Parlamentskorrespondenz Nr. 244 vom 28.03.2001

SPÖ IN DRINGLICHER ANFRAGE: FP-SPITZELSKANDAL WIRD ZUM JUSTIZSKANDAL

Oppositionsparteien für Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Wien (PK) - Im Rahmen der heutigen Nationalratssitzung hat S-Abgeordnete Mag. KUNTZL eine dringliche Anfrage (2222/J) an den Justizminister betreffend FP-Spitzelaffäre wird Justizskandal gerichtet. In ihrer Begründung erklärte die Abgeordnete eingangs, dass seit Monaten der Verdacht im Raum stehe, dass seitens der F oppositionelle Politiker, Künstler und prominente Personen bespitzelt wurden. Die Beamten hätten diese Vorwürfe korrekt überprüft, wofür ihnen der Dank des Hauses gebühre, doch wurden sie in ihrer Arbeit massiv behindert. Monatelang standen die ermittelnden Beamten unter massivem Druck, glücklicherweise beugten sie sich nicht.

Nun komme neue Bewegung in die Causa, bezeichne doch ein zweites Gutachten den so genannten Binder-Brief als "sehr wahrscheinlich echt". Es stelle sich daher die Frage, ob diese neue Faktenlage auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Jörg Haider evoziere. Hier stehe auch der Rechtsstaat auf dem Prüfstand, erinnerte Kuntzl den Justizminister. Dies umso mehr, als sich der U-Richter in seiner Arbeit durch das Vorenthalten wichtiger Aktenstücke massiv behindert fühle.

Hier könne nicht mehr von einem Missverständnis gesprochen werden, wenn der U-Richter nicht alles Faktenmaterial übermittelt bekomme. Überdies wurde der ursprüngliche Bericht der Wirtschaftspolizei dieser zur Überarbeitung retourniert, was den Eindruck erwecke, dieser solle geschönt werden, weil die darin enthaltenen Fakten zu brisant seien.

Dies dürfe nicht hingenommen werden, vielmehr müsse dem Parlament der vollständige Bericht zur Verfügung gestellt werden. Ein Untersuchungsausschuss werde vor dem Hintergrund dieser Fakten immer erforderlicher, betonte Kuntzl, die den Justizminister im Interesse des Rechtsstaates zum Rücktritt aufforderte.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER erklärte das juristische Procedere und berichtete vom Stand der Dinge in diesem Verfahren, dabei die konkreten Maßnahmen der Justizbehörden erläuternd.

Der U-Richter habe mittlerweile die erforderlichen Unterlagen erhalten, die darüber hinaus gehenden Stellungnahmen des U-Richters könnten nur ein Missverständnis bezüglich der Stellung eines Richters im gerichtlichen Vorverfahren bedeuten, unterstrich der Minister, der sodann die einzelnen Detailfragen - soweit diese nicht zu Verschwiegenheitspflichten im Widerspruch standen - beantwortete.

In concreto wies er auf die Unmöglichkeit hin, einen Richter zu versetzen, wie dies der zuständige U-Richter angedeutet habe. Vielmehr könne er maximal innerhalb des OLG-Sprengels einem anderen Gericht zugewiesen werden, doch sei dies im gegenständlichen Fall ohnehin nicht geplant. Der Minister sah den Rechtsstaat nicht gefährdet und verwies auf dessen international hervorragenden Ruf.

