung. Die gesetzlichen Ziele bei der Ozonreduktion werden für 2001 als nicht erreichbar und für 2006 als sehr ambitioniert bezeichnet.

Bei Kohlenstoffmonoxid registriert der Bericht eine deutliche Abnahme, vor allem infolge strengerer Abgasbestimmungen im Verkehr.

Da die Emissionen weiter zurückgehen, sind Grenzwertüberschreitungen in Zukunft höchstens in Ausnahmefällen zu erwarten.

Bei Blei sei der Grenzwert zumindest seit dem Verbot von

verbleitem Benzin nicht überschritten wurde. Mit Grenzwertüberschreitungen sei künftig nicht zu rechnen, lautet die Prognose der Experten, dasselbe gilt für Benzol. 

Die 1. Luftqualitätstochterrichtlinie betreffend SO2, NO2, NOX, Partikel und Blei in der Luft macht eine Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft bzw. der Messkonzept-Verordnung notwendig. Im Detail besteht laut Bericht Anpassungsbedarf wegen des neuen Grenzwertes zum Schutz von Vegetation und Ökosystemen, eines neuen Messverfahrens für Schwebestaub und neuen Bestimmungen für die Lage der Immissionsmessstellen.

In der Debatte trat Abgeordnete Eva Glawischnig (G) dem Eindruck entgegen, bei den Luftschadstoffen sei "alles paletti". Die Grenzwerte seien im Immissionsschutzgesetz Luft (IGL) zu hoch festgelegt worden. Glawischnig zeigte sich besorgt für die bevorstehende Novellierung des IGL, da das Wirtschaftsministerium die Absicht kritisiert habe, Österreich zu einem Musterland des Immissionsschutzes zu machen. Glawischnig drängte auf Maßnahmen gegen die Emission von Bio-Aerosolen in der Massentierhaltung und auf den Schutz vor Staubimmissionen.

Abgeordnete Ulrike Sima (S) wies auf lokale Überschreitungen von Grenzwerten hin und erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Ausweisung von Maßnahmengebieten durch die Landeshauptleute. - Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) fragte, welche internationalen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation gesetzt werden.

Umweltminister Wilhelm Molterer sah substantielle Fortschritte in einigen Bereichen der Luftreinhaltung, räumte aber zugleich auch Probleme ein. Aufgrund neuer Erkenntnisse werde etwa Staub zunehmend zu einem Thema. Die Endverhandlungen über eine Regierungsvorlage zur Novellierung des IGL werden derzeit auf Basis der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens geführt, sein Ziel sei eine Beschlussfassung über die Novellierung noch im ersten Halbjahr 2001. Einen Zeitplan für Maßnahmen gegen die Bio-Aerosole, eine komplexe Thematik, könne er derzeit noch nicht bekannt geben, Gespräche mit den Bundesländern über Finanzierung und Immissionskataster wurden bereits aufgenommen. Die Frage der Maßnahmengebiete, die noch nicht ausgewiesen wurden, werde Gegenstand der IGL-Novelle sein, sagte der Minister.

Internationale Maßnahmen zur Luftreinhaltung seien gerade für Österreich sehr wichtig, die EU-Standards seien bei den Erweiterungsverhandlungen vollständig zu berücksichtigen.

Schließlich sagte der Minister den Abgeordneten Ulrike Sima und Hannes Bauer (beide S), die auf Maßnahmen der Landeshauptleute drängten, zu, die Länder auf ihre Verpflichtungen hinzuweisen.

DIE ALPENKONVENTION - EIN UMWELTPOLTISCHER MEILENSTEIN

Dann nahm der Ausschuss die am 23. Mai 2000 vertagten Beratungen über den Antrag 73/A wieder auf, in dem die Grünen hinsichtlich des Alpenprotokolls einen verbindlichen Stopp für Projekte forderten, die zu hochrangigen Straßenverkehrsachsen führen.

Abgeordnete Eveline Lichtenberger (G) erinnerte an den zwischenzeitlich erfolgten Abschluss der Alpenkonvention und sprach von einem zentralen Vertragswerk für eine grenzüberschreitende Alpenpolitik, die rasch umgesetzt werden sollte. Die Abgeordnete legte einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag vor, in dem die Bundesregierung ersucht wird, die Ratifizierung des Verkehrsprotokolls und der bisher unterfertigten Protokolle zur Alpenkonvention bis zum Beginn des "Internationalen Jahres der Berge 2002" zu ermöglichen. Die rechtliche und inhaltliche Umsetzung aller Protokolle und insbesondere des Verkehrsprotokolls sei in Angriff zu nehmen. Besonders wichtig sei der Verzicht auf neue alpenquerende Straßen, schloss Lichtenberger und bat um Berichterstattung des Umweltminister zur Umsetzung der Alpenkonvention.

