Parlamentskorrespondenz Nr. 215 vom 21.03.2001

HAUPT: KEINE GENERELLE AUFHEBUNG DER UNFALLRENTEN-BESTEUERUNG

Budgetausschuss: Erhöhung des Pflegegelds in Aussicht gestellt

Wien (PK) - Der Budgetausschuss trat heute zu einer weiteren Sitzung zusammen, um vorerst die Beratungsgruppe VII, die die Kapitel Soziale Sicherheit und Generationen, Sozialversicherung, Gesundheit sowie Jugend, Familie und Senioren umfasst, zu behandeln. Im Rahmen der Debatte kamen erwartungsgemäß vor allem die in der letzten Zeit diskutierten Themen Unfallrenten-Besteuerung, Ambulanzgebühr, Behindertenmilliarde und die Sozialversicherungsproblematik zur Sprache.

Im Einzelnen wurden hinterfragt: die Valorisierung des Pflegegeldes und die Unfallrenten-Besteuerung von S-Abgeordneter Heidrun Silhavy;

die Auswirkungen der Pensionsreform von V-Sozialsprecher Gottfried Feurstein;

die Umstrukturierungen im Ressort, die Neuregelung der Ambulanzgebühren und die Subvention von Frauenprojekten von G-Abgeordnetem Karl Öllinger;

der "Fahrplan" für die Chipkarte und die Zahlungs(un)fähigkeit der Gebietskrankenkassen von F-Abgeordnetem Reinhart Gaugg;

die Frauenförderung im Bereich der Behindertenmilliarde von Abgeordneter Barbara Prammer (S);

die Wohlfahrtspflege vor Ort von Abgeordneter Ridi Steibl (V);

die Arbeitsleihverträge und die Anhebung des Pflegegeldes von Abgeordneter Theresia Haidlmayr (G);

die Ergebnisse der Sonderprüfung der WGKK und die Kriegsgefangenen-Entschädigung von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek (F);

die Pensionsanpassung und Maßnahmen der Notstandshilfe von Abgeordneter Sophie Bauer (S);

Härtefälle bei den Unfallrenten und Voranschlag der Gebietskrankenkassen von Abgeordnetem Reinhold Mitterlehner (V);

Nutznießer der Behindertenmilliarde von Abgeordnetem Norbert Staffaneller (F);

das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und die Berufskrankheitenliste von Abgeordnetem Helmut Dietachmayr (S);

die Pensionsreform und Schwankungen bei der Pensionshöhe von Abgeordnetem Karl Donabauer (V);

die Frage Versicherungspflicht - Pflichtversicherung von Abgeordnetem Alois Pumberger (F);

die Behindertenmilliarde und die Berücksichtigung von benachteiligten Jugendlichen von Abgeordneter Gabriele Heinisch-Hosek (S);

Reduzierung der Sozialversicherungsträger und bundeseinheitliche Regelung für die Sozialhilfegesetze von Abgeordnetem Rüdiger Schender (F);

Ambulanzgebühren von Abgeordnetem Arnold Grabner (S);

bessere Integration von Behinderten im Bereich des Sports von Abgeordneter Edith Haller (F);

Rücknahme der Unfallrenten-Besteuerung und Finanzierung von Beschäftigungsoffensiven für behinderte Menschen von Abgeordneter Brunhilde Plank (S).

Bundesminister Herbert Haupt wies auf die neue Situation durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Ambulanzgebühren hin, machte darauf aufmerksam, dass es sich hiebei um ein formales Urteil handelt und die Ambulanzgebühren in der Sache nicht berührt sind. Seiner Ansicht nach wäre es durchaus möglich, die bisherige Regelung unverändert einzubringen, er möchte aber jene Regelungen, die sich bis jetzt nicht bewährt haben, überarbeiten. Das betrifft Änderungen bei den Kindern und die Ausnahmeregelungen.

Im Zusammenhang mit der Zahlungsfähigkeit der Wiener Gebietskrankenkasse erinnerte Haupt an die Pressekonferenz des Obmannes der WGKK und auf die Medienberichterstattung, die von einer Zahlungsunfähigkeit ab Sommer gesprochen hat. Die WGKK habe Rücklagen in der Höhe von 1.940 Mill. S, wolle Überbrückungskredite in Anspruch nehmen, die aber laut Ansicht des Ministers nur kurzfristig Sinn machen.

