Parlamentskorrespondenz Nr. 295 vom 19.04.2001

INNENAUSSCHUSS VERABSCHIEDET ÄNDERUNG DES KRIEGSMATERIALGESETZES

Kontroverse über die Frage, ob Neutralität ausgehöhlt wird

Wien (PK) - In seiner Sitzung befassten sich die Mitglieder des Innenausschuss es eingehend mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial und beschloss nach einer längeren Debatte mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien die Vorlage unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages von ÖVP und FPÖ. Die von den Sozialdemokraten beantragte Einsetzung eines Unterausschusses wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Mit der Vorlage soll die Bewilligungserteilung nach dem Kriegsmaterialgesetz durch Reduzierung der zu befassenden Stellen vereinfacht bzw. beschleunigt und eine Konzentration aller Bewilligungen für Kriegsmaterial (einschließlich der Vermittlungsgeschäfte) herbeigeführt werden. Weiters geht es in dem Entwurf um eine Vereinfachung der Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterial, das nur zu Zwecken der Reparatur oder Wartung wieder ein- oder ausgeführt wird.

S-Abgeordneter Rudolf Parnigoni sprach von tief greifenden Eingriffen in die und von Widersprüchen zur Verfassungslage und verwies darauf, dass in der heutigen Unterausschusssitzung des Landesverteidigungsausschusses die Sicherheitsdoktrin besprochen werde. Er vertrat die Ansicht, dass über die vorliegende Materie ausführlich zu diskutieren wäre und man vor allem das Ergebnis der Debatte über die Sicherheitsdoktrin abzuwarten habe.

Abgeordneter Paul Kiss (V) meinte, die SPÖ schlage nun eine Kehrtwende ein und sei unsolidarisch vor allem gegenüber den europäischen Partnern. Mit der Verquickung der Sicherheitsdoktrin mit dem vorliegenden Gesetz wolle die SPÖ dieses Thema auf die lange Bank schieben. Ein von ihm vorgelegter Abänderungsantrag beinhaltet technische Änderungen.

Er sehe, sagte Abgeordneter Wolfgang Jung (F), keinen Zusammenhang mit der Sicherheitsdoktrin und könne auch die Befürchtungen hinsichtlich der Neutralität, die Kostelka in einem Brief an Khol angesprochen hat, nicht teilen. Heute gehe es um das Nachvollziehen verschiedener internationaler Vereinbarungen, denen Österreich bereits zugestimmt hat, erklärte der Redner.

Die Sorge der Sozialdemokraten, dass mit den Gesetzen die Neutralität ausgehöhlt werden soll, formulierte S-Abgeordneter Peter Schieder. Er gab zu, dass die Neutralitätspolitik der neunziger Jahre eine andere sei als jene der fünfziger Jahre und strich die drei Kernpunkte des "großen Gebäudes der Neutralität" heraus: keine Teilnahme an einem Krieg, kein Beitritt zu einem militärischen Bündnis und kein fremder militärischer Stützpunkt auf österreichischem Gebiet. Seine konkreten Fragen betrafen die Passage im Kriegsmaterialgesetz, wonach die Worte "unter Bedachtnahme auf die immer währende Neutralität" entfallen, die Vermittlung von Waffenlieferungen und die Durchfuhr von ABC-Waffen.

Für Abgeordneten Anton Gaal (S) hilft die Regierungsvorlage der Rüstungsindustrie und geht zu Lasten der Menschenrechte und der Neutralität. Für ihn ist das Gesetz der Beweis für eine weitere Demontage der Neutralität. Auch er äußerte seine Meinung, zuerst die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin zu erarbeiten und sich nachher mit dem Kriegsmaterialgesetz und dem Truppenaufenthaltsgesetz zu befassen. In einem Antrag forderte er die Einsetzung eines Unterausschusses.

Für Abgeordneten Walter Murauer (V) ist die Verabschiedung des Gesetzes längst fällig, zumal man mit dem EU-Beitritt gewisse Verpflichtungen eingegangen sei. Die Neutralität habe mit der Vorlage seinem Dafürhalten nach nichts zu tun, man beabsichtige auch nicht, sie zu ändern.

Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) meinte, die Vorlage greife nicht in die Verfassung ein, sondern - Bezug nehmend auf eine vorangegangene GO-Diskussion über die Beantwortung von Fragen seitens Ministerialbeamter aus anderen Ministerien - stelle den Vollzug der Verfassungsrealität, die der jetzigen Bundesregierung hinterlassen wurde, auf einfachgesetzlicher Ebene dar. Auch sein Fraktionskollege Abgeordneter Jung bekräftigte, dass es nicht um eine Aufhebung oder Einschränkung der Neutralität gehe, und nannte die Diskussion ein "Geplänkel am falschen Ort".

Abgeordneter Peter Kostelka (S) wollte wissen, was mit der Durchfuhr von B- und C-Waffen sei, und interessierte sich für den Grund, weshalb der § 4 gestrichen wurde.

Für Abgeordneten Peter Pilz (G) ist der Eindruck entstanden, dass die Gesetzestexte nicht mit der "nötigen Sorgfalt" ausgearbeitet wurden. Sein Interesse galt daher u.a. der "Autorenschaft" der Vorlage, der Frage, auf welche Art man die Ein-, Durch- und Ausfuhr von B- und C-Waffen unmöglich machen wolle, und dem Wassenaar Arrangement.

S-Abgeordneter Helmut Dietachmayr sah keinen Grund, dieses Gesetz im Eilzugstempo zu beschließen und erachtete es aufgrund der vielen offenen Fragen für zweckmäßig, einen Unterausschuss einzusetzen.

F-Abgeordnete Helene Partik-Pable kündigte an, bis zur Beschlussfassung im Nationalrat über den Einbau des Verbots der Durchfuhr von B- und C-Waffen diskutieren zu wollen.

Bundesminister Ernst Strasser wies darauf hin, dass die Verfassungskonformität gegeben sei, kündigte an, die Problematik der B- und C-Waffen prüfen lassen zu wollen, und teilte mit, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe die gesetzlichen Bestimmungen ausgearbeitet habe. Formulierungsfragen, vorgebracht von S-Abgeordnetem Schieder, will Strasser nochmals überprüfen.

Ein von Abgeordnetem Pilz (G) eingebrachter Vertagungsantrag - Grund hiefür war der Beginn der Unterausschusssitzung des Landesverteidigungsausschusses - fand bei der Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit. Auch seine Abänderungsanträge wurden von den beiden Regierungsparteien abgelehnt. Negativ war auch das Abstimmungsergebnis zu den von den Sozialdemokraten und den Grünen beantragten Ausschussfeststellungen.

(Schluss)