Parlamentskorrespondenz Nr. 184 vom 14.03.2001

AUSSCHUSS VERTAGT BERATUNGEN ÜBER BUDGETBEGLEITGESETZ

Öllinger und Finz für mehr Kostenwahrheit bei den Ersatzzeiten

Wien (PK) - Am Nachmittag trat der Budgetausschuss neuerlich zu einer Sitzung zusammen und nahm unter dem Vorsitz seines Obmannes Josef Mühlbachler das Budgetbegleitgesetz 2002 in Verhandlung. Die Abgeordneten konzentrierten sich in einer Generaldebatte mit Staatssekretär Alfred Finz zunächst auf die geplante Überweisung von 15,4 Mrd. S aus dem Reservefonds der Arbeitslosenversicherung an die Pensionsversicherung zur Finanzierung von Ersatzzeiten. Diesbezüglicher Kritik des Abgeordneten Öllinger (G) konterte Staatssekretär Finz mit dem Argument höherer Kostenwahrheit und Beitragsgerechtigkeit in der Pensionsversicherung, was der Grüne Abgeordnete grundsätzlich akzeptierte, konsequenterweise aber die  Durchführung dieses Prinzips bei Bundesheerzeiten, im FLAF und in der Krankenkassenversicherung einforderte. Danach befassten sich die Ausschussmitglieder mit dem Landeslehrerdienstrecht. Während die Abgordneten der Koalitionsparteien auf das basisdemokratische Zustandekommen der Gesetzesänderung hinwiesen und die flexible Lösung würdigten, kritisierten die Oppositionsdabgeordneten die negativen Auswirkungen auf den Stellenplan. - Schließlich vertagte der Ausschuss die Beratungen einstimmig auf den 22. März.

DEBATTE ÜBER ERSATZZEITENFINANZIERUNG IN DER PENSIONSVERSICHERUNG  

Abgeordneter Kurt Gartlehner (S) leitete die Debatte mit seiner Kritik an der Aufnahme zahlreicher - nicht budgetwirksamer - Gesetzesänderungen in das Budgetbegleitgesetz ein, wobei er die Vermutung äußerte, die Regierung wolle diese Punkte mit dem Budgetbegleitgesetz beschließen, um Debatten in den jeweiligen Fachausschüssen zu vermeiden.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) übte heftige Kritik an der Absicht, Gebühren für RIS-Abfragen einzuführen und veranlasste damit Abgeordneten Hermann Böhacker (F), einen Abänderungsantrag anzukündigen, mit dem solche Abfragen kostenlos gestellt werden.

Die Überweisung von 15,4 Mrd. S aus dem Reservefonds der Arbeitslosenversicherung an die Pensionsversicherung sei nicht gerechtfertigt, sagte Öllinger, auch die Überweisung von 250 Mill. S für Zwecke der Studienförderung von der Arbeitslosenversicherung lehne er ab, da er nicht einsehe, warum die Arbeitslosenversicherung Stipendien finanzieren sollte.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) ging auf die geplante Einführung einer Haftungsfreistellung für Organe nach dem Versöhnungsfondsgesetz ein und regte an, eine solche Haftungsfreistellung auch für die Organe nach dem Nationalfondsgesetz einzuführen. Angesichts der im internationalen Vergleich niedrigen Tagsätze der Arbeitslosenunterstützung stellte Hagenhofer die Frage, ob es nicht zweckmäßig wäre, diese anzuheben bzw. Kürzungen zurückzunehmen.

Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) bekannte sich zur Abgeltung von Ersatzzeiten. Die bisher überwiesenen 4 Mrd. S hätten nicht den tatsächlichen Kosten entsprochen, er halte die im Budgetbegleitgesetz vorgeschlagene Vorgangsweise für korrekt. Abgeordneten Öllinger erinnerte Feurstein an einen Entschließungsantrag, mit dem der Sozialminister aufgefordert wurde, die Frage der Anrechnung von Bundesheerzeiten bei der Pensionsbemessung zu prüfen.

Abgeordneter Hermann Böhacker (F) erklärte die Aufnahme redaktioneller Korrekturen in verschiedenen Gesetzen mit dem geringen Umfang des diesjährigen Budgetbegleitgesetzes und vermerkte es als positiv, dass das Budgetbegleitgesetz keine steuerlichen Belastungen mit sich bringen werde.

Abgeordneter Günther Stummvoll (V) unterstrich einmal mehr das Interesse der Wirtschaft an einer Lohnnebenkostensenkung. Die vorgeschlagene Lösung zur Finanzierung der Ersatzzeiten sah er als einen weiteren Schritt in Richtung Kostentransparenz.

