Parlamentskorrespondenz Nr. 238 vom 27.03.2001

EINSTIMMIG FÜR NOVELLE ZUM ARBEITSSTÄTTENZÄHLUNGSGESETZ

Nationalrat debattiert außerdem Tourismusthemen

Wien (PK) - In den Abendstunden beschloss der Nationalrat einstimmig die Novellierung des Arbeitsstättenzählungs-Gesetzes. Ein Antrag der Grünen auf Anhebung der Ausgleichstaxe wurde dem Sozialausschuss zugewiesen. Mit Mehrheit treten die Abgeordneten für die Rettung des Schönbrunner Bades ein.

ÄNDERUNG DES ARBEITSSTÄTTENZÄHLUNGSGESETZES * S-ANTRAG 332/A(E) BETREFFEND MODELLREGIONEN IM TOURISMUS * G-ANTRAG 251/A(E) BEZÜGLICH ANHEBUNG DER AUSGLEICHSTAXE NACH DEM BEHINDERTENEINSTELLUNGSGESETZ * PETITION NR. 7 ZUR RETTUNG DES SCHÖNBRUNNER BADES

--------------------------------------------------------------Es sei jedem Unternehmer klar, dass es zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene nötig sei, Statistiken zu erstellen, meinte Abgeordneter KIERMAIER (S) im Zusammenhang mit dem Arbeitsstättenzählungsgesetz. Es sei jedoch darauf zu achten, dass der Rechercheaufwand ein vernünftiges Ausmaß nicht überschreite, denn "der Wirt gehöre in die Gaststube, der Kaufmann ins Geschäft und der Handwerker in die Werkstätte" und nicht hauptsächlich ins Büro.

Abgeordneter Dr. PUTTINGER (V) befasste sich mit dem S-Entschließungsantrag betreffend Modellregionen im Tourismus, dessen Zielsetzung positiv zu bewerten sei. Dieser fand im Ausschuss jedoch keine Zustimmung, da die Bundesregierung bereits wichtige Initiativen für die Tourismuswirtschaft gesetzt habe, die genau in diese Richtung gehen. Als Beispiele nannte er die Neuregelung der Top-Tourismusförderung, die Umstrukturierung der Österreich Werbung sowie das Destinationsmanagement.

Auch für Abgeordneten Mag. GASSNER (S) hat das Arbeitsstättenzählungsgesetz seine Bedeutung, da es eine wichtige statistische Grundlage darstelle. Er habe allerdings den Eindruck, dass die Daten etwas ungenau seien, da auch jene Beschäftigte erfasst werden, die nur eine Stunde pro Woche beschäftigt sind. Zu dem vertrat er die Auffassung, dass auf Kosten der Gemeinden gespart werde, die nur einen kleinen Teil der tatsächlich für die Volkszählung anfallenden Kosten (14 S von 100 bis 150 S) rückvergütet bekommen.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) bewertete das Arbeitsstättenzählungsgesetz als wichtige statistische Grundlage, die dazu diene, ökonomische Entwicklungen abzuschätzen und rechtzeitig darauf reagieren zu können. Durch die Registerzählung soll der bürokratische Aufwand reduziert, überflüssige Erhebungen eingespart und die Kosten gesenkt werden. Den Antrag von Schwemlein wertete er als überflüssig, da wichtige Schritte bereits eingeleitet bzw. umgesetzt werden.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (S) bedauerte, dass sein Antrag kategorisch abgelehnt und als "alter Hut" präsentiert werde. Er ging näher auf seine Initiative betreffend Modellregionen im Tourismus ein und stellte mit Nachdruck fest, dass Freizeit- und Tourismuswirtschaft als Einheit zu sehen sind. Der Schritt in Richtung eines Destinationsmanagements sei zwar erfreulich, aber es müssen "weiter gefasste Kooperationen" eingegangen werden, forderte Schwemlein.

Der Tourismussektor sei gekennzeichnet durch eine Neidgesellschaft, die oft nicht über die nächste Saison hinaus denke, analysierte Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G). Sie könne auch nicht erkennen, dass die Bundesregierung bereits so enorme Leistungen im Destinationsmanagement erbracht habe. So habe etwa das Bundesland Tirol Sonderförderungen für Tourismusvereine ausschütten müssen, um die Zusammenarbeit zu fördern.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) trat für die Schaffung von Tourismusregionen ein, in denen er auch große Chancen für kleinere und mittlere Betriebe sah. Der Gedanke der touristischen Kooperation sollte nach Meinung Bauers in einer Modellregion erprobt werden.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) wertete das Arbeitsstättenzählungsgesetz als wesentlichen Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und betonte, dass die Zählung 2001 die letzte in dieser Form sein werde. Dieses Gesetz zeige, dass Entbürokratisierung für die Bundesregierung kein leeres Schlagwort sei, sagte Trinkl.

