Parlamentskorrespondenz Nr. 160 vom 06.03.2001

STRATEGISCHE PARTNERSCHAFT IM AUSSENPOLITISCHEN AUSSCHUSS

Diskussion über Österreichs Nachbarschaftspolitik

Wien (PK) In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Außenpolitische Ausschuss des Nationalrates im Rahmen einer Aktuellen Aussprache mit den Plänen der Außenministerin zu einer strategischen Partnerschaft mit den beitrittswerbenden Nachbarländern. Hiezu gab die ressortverantwortliche Ministerin eingangs eine Erklärung ab.

Eine strategische Partnerschaft mit den mitteleuropäischen Nachbarn und Polen sei für Österreich von großer Wichtigkeit. Um eine gedeihliche Zusammenarbeit zu gewährleisten, müsse eine konstruktive Atmosphäre geschaffen und die bilateralen Kontakte bereits im Vorfeld der EU-Erweiterung intensiviert werden.

Es sei ohnehin ein enges nachbarschaftliches Verhältnis vorhanden, das sich auf viele Felder - ökonomischer, politischer, kultureller Natur - erstrecke, weshalb Österreich das Angebot einer solchen Partnerschaft unterbreitet habe, um so eine neue Qualität der Beziehungen zu schaffen, damit nach dem Beitritt dieser Staaten eine bessere Akkordanz zwischen den Standpunkten der einzelnen Länder ermöglicht wird. Diese Partnerschaft fokussiere nicht auf die Vergangenheit, sondern sei auf die Zukunft gerichtet, unterstrich die Ministerin, die darauf hinwies, dass im Juli zu diesem Zweck eine eigene regionale Konferenz unter Teilnahme der genannten Staaten in Österreich stattfinden solle.

In der anschließenden Debatte wies Abgeordneter Cap (S) darauf hin, dass diese Initiative mancherorts als Versuch Österreichs gewertet worden sei, sich als regionale Führungsmacht zu gerieren. Cap warnte vor einem allfälligen negativen Eindruck, den diese Initiative evozieren könnte und mahnte zu einem sensiblen Vorgehen. Abgeordneter Schweitzer (F) meinte, es müssten primär die Interessen der österreichischen Bürger gewahrt werden, drohten doch gerade in den Grenzregionen durch die EU-Erweiterung besondere Probleme zu entstehen. Abgeordnete Lunacek (G) fragte nach der konkreten Basis dieser Partnerschaft, Abgeordneter Spindelegger (V) erkundigte sich wie die Abgeordnete Jäger (S) nach dem genauen Fahrplan für diese Initiative.

Die Abgeordneten Kurzmann (F) und Zernatto (V) befassten sich sodann mit den besonderen Beziehungen zu Slowenien vor dem Hintergrund des morgigen Gesprächs der Außenministerin mit ihrem slowenischen Ressortkollegen, die Abgeordnete Stoisits (G) wollte von der Ministerin wissen, ob sie einen EU-Beitritt Sloweniens und Tschechiens mit der Frage der Benes-Dekrete und der AVNOJ-Beschlüsse junktimieren würde.

Die Ressortchefin wies in ihrer Antwort auf die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen auf die positive Resonanz unter den Partnerländern hin, die ihre Initiative ausgelöst habe. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass auch in den Fragen der Benes-Dekrete und der AVNOJ-Beschlüsse eine Entkrampfung der Lage erzielt werden werde, weshalb die Frage Stoisits´ sich so nicht stellen werde. Die strategische Partnerschaft solle in zwei Phasen vonstatten gehen, zuerst solle eine Bestandsaufnahme erfolgen, später, wenn die anderen Länder ebenfalls der EU angehören, sollten sich diese hinsichtlich ihrer Standpunkte ebenso abstimmen wie etwa die Benelux-Staaten oder die Skandinavier.