Staatssekretär Alfred Finz verteidigte die Einführung von Gebühren für RIS-Abfragen, da er gemeinsam mit Experten wie Gerhard Lehner die Auffassung vertrete, es sei besser, Gebühren für staatliche Leistungen einzuheben statt hoher Steuern. Grundabfragen aus dem RIS sollten seiner Meinung nach kostenfrei sein, für darüber hinaus gehende Leistungen - etwa rechtshistorische Abfragen, die komplexe EDV-Ausrüstungen benötigen - sollten Gebühren eingehoben werden.

Die Überweisungen aus dem Reservefonds der Arbeitslosenversicherung stellten keine budgetären Notmaßnahmen dar, sondern dienten der Beitragsgerechtigkeit und der Kostentransparenz in der Pensionsversicherung. Den Beitrag der Arbeitslosenversicherung zu den Stipendien sah der Staatssekretär insofern als gerechtfertigt an, als Studienförderungen eine Qualifikationsförderung und damit auch eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme darstellten.

Abgeordneter Hagenhofer dankte der Staatssekretär für die Anregung, auch für Organe des Nationalfonds Haftungsfreistellungen vorzusehen, wie sie der Verfassungsdienst für die Organe des Entschädigungsfonds empfohlen habe. Gegen eine Erhöhung der Tagsätze in der Arbeitslosenversicherung führte der Staatssekretär budgetäre Gründe ins Treffen. 

Abgeordneter Öllinger räumte gegenüber Staatsekretär Finz ein, dass seine Erklärung zur Kostenwahrheit und Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung von Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung plausibel sei, er vermisse aber die konsequente Umsetzung dieser Argumente in allen Systemen, also auch im Familienlastenausgleichsfonds und beim Präsenzdienst sowie bei den Beiträgen zur Krankenversicherung.

Abgeordneter Rainer Wimmer (S) besprach die Verlängerung der Eintrittsfrist in die "Aufleb"-Stiftung positiv und kündigte die Zustimmung der SPÖ in diesem Punkt an. Sein Wunsch lautete, nicht nur die Eintrittsfrist, sondern auch die Verbleibsfrist zu verlängern.

NEUES LANDESLEHRERDIENSTRECHT - ZUKUNFTSMODELL ODER SPARZWANG ?

Das neue Landeslehrerdienstrecht entzweite, wie bereits im letzten Unterrichtsausschuss auch, Regierungsfraktionen und Opposition. Während F- und V-Abgeordnete auf die vorangegangenen umfassenden Verhandlungen mit den Sozialpartnern und die hohe Zustimmung seitens der betroffenen LehrerInnen hinwiesen, beklagten die S- und G-Mandatare den enormen Sparzwang, der dahinter gestanden ist, sowie die Reduktion der Planstellen um mehr als 2.000. Dies sei der falsche Weg für die Jugend und für die Zukunft, zeigte sich Abgeordneter Dieter Antoni (S) überzeugt.

Antoni zollte zwar dem Versuch der Regierung, neue Ansätze im Lehrerdienstrecht zu suchen, Anerkennung, bedauerte aber, dass es nicht gelungen sei, ein Gesetz mit mehr Transparenz und Flexibilität zu schaffen. Die SPÖ könne keiner Politik zustimmen, die dramatische Einsparungen im Bildungsbereich verordne und unterschiedliche Regelungen innerhalb der Lehrer schaffe. Antoni sprach damit die Sonderurlaubsregelung an, die für Bundeslehrer nicht gilt, sowie die Abschaffung der Jubiläumszuwendungen.

Für seinen Klubkollegen Robert Rada (S) war die Abstimmung unter den LehrerInnen nur „so etwas wie eine Urabstimmung“, da man nur zwischen zwei neuen Modellen wählen konnte und das derzeitige gar nicht mehr zur Diskussion stand. Dem pflichtete auch der G-Abgeordnete Dieter Brosz (G) bei, der die Voraussetzungen für diese Abstimmung als inakzeptabel bezeichnete. Obwohl Rada dem neuen Dienstrecht durchaus auch positive Punkte abgewinnen kann, fehlen ihm doch ausreichende Antworten auf die Frage der Kontrolle bezüglich der Verwendung der Mittel aus den Töpfen zwei und drei. Er fürchtet auch, dass noch mehr Dienstposten eingespart werden müssen als bisher zugegeben wird. Vor allem äußerte er Sorge, wie man mit all jenen LehrerInnen umgeht, deren Vertrag nicht verlängert wird, sowie mit den noch in Ausbildung befindlichen Studierenden an den Pädagogischen Akademien.

