Parlamentskorrespondenz Nr. 491 vom 22.06.2001

ORF-REFORM: KEINE ANNÄHERUNG DER PARTEIENSTANDPUNKTE

Kloiber kündigt Bewerbung für bundesweite Privatfernseh-Frequenz an

Wien (PK) - Keine Annäherung zwischen den Standpunkten der Koalitionsparteien auf der einen Seite und jenen der Oppositionsfraktionen auf der anderen Seite brachte das Hearing zur ORF-Reform im Unterausschuss des Verfassungsausschusses. SPÖ und Grüne fürchten durch die Neuformulierung des Rundfunkgesetzes nach wie vor eine wirtschaftliche Schwächung und eine weitere Politisierung des ORF, was von ÖVP und Freiheitlichen jedoch vehement zurückgewiesen wurde. So bekräftigte ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter, dass auch die Koalition Interesse an einer gesunden wirtschaftlichen Basis des ORF habe, FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler hielt fest, durch die Reform gehe das "jahrzehntelange Personal-Monopoly" der SPÖ im ORF zu Ende. Demgegenüber warf SPÖ-Klubobmann Josef Cap der Regierung vor, sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch in Bezug auf dessen Unabhängigkeit einen Anschlag auf den ORF zu planen. Die SPÖ erwartet zudem eine Erhöhung der ORF-Gebühren. Staatssekretär Franz Morak gab zu bedenken, dass nicht die Sonderwerbeformen die eigentliche Bestandsgarantie des ORF seien, sondern der öffentlich-rechtliche Auftrag.

Über die Frage, wie hoch die Mindereinnahmen für den ORF durch das neue Rundfunkgesetz sein werden, herrschten im Ausschuss im Übrigen unterschiedliche Auffassungen. Während Abgeordnete Fekter etwa meinte, dass von den geplanten Einschränkungen bei den Sonderwerbeformen lediglich 515 Mill. S - bei einem Gesamtbudget von 10,1 Mrd. S - betroffen seien, erwartet der ORF insgesamt Einnahmenausfälle im Ausmaß von 1 Mrd. S bis 1,8 Mrd. S.

Auch die geladenen Experten vertraten bei der Enquete divergierende Standpunkte. So wies ORF-Generalintendant Gerhard Weis auf die Problematik hin, dass man auf der einen Seite den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF verschärfe, gleichzeitig aber die Mittel zur Erfüllung dieses Auftrags reduziere. Der kaufmännische Direktor des ORF Alexander Wrabetz warnte davor, dass durch die Werbebeschränkungen Regionalsendungen sowie Kultur- und Sportprogramme gefährdet seien.

Dem gegenüber betonte Rechtsanwalt und ORF-"Weisenrats"-Mitglied Heinrich Keller, Ziel der geplanten Werbebeschränkungen sei nicht eine wirtschaftliche Schwächung des ORF, sondern die Stärkung der Unverwechselbarkeit und Unabhängigkeit des Senders. Styria-Chef Horst Pirker und der ehemalige ORF-Generalintendant Gerd Bacher ergänzten, der ORF laufe durch seine Programmgestaltung Gefahr, das Recht auf Gebührenfinanzierung zu verlieren.

Eva-Maria Michel (WDR) äußerte die Befürchtung, dass der ORF seine Konkurrenzfähigkeit verlieren werde, wenn man seinen Aktionsradius wie vorgesehen einschränke. Josef Trappel (Prognos AG) forderte eine "saubere Trennung" zwischen Geschäftsführung und Stiftungsrat des ORF. Zu möglichen Spartenprogrammen meinte Medienexperte Kurt Lukasek, eine "Verspartung" des ORF sei in Österreich durch Gebühren nicht zu finanzieren.