Staatssekretärin ROSSMANN sah keine gravierenden Unterschiede zwischen den Standpunkten von Regierung und Opposition in Sachen Tourismus. Als unumgänglich bezeichnete es Rossmann, Tourismus- und Freizeitwirtschaft als Einheit zu sehen. Im übrigen präsentierte die Staatssekretärin die Modellregion Oberkärnten, in der 365 Tage Familienurlaub propagiert werden.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (S) zeigte sich nach der Wortmeldung Rossmanns verwundert, dass die Regierungsparteien den Vorstellungen der SPÖ zwar inhaltlich zustimmen, ihren Antrag aber ablehnen.

Abgeordneter ORTLIEB (F) unterstrich den Stellenwert der Zusammenarbeit und des Lobbying im Tourismus und qualifizierte das Destinationsmanagement als wichtigen Schritt der Zukunft. Kritisch stellte Ortlieb fest, Parteipolitik habe im Fremdenverkehr keinen Platz.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) bemängelte, das Tourismuskonzept der Bundesregierung nehme keinerlei Rücksicht auf mobilitätsbehinderte Menschen. Für chronisch Kranke oder Behinderte gebe es in Österreich keinerlei Angebot.

Die Rednerin kam auch auf die Behinderteneinstellung im öffentlichen Dienst zu sprechen und zeigte auf, dass die Behinderteneinstellung heuer erstmals rückgängig sei. Der öffentliche Dienst sei nicht mehr bereit, Behinderte einzustellen, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet wäre. Haidlmayr forderte eine empfindliche Erhöhung der Ausgleichstaxe auf 30.000 S pro nicht besetztem Behindertenarbeitsplatz.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) lehnte die Erhöhung der Ausgleichstaxe als Strafsteuer ab und trat hingegen für mehr Anreize ein. Darüber hinaus sollte nach Ansicht Mittelehners auch der spezielle Kündigungsschutz der Behinderten dereguliert werden. Behinderte wollen am Arbeitsplatz nicht als Behinderte, sondern wie jeder andere Arbeitnehmer auch behandelt werden, bemerkte der Redner. 

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) wandte sich ebenfalls gegen die von den Grünen geforderte Anhebung der Ausgleichstaxe. Wesentlich mehr würde den Behinderten die von der Regierung beschlossene Behindertenmilliarde bringen, betonte er.

Abgeordnete Mag. PECHER (V) rief zur Rettung des Schönbrunner Bades auf und forderte eine Senkung der Abwasser- und Wassergebühren durch die Stadt Wien. Es werde sich zeigen wie Bürgermeister Häupl auf Anliegen eines Bezirks reagiert, der nicht gerade zum SP-Kerngebiet zählt, meinte sie.

Staatssekretärin ROSSMANN unterstrich die Bedeutung der behindertengerechten Ausstattung von Tourismusbetrieben und kündigte an, dass der Tourismuspreis 2001 an einen Betrieb verliehen werde, der eine vorbildliche behindertengerechte Einrichtung vorweisen kann. Auch bei der Österreichwerbung im Internet werde der Behindertengerechtigkeit eine spezielle Plattform gewidmet.

Abgeordneter NEUDECK (F) sprach die Problematik des Schönbrunner Bades an und warf der Gemeinde Wien Verzögerungstaktik vor.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) zeigte sich skeptisch zum Entschließungsantrag betreffend Schönbrunner Bad und meinte, mit der Gebührensenkung sei es noch lange nicht getan.

Bei der Abstimmung wurde das Arbeitsstättenzählungsgesetz in Fassung eines VP-FP-Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Der Bericht des Ausschusses über den Entschließungsantrag betreffend Modellregionen im Tourismus wurde mehrheitlich angenommen.

Der Antrag betreffend Behinderteneinstellungsgesetz wurde dem Sozialausschuss zugewiesen.

Mehrheitlich nahm das Haus weiters den Bericht über die Petition zur Rettung des Schönbrunner Bades zur Kenntnis.

(Schluss Arbeitstättenzählungsgesetz)