Parlamentskorrespondenz Nr. 426 vom 07.06.2001

DIE KURZDEBATTEN IN DER HEUTIGEN SITZUNG

Vertriebenenfonds, gentechnisch manipuliertes Saatgut, § 209 StGB

... ZUR GEPLANTEN EINRICHTUNG EINES VERTRIEBENENFONDS ...

Wien (PK) - Abgeordneter Dr. Martin GRAF (F) bezog sich auf die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des SP-Abgeordneten Dietachmayr durch den Finanzminister, in der der Ressortleiter die Absicht bestätigt hat, einen Fonds für die Sudetendeutschen und heimatvertriebenen Altösterreicher einzurichten . Dieser Fonds soll von der Bundesregierung mit 55 Mill. S und den Bundesländern in einer noch auszuverhandelnden Form mit 45 Mill. S dotiert werden. Graf begrüßte diese Absicht und sprach von einem Paradigmenwechsel in der Haltung gegenüber den Vertriebenenverbänden und hoffte auf einen Konsens zwischen den Fraktionen bei der Einrichtung des Fonds. Ideologische Auseinandersetzungen sollten in dieser Frage der Vergangenheit angehören, meinte Graf und hielt fest, die 55 Mill. S seitens des Bundes seien kein Akt der Wiedergutmachung, sondern eine symbolische Geste, die den Heimatvertriebenen-Verbänden die finanzielle Eigenständigkeit sichern soll. 

Abgeordneter DIETACHMAYR (S) begrüßte als Anfragesteller die Debatte über die Anfragebeantwortung durch den Finanzminister und gab seiner Freude über die Einrichtung des Fonds Ausdruck, wobei aber auch er unterstrich, dass dieser finanzielle Beitrag keine Entschädigung sei, sondern eine Unterstützung der Vertriebenenverbände. Seine Frage an den Finanzminister lautete, ob der Beitrag der Bundesländer bereits gesichert sei. Schließlich wandte sich Dietachmayr gegen eine Einmalleistung, denn dies müssten die Vertriebenenverbände als ein Schweigegeld verstehen.

Abgeordneter Mag. MÜHLBACHLER (V) erinnerte an ideologisch motivierte Auseinandersetzungen mit den Anliegen der Vertriebenen und sah die Notwendigkeit, die Geschichte der Heimatvertriebenen anders darzustellen als bisher und forderte, dabei auf Pauschalurteile zu verzichten. Daher sei er über den Konsens froh, der in der Frage des Aufarbeitung der Geschichte der Heimatvertriebenen bestehe. Die Heimatvertriebenenverbände sollen im "Haus der Heimat" im 3. Wiener Gemeindebezirk unter einem Dach untergebracht werden und die Möglichkeit erhalten, Forschungsaufträge über ihre Geschichte zu vergeben. Bei den Vertriebenen handle es sich um Menschen, die traurig darüber seien, dass sie nach wie vor durch Benes-Dekrete oder Avnoj-Beschlüsse benachteiligt werden. Sie wollen Europa und aller Welt dokumentieren, dass ihnen Unrecht zugefügt wurde, schloss Mühlbachler.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) knüpfte an seine beiden Vorredner an und unterstrich die Auffassung Dietachmayrs, dass der erste Ansatz für die Vertriebenenverbände nicht der letzte sein dürfe. Mühlbachler gab Ofner darin Recht, dass es darum gehe, die Geschichte der Vertriebenen neu zu schreiben. Damit habe man sich zu beeilen, denn sonst seien die letzten Zeitzeugen bereits tot und begraben. Politik und Öffentlichkeit stünden den Vertriebenen neuerdings deutlich sensibler gegenüber, sagte Ofner und rief in Erinnerung, dass am Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg 15 Mill. Menschen aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden, weil sie deutscher Muttersprache waren, fünf bis sechs Millionen von ihnen waren Altösterreicher, drei Millionen wurden ermordet. Hunderttausende Heimatvertriebe sind nach Österreich gekommen und haben einen überproportionalen Anteil zum Aufbau des Wohlstandes in unserem Land geleistet, sagte Abgeordneter Ofner.