Unterschiedliche Meinungen gab es schließlich in der Frage der Rentabilität von werbefinanziertem Privatfernsehen in Österreich. Während etwa Trappel Zweifel an der Rentabilität hegte und hohe Investitionsbereitschaft und große unternehmerische Geduld als unabdingbare Voraussetzungen für Privat-TV wertete, kündigte Medienunternehmer Herbert Klobier (Tele München) an, sich gemeinsam mit seinen Mitgesellschaftern um die in Aussicht stehende bundesweite Frequenz bewerben zu wollen.

Eingeleitet wurde das Hearing durch eine Stellungnahme von Staatssekretär Franz Morak. Er unterstrich, dass mit der ORF-Reform und dem Privatfernsehgesetz die Grundlagen für eine duale Rundfunkordnung geschaffen werden. Es sollen sowohl ein starkes öffentlich-rechtliches Fernsehen als auch private Anbieter bestehen können. Das sei auch der status quo in allen anderen europäischen Ländern. Durch die Zulassung von terrestrischem Privat-TV erwartet sich Morak eine Belebung der österreichischen Medienlandschaft, zusätzliche Programmvielfalt und positive Auswirkungen auf den Medienstandort Österreich.

Weiters gab Morak zu bedenken, dass die Novellierung des Rundfunkgesetzes auch aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben geboten sei. Die europäische Kommission gehe nämlich davon aus, dass es sich bei den Rundfunkgebühren um staatliche Beihilfen handle, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden dürften. So müsse es eine rechnerische Trennung von Gebühren und anderen Einnahmen, eine klare Festlegung des öffentlich-rechtlichen Auftrages und eine unabhängige Kontrolle geben. Zudem dürften kommerzielle Aktivitäten nicht aus Gebühren finanziert werden. Morak zufolge entspricht der von der Regierung vorgelegte Entwurf exakt diesen Leitlinien. Insgesamt unterstrich der Staatssekretär, dass nicht die Sonderwerbeformen, sondern der öffentlich-rechtliche Auftrag die eigentliche Bestandsgarantie für den ORF sei.

ORF-Generalintendant Gerhard Weis betonte, der ORF stehe im Wettbewerb und müsse sich so weit wie möglich an den Wünschen des Publikums orientieren. Seiner Ansicht nach ist es problematisch, den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu verschärfen, gleichzeitig aber die Mittel zur Erfüllung dieses Programmauftrages zu reduzieren. Werbemöglichkeiten kämen schließlich den Gebührenzahlern zugute, meinte er, müssten diese eingeschränkt werden, bleibe letztlich nur der Weg, das Programmangebot zu reduzieren, da man mit Einsparungen allein nicht das Auslangen finden werde. Zurückgewiesen wurden vom ORF-Generlaintendanten Behauptungen, wonach der ORF die höchsten Werbequoten aller öffentlich-rechtlicher Anstalten in Europa hätte.

Positiv an der ORF-Reform wertete Weis das neue Stiftungsmodell, das grundsätzliche Bekenntnis zur Entpolitisierung und die größere Flexibilität in der Organisation des ORF. Er fürchtet aber, dass die vermehrten Mitspracherechte der Stiftungsräte eine rasche und flexible Unternehmensführung beeinträchtigen werden. Zudem urgierte er eine präzisere Definition, was anspruchsvolles Programm sei.

Medienunternehmer Herbert Kloiber wertete die Einführung eines dualen Rundfunksystems in Österreich als dringend erforderlich und zeigte sich in diesem Sinn über die Initiative der Regierung erfreut. Es gehe aber nicht nur um technische Voraussetzungen für Privatfernsehen, sagte er, es sei genauso notwendig, Grundlagen für einen fairen Wettbewerb zwischen gebührenfinanziertem Fernsehen und Privat-TV zu schaffen. Davon ist man seiner Auffassung nach aber noch etwas entfernt.