Die bäuerliche Sozialversicherungsanstalt habe aus dem Ausgleichsfonds bis heute noch keinen einzigen Schilling erhalten, sie werde erst nächstes Jahr in den Genuss von Ausgleichszahlungen kommen.

Mit den Sozialversicherungsträgern werde man darüber reden müssen, weshalb sie die Krankenstände nunmehr deutlich höher angesetzt haben, gab Haupt bekannt.

Von der Tatsache, dass Sozialversicherungsträger Grundstücke ankaufen, hielt der Ressortleiter wenig, da die Erträge relativ gering sind und die Träger vielmehr alles unternehmen sollten, damit es für die Versicherten zu keinen Beitragserhöhungen komme.

Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit den Härtefällen im Rahmen der Besteuerung der Unfallrenten. Härtefälle werden rückwirkend ab 1.1. beseitigt werden, aber insgesamt sei nicht an die Abschaffung der Besteuerung der Unfallrenten gedacht.

Gemäß einer EuGH-Entscheidung von 8. März 2001 habe jeder, der in Österreich eine Pension bezieht und der österreichischen Krankenversicherung unterliegt, Anspruch auf Pflegegeld. Der Minister erwartet sich daraus Mehrkosten von 7,3 Mill. S, die durch Umschichtungen im Budget gedeckt werden sollen.

Große Bedeutung hat für den Bundesminister die Valorisierung des Pflegegeldes im Jahre 2002. Mit dem Finanzminister finden Verhandlungen statt, sagte er und sprach die Hoffnung aus, dass er eine Erhöhung des Pflegegeldes um 1 % erzielen werde.

Die finanziellen Einsparungen durch die Pensionsreform betragen 2001 3,3 Mrd. S und werden 2002 8,8 Mrd. S, 2003 14,9 Mrd. S und 2004 17,4 Mrd. S ausmachen.

Mit Stand 31.12.2000 gab es in seinem Kabinett sieben Arbeitsleihverträge und im Kabinett des Staatssekretärs vier. Zwei seiner Mitarbeiter hätten um Veränderung gebeten.

Die Mittel für die Frauenförderung sind gleichgeblieben, ein Teil des Geldes sei bei den Sachleistungen und der Rest im Bereich der Förderungen budgetiert.

Die Behindertenmilliarde habe er, Haupt, nicht als Frauenförderungsprojekt dargestellt, sondern habe vielmehr gesagt, im Rahmen der Behindertenmilliarde sei auch Platz für frauenspezifische Programme. Vor allem gehe es darum, Frauen mit einer Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen.

Die Verzögerungen, die sich aufgrund der Vergabe und der Beeinspruchungen im Zusammenhang mit der Sozialversicherungs-Chipcard ergeben haben, seien nicht aufzuholen. Das bedeute, dass die für Herbst geplante Studentenkarte gleichfalls verschoben wird.

Im Hauptverband ist die Entscheidung gefallen, die EDV-Anlagen der Pensionsversicherungen zusammenzulegen. Dadurch erhofft man sich u.a. eine schnellere Abwicklung bei der endgültigen Pensionszusprechung.

Die schriftliche Beantwortung unbeantwortet gebliebener Anfragen wurden seitens des Ressortleiters in Aussicht gestellt.

GESUNDHEIT

Der Voranschlag für 2002 sieht im Kapitel Gesundheit Ausgaben von 539,1 Mill. Euro vor. Darin enthalten sind Personalausgaben in der Höhe von 28,3 Mill. Euro und ein Sachaufwand in der Höhe von 510,8 Mill. Euro.

Sodann behandelte der Ausschuss das Budget zum Thema Gesundheit, wobei sich zahlreiche Abgeordnete mit dem Thema Ambulanzgebühren auseinander setzten, beispielsweise die Abgeordneten Günther Leiner (V), Heidrun Silhavy (S) und Brunhilde Plank (S). Weitere Wortmeldungen befassten sich mit dem Thema Krankenanstalten- und Ambulanzplan, zu dem sich die Abgeordneten Kurt Grünewald (G), Brigitte Povysil (F), Günther Leiner (V) und Beate Hartinger (F) äußerten. Abgeordneter Alois Pumberger (F) erkundigte sich nach finanziellen Mitteln zur Influenzabekämpfung, Abgeordneter Manfred Lackner (S) nach der Reform der Gesundheitsberufe. Abgeordnete Ridi Steibl(V) fragte nach der Entwicklung der Gesundheitsausgaben Österreichs im europäischen Vergleich, Abgeordneter Günther Kräuter (S) nach der weiteren finanziellen Entwicklung des Spitalwesens in der Steiermark und Abgeordneter Erwin Rasinger (V) nach der Telematik.