Abgeordneter Gerhard Reheis (S) schloss sich seiner Vorrednerin an und würdigte die Arbeit der österreichischen Verhandler an dem gut ausformulierten Text, insbesondere das Verkehrsprotokoll könne als ein Erfolg Österreichs gewertet werden. Reheis plädierte für Innsbruck als Konventionssitz. Den Transitvertrag will Reheis nicht nur im Verkehrsausschuss, sondern auch im Umweltausschuss diskutieren. Es gelte zu verhindern, dass der Vertrag 2003 ausläuft.

Bundesminister Molterer nannte die Alpenkonvention einen Meilenstein im Interesse des Alpenraums, der ein ökologisch sensibles Rückzugsgebiet vieler Arten darstelle. Die Ratifizierung werde von Österreich betreut, über die Frage des Konventionssitzes werde im nationalen Komitee beraten. Das jüngste EuGH-Erkenntnis, dass der Transitvertrag zum EU-Primärrecht zähle, wertete der Umweltminister als ein wichtiges Signal. Er werde dem Umweltausschuss über die Umsetzung der Alpenkonvention Bericht erstatten, sagte Minister Molterer zu. - Nach Ablehnung des Antrages der Grünen wurde der Vier-Parteien-Entschließungsantrag einstimmig verabschiedet.

FORDERUNG DER GRÜNEN FÜR EIGENSTÄNDIGES UMWELTMINISTERIUM ABGELEHNT

Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen zielte auf ein eigenständiges Umweltministerium, das neben den bisherigen Kompetenzen des Umweltressorts die Zuständigkeit für Klimaschutz, Artenschutz, Energiepolitik und Anti-Atompolitik erhält (108/A[E]).

Abgeordneter Herbert Graf (F) sah keinen Anlass, diesem Antrag zuzustimmen, da die Umweltagenden im Landwirtschaftsministerium optimal und unter Nutzung aller Synergien der Zuständigkeiten für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserrecht wahrgenommen würden.

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) machte demgegenüber auf die Kritik von Naturschutzorganisationen an der Struktur des Ressorts aufmerksam und meinte, die Kompetenzen für Nationalparks und Umweltschutz würden im Landwirtschaftsministerium keineswegs optimal wahrgenommen. Darüber hinaus warnte sie davor, im Zuge der Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung die Kompetenz für die Umweltkontrolle völlig an die Länder zu übertragen. Schließlich beklagte Glawischnig auch, dass die Anti-AKW-Politik in der neuen Regierung nicht mehr "Chefsache" sei. - Dies veranlasste Abgeordneten Karl Schweitzer (F) zur Feststellung, dass die Anti-AKW-Politik in der vergangenen Regierung in der Kompetenz der Ministern Prammer lag.

Abgeordnete Ulrike Sima (S) unterstützte den Antrag der Grünen, weil auch sie die Eingliederung des Umweltressorts in das Landwirtschaftsministerium für nicht sinnvoll hielt, zumal die Landwirtschaft selbst als ein Umweltverschmutzer anzusehen sei.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) listete auf, dass mit der Kompetenz für Wald, Wasser, Abfallwirtschaft, Anti-Atom-Politik, Landwirtschaft, Umweltschutz, Luft und Klima in einem Ministerium noch nie eine so umfassende Umweltschutzkompetenz gegeben habe. Die Sache widerspreche eindeutig Polemik der Opposition, meinte Kopf.

Die Bundesstaatsreform ist für Kopf ein Gebot der Stunde. Es sei sinnvoll, dem Bund die Grundsatzgesetzgebung, die Ausführung aber den Behörden vor Ort zu überlassen.

Abgeordnete Lichtenberger (G) sagte ja zur Absicht, mit der Bundesstaatsreform Doppelgleisigkeiten zu beseitigen, lehnte bloße Kompetenzverlagerungen aber ab. Man sollte die Bundesstaatsreform auch im Umweltausschuss diskutieren, verlangte Lichtenberger.

