Parlamentskorrespondenz Nr. 134 vom 28.02.2001

VERFASSUNGSAUSSCHUSS NAHM BERATUNGEN ÜBER ANTI-EU-VOLKSBEGEHREN AUF

193.901 Unterzeichner für Neuaustragung der EU-Volksabstimmung

Wien (PK) - Der Verfassungsausschuss des Nationalrats nahm heute die Beratungen über das Anti-EU-Volksbegehren auf. Exakt 193.901 Personen haben die Forderung nach einer Neuaustragung der EU-Abstimmung "unter fairen Bedingungen" unterstützt, wodurch die Hürde von 100.000 Unterschriften zur Behandlung des Volksbegehrens im Nationalrat klar geschafft wurde. Inge Rauscher betonte als Vertreterin der Initiatoren heute gegenüber den Abgeordneten, den Unterzeichnern gehe es nicht darum, jemanden, der für die EU sei, vom Gegenteil zu überzeugen, sondern darum, der Bevölkerung die Gelegenheit zu geben, nach sechs Jahren persönlicher Erfahrungen neu über die EU-Mitgliedschaft Österreichs abzustimmen. Volksbegehrens-Vertreterin Gabriele Wladyka übte dennoch heftige Kritik an der EU. Die Beratungen wurden vorerst vertagt, für 19. April ist eine umfassende Diskussion über die Anliegen des Volksbegehrens im Verfassungsausschuss unter Beiziehung von Experten in Aussicht genommen.

Die Unterzeichner begründen ihre Forderung nach Neuaustragung der EU-Volksabstimmung damit, dass sich Aussagen und Versprechungen offizieller Organe vor der EU-Abstimmung 1994 als unzutreffend herausgestellt hätten und die Bürger nicht über die "massiven Souveränitätsverluste" Österreichs im Falle eines EU-Beitritts aufgeklärt worden seien. So ist ihrer Ansicht nach beispielsweise einem EU-Mitgliedsland die Beachtung der Neutralität nach Schweizer Muster de facto unmöglich. Es würde daher, meinen die Unterzeichner, dem Demokratieprinzip entsprechen, das Volk über die EU-Mitgliedschaft neu abstimmen zu lassen.

Zwei Initiatorinnen des Volksbegehrens, Inge Rauscher und Gabriele Wladyka, untermauerten heute ihr Anliegen. Rauscher wertete es als besondere Zivilcourage, dass fast 200.000 Bürger das Volksbegehren unterschrieben hätten, obwohl es keine mediale oder finanzielle Unterstützung irgendeiner Art gegeben habe. Ihrer Ansicht nach müsste bei einer Neuaustragung der Volksabstimmung außerdem sichergestellt sein, dass es keine "einseitige Werbelinie" gebe. Wladyka machte geltend, dass seit dem EU-Beitritt Gesetze zu 80 % von Lobbyisten in Brüssel unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden. Da man die EU-Instanzen im Gegensatz zu nationalen Regierungen jedoch nicht abwählen könne, sei eine Volksabstimmung erforderlich. Für Wladyka selbst ist die EU eine Despotie. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)