Finanzminister Mag. GRASSER unterstrich das Anliegen der Bundesregierung, die geschichtlichen Ereignisse gleichgewichtig aufzuarbeiten und präsentierte nicht ohne Stolz die bisherigen Ergebnisse dieses Bemühens: Das Versöhnungsfondsgesetz wurde im letzten Jahr verabschiedet und stellt den ehemaligen Zwangsarbeitern 6 Mrd. S zur Verfügung. Die Lücke von 5,7 Mrd. S im Bereich der Restitutionen wurde geschlossen, 80 Mill. S für die Entschädigung von Kriegsgefangenen zur Verfügung gestellt und das Bekenntnis der Republik Österreich zum sprachlichen und kulturellen Bestand seiner Volksgruppen in der Verfassung festgeschrieben. Zur Unterstützung der Heimatvertriebenenverbände wird ein 100 Mill. S-Fonds eingerichtet, teilte der Finanzminister mit und gab bekannt, dass die Landesfinanzreferenten über den Beitrag der Länder in der Höhe von insgesamt 45 Mill. S in der nächsten Woche verhandeln werden.

Schließlich ging Finanzminister Grasser auf die Benes-Dekrete und die Avnoj-Beschlüsse ein und sagte, diese müssten mit einem EU-Beitritt Tschechiens und Sloweniens der Vergangenheit angehören.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) würdigte die Arbeit der Vertriebenenverbände, die in Österreich darauf verzichtet haben, sich in eine revanchistische Ecke zu stellen. Öllinger stellte aber klar, dass es bei der Aufarbeitung unserer Geschichte keine Gleichgewichtigkeit und kein Aufrechnen von NS-Verbrechen mit anderen Verbrechen geben könne. Kritisch merkte Öllinger auch an, dass der Vortrag eines Apartheid-Aktivisten im Haus der Heimat nichts mit der Aufarbeitung der Geschichte der Vertriebenen zu tun habe.

... ZUM THEMA GENTECHNISCH MANIPULIERTES SAATGUT ...

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) leitete die Besprechung einer  Anfragebeantwortung von Landwirtschaftsminister Molterer mit der Feststellung ein, die Gentechnikfreiheit stelle eine große Chance für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft dar. Bislang sei noch keine einzige gentechnisch veränderte Pflanzensorte in den Sortenkatalog aufgenommen worden. Das heißt, keine einzige gentechnisch veränderte Sorte sei in der Europäischen Union verkehrsfähig. Pirklhuber bedauerte jedoch, dass Maßnahmen gegen die Aussaat gentechnisch verunreinigten Saatgutes in Österreich nach wie vor in der Kompetenz der Länder liege. Pirklhuber äußerte sich positiv über die Art und Probendichte bei der Untersuchung des Saatgutes auf gentechnische Verunreinigungen, bemängelte aber, dass der Landwirtschaftsminister nicht bekannt gebe, welche Sorten und Firmen sowie welche Konstrukte bei den drei positiven Proben gefunden wurden. Pirklhuber forderte den Landwirtschaftsminister dazu auf, sich in der Frage der Gentechnikfreiheit nicht hinter dem Datenschutz zu verstecken. Außerdem bemängelte Pirklhuber, dass der Minister nur über drei positive Proben informierte, obwohl zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bereits bekannt gewesen sei, dass insgesamt sechs positive Proben gezogen wurden.

Im Interesse der österreichischen Biobauern unterstrich Pirklhuber die Notwendigkeit einer "Nulltoleranz-Politik" gegenüber gentechnisch verunreinigtem Saatgut, da die Zulassung von Schwellenwerten es den Biobauern unmöglich machen würde, ihr Saatgut im normalen Handel zu beziehen.