Abgeordneter Otmar Brix (S) erinnerte an das Bemühen der vorigen Bundesregierung, in der Anti-AKW-Politik den nationalen Konsens zu finden und sprach die Empfehlung an die Bundesregierung aus, auf die Opposition zu hören.

Auch Umweltminister Molterer nannte es klug, die Anti-AKW-Politik auf eine breite Basis zu stellen. Daher bemühe sich auch die jetzige Regierung, von Seiten Österreichs mit einer Stimme zu sprechen und eine gemeinsame Strategie zu verfolgen.

Nachdem die Umweltpolitik lange Zeit ein Sonderdasein geführt habe, habe die Regierung nun eine Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gesetzt. "Beurteilen Sie das Umweltressort nach seinen Taten und nicht nach seiner Struktur", forderte Molterer die Oppositionsabgeordneten auf. Die BSE-Problematik sei kein Umweltproblem, sondern ein Gesundheitsrisiko, das es zu bewältigen gelte. Österreich könne stolz darauf sein, die Entwicklung zur industrialisierten Agrarproduktion nicht mitgemacht zu haben. "Die jüngsten Ereignisse geben uns Recht", schloss Molterer. - Der Antrag wurde mit F-V-Mehrheit abgelehnt.

REGIERUNGSPARTEIEN FORDERN AGENTUR FÜR ERNÄHRUNGSSICHERHEIT

Der Entschließungsantrag 112/A(E) der Grünen auf Maßnahmen gegen die fortschreitende Kompetenzzersplitterung in der KonsumentInnenpolitik gab dem Ausschuss Gelegenheit über das aktuelle Thema "Ernährungssicherheit" zu verhandeln.  

Abgeordnete Sima (S) betonte die Notwendigkeit, in der Nutztierhaltung eine klare Trennung zwischen Produzenteninteressen und Qualitätskontrolle aufrecht zu erhalten und wies auf BSE-Krise und unzureichende Futtermittelkontrolle auf den Bauernhöfen hin. Sie verlangte mit einem Entschließungsantrag die Vorlage eines Regierungsentwurfes zur Änderung des Bundesministeriengesetzes, um sämtliche Kompetenzen in den Bereichen Einstufung und Kontrolle von Betriebsmitteln (Futtermittel, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) dem Gesundheitsminister zu übertragen.

In eine andere Richtung gingen die Vorstellungen der Regierungsparteien, für die Abgeordneter Gerhard Fallent (F) einen Entschließungsantrag vorlegte, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Gesetz zur Errichtung einer "Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich" vorzulegen. Die Agentur soll eine Körperschaft öffentlichen Rechts darstellen und zu 100 Prozent im Bundeseigentum verbleiben. Die Länder sollen ihre Kompetenzen in die Agentur einbringen. Ziel ist eine lückenlose Prozesskontrolle der Nahrungsmittelproduktion, die Wahrung der Sicherheit und der Qualität der Ernährung auf höchstem Niveau. Die Agentur soll auch die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendige Forschung betreiben.

Diesem Antrag wollte Abgeordnete Sima (S) nicht zustimmen, da sie ein klares Konzept für die Einrichtung der Agentur vermisste.

Abgeordnete Glawischnig (G) klagte über die Einschränkung der Lebensmittelkontrolle und sah durch den F-V-Antrag nicht gewährleistet, dass die Kontrollen intensiviert werden. 

Abgeordneter Schweitzer (F) machte darauf aufmerksam, dass eine inhaltliche Diskussion über die einzurichtende Agentur sinnvollerweise erst nach Vorlage des Regierungsentwurfs zu führen sei.

Umweltminister Molterer sah in der zu schaffenden Agentur einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zu höherer Lebensmittelsicherheit. Vorwürfe, die Beamten seines Ressorts hätten ihre Kontrollaufgaben vernachlässigt, wies der Minister entschieden zurück.

Abgeordneter Bauer (S) konterte, es gehe nicht um Beamte, sondern um natürliche Interessenskonflikte im Landwirtschaftsministerium.

Bundesminister Molterer unterstrich, dass ein Ministerium dem Gesetzgeber, nicht aber irgendeiner Interessensgruppe verpflichtet sei.

Bei der Abstimmung blieben die Entschließungsanträge der Grünen und der SPÖ jeweils in der Minderheit der Antragsteller; der F-V-Entschließungsantrag wurde mit der Mehrheit der Regierungsparteien angenommen.