Im Anschluss daran entspann sich eine Geschäftsordnungsdebatte, in der sich die Abgeordneten Van der Bellen (G), Kostelka (S), Khol (V) und Westenthaler (F) beteiligten, in der geklärt werden sollte, ob sich der Minister im gegenständlichen Fall auf die Amtsverschwiegenheit berufen könne oder nicht. Präsident Fischer verwies in diesem Zusammenhang auf die Paragraphen 91 und 94 der Geschäftsordnung und des weiteren auf die verschiedenen Rechtsauffassungen zu dieser Frage, die es unwahrscheinlich erscheinen ließen, dieses Thema im Rahmen einer Stehpräsidiale zu klären, weshalb er mit den Verhandlungen fortfahre.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) übte Kritik an der Haltung des Justizministers in der gegenständlichen Causa. Zielführend wäre es gewesen, die unabhängige Justiz ermitteln zu lassen. So sei es in diesem Land noch nie vorgekommen, dass ein U-Richter einen Hilfeschrei ertönen lasse, weil er sich in seiner Arbeit massiv behindert fühle. Der Justizminister möge das Mindeste tun, was er tun könne, nämlich die Justiz ermitteln zu lassen und nicht die ihm unterstellte Staatsanwaltschaft.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter Dr. GRAF (F) fest, dass der Justizminister kein Weisungsrecht gegenüber Präsident Woratsch als Mitglied des Personalsenats habe, denn dieses sei unabhängig und weisungsfrei.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) warf der SPÖ nach der Wiener Landtagswahl "Hybris" vor. Als "peinlich" bezeichnete er, dass sich Abgeordneter Jarolim in den Euro-Team Untersuchungsausschuss habe wählen lassen, obwohl er selbst Anwalt des Euroteams und darüber hinaus Stuhlpfarrer sein parlamentarischer Mitarbeiter gewesen ist.

In der Frage der Amtsverschwiegenheit stellte sich Ofner klar hinter den Minister und legte dar, dass der Inhalt gerichtlicher Akten sowie Tagebücher der Staatsanwaltschaft der Verschwiegenheit unterliegen. Hinter dem Vorgehen der SPÖ vermutete er eine Doppelstrategie: entweder eine Geschichte neu beleben zu können oder eine Dolchstoßlegende zu erzeugen. In Erinnerung an die Kritik Dr. Fischers am damaligen Justizminister Foregger meinte Ofner, dass die SozialdemokratInnen auf die Justiz Druck ausüben wollen, um RichterInnen und StaatsanwältInnen einzuschüchtern. Einem Richter eine Versetzung anzudrohen, sei "ein Scherz", denn das sei gar nicht möglich.

Hinsichtlich des vermeintlichen Binder-Briefes und der Gutachten ortete der Redner einige Merkwürdigkeiten. Es stelle sich die Frage, warum ein enger Mitarbeiter sich veranlasst sieht, seinem Chef einen Brief zu schreiben, den man dann Jahre später wieder in dessen Keller findet. Jedenfalls habe der zweite Gutachter die Notiz auf der Hinterseite des Briefes als "wahrscheinlich" von Binder stammend qualifiziert, was in einem Strafverfahren gleich Null sei.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) hielt es für unangebracht, dass sich Abgeordneter Jarolim angesichts seiner Verbindungen mit Euro-Team und seiner Rolle im Untersuchungsausschuss nun als "Moralapostel" herausgestellt und den Rücktritt Böhmdorfers gefordert hat. Er könne offensichtlich auch nicht zwischen Vertretung und Versetzung, zwischen Vorerhebung und Voruntersuchung unterscheiden, er kenne offensichtlich nicht den Aktenlauf und wisse auch nicht, dass Erdei nicht nach Kärnten versetzt werden könne. Die Rednerin ortete auch "Unsinnigkeiten" in der Dringlichen Anfrage und meinte damit die Passage, wo behauptet wird, unbotmäßige Richter müssten in Zukunft mit Versetzungen rechnen. Eine solche Methode: einmal anschütten, es wird schon was hängen bleiben, sei ungeheuerlich und schade der österreichischen Justiz und dem Rechtsstaat, sagte Fekter.