Bundesministerin GEHRER vertrat Landwirtschaftsminister Molterer, der an einer Umweltministerkonferenz in Luxemburg teilnahm, und führte aus, dass verdächtiges Saatgut zu 100 % untersucht werde, anderes Saatgut stichprobenartig. Die Anfragebeantwortung des Landwirtschaftsministers sei gemäß Wissensstand zur Zeit der Abfassung der Beantwortung erfolgt. Über Firmennamen habe Bundesminister Molterer in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz nicht informiert, die Formulierung, er verstecke sich hinter dem Datenschutz, wies Bundesministerin Gehrer zurück und unterstrich, dass der Landwirtschaftsminister die an ihn gestellte schriftliche Anfrage detailliert beantwortet habe.

Abgeordnete Mag. SIMA (S) sprach den aktuellen Fall in Kärnten an, wo gentechnisch manipuliertes Mais-Saatgut an Bauern verkauft worden war. Als bedenklich erachtet sie es, dass von den zuständigen Ministerien keine Reaktion erfolgt ist, obwohl es bereits mehrere solche Fälle gegeben hat. Man hätte zwar seitens der zuständigen Ressorts etwas getan, sei jedoch nicht "überaktiv" gewesen, meinte Sima. Insbesondere kritisierte die Rednerin, dass sich das Ministerium bei Anfragen in solchen Angelegenheiten auf den Datenschutz beruft, und damit die Bauern als Betrogene im Regen stehen lasse. Sima trat daher für eine scharfe Vorgangsweise bei derartigen Verstößen ein und lehnte es dezidiert ab, eine Toleranzgrenze im Saatgutbereich einzuführen.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) argumentierte, dass der Landwirt bei gesetzwidrigem Verhalten des Handels Gewährleistungsansprüche habe. Außerdem sollte man seiner Meinung nach bei der Realität bleiben und die heiße, dass wir im Wettbewerb stehen und dass Basissaatgut im Ausland kaum mehr hergestellt werde. Daher würde in Österreich auch viel genauer untersucht. Die Vorgangsweise der zuständigen Ministerien erachte er als ausreichend und dem Problem entsprechend. Dennoch seien Verbesserungen bei der Kennzeichnung, bei der Haftung und bei den Grenzwerten notwendig. Es helfe jedoch nichts, in der Gentechnik Fiktionen aufzubauen, so Schultes.

Abgeordnete ACHATZ (F) unterstrich, dass die Gentechnikfreiheit der österreichischen Bevölkerung und den Bauern ein großes Anliegen sei und das Hohe Haus diesem Anliegen auch verpflichtet sei. Die österreichische Sonderstellung in Bezug auf die Gentechnikfreiheit bezeichnete die Rednerin als eine große Chance für die Bauern in der EU, die man nicht verspielen dürfe. Achatz zeigte daher auch kein Verständnis für den Datenschutz, wenn für eine Berufsgruppe Gefahr im Verzug ist. Sie warnte auch davor, einen Dammbruch über die EU-Hintertür zuzulassen.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) zeigte sich über die ihrer Ansicht nach vorhandene Verharmlosung in dieser Frage befremdet und ortete mehrere Widersprüche. In der Anfragebeantwortung ist von drei kontaminierten Proben die Rede, gleichzeitig sei ein Schreiben eingelangt, in dem von sechs kontaminierten Proben gesprochen wird. In Kärnten verwende man nicht nur Atomstrom, sondern dort würden auch zwölf Bauern bezüglich des Saatgutes in Unwissenheit gelassen, was im Widerspruch zur bisherigen Politik stehe. Daraus sei der Schluss zu ziehen, dass bei der Gentechnik unter dem Deckmantel des Datenschutzes die Tendenz der Vertuschung und Geheimniskrämerei vorherrsche. Es sei beschämend, dass Abgeordnete bis zum EuGH gehen müssten, um das Recht auf Information durchzusetzen.   