Kloiber will sich, wie er mitteilte, nach Gesprächen mit seinen Mitgesellschaftern für eine Lizenz zur Ausstrahlung von bundesweitem Privatfernsehen bewerben. Er gab dabei zu bedenken, dass sein Unternehmen kein Mediengigant, sondern ein "mittelständisches Unternehmen" mit einem dem ORF vergleichbaren Finanzvolumen sei.

Harald Krassnitzer, der als Vertreter der Filmproduzenten, Filmschauspieler und Filmschaffenden am Hearing teilnahm, sieht im vorliegenden Entwurf eine massive Bedrohung der österreichischen Filmbranche. Der prognostizierte Einnahmenausfall des ORF im Ausmaß von 1 Mrd. S bis 1,8 Mrd. S könnte seiner Ansicht zu massiven Einsparungen in den Bereichen Film, Serie und Dokumentarfilm führen. Dies hätte nicht nur negative Folgen für die Filmwirtschaft, sondern auch für die heimische Tourismuswirtschaft und andere Branchen. Er richtete daher den dringenden Appell an die Abgeordneten, ein verpflichtendes Produktionsvolumen von mindestens 1 Mrd. S bis eineinhalb Mrd. S für unabhängige, senderfremde Produktionen mit identitätsstiftendem Charakter zu verankern.

Das Privatfernsehgesetz wurde von Krassnitzer grundsätzlich begrüßt, er urgierte aber die Festschreibung gewisser Gegenleistungen.

Der ehemalige ORF-Generalintendant Gerd Bacher warf dem ORF vor, ein "virtuelles Bedrohungsszenario" zu zeichnen. Kein anderer öffentlich-rechtlicher Sender habe eine derart kommerzielle Programmphilosophie wie der ORF, sagte er. Damit gefährde er aber sein Recht auf Gebühren. Öffentlich-rechtlich ist Bacher zufolge nicht nur eine Rechtsform, sondern eine Unternehmensphilosophie. Der ehemalige ORF-Generalintendant wandte sich in diesem Zusammenhang auch gegen Tendenzen, hochwertige Programme in die Nacht zu "verbannen". Auf eine entsprechende Frage versicherte er, nicht in den Stiftungsrat des ORF einziehen zu wollen.

Horst Pirker (Styria Medien-Verlag) führte aus, Unabhängigkeit sei das wesentlichste Gut eines Medienunternehmens, da daran Glaubwürdigkeit geknüpft sei. Mit seinem abstrakten Eigentümer habe der ORF in diesem Bereich prinzipiell gute Voraussetzungen, meinte er, trotzdem sei er nicht frei und unabhängig, weil er ein Monopolbetrieb sei und seine MitarbeiterInnen Österreich verlassen müssten, um - abgesehen von alternativen Nischen - ihrem Beruf nachgehen zu können. Ohne Entscheidungsfreiheit gebe es aber keine Unabhängigkeit, bekräftigte Pirker. Nicht zuletzt deshalb sei es notwendig, Platz für ein duales Rundfunksystem zu schaffen.

Der Styria-Chef verwies darüber hinaus darauf, dass der ORF einen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen habe und dafür Geld - 5 Mrd. S pro Jahr - vom Staat erhalte. Seiner Meinung nach erfüllt der ORF diesen Auftrag zwar in den Programmen ORF 2 und Ö1, in den anderen Sendern aber weniger bis gar nicht. Pirker schloss sich der Meinung Bachers an, dass der ORF damit Gefahr laufe, seinen Anspruch auf Gebührenfinanzierung zu verlieren.

Eva-Maria Michel (WDR, Köln) äußerte die Auffassung, dass der Aktionsradius des ORF durch das vorliegende Rundfunkgesetz zu sehr eingeschränkt werde. Damit drohe der ORF in der digitalen Zukunft des Fernsehens seine Konkurrenzfähigkeit zu verlieren. Konkrete Kritik übte Michel u.a. an der Zuweisung der Spartenkanäle in den kommerziellen Bereich und an den Einschränkungen der Online-Aktivitäten.