Auch Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) zweifelte die Zukunftsfähigkeit des Modells an und vermisste Maßnahmen, LehrerInnen durch Weiterbildung in jenen Bereichen auszubilden, wo noch immer Personalmangel besteht.

Abgeordneter Dieter Brosz (G) äußerte aufgrund der Stellungnahme der Tiroler Landesregierung verfassungsmäßige Bedenken, er befürchtet einen hohen Verwaltungsaufwand und gab zu bedenken, dass zu wenig Zeit sei, um im nächsten Schuljahr geordnete Verhältnisse an den Schulen zu gewährleisten.

Dieser Kritik widersprach Abgeordneter Werner Amon (V) heftig, indem er das neue Landeslehrerdienstrecht als ein modernes lobte, welches die Arbeit der LehrerInnen ganzheitlich erfasse. Damit werde dem Vorurteil, LehrerInnen arbeiteten nur in der Klasse, Einhalt geboten, meinte Amon. Er unterstrich, dass ein Verhandlungsergebnis eben ein Verhandlungsergebnis sei, das auch die Sonderurlaubsregelung zum Inhalt habe. Abgeordnete Gertrude Brinek (V) knüpfte an die Wortmeldung Niederwiesers an und stellte fest, dass durch ein weites Angebot an den zukünftigen Hochschulen für pädagogische Studien die Pflichtschullehrerausbildung alten Typs keine Sackgasse darstellen werde.

Abgeordneter Karl Schweitzer (F) hob die seiner Auffassung nach enormen Vorteile des Modells hervor und betonte vor allem die Flexibilität, die durch die drei Töpfe gegeben sei. Damit könne man Schwerpunkte setzen und zum Beispiel die Tätigkeit älterer KollegInnen auf andere weniger belastende Bereiche verlagern. Das Dienstrecht gebe den LehrerInnen die Möglichkeit, ihrer eigentlichen Tätigkeit mehr nachzukommen. Die Schulautonomie werde gestärkt, und die Schuldirektoren könnten wie Manager im Rahmen der Autonomie eigene Schulprofile entwickeln. Schweitzer merkte auch kritisch an, dass die PflichtschullehrerInnen im Gegensatz zu den VertreterInnen der Höheren Schulen bereit waren, mit der Regierung zu verhandeln. In Richtung der SPÖ sagte Schweitzer, dass es keine Arbeitsplatzgarantie für Studierende geben könne, zumal diese ausreichend über die schlechten Aussichten auf Anstellung durch Ministerbriefe informiert worden seien. 

Bundesministerin Elisabeth Gehrer konterte der Kritik am Sparziel damit, dass bereits die vorangegangene Regierung eine Erhöhung der Lehrverpflichtung verlangt habe und in der Verhandlung mit der SPÖ nach der letzten Nationalratswahl jene Formulierungen festgestanden seien, die man jetzt zu realisieren versuche. Mit dem neuen Modell könne man die hohen Einschnitte auf dem Personalsektor wesentlich mildern, auch das Budgetbegleitgesetz 2001 hätte einen höheren Personalabbau zur Folge gehabt. Unverständlich sei für sie die Kritik an der Urabstimmung, da sich diese auf dem Boden des Legalen bewegt habe, und zwar zwischen einem durch das Budgetbegleitgesetz 2001 beschlossenen Gesetz, und einem neuen Modell. Ein nicht mehr in Kraft befindliches Gesetz könne man nicht mehr zur Diskussion stellen. Die Pflichtschullehrer hätten sich für das bessere Modell entschieden.

Das jetzige Jahresarbeitszeitmodell funktioniere in den verschiedensten EU-Ländern bestens, meinte die Ressortchefin und unterstrich abermals die Aufgabe der DirektorInnen, die Autonomie und die Handhabung der Töpfe zu nützen, um die betreffende Schule profilmäßig weiter zu entwickeln. Das Ganze sei eine Umstellung, eine Verwaltungsvereinfachung und eine Aufwertung der Stellung der DirektorInnen. Die Zuteilung der Planstellen an die Länder erfolge pauschal, die Länder seien dann in der Aufteilung frei. Sie müssten nur das Kontingent einhalten. Abgeordnetem Brosz gegenüber betonte sie, dass das Ausmaß von 21 Stunden für HauptschullehrerInnen fix sei. Man habe mit voller Absicht nicht alle Zulagen abgeschafft und jene, die im Gehaltsgesetz enthalten sind, beibehalten, um auch in Zukunft eine leistungsorientierte Abgeltung zu gewährleisten. Abschließend meinte Gehrer, dass das Jahresarbeitszeitmodell ein Schritt in die richtige Richtung sei, das erprobt und evaluiert werde.

(Schluss)