Prinzipiell zeigte sich die Außenministerin davon überzeugt, dass der von ihr eingeschlagene bilaterale Weg positive Resultate zeitigen und Lösungen bringen werde, die für alle Beteiligten akzeptabel seien. Konkret rechnete das Regierungsmitglied mit den ersten neuen Beitritten zur EU im Jahre 2004, was allerdings auch bedeute, dass die Verhandlungen bis Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein sollten. Prinzipiell sprach sie sich dabei für das "Regatta-Prinzip" aus, wonach jedes Land nach seinen Merits individuell behandelt werden sollte, wobei allerdings eine politische Lösung niemals ausgeschlossen werden dürfe.

WEITERE THEMEN DER SITZUNG

Einstimmig nahm der Ausschuss im Anschluss an die Aktuelle Aussprache zwei internationale Abkommen an. Eines betrifft den Atomwaffensperrvertrag, ein weiteres die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente.

Die Anwendung der im Atomwaffensperrvertrag vereinbarten Sicherheitskontrollen bei Kernmaterial ist im sogenannten "Sicherungsübereinkommen" geregelt. Ein Zusatzprotokoll dient der Anpassung dieses Übereinkommens an aktuelle technologische Entwicklungen. Konkret soll die Informationspflicht auch auf Forschung und Industrie ausgedehnt werden, um ausreichende Einblicke in die Nuklearprogramme der einzelnen Staaten zu ermöglichen. Außerdem werden die Zutrittsrechte für IAEO-Inspektoren zur wirksameren Nachprüfung von Informationen erweitert. Das neue System soll die missbräuchliche Verwendung ziviler Nuklearprogramme für militärische Zwecke verhindern. (283 d.B.)

Ein von Österreich im September 1998 unterzeichnetes internationales Übereinkommen regelt Sicherheitsfragen bei der Behandlung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen. Es schafft erstmals völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen im Bereich der nuklearen Abfallbehandlung und wurde bis 31. Juli 2000 von 41 Staaten (darunter allen österreichischen Nachbarländer außer Liechtenstein) unterzeichnet; 22 Staaten haben den Staatsvertrag bereits ratifiziert.

Ziel der Abfallkonvention ist ein hoher Standard bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie die Verhütung radiologischer Unfälle. Außerdem werden die Mitwirkungsrechte von Nachbarländern verbessert. Sie erhalten zusätzliche Möglichkeiten des Informations- und Erfahrungsaustausches. (349 d.B.)

Einstimmig vertagt wurde ein S-Antrag hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, einem Staat, in dem Folter weit verbreitet und Ungerechtigkeiten an der Tagesordnung sind. Immer wieder kommt es zu "extralegalen Exekutionen", werden Häftlinge zu Tode gefoltert oder in ihren Rechten auf das Schwerste beschnitten. In dem Antrag wird die Türkei daher aufgefordert, endlich dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte auch auf ihrem Staatsgebiet gewahrt sind (245/A{E]). Die Regierungsfraktionen hatten hiezu einen Abänderungsantrag in Aussicht gestellt, worauf der Ausschuss die Materie vertagte, um gegebenenfalls zu einer gemeinsamen Lösung in dieser Frage zu kommen.

Weiters befasste sich der Ausschuss mit einem S-Entschließungsantrag, in dem diplomatische Aktivitäten Österreichs gegenüber Kanada zur  Anerkennung angestammter Landrechte indigener Völker gefordert werden (308/A[E]). Hier ergaben sich zwei Standpunkte. Während die Abgeordneten Stoisits, Lunacek (beide G) und Jäger (S) dafür warben, eine Aussprache mit den Kanadiern zu suchen, votierten die Abgeordneten Jung, Schweitzer, Haigermoser (sämtlich F) und Spindelegger (V) dafür, sich in einem globaleren Sinn mit Menschenrechten auseinanderzusetzen, ohne sich auf so konkrete Fälle wie den gegenständlichen einzulassen. Überdies sei die Sachlage in dieser Angelegenheit unklar, weshalb dieser Antrag nach Auffassung der Regierungsfraktionen nicht unterstützt werden sollte. In der Abstimmung fand er denn auch keine Mehrheit.