Medienexperte Kurt Lukasek hielt seiner Vorrednerin entgegen, es sei eines der Ziele des Gesetzentwurfs, eine "Verspartung" des ORF zu verhindern. Der Gebührenmarkt in Österreich sei zu klein, um nach deutschem Modell Spartenprogramme aus Gebühren zu finanzieren.

Positiv bewertet wurde von Lukasek der erweiterte und ergänzte Programmauftrag des ORF. Er verwies in diesem Zusammenhang u. a. auf die Stärkung der Minderheiten in den Programmen des ORF und die Aufnahme von Konsumentenschutz und Umweltschutz in die Zielbestimmungen. Auch österreichische künstlerische Produktionen seien nun dezidiert zu berücksichtigen. Lukasek räumte ein, dass die Interpretation des Programmauftrages Schwierigkeiten verursachen könnte, er machte aber geltend, dass, sollte es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die Entscheidungen von Gremien getroffen würden, in denen Richter die Mehrheit hätten.

Josef Trappel (Prognos AG, Basel) betonte, aus medienwissenschaftlicher Perspektive bestehe die Notwendigkeit, Aufsichtsrat und Geschäftsführung eines Medienunternehmens möglichst klar voneinander zu trennen. Die vorgesehenen Durchgriffsrechte des Stiftungsrates bis auf die Programmebene würden diesem Grundsatz aber diametral entgegenlaufen. Der Experte wandte sich aber auch gegen die geplanten Einschränkungen für den ORF im Online-Bereich, da Online-Medien ein wichtiger Zwischenschritt in Richtung Digitalisierung seien.

Trappel bezweifelte im Übrigen, dass das in Österreich vorhandene Werbepotential groß genug für die erfolgreiche Führung eines werbefinanzierten Privat-TV-Programms ist. Seiner Ansicht nach ist der günstige Moment für die Einführung von Privatfernsehen in Österreich bereits vorbei. Ein voll ausgebautes privates Programm sei zwar nicht gänzlich unmöglich, sagte er, unabdingbare Voraussetzungen dafür wären aber eine ausgesprochen hohe Investitionsbereitschaft und unternehmerische Geduld. Einen "return of invest" hält Trappel nach frühestens sieben Jahren für möglich.

Zur Frage der Digitalisierung im terrestrischen Bereich merkte der Experte an, diese werde durch das Privatfernsehgesetz nicht unmöglich, aber schwieriger. Ihm zufolge wird es zumindest fünf Jahre dauern, bis ein Netzbetrieb möglich ist, weitere 10 Jahre werde es brauchen, bis ein Großteil der Haushalte mit digitalen Empfangsgeräten ausgestattet sei.

Rechtsanwalt Heinrich Keller skizzierte, Ziel der Präzisierung der Werbebestimmungen sei es nicht, den ORF zu schwächen, sondern seine Unverwechselbarkeit und Unabhängigkeit zu stärken. Das bedeute aber, dass man Schleichwerbung und andere Sonderwerbeformen unterbinden müsse. Sonderwerbeformen sind nach Auffassung von Keller für den ORF ohnehin schon nach der geltenden Rechtslage verboten, nur kümmere sich keiner darum. Keinesfalls wolle man jedoch dem ORF "legale Werbung" wegnehmen. Was ein anspruchsvolles Programm sei, könnte laut Keller in den Programmrichtlinien festgelegt werden.

Der Kaufmännische Direktor des ORF Alexander Wrabetz unterstrich, der ORF sei ein gesundes Unternehmen, das sich im Wettbewerb behaupte. Er machte darauf aufmerksam, dass der ORF schon seit drei Jahren keine Gebührenerhöhung mehr vorgenommen habe und auch keine plane. Zudem sei es in den letzten Jahren gelungen, den Personalaufwand um 700 Mill. S zu senken.