MITVERBRENNUNG VON TIERMEHL IN KOHLEKRAFTWERKEN ERMÖGLICHT

Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ beantragten im Zusammenhang mit der BSE-Krise eine Änderung des Altlastensanierungsgesetzes. Demnach soll die Ablagerung von Aschen und Schlacken, die bei der Kohleverbrennung anfallen und die in die ursprüngliche Lagerstätte zurückgeführt werden, auch dann vom Altlastenbeitrag befreit sein, wenn bis zu zehn Prozent - nicht gefährliche - Abfälle mitverbrannt werden. Damit will man einen Anreiz für Betreiber von Kohlekraftwerken schaffen, auch Tiermehl in ihren Anlagen zu verbrennen (373/A).

Die thermische Behandlung von Tierkörpermehl sei zwar in Ordnung, er habe aber ein Problem hinsichtlich der Luftreinhaltung, erklärte Georg Oberhaidinger (S). Ein Abänderungsantrag der SPÖ sah deshalb vor, dass für die Verbrennung von Tiermehl die selben Standards gelten wie sie im Rahmen der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen oder in einer Verordnung über die Verbrennung von Abfällen gemäß Paragraph 29 festgelegt sind.

Die Grünen sprechen sich grundsätzlich gegen eine Bevorzugung der thermischen Verwertung von Abfällen aus, betonte Abgeordnete Eva Glawischnig (G). Auch sehe sie keinen plausiblen Grund dafür, für die Entsorgung von Tiermehl eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die Entsorgung noch immer ausschließlich im Versuchsbetrieb laufe; dies bedeute "keine Auflagen, keine Gutachten und keine abschließende Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen". Zudem sollte man sich grundsätzliche Gedanken über alternative Entsorgungsmöglichkeiten machen, forderte sie.

Abgeordneter Karl-Heinz Kopf (V) stand dem Abänderungsantrag ablehnend gegenüber, da es nicht Sinn mache, aus Kohlekraftwerken Müllverbrennungsanlagen zu machen. Damit würde man über das Ziel hinaus schießen, sagte er.

Auch Abgeordneter Gerhard Fallent (F) sprach von einer sinnvollen und guten Maßnahme, zumal nur 10 % Tiermehl beigemengt werden dürfen, eine Befristung bis Ende 2006 vorgesehen ist und überdies eine kostengünstige Lösung gefunden wurde. Damit wäre die Entsorgungssicherheit auf nationaler Ebene gewährleistet, gab er sich überzeugt.

Bundesminister Wilhelm Molterer unterstrich, dass Österreich ausdrücklich für ein dauerhaftes Tiermehlverfütterungsverbot auf EU-Ebene eintrete. Wenn das Tiermehl aber nicht mehr verwertet werde, dann müsse eine Entsorgung gewährleistet werden, die einerseits in Österreich stattfinde und die andererseits die höchsten Sicherheitsstandards erfülle. Dies treffe nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand auf die Verbrennung zu, betonte er. Er sei jedoch bereit, über alternative Verwertungsmethoden nachzudenken (etwa Biogas), diese müssten allerdings noch ausreichend geprüft werden. Was die Aussage von Abgeordneter Glawischnig betrifft, so stimme es zwar, dass ein Versuchsbetrieb laufe, aber die strengen Auflagen müssen dennoch erfüllt werden. Skeptisch stand Molterer auch dem Abänderungsantrag der Sozialdemokraten gegenüber, da es dabei zu einer Vermischung von Kohlekraftwerken und Müllverbrennungsanlagen komme und außerdem die Umsetzung der EU-Verbrennungsrichtlinie behindert werde.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Regierungsparteien mit F-V-Mehrheit angenommen; der SPÖ-Abänderungsantrag verfiel der Ablehnung.

SPÖ VERLANGT BESSERE KONTROLLE BEI DER ABFALLENTSORGUNG

Ihren Initiativantrag zum Abfallwirtschaftsgesetz begründeten die SP-Abgeordnete mit unzureichenden Kontrollmaßnahmen sowie mit einem hohen administrativen Aufwand beim derzeitigen System der Abfallentsorgung (97/A). Es fehle ein Erfassungssystem, das auch die so genannten nicht gefährlichen Abfälle beinhalte, meinte Georg Oberhaidinger (S).

V-Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) brachte schließlich einen Vertagungsantrag ein, der einstimmig angenommen wurde. Es sei nicht sinnvoll, jetzt einen kleinen Teilaspekt zu diskutieren, da eine größere Novelle vorbereitet werde, argumentierte er. (Schluss)