BERICHTE DES MINISTERIUMS AN UNTERAUSSCHÜSSE ZUGEWIESEN

Eigenen Unterausschüssen zugewiesen wurden schließlich die Berichte des Außenministeriums über die EZA und die jüngsten Entwicklungen in Südtirol.

Im Dreijahresbericht des Außenministeriums zur Entwicklungszusammenarbeit sind die zentralen Kenndaten auf diesem Gebiet zusammengefasst (III-66 d.B.). Betrachtet man die gesamte Österreichische Entwicklungshilfe der letzten drei Jahre, so hat sich der Anteil am BIP von 0,26 % im Jahr 1997 über 0,22 % im Jahr 1998 schließlich neuerlich auf 0,26 % 1999 bewegt: "Österreich lag damit zuletzt wieder im Durchschnitt der OECD-Länder und strebt in den kommenden Jahren auf Basis eines konsolidierten Budgets zumindest die Erreichung des EU-Durchschnitts an. Dieser betrug 1999 0,31 % des BSP." Dem Bericht zufolge kam es 1999 zu nennenswerten Steigerungen bei den bilateralen Zuschüssen, während die multilateralen Leistungen zum Teil beträchtlichen jährlichen Schwankungen unterlagen. Durch den EU-Beitritt stiegen Österreichs multilaterale Leistungen seit 1995 um rund eine Milliarde S. 1999 leistete Österreich erstmals Zahlungen an den Europäischen Entwicklungsfonds.

Allerdings führten das Ausbleiben einer Überschreitungsermächtigung sowie Kürzungen des Budgets für das Außenministerium 2000 zu erheblichen Einschränkungen bei der Programm- und Projekthilfe. Österreich konzentrierte sich im Berichtszeitraum auf bilaterale Zusammenarbeit, da diese "wesentlich mehr entwicklungspolitische Mitgestaltungsmöglichkeiten für Österreich" biete als multilaterale Beitragsleistungen.

Ende 1999 legte das Außenministerium einen Bericht betreffend die Entwicklungen der Autonomie Südtirols seit 1996 vor (III-20 d.B., siehe PK vom 22.12.1999), worin das Ressort festgestellt hatte, dass sich die Südtirol-Autonomie in den vorangegangenen Jahren positiv weiterentwickelt hatte und dass es nach dem Paketabschluss gelungen war, die Übertragung einer Reihe weiterer Kompetenzen an das Land zu erreichen.

Nunmehr wird in einer Ergänzung dieses Berichts auf die Entwicklung seit Ende November 1999 eingegangen (III-88 d.B.). Zu jenem Zeitpunkt war in der italienischen Abgeordnetenkammer eine partielle Verfassungsreform intendiert worden, die eine beträchtliche zusätzliche Kompetenzausweitung für Südtirol mit sich bringen wird.

Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Außenpolitischen Ausschusses eine Novelle zum Konsulargebührengesetz. Dieses sieht eine Anhebung der seit 8 Jahren unverändert gebliebenen Tarifsätze für von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland getätigten Amtshandlungen in konsularischen Angelegenheiten vor und stellt zugleich auf die Euro-Währung um.

In Zukunft sollen auch Gebühren für die Mitwirkung von Vertretungsbehörden an der Erledigung von Rechtshilfeersuchen verlangt werden, was bisher gebührenfrei war. Argumentiert wird die Einführung dieses Gebührentatbestandes damit, dass Rechtshilfeersuchen einen oft nicht unbeträchtlichen Verwaltungsaufwand verursachen. (427 d. B.)

 

Die Änderung des Amtssitzabkommens zwischen Österreich und der OPEC wurde ebenfalls einstimmig angenommen. Es trägt im Sinne der Meistbegünstigungsklausel den in den letzten Jahren mit anderen Internationalen Organisationen abgeschlossenen Amtssitzabkommen Rechnung und passt die Privilegien und Immunitäten an den neuesten Stand an (442 d.B.)