Fekter unterzog die "medialen Auswüchse" des Untersuchungsrichters zu Beginn seiner Arbeit wegen Meinungsverschiedenheiten mit der Staatsanwaltschaft einer harten Kritik und bezeichnete es als "unappetitlich", dass er dies im Wiener Wahlkampf gemacht habe, wobei der Zweck seiner Handlungen durchsichtig gewesen sei. Mit der Befürchtung, er könne versetzt werden, suggeriere er etwas, was in der österreichischen Rechtsordnung nicht möglich sei. Fekter erblickte dahinter den Versuch des U-Richters, medialen Druck auf den Personalsenat auszuüben. Sein Verhalten sei eine "Ungeheuerlichkeit", ein "miserabler juristischer Stil", so die Worte der V-Justizsprecherin. Sie wolle hier eindeutig klarstellen, dass RichterInnen in Österreich nicht willkürlich versetzt werden können, und dass die Unabhängigkeit und Unversetzbarkeit der RichterInnen verfassungsmäßig verankert ist.

In einer tatsächlichen Berichtigung betonte Abgeordneter Dr. JAROLIM (S), dass er sehr wohl zwischen Versetzung und Vertretung sowie die anderen Dinge unterscheiden könne, und unterstrich im Hinblick auf die Rede Fekters, dass heute unter tosendem Applaus ein unabhängiger Richter "angeschüttet" werden dürfe.

Für Abgeordneten Dr. PILZ (G) steht fest, dass die gerichtlichen Erhebungen in der Spitzelaffäre "beeinflusst, gesteuert und gelenkt" worden seien. Zur Untermauerung dessen skizzierte er zwölf Punkte: Zunächst habe der Justizminister selbst Jörg Haider von vornherein freigesprochen, wovon sich die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht mehr erholt hätten; dann habe man einen unabhängigen Untersuchungsrichter von vornherein ausgeschaltet; es seien öffentliche Einschüchterungs- und Verhinderungsversuche von Westenthaler und Riess-Passer erfolgt und ein unzuständiger Staatsanwalt als Aufpasser des Justizministers installiert worden; zur Prüfung der Authentizität des Binder-Briefes sei ein überforderter, pensionsreifer Gutachter beauftragt worden, schließlich habe man den konkreten Druck auf die Staatsanwaltschaft erhöht; die Vorerhebungen seien ohne Einvernahme wesentlicher Zeugen abgebrochen worden; plötzlich sei Oberstaatsanwalt Eisenmenger, der für den Buchstaben "K" wie "Kleindienst" zuständig ist, aufgetaucht, anstelle des für den Buchstaben "B" wie "Binder" zuständigen Staatsanwaltes Mühlbacher; der Endbericht der Wirtschaftspolizei sei dann als eine interne Zusammenfassung qualifiziert worden, um ihn nicht dem Akt des U-Richters beilegen zu müssen; im Auftrag der Staatsanwaltschaft hätte dann die Wirtschaftspolizei die Fakten über Haider und Stadler herausstreichen müssen, womit auch die wichtigsten Faktenkreise über Kabas und Kreißl verschwinden; letzten Endes sollte der U-Richter zum Schweigen gebracht werden, und jetzt fehle nur mehr die Niederschlagung des Verfahrens, so Pilz. Zur lückenlosen Aufklärung verlangte der Redner daher die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) zitierte die in ausländischen Medien negativen Schlagzeilen über die Justiz, für die er den Minister verantwortlich machte. Die Ermittlungen würden seiner Ansicht nach nicht mit jener Akribie geführt, wie es notwendig sei, vielmehr werde inkorrekt und schlampig gearbeitet. Im Gegensatz dazu lobte Wittmann das korrekte Vorgehen des Innenministeriums. Auch er kritisierte das Vorgehen bei der Einholung von Gutachten und hielt es zumindest für bemerkenswert, dass gleichzeitig dem Richter bekannt gegeben wird, dass dieser woanders gebraucht werde. Das bisherige Verhalten des Justizministers ist für ihn Grund genug, dass dieser zurücktritt.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) berichtigte daraufhin tatsächlich, dass der zweite Gutachter nicht dezidiert behauptet habe, dass die Notiz von Binder stamme. Auch habe niemand Erdei gegenüber davon gesprochen, dass er woanders gebraucht werde.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) stellte fest, dass die in der Spitzel-Affäre lautstark erhobenen Anklagen in sich zusammengebrochen seien. Der SPÖ hielt er entgegen, ein gestörtes Verhältnis zur Justiz zu haben, und brachte in diesem Zusammenhang die Bemühungen des Abgeordneten Jarolim zur Sprache, alte Urteile durch fachfremde Gutachten linguistisch untersuchen zu lassen, was diesem eine Rüge der Richtervereinigung eingebracht habe. Für die SPÖ seien RichterInnen und StaatsanwältInnen nur dann korrekt, wenn sie gegen die FPÖ ermitteln, in gleicher Weise würde von ihr der Doyen der Schriftsachverständigen behandelt, der nun plötzlich senil sein soll. Eigentümlich sei es jedenfalls, dass das zweite Gutachten bereits auf der Homepage des "Standard" zu lesen gewesen sei, bevor es noch auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft gelegen ist.