... UND ZWEI FRISTSETZUNGSANTRÄGE ZU § 209 StGB

"Politik heißt gestalten und nicht warten auf Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes", begann Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) seinen Redebeitrag zur Fristsetzung der Anträge, mit denen § 209 StGB ersatzlos gestrichen werden soll. Kostelka ging auf die Genesis dieser Bestimmung ein und erläuterte, dass man Mitte der siebziger Jahre von der Prägungstheorie ausgegangen sei. Heute wisse man, dass die Prägung viel früher stattfinde und die Theorie der Verführung nicht haltbar sei. Dies hätten auch die Diskussionen im Justizausschuss und die Enquete im Jahr 1995 klar gemacht. Darüber hinaus liege ein Antrag des Oberlandesgerichts Innsbruck an den Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung des § 209 vor, in dem argumentiert wird, dass das Gericht diese strafrechtliche Bestimmung nicht anwenden könne, weil sie menschenrechtswidrig sei.

Kostelka hofft daher auf ein Umdenken bei FPÖ und ÖVP, denn § 209 sei kein totes Recht und ziehe sogar eine rigorose Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren nach sich. Dieser Strafrahmen gelte auch für das Töten auf Verlangen, das Quälen von Minderjährigen werde dem gegenüber jedoch nur mit einer Strafe bis zu drei Jahre bedroht. Der Redner betonte eindringlich, dass Homosexualität keine Krankheit ist, sondern eine Entscheidung für sexuelle Ausübung, und damit durch das Gesetz auch nicht regelbar sei. Gleichzeitig stellte er klar, dass es den Gegnern des § 209 nicht darum gehe, Schutz abzubauen, denn dieser sei durch andere Bestimmungen ausreichend vorhanden. Kostelka nannte in diesem Zusammenhang die §§ 201 (Vergewaltigung), 202 (Nötigung), 205 (Schändung), 208 (sittliche Gefährdung) und 212 (Missbrauch von Autoritätsverhältnissen). Aus diesem Grund sei der antiquierte § 209 abzuschaffen und darüber hinaus müssten im Interesse der Gleichbehandlung weitere gesetzliche Konsequenzen im Zivil-, Miet-, Erb- und Familienrecht gezogen werden.

Da dies seine letzte Rede als Abgeordneter vor seinem Amtsantritt in der Volksanwaltschaft war, die er bewusst zu einem Thema der Grundrechte gehalten hat, nahm Kostelka die Gelegenheit wahr, sich durch persönliche Worte vom Hohen Haus als Abgeordneter zu verabschieden. Ihm sei es ein Anliegen, eine neue Streitkultur zu entwickeln, in der Argumente offen und direkt ausgetauscht werden. Er wollte immer beweisen, dass auch harte politische Auseinandersetzungen ohne Ordnungsruf möglich sind und er habe die Politik auch immer als ein Ringen um Kompromisse verstanden.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) fragte die ÖVP, wo sie denn in den letzten zehn Jahren gewesen sei, ob VertreterInnen der ÖVP sich nicht an die Enquete im Jahr 1995 erinnern könnten, wo sich alle ExpertInnen, bis auf einen, für die ersatzlose Streichung des § 209 StGB ausgesprochen haben. Die Argumente damals waren eindeutig, denn diese Bestimmung kriminalisiere Menschen für freiwillige Sexualbeziehungen, noch dazu mit einem enorm hohen Strafausmaß. Außerdem komme es in der Folge dieses Gesetzes zu Absurditäten, wie etwa den Entzug eines Führerscheins. Es gehe hier, so Lunacek, auch weniger um Wissenschaft, sondern vielmehr um Menschenrechte und das Recht Jugendlicher, sich ihre Sexualpartner selbst auszusuchen. Wenn Bundeskanzler Dr. Schüssel im Rahmen der heutigen Familiendebatte den Menschen ins Zentrum stellen wolle, so solle man dies auch bei der gegenständlichen Frage tun, meinte Lunacek und fügte hinzu, dass in diesem Fall sogar "speed kills" angesagt wäre.

