Parlamentskorrespondenz Nr. 369 vom 18.05.2001

REGIERUNGSVORLAGEN

Die Bundesregierung schloss mit dem Sultanat Oman ein Investitionsschutzabkommen, in dem auch die Förderung von Investitionen vereinbart wurde. Investitionsschutzabkommen werden üblicherweise zwischen Industriestaaten einerseits und wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern andererseits abgeschlossen. Ihr Ziel ist es, Investitionstätigkeit zu fördern und getätigte Investitionen zu schützen. Im konkreten Fall kann erwartet werden, dass die österreichische Wirtschaft in Zukunft von der Möglichkeit zu Investitionstätigkeiten in Oman in erhöhtem Masse Gebrauch machen wird. (599 d.B.) Ein solches Abkommen wurde auch mit der Arabischen Republik Ägypten abgeschlossen, von dem man sich ähnliche Effekte wie im Falle Omans erwartet. (596 d.B.)

Weiters beendete die Republik Österreich einvernehmlich mit der Tschechischen Republik drei Staatsverträge, die seinerzeit noch mit der CSSR abgeschlossen wurden und daher ihren Sinn verloren haben. Es handelte sich dabei um einen Vertrag über das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze aus 1973, ein Pflanzenschutzabkommen aus 1985 und ein Abkommen zur Errichtung von Kultur- und Informationszentren in der CSSR respektive in Österreich. (588 d.B.)

Schliesslich schloss die Bundesregierung mit der Regierung der Republik Slowenien ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft ab. Dieses Abkommen soll insbesondere die kulturellen Anliegen der slowenischen Volksgruppe in Österreich entsprechend berücksichtigen und auch auf die Anliegen der heute in Slowenien lebenden Nachkommen deutschsprachiger Bewohner mit weiterhin deutscher Muttersprache berücksichtigen. Es gilt, geeignete Zusammenarbeitsbereiche in den bilateralen Kulturbeziehungen zu bestimmen und entsprechende mehrjährige Arbeitsprogramme festzulegen, heisst es zu dem Abkommen. (563 d.B.)

(Schluss)