Wrabetz verwahrte sich auch gegen den Vorwurf, der ORF würde Schleichwerbung betreiben, und erklärte, dass Product-Placement, Sponsoring und andere Sonderwerbeformen auf europarechtlichen Grundlagen beruhten. Sollten hier Einschränkungen erfolgen, sei die Finanzierung von Regional-, Kultur und Sportprogrammen gefährdet.

Was die Einführung von Privatfernsehen betrifft, meinte Wrabetz, solches könnte in Österreich nur von großen internationalen Konzernen gemacht werden. Diese Mediengruppen seien aber 5 bis 20 Mal größer als der ORF. Aufgabe der Politik müsste es ihm zufolge daher sein, den ORF für diesen Wettbewerb zu rüsten und ihn nicht zu schwächen. Überdacht werden sollte Wrabetz zufolge u. a. die "sehr enge Fassung" des Online-Angebots und die Verpflichtung, Privat-Sendern in Ballungsgebieten jene Frequenzen zur Verfügung zu stellen, auf denen die Regionalfenster ausgestrahlt würden.

Seitens der SPÖ kritisierten Klubobmann Josef Cap, Andrea Kuntzl und Brunhilde Plank das vorliegende Rundfunkgesetz. Die SPÖ sei selbstverständlich für die Einführung von Privatfernsehen, sagte Cap, es sei aber verantwortungslos, den ORF, der "ein wirklich gutes Stück Österreich ist" und als Aushängeschild Österreichs fungiere, zu schwächen und zu riskieren, dass er in eine "Schieflage" gerate. Cap zufolge plant die Regierung einen zweifachen Anschlag auf den ORF, nämlich in wirtschaftlicher Hinsicht und in Bezug auf die Unabhängigkeit. Durch die Konstruktion des Stiftungsrates werden seiner Ansicht nach die Regierungsparteien bestimmen, welche Programme in welcher Qualität gesendet werden und wer bei Diskussionen auftreten dürfe. "Das heißt Gängelung".

Abgeordnete Kuntzl wies darauf hin, dass die geplante Einschränkung der Sonderwerbeformen den ORF in die Lage versetzen werde, über Gebührenerhöhungen nachdenken zu müssen. Zudem sieht sie eine Reihe von Sendungen wie etwa "Willkommen Österreich", "Taxi Orange" oder Direktübertragungen von Fußballspielen in Gefahr. Abgeordnete Plank unterstrich die Notwendigkeit, die Interessen des Publikums zu wahren.

FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler meinte dem gegenüber, es sei der Regierung gelungen, einen goldenen Mittelweg zwischen den Ansprüchen des ORF und jenen von Privatfernsehen zu finden. Ziel sei es, den ORF von einem "Politbetrieb" zu einem starken wirtschaftlichen Unternehmen umzubauen. Damit werde auch dem "jahrzehntelangen Personal-Monopoly" der SPÖ im ORF ein Ende gesetzt. Kein einziger Politiker, Minister- oder Parteisekretär werde mehr im ORF tätig sein, zeigte sich Westenthaler erfreut. Er sprach sich außerdem für eine Senkung der Rundfunkgebühren im Herbst aus.

Auch sein Fraktionskollege Michael Krüger nannte es einen Fehlschluss, dass die Einschränkung von Werbeeinnahmen automatisch Gebührenerhöhungen zur Folge haben müsste. Er sieht vor allem im Bereich der Personalkosten ein großes Einsparungspotential für den ORF. Die Werbebeschränkungen verteidigte er mit dem Argument, man müsse dem privaten Sektor "Luft zum Atmen geben". Abgeordnete Jutta Wochesländer (F) zeigte sich überzeugt davon, dass es zu keinen Einschränkungen im ORF-Programm kommen wird, und verteidigte die Bestimmung, wonach im Hauptabendprogramm in der Regel ein anspruchsvolles Programm zu senden sei.