Wie seine Vorrednerin auch, zeigte sich Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) erfreut, dass es innerhalb der FPÖ in dieser Frage Bewegung gebe. Betroffen sei er jedoch von der Haltung der ÖVP, der es offenbar schwer falle, mit dem Problem sachlich umzugehen. Er halte es jedoch für unerträglich, mit einem Gesetz die Zuneigung von Personen regeln zu wollen und erinnerte in diesem Zusammenhang an die Aufforderung des UNO-Menschenrechtsausschusses, den § 209 abzuschaffen, an den Vertrag von Amsterdam, in dem die Diskriminierung sexueller Neigungen explizit abgelehnt wird, sowie an die sechs Entschließungen des Europäischen Parlaments. Auch Jarolim unterstrich, dass es sich bei dieser Diskussion um die Frage der Menschenrechte handle.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) gab zu, dass die Problematik des § 209 StGB mehrere diskussionswürdige Elemente aufweise. Vor allem habe die Bestimmung den Effekt, dass eine homosexuelle Beziehung nicht Volljähriger nicht strafbar sei, erreiche einer von beiden das 18. Lebensjahr, setze das Strafrecht ein, seien beide wieder großjährig, gelte die Bestimmung nicht mehr. Diese Tatsache sei durchaus unbefriedigend, dennoch sprach sich Fekter gegen eine ersatzlose Streichung des Paragraphen aus, da für sie dann kein ausreichender Schutz von Jugendlichen bei sexuellen Übergriffen gegeben sei. Erst wenn dieser Lückenschluss vorhanden sei, dann könne man, ihrer Meinung nach, an eine Streichung des § 209 denken.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) sprach sich eindringlich für die Findung eines Kompromisses in dieser Frage aus und pflichtete Kostelka bei, dass der Verfassungsgerichtshof kein Ersatzgesetzgeber sein solle. Er ging kurz auf die Abstimmung im Jahr 1996 ein und bedauerte es, dass die SPÖ den damaligen Vorschlag, das Schutzalter auf 16 Jahre zu senken, abgelehnt hatte, was für die Homosexuellen doch eine Verbesserung der Situation bedeutet hätte. Krüger gab zu, dass es auch in der FPÖ unterschiedliche Standpunkte dazu gebe und man daher noch Zeit für interne Diskussionen brauche. Er hofft jedoch, dass man im Herbst zu einer Entscheidung im Hohen Haus kommen wird.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) wandte sich gegen ein allgemeines Schutzalter von 16 Jahren und trat für die Herabsetzung auf 14 Jahre ein. Sie stellte in diesem Zusammenhang auch die Frage, wen man wovor schützen wolle, und hielt fest, dass der Versuch, mit dem Strafrecht den Menschen vor seiner Wesensart zu schützen, ein grausamer Anachronismus der Extraklasse sei. Petrovic thematisierte auch die Frage, welche Werthaltungen man mit einer derartigen Strafbestimmung propagiere und woher man überhaupt das Werturteil nehme, die Liebe zwischen Frauen oder die Liebe zwischen Männern sei etwas Schlechtes. Wir müssen die freie Entscheidung eines Menschen akzeptieren, hielt Petrovic fest, und das habe mit dem Strafrecht kategorisch nichts zu tun. Es sei daher auch unerheblich, wie ein Mensch zu einem Bündel von Eigenschaften komme, ob sie angeboren oder erworben seien.

Bei der Abstimmung wurden beide Fristsetzungsanträge von den Regierungsfraktionen abgelehnt und erhielten damit nicht die erforderliche Mehrheit. (Schluss)