Parlamentskorrespondenz Nr. 451 vom 13.06.2001

VERFASSUNGSAUSSCHUSS NIMMT BERATUNGEN ÜBER ORF-REFORM AUF

Öffentliches Hearing am Freitag, dem 22. Juni

Wien (PK) - Der Verfassungsausschuss des Nationalrats nahm heute Nachmittag seine Beratungen über die ORF-Reform und das Privatfernsehgesetz auf. Die Abgeordneten einigten sich darauf, einen Unterausschuss zur ausführlichen Vorberatung der beiden Gesetze einzusetzen und am Freitag, dem 22. Juni ein öffentliches Hearing abzuhalten. Folgende Experten sollen zu diesem Hearing eingeladen werden: ORF-Generalintendant Gerhard Weis, Medienunternehmer Herbert Kloiber (Tele München), der kaufmännische Direktor des ORF Alexander Wrabetz, Harald Krassnitzer als Vertreter des Schauspielerverbandes, FPÖ-Medienexperte Kurt Lukasek, der Vorstandsvorsitzende des Styria-Verlages Horst Pirker, der ehemalige ORF-Generalintendant Gerd Bacher, Rechtsanwalt und ORF-"Weisenrats"-Mitglied Heinrich Keller, Horst Trappel (Prognos AG) - er hat im Auftrag des ORF eine Studie zum "Fernsehmarkt Österreich" erstellt - sowie Eva-Maria Michel vom Westdeutschen Rundfunk. Als weiterer Sitzungstermin des Unterausschusses ist der 26. Juni in Aussicht genommen.

Hauptpunkte der ORF-Reform sind die Umwandlung des Österreichischen Rundfunks in eine Stiftung und eine umfassende Neuformulierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags. Zudem sind eine präzise Trennung zwischen den öffentlich-rechtlichen Aufgaben und anderen - kommerziellen - Aktivitäten des ORF, Einschränkungen bei den Werbe- und Sponsoringaktivitäten, die Umwandlung des Kuratoriums in einen Stiftungsrat bei gleichzeitiger Ausweitung der Rechte und Pflichten der Mitglieder, ein stärkeres Durchgriffsrecht für den Generaldirektor und eine Entpolitisierung des Stiftungsrats und des Publikumsrats beabsichtigt.

Gleichzeitig will man mit dem Privatfernsehgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen zur Veranstaltung von terrestrischem Privatfernsehen schaffen. Vorgesehen ist zunächst eine analoge Ausstrahlung, mit dem Gesetzentwurf soll aber gleichzeitig der Umstieg auf digitale Technologien in die Wege geleitet werden. Bisher ist Privatfernsehen in Österreich auf den Kabel- und Satellitenbereich beschränkt.

Darüber hinaus wurde dem Unterausschuss ein Entwurf für ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte zugewiesen. Dieses Gesetz soll gewährleisten, dass Ereignisse, die für Österreich "besondere gesellschaftliche Bedeutung haben" - etwa Olympische Spiele oder das Neujahrskonzert - , weiterhin unverschlüsselt über TV ausgestrahlt werden und nicht nur über Pay-TV-Programme empfangen werden können.

Vorsitzender des Unterausschusses ist SPÖ-Abgeordneter Peter Wittmann, weiters gehören ihm die Abgeordneten Josef Cap, Brunhilde Plank, Andrea Kuntzl, Peter Schieder (alle S), Peter Westenthaler, Rüdiger Schender, Michael Krüger, Gerhard Kurzmann (alle F), Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Helmut Kukacka, Karl Donabauer, Cordula Frieser (V) und Madeleine Petrovic (G) an.

(Schluss)