Namens der ÖVP beurteilte Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer die Gesetzesvorlagen zur ORF-Reform und zur Einführung von Privatfernsehen positiv. Damit sei es endlich möglich, einen dualen Fernsehmarkt in Österreich zu schaffen, sagte sie. Der SPÖ warf Baumgartner-Gabitzer vor, unsachliche Argumente zu verwenden, vielmehr wolle auch die ÖVP einen starken unabhängigen ORF in Österreich erhalten. Im Übrigen machte sie darauf aufmerksam, dass die Stiftungsräte ausschließlich dem Stiftungszweck - der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrages - und keinen Eigentümerinteressen verpflichtet seien.

Auch ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter verteidigte das vorliegende Rundfunkgesetz. Sie wies darauf hin, dass von der Einschränkung der Sonderwerbeformen lediglich 515 Mill. S - bei einem Gesamtbudget von 10,1 Mrd. S - betroffen seien. Abgeordneter Karl Donabauer (V) unterstrich, es sei dem ORF auch weiterhin freigestellt, Kooperationen mit anderen öffentlich-rechtlichen Sendern wie 3-SAT oder ARTE zu betreiben.

Abgeordnete Madeleine Petrovic (G) kann, wie sie sagte, in den Zeilen des vorliegenden Gesetzes nichts von einer ökonomischen Stärkung des ORF erkennen. Auch der versprochenen Entpolitisierung des ORF schenkte sie keinen Glauben, vielmehr wird ihr zufolge mit den geplanten Neuerungen eine "blau-schwarze Wende" vollzogen. Wieso sichere sich die ÖVP im Stiftungsrat eine einfache Mehrheit und gemeinsam mit dem Koalitionspartner FPÖ sogar eine Zweidrittelmehrheit, fragte sie beispielsweise. Dazu komme, dass geheime Abstimmungen im Stiftungsrat verboten seien.

Petrovic selbst wünscht sich einen starken ORF. Die Grünen seien nicht gegen Privatfernsehen versicherte sie, es sei aber ein "Match der Mediengiganten" zu erwarten, das die österreichische Komponente im Fernsehen sicher nicht stärke. Die Tatsache, dass dem ORF eine Milliarde Schilling weniger zur Verfügung stehen werde, wird sich ihrer Auffassung nach außerdem negativ auf das ORF-Angebot auswirken. Was die Definition von anspruchsvollem Programm betrifft, regte Petrovic an, die Entscheidung dem Publikumsrat zu übertragen.

In einer weiteren Diskussionsrunde strich Abgeordneter Peter Schieder (S) den aus seiner Sicht bestehenden Widerspruch hervor, einerseits politischen Einfluss im ORF als Instrument der Regierung sichern zu wollen, dieses Instrument aber andererseits durch Einnahmenkürzungen zu schwächen. Als Zukunftsszenarien zeichnete er entweder eine drastische Gebührenerhöhung oder Kürzungen bei Filmen und Serien auf Kosten österreichischer KünstlerInnen.

Im Gegensatz dazu warfen die Abgeordneten Westenthaler (F) und Helmut Kukacka (V) Schieder vor, Angstmache zu betreiben und Privatfernsehen sowie neue medienpolitische Wege verhindern zu wollen. In Anlehnung an die Wortmeldungen von Alexander Wrabetz meinten sie, dass nicht einmal der ORF von Gebührenerhöhungen gesprochen habe. Vielmehr erneuerte Westenthaler seine Forderung an den ORF, mit den Gebühren herunter zu gehen und Privilegien abzuschaffen. Kukacka sieht durch die Neuerungen demokratiepolitische Vielfalt sichergestellt. 

Die Beratungen des Unterausschusses des Verfassungsausschusses, dem auch ein Entwurf für ein Privatfernsehgesetz und die Novellierung des Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetzes zur Vorberatung zugewiesen sind, wurden nach dem Hearing vertagt. Sie sollen am 26. Juni fortgesetzt werden.

(Schluss)