Abgeordneter KÖSSL (V) erinnerte daran, dass bereits sozialistische Innenminister vom Datenmissbrauch gewusst, aber nichts getan hätten. Pilz fordere einen Untersuchungsausschuss auf der Grundlage von Unterstellungen und Vermutungen, mit denen die Justiz in ein schiefes Licht gerückt werden soll. Zuerst habe er die Exekutive angegriffen und sei damit abgeblitzt, jetzt greife er die Justiz an, um diese sowie die Öffentlichkeit zu verunsichern und Misstrauen zu säen. Kößl sprach sich dezidiert gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vor Abschluss des Verfahrens aus.  

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) warf dem Justizminister vor, sich bei seiner Beantwortung selektiv auf die Amtsverschwiegenheit berufen zu haben und damit den heiklen Punkten der Dringlichen ausgewichen zu sein. Sie kritisierte auch, die Regierung habe Druck auf Untersuchungsrichter Erdei ausüben wollen.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) richtete an die Regierungsparteien die Frage, was ihnen die Wahrheitsfindung, der Rechtsstaat und die unabhängige Justiz eigentlich wert sind. Als erwiesen bezeichnete es Maier, dass die FPÖ über ein Spitzelnetz Datenmissbrauch betrieben habe. Dazu komme noch, dass die Freiheitlichen die Justiz angegriffen, verleumdet und bei ihrer Arbeit behindert haben, betonte der Redner. Faktum war für Maier auch, dass die Bundesregierung von der Aufklärung dieses Spitzelskandals abhängig sei. Der Redner äußerte den Eindruck, die Koalition sei an der Wahrheitsfindung nicht interessiert, und forderte deshalb die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) diagnostizierte bei der SPÖ ein gestörtes Verhältnis zur unabhängigen Justiz und erinnerte an Bestrebungen der Sozialdemokraten, Justizpolitik auch unter dem Blickwinkel der Personalpolitik zu betreiben.

Abgeordneter MIEDL (V) sah keinerlei Skandal und setzte sich kritisch mit der Person des Ex-Polizisten Kleindienst auseinander. Er hielt es insbesondere für aufklärungswürdig, wie Kleindienst in so kurzer Zeit Millionär werden konnte.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) bezichtigte die ÖVP der Parteinahme für den Justizminister und für das Vertuschen in dieser Causa. Empört reagierte Öllinger dabei auf die Äußerungen Fekters über Untersuchungsrichter Erdei.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) erklärte die Verdächtigungen gegenüber Böhmdorfer für völlig aus der Luft gegriffen und betonte, eine Einflussnahme durch Weisungen wie zu Zeiten des SP-Justizministers Broda sei heute schon längst nicht mehr möglich.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) sah die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses durch die heutige Antwort Böhmdorfers bestätigt und kritisierte zudem das Verhalten der ÖVP.

Abgeordneter Dr. KHOL (V) stellte fest, heute sei ein weiterer Versuch der Opposition gescheitert, die Justiz zu instrumentalisieren. Als unerträglich bezeichnete es Khol, dass eine Woche vor der Wiener Wahl ein Untersuchungsrichter "geschwätzig" wurde und ein Gutachten hochgespielt wurde. (Schluss)