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG ZUM SCHUTZ INDIGENER VÖLKER

Am Ende der Tagesordnung wurde die Verhandlung über den Entschließungsantrag der Grünen betreffend indigene Völker, der am 11. April 2000 vertagt worden war, wieder aufgenommen. Die Grüne Parlamentsfraktion verlangt darin, in der UN-Dekade zu den Indigenen Völkern der Welt (1994 bis 2004) das Internationale Übereinkommen ILO Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker, das die Identität eingeborener Völker und deren Rechte auf Weiterentwicklung eigener Institutionen im Rahmen der eigenen Kultur verankert, zu ratifizieren (113/A[E]).

Die Abgeordneten Ulrike Lunacek und Terezija Stoisits (beide G) sowie Inge Jäger (S) argumentierten, dass trotz eines zweimaligen Beschlusses des Nationalrates seit 1989 die Ratifizierung nicht erfolgt sei, was einer Missachtung des Parlaments gleich komme. Mit der Ratifizierung würde man ein Zeichen der Solidarität und ein Signal in Richtung Entwicklungszusammenarbeit setzen.

Bundesministerin Benita Ferrero-Waldner erklärte das Nichthandeln der Regierung damit, dass die detaillierte Prüfung des Übereinkommens durch das Völkerrechtsbüro sowie durch entsprechenden Ressorts und die ILO selbst ergeben habe, dass der Anwendungsbereich aufgrund vager Formulierungen unterschiedliche Standards auch im österreichischen Volksgruppenrecht setzen könnte. Deshalb hätten bislang auch nur 14 von 100 Staaten ratifiziert, aus der EU seien dies nur Dänemark und die Niederlande gewesen. Die Ministerin unterstrich jedoch das Recht der indigenen Völker auf eigene Entwicklung und Nichtdiskriminierung und stimmte grundsätzlich den Prinzipien des Übereinkommens zu. Eine Ratifizierung sei jedoch aufgrund der genannten Bedenken auch im Hinblick auf die Möglichkeit, dass dadurch im österreichischen Volksgruppenrecht unterschiedliche Standards gesetzt werden könnten, nicht ratsam.

Die Abgeordneten Stoisits und Lunacek (beide G) hielten die Argumentation zwar für schlüssig, wiesen jedoch nochmals eindringlich auf die Ziele des Übereinkommens hin und stellten fest, dass zahlreiche Organisationen, die mit dem Thema befasst seien, um eine Ratifikation gebeten hätten. Lunacek zitierte auch Artikel 35 der Konvention, wonach sich deren Anwendung nicht nachteilig auf die Rechte anderer Völker auswirken dürfe. Sie stellte daher den Antrag, die Entschließung dem Unterausschuss für Entwicklungspolitik zuzuweisen und dazu sowohl Volksgruppenrechtsexperten, Völkerrechtler und Organisationen aus der Entwicklungszusammenarbeit zu hören.

Dem konnten sich die Koalitionsparteien nicht anschließen. Abgeordneter Michael Spindelegger (V) thematisierte abermals die mögliche Rechtsunsicherheit durch die Konvention und brachte einen Entschließungsantrag gemäß § 27 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein. Darin wird die Bundesregierung ersucht, weiterhin ihre Politik des Volksgruppen- und Minderheitenschutzes im In- und Ausland fortzusetzen, auf internationaler Ebene für die Rechte und den Schutz der indigenen und in Stämmen lebenden Völker einzutreten und die Ziele der ILO-Konvention 169 mit allen geeigneten Mitteln zu unterstützen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Zuweisung der G-Entschließung an den Unterausschuss von F, V und S abgelehnt. Der Antrag selbst fand ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit und wurde nur von den SozialdemokratInnen und Grünen unterstützt. Der von der Koalition eingebrachte Entschließungsantrag wurde mehrheitlich von den Abgeordneten der Regierungsfraktionen angenommen.

(Schluss)