Parlamentskorrespondenz Nr. 272 vom 05.04.2001

DIE ARBEITSINSPEKTION UND IHRE TÄTIGKEIT IM JAHR 1999

Laut Bericht geht Zahl der Strafanzeigen weiter zurück

Wien (PK) - 314 ArbeitsinspektorInnen führten im Berichtsjahr 1999 insgesamt 149.578 Amtshandlungen im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz durch, wobei sie in 64.635 vorgemerkten Betriebsstätten und in 13.390 auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen tätig wurden. Wie aus dem Bericht hervorgeht, waren fast zwei Drittel der Amtshandlungen Überprüfungen. Hiebei wurden bei 45.644 Inspektionen 43.222 Betriebsstätten und auswärtige Arbeits-(Bau-)stellen überprüft und bei 50.617 Erhebungen gezielte Überprüfungen von Teilaspekten des ArbeitnehmerInnenschutzes (z.B. Schwerpunktaktionen, tödliche oder schwere Arbeitsunfälle, Kinder- und Jugendlichenschutz, Mutterschutz, Arbeitszeit, Arbeitsverfahren) durchgeführt. Außerdem nahmen die ArbeitsinspektorInnen an 19.485 behördlichen Verhandlungen teil und führten - abgesehen von schriftlichen Erledigungen, internen Besprechungen etc. - 33.832 sonstige Tätigkeiten (etwa betriebliche Unterstützungs- und Beratungsgespräche) durch. Zusätzlich wurden Schwerpunktaktionen insbesondere betreffend sichere Fluchtwege in Diskos und Pubs gesetzt. Zudem befasste sich eine Arbeitsgruppe mit der Analyse, Anwendbarkeit und Förderung der diversen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme.

Bei rund 43 % der inspizierten Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen stellten die ArbeitsinspektorInnen Übertretungen von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften fest, wobei zu den 73.646 Beanstandungen im Bereich des technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutzes sowie des Verwendungsschutzes und aus dem Bereich der Heimarbeit weitere 4.294 Übertretungen hinzukommen, die bei LenkerInnenkontrollen aufgezeigt wurden. Lediglich 1.692 (1998: 1.760) Strafanzeigen an die zuständigen Verwaltungsbehörden wurden erstattet. In 27 Fällen mussten auf Grund der Feststellung von unmittelbar drohender Gefahr für das Leben und die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen Sofortverfügungen vor Ort zum Schutz der gefährdeten ArbeitnehmerInnen getroffen werden.

Im Rahmen der Kontrolle der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte wurden bei 1.432 von insgesamt 14.027 Kontrollen von Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen Beanstandungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt und dabei 2.550 illegal beschäftigte ausländische Arbeitskräfte angetroffen.

Verbotene Kinderarbeit wurde in 4 Fällen (1998: 7) festgestellt. Die besonderen Schutzbestimmungen für Jugendliche wurden 1999 in 1.988 Fällen übertreten; davon betrafen 1.117 Beanstandungen das Beherbergungs- und Gaststättenwesen und 337 den Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern.

1999 waren für 171 Betriebe (1998: 244) Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen während der Nacht wirksam. Betroffen waren 3.153 Arbeitnehmerinnen (1998: 3.319). 145  Übertretungen des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen  stellten die ArbeitsinspektorInnen fest, wovon allein 99 Beanstandungen im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern zu verzeichnen waren.

Entsprechend den Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger stieg im Berichtsjahr die Zahl der Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger von 116.879 (1998) auf 121.057 leicht an, davon endeten 141 (1998: 153) tödlich. Zugleich ging die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen von 1.249 auf 1.215 - davon zehn mit tödlichem Ausgang - zurück. (III-93 d.B.) (Schluss)