Einige Fragen berührten landwirtschaftliche und lebensmitteltechnische Materien, so jene der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Ulrike Sima (beide S), Anna-Elisabeth Achatz und Roland Zellot (beide F) sowie Nikolaus Prinz (V). Zu Aspekten der Krankenanstalten und ihrer Finanzierung meldeten sich Karin Hakl, Karl Donabauer (beide V) sowie Erwin Kaipel (S) zu Wort. Abgeordneter Hannes Bauer (S) fragte nach Gruppenpraxen, Abgeordnete Jutta Wochesländer (F) nach der Situation bei HIV-Kranken. Abgeordneter Johann Maier (S) schließlich setzte sich mit den avisierten Arzneimittelgesetz und mit der sogenannten Internetmedizin auseinander. Abgeordnete Cordula Frieser (V) schließlich interessierte sich für Fortschritte auf dem Gebiet der Eindämmung des Tabak- und Nikotinkonsums.

Staatssekretär Reinhard Waneck dankte zunächst für die hohe Qualität der Fragen und bat um Verständnis dafür, diese zum Teil nur schriftlich zu beantworten, da die Zeit für diese ebenso umfassende wie komplexe Materie nicht ausreichen werde. Der Staatssekretär wies darauf hin, dass gegenwärtig 300.000 Personen im Gesundheitsbereich tätig seien. Hinsichtlich des Spital- und Ambulanzplanes verwies er auf erste Pilotprojekte und auf die Vereinbarung einiger Modellversuche. Die Kosten des Bundes bei den Krankenanstalten blieben im übrigen gleich, die genannten Einsparungen in der Steiermark fielen also in die Verantwortung des Landes.

Die Ambulanzgebühren blieben, weil nicht einzusehen sei, warum 20 Prozent diese zahlen müssten und der Rest nicht. Hier geschehe aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes eine Anpassung, wie sie im übrigen auch in sozialdemokratisch regierten Ländern wie Norwegen und Schweden üblich seien. Hier denke man im übrigen auch weiter, müsse man ja auch die künftigen medizinischen Leistungen finanzieren können. Im übrigen werde ein Ambulanzbeitrag ja auch indirekt in manchen Spitälern eingehoben, so etwa durch die exorbitant hohen Parkgebühren in manchen Wiener Spitälern. In dem Zusammenhang verwies Waneck auch darauf, dass es 2000 einen neuerlichen Anstieg der Behandlungsfälle in den Ambulanzen um fünf Prozent auf nunmehr 18,3 Millionen Behandlungsfälle gegeben habe.

Die LKF habe an sich noch keine Kostendämmung gebracht, die begleitenden Maßnahmen hätten sich aber als richtungweisend erwiesen. Waneck erklärte weiters, die extramurale Versorgung solle gestärkt werden.

Die Gesundheitsausgaben Österreichs seien zwischen 1970 (5,3 Prozent des BIP) und 1999 (8,3 Prozent des BIP) signifikant gestiegen, seien EU-weit im Schnitt und hinsichtlich der pro Kopf-Ausgaben sogar überdurchschnittlich. Das Ministerium habe im übrigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung initiiert, an deren Umsetzung bereits gearbeitet werde.

Waneck erklärte sodann, er sei kein Anhänger der Internet-Selbstmedikation. Hier seien zur Bewahrung der Qualität des Gesundheitssystems Schritte, etwa Aufklärungskampagnen, nötig. EU-weit werde an einem einheitlichen Gütesiegel gearbeitet, das Arzneimittelgesetz würde durch klarere Richtlinien ebenfalls eine Verbesserung erwarten lassen.

Sodann unterbrach der Vorsitzende die diesbezüglichen Beratungen und ersuchte den Staatssekretär, die übrigen Fragen schriftlich zu beantworten.

(Schluss Soziales/Gesundheit, Fortsetzung Frauen)


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