Parlamentskorrespondenz Nr. 481 vom 21.06.2001

PETITIONSAUSSCHUSS BERÄT BREITE THEMENPALETTE VON BÜRGERANLIEGEN

Differenzen bei Unfallrenten-Besteuerung und Anliegen Homosexueller

Wien (PK) – Zahlreiche Anliegen mit höchst unterschiedlichen Zielsetzungen beschäftigten auch heute wieder den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen . Die Beschlüsse über die weitere Behandlung der an das Parlament herangetragenen Wünsche wurden zum Großteil einstimmig gefasst. Unterschiedliche Auffassungen gab es nur hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise bezüglich der Petition Nr. 25, die die Forderung nach sofortiger Abschaffung der Unfallrenten-Besteuerung zum Inhalt hat, sowie bezüglich der Bürgerinitiative Nr. 20 mit dem Titel "Gleich viel Recht für gleich viel Liebe".

WIEDER KONTROVERSE UM UNFALLRENTEN-BESTEUERUNG

Ausschussvorsitzende Gisela Wurm (S) hatte vorgeschlagen, vor Behandlung der Petition zur Abschaffung der Unfallrenten-Besteuerung je eine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes/Verfassungsdienst, des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen einzuholen. Dem gegenüber brachte Abgeordnete Edeltraud Gatterer (V) den Antrag auf Abstandnahme ein, mit dem Argument, dass sich die letzte Plenarsitzung eingehend mit diesem Thema befasst habe und wesentliche Änderungen zur ursprünglichen Gesetzeslage beschlossen worden seien. Gatterer nannte in diesem Zusammenhang die Einführung der Härteklauseln und die Tatsache, dass die Behindertenmilliarde nicht gefährdet sei. Die Petition könne daher ihrer Ansicht nach als erledigt betrachtet werden. Sie wurde in dieser Auffassung von Abgeordnetem Gerhard Kurzmann (F) unterstützt.

Dem gegenüber führte Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) ins Treffen, dass das Thema noch lange nicht beendet sei, da man ja die Besteuerung von Unfallrenten nicht abgeschafft habe. Die Härteklausel sei nur eine Kann-Bestimmung und die Unfallrenten weiterhin eine Schadenersatzleistung, die an sich nicht der Besteuerung unterliege. Sie sehe daher auch keinen Grund, von der Petition Abstand zu nehmen. Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) ergänzte, dass sich am verfassungsrechtlichen Grundproblem, ob diese Schadenersatzleistung zu besteuern sei oder nicht, nichts geändert habe, weshalb man den Verfassungsdienst und das Finanzministerium miteinbeziehen sollte. Von der Petition daher zum jetzigen Zeitpunkt Abstand zu nehmen, liege nicht im Sinne der InitiatorInnen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Abstandnahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen.

UMFASSENDE ANLIEGEN HOMOSEXUELLER WERDEN AN DEN JUSTIZAUSSCHUSS WEITERGELEITET

Die Bürgerinitiative "Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" hat den Zugang für gleichgeschlechtliche Paare zu allen Rechten und Pflichten der Ehe und eine Gleichstellung verschieden- und gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ohne Trauschein bei gleichzeitiger zügiger rechtlicher Fortentwicklung von Ehe und Lebensgemeinschaften an den Grundsätzen der persönlichen Selbstbestimmung, der Partnerschaftlichkeit und der Gleichbehandlung zum Ziel.

Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) beantragte, diese Bürgerinitiative dem Justizausschuss zuzuweisen. Auch Abgeordnete Edeltraud Gatterer (V) trat für eine Weiterleitung an den Justizausschuss ein, da das Anliegen der Initiative größtenteils Rechtsfragen beträfe und dort ohnehin mehrere Anträge zu diesem Thema anhängig seien, unter anderem auch jene zur Abschaffung des § 209 StGB.

Dieser Auffassung konnten sich die Abgeordneten der Opposition insofern nicht anschließen, als die Initiative viel weiter gefasst und eine Zuweisung an den Justizausschuss zu kurz gegriffen sei. Sie schlugen daher vor, je eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit einzuholen. Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) vertrat den Standpunkt, dass eine solche Vorgangsweise nicht im Interesse der InitiatorInnen läge, die vor allem eine umfassende und gründliche Befassung der Materie anstrebten. Schließlich ginge es auch um das Sozialrecht, das Mietrecht, das Familienrecht, das Dienstrecht etc. Dem schloss sich auch Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) an und meinte, dass man schon deshalb vor Zuweisung an einen Ausschuss Stellungnahmen einholen sollte, um dessen Arbeit zu unterstützen. Auch Abgeordnete Gisela Wurm (S) sagte, dass es doch von Interesse wäre, die Meinungen der zuständigen Ministerien zu den verschiedenen Anliegen zu kennen. Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (S) wies darauf hin, dass es schließlich um 2.500 Personen gehe, deren Wunsch nach umfassender Behandlung nicht abgelehnt werden sollte.

Bei der Abstimmung erhielt der Antrag nach Zuweisung an den Justizausschuss mit den Stimmen von V und F die erforderliche Mehrheit.

BÜRGERINITIATIVE ZU GENMANIPULATION VERTAGT – ARBEIT DES JUSTIZMINISTERIUMS SOLL ABGEWARTET WERDEN

Die Bürgerinitiative Nr. 18 "Bevor es zu spät ist", die sich für ein klares Verbot jeder Verwertung lebender oder toter Embryonen oder Föten, für ein klares Verbot des Eingriffs in die menschliche Keimbahn, für ein klares Verbot der Erzeugung von Embryonen durch Klonen, für ein klares Verbot der Erzeugung von Stammzellen durch reproduktives Klonen und ein klares Verbot der Schaffung tier-menschlicher Mischformen ausspricht, wurde auf Antrag der Abgeordneten Edeltraud Gatter (V) einstimmig vertagt. Die Ausschussmitglieder kamen zu der Auffassung, dass es besser sei, die Vorbereitungsarbeiten des Justizministeriums zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes abzuwarten und erst dann über die weitere Vorgangsweise zur Behandlung der gegenständlichen Bürgerinitiative zu entscheiden.

Die Petition Nr. 14 zur "Erhöhung der Verkehrsicherheit am Beispiel von optisch verzerrten Zebrastreifen", die am 17. April vertagt worden war, wurde einstimmig dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Inzwischen haben Abgeordnete einen Lokalaugenschein in Mittersill vorgenommen, worüber Abgeordneter Hermann Reindl (F) kurz berichtete und sich von der Initiative beeindruckt zeigte.

DIE GESAMTEN BESCHLÜSSE DES AUSSCHUSSES FÜR PETITIONEN UND BÜRGERINITIATIVEN:

Petition Nr. 22 betreffend geplante Ausgliederung der Bundessozialämter – Einholung je einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport, des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, der Verbindungsstelle der Bundesländer sowie der Volksanwaltschaft.

 

Petition Nr. 23 gegen die geplante Schließung des Bahnhofes St. Valentin für den IC-Verkehr – Einholung je einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Sektion VII – Tourismus und Freizeitwirtschaft).

Petition Nr. 24 für die Realisierung der Renovierung des Bahnhofsgebäudes Steyr (Baubeginn 2002) – Einholung je einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Sektion VII – Tourismus und Freizeitwirtschaft).

Petition Nr. 25 betreffend sofortige Abschaffung der Unfallrenten-Besteuerung – Beschluss auf Abstandnahme.

Petition Nr. 26 zur Erhaltung des Wachzimmers Reichenau in Innsbruck – Einholung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres.

Petition Nr. 27 betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Rettungsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften – Einholung je einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Finanzen.

Petition Nr. 28 des Verbandes der Heilmasseure mit einer Reihe berufsspezifischer Wünsche mit dem Titel "Aufsichtspflicht der Landeshauptleute" – Einholung je einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (Staatssekretär Waneck).

Bürgerinitiative Nr. 19 für 1 und 2 Euro-Banknoten – Einholung je einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen sowie der Österreichischen Nationalbank.

Bürgerinitiative Nr. 20 betreffend gleich viel Recht für gleich viel Liebe – Zuweisung an den Justizausschuss.

Petition Nr. 14 betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit am Beispiel von optisch verzerrten Zebrastreifen – Zuweisung an den Verkehrsausschuss.

 

Petition Nr. 20 zur Sicherheit der Schulkinder – Vertagung.

Petition Nr. 21 betreffend eine Chance auf Familienleben - auch für die im Handel Beschäftigten – Vertagung.

Bürgerinitiative Nr. 4 betreffend Verbesserung der Diabetikerbetreuung in Österreich – Zuweisung an den Gesundheitsausschuss.

 

Bürgerinitiative Nr.10 mit dem Ziel, die gesetzlichen Grundlagen so zu gestalten, dass naturheilkundliche Methoden von qualifizierten TherapeutInnen angeboten werden können - Zuweisung an den Gesundheitsausschuss.  

Bürgerinitiative Nr.18 zur Genmanipulation mit dem Titel "Bevor es zu spät ist" – Vertagung